Klage vor dem Verwaltungsgericht: Ablauf und Gesetzesgrundlagen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann wird beim Verwaltungsgericht Klage erhoben?

Wie ist Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben?
Wie ist Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben?

Wird gegen eine Person vonseiten einer Behörde ein sogenannter Verwaltungsakt erlassen, so kann sich diese dagegen zur Wehr setzen. Bleibt ein Widerspruch erfolglos, besteht die Option einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

In unserem Ratgeber wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick zum Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht geben und dabei mitunter folgende Fragen beantworten: Wo ist die Klage vor einem Verwaltungsgericht gesetzlich geregelt? In welcher Form muss sie ergehen und was müssen die Beteiligten beachten, wenn eine gerichtliche Entscheidung gewünscht ist?

Herrscht vor dem Gericht generell die Pflicht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema!

FAQ: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wann kann eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden?

Erlässt eine Behörde gegen eine Person einen Verwaltungsakt, kann diese sich mittels eines Widerspruchs wehren. Ist dieser erfolglos, kann eine Klage eingereicht werden.

Wie kann ich Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben?

Sie können Klage beim Verwaltungsgericht schriftlich per Klageschrift oder mündlich zur Niederschrift erheben. Ein Muster finden Sie hier.

Besteht bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ein Anwaltszwang?

Bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend nötig.

Klage einreichen beim Verwaltungsgericht: Gesetzliche Grundlage

Regelungen betreffend eine verwaltungsgerichtliche Klage sind der Verwaltungsgerichtsordnung (kurz: VwGO) zu entnehmen. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, welches sich in fünf Teile gliedert:

I. Gerichtsverfassung
II. Verfahren
III. Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens
IV. Kosten und Vollstreckung
V. Schluss- und Übergangsbestimmungen

Verwaltungsgericht: Wie Sie Klage einreichen

Wer eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen möchte, kann dies auf zweifache Art und Weise tun: schriftlich oder mündlich. Bei der schriftlichen Erhebung einer Klage wird beim Verwaltungsgericht eine entsprechende Klageschrift eingereicht. Welchen Inhaltes diese sein muss, erfahren Sie im unteren Abschnitt unseres Ratgebers. Dort finden Sie ein Klagemuster für das Verwaltungsgericht.

Ferner kann die Klage vor dem Verwaltungsgericht auch per Fax oder Computerfax mit eingescannter Unterschrift eingereicht werden. Mündliche Klageerhebung meint eine solche zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Dies bedeutet übersetzt, dass Sie sich persönlich zu dem jeweiligen Verwaltungsgericht begeben und dort vor dem zuständigen Justizbeamten vorsprechen. Dieser protokolliert sodann Ihren Vortrag.

Besteht Anwaltszwang zur Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht?

Klage beim Verwaltungsgericht: Ein Anwalt ist nicht zwingend vonnöten.
Klage beim Verwaltungsgericht: Ein Anwalt ist nicht zwingend vonnöten.

Nicht jedes Verfahren vor Gericht setzt voraus, dass sich der Kläger anwaltlich vertreten lässt. Für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist dies indes nicht der Fall. Diese kann der Betroffene auch selbst bei Gericht einreichen. Zu entnehmen ist Besagtes der Vorschrift des § 67 VwGO.

Allerdings gilt dies nicht für eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht. Bei einem solchen Gericht herrscht Anwaltszwang.

Muster: Klage vor dem Verwaltungsgericht

Vor dem Verwaltungsgericht kann die Klage unserem Muster entsprechend formuliert werden. Dies dient indes lediglich einer Orientierung. Unerlässlich ist eine Anpassung der Klageschrift an Ihre individuellen Belange.

Es handelt sich hierbei um eine Klage vor dem Verwaltungsgericht am Beispiel einer Anfechtungsklage. Bei einer solchen wird vor Gericht die Aufhebung eines Verwaltungsaktes begehrt.

Muster: Klage vor dem Verwaltungsgericht (Anfechtungsklage)

 

An das
Verwaltungsgericht Musterstadt
Anschrift

Datum

Betreff: Aufhebung des Bescheids der XY-Behörde vom xx.yy.zz. [Aktenzeichen]

Klage

des Max Mustermann, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt
-Kläger

gegen

XY-Behörde, Postfach xyz, 12345 Musterstadt
-Beklagte

wegen …

Begründung:
[Schilderung des jeweiligen Sachverhaltes nebst Beweisangaben: Wann und weshalb erging der Bescheid und warum soll dieser aufgehoben werden?]

Unterschrift

ggf. Anlagen

Klage vor dem Verwaltungsgericht: Muster

 

Klage vor dem Verwaltungsgericht: Muster zum kostenlosen Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download:

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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16 Kommentare

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  1. Hermann A
    Am 2. November 2023 um 16:28

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich erwäge Klage vorm Verwaltungsgericht Köln einzureichen, da sich die Gebühren für Bewohnerparkausweise, drastisch erhöht haben. Bis 2022 – habe ich hierfür lediglich 30 €, zahlen sollen. Ab dieses Jahr möchte die Stadt Troisdorf, 75 €, hierfür. Das ist eine satte Erhöhung von 250 %, was in meinen Augen völlig übertrieben und nicht sozialgerecht ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht in Freiburg hat hierzu das Gesetzt bereits gekippt, da diese drastische Erhöhung nicht gesetzeskonform sei.

    Jetzt zu meiner Frage: Wenn ich beim Verwaltungsgericht Klage erhebe, und diese evtl. abgelehnt wird, oder es zu einem Prozess kommt und dann abgelehnt wird, zahle ich die Gerichtskosten? Und was kann mich das im schlimmsten Fall kosten?

    Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hermann A

  2. peter
    Am 18. Juni 2022 um 8:05

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Kleinstadt in der ich wohne, wurde in einer Straße mit viel Verkehr,( Freizeitpark anliegend mit Restaurants, und Verknügungs-Einrichtungen)
    ein Gehweg auf der Straße aufgebracht. Das Maß dieses Gehwegs wird mit 1,40 m angegeben, was nach der Straßenverkehrsordnung nicht ausreichend ist. Auserdem ist ein Gehweg von 2,20 m vorhanden, den die Stadt als Parkplatz zulässt. Auf Anfrage wurde mir mitgeteilt, dies sei kein Gehweg, sondern ein Fußgänger-Schutzstreifen, und als solcher sei dieses Maß ausreichend. In der Straßenverkehrsordnung konnte ich nur einen
    Fahrrad-Schutzstreifen finden mit einem etwas größerem Maß. Frage, kann ich als nicht Bewohner dieser Straße, aber als Benutzer und das oft,
    Klage beim Verwaltungsgericht einreichen? und wenn ja, welche Kosten kämen in etwa auf mich zu.
    Mit freundlichen Grüßen
    Peter. R

  3. meskhia s
    Am 10. Februar 2022 um 11:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Soll bei einer Klage gegen den BVA alle von mir an BVA während des verfahrens eingereichte Dokumentationen erneut ans Gericht zugeschikt werden, oder wird das Gericht selbst die Akteneinsicht machen?
    Besteht die Möglichkeit den Fall selber (ohne einen Rechtsanwalt) vors Amtsgericht zu bringen? Wenn ja haben Sie ein Formular oder ein Musterdokument dafür, die wir als Vorlagen benutzen können?
    Besten Dank vorab.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2022 um 11:16

      Hallo meskhia s.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. E Josef
    Am 11. Dezember 2021 um 13:37

    Vielen Dank für Muster und Erklärungen. Wenn das Problem behoben ist, melde ich mich wieder.
    Mit freundlichen Grüßen
    Josef E

  5. Kai
    Am 12. Februar 2021 um 9:12

    Hallo,

    ich bin am überlegen ob ich gegen die Ausgangssperre klagen soll. Diese wurde am 08.02.21 vom VGH gekippt. Nun hat das Gesundheitsamt, welches für den Rhein-Neckar-Kreis (und auch andere Gesundheitsämter) zuständig ist, die Ausgangssperre wieder erlassen (12.02.21).
    Damals wurde die Ausgangssperre gekippt mit dem Argument es seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“. Sie seien daher nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
    In allen Bundesländern ohne Ausgangssperre sinken die Zahlen ebenso stetig wie in BW. Somit ist die o.g. wirksame Eindämmung der Verbreitung, meiner Ansicht nach, nicht gefährdet. Hinzukommt, dass sich das Infektionsgeschen nicht wesentlich verschlechtert.
    Vielleicht kann jemand der sich damit auskennt, einschätzen wir die Chancen für eine Klage stehen und da es keinen Streitwert gibt, wie hoch die Kosten – im Falle einer Niederlage – in etwa wären?

    Besten Dank vorab.
    Viele Grüße
    Kai

  6. Amir
    Am 25. September 2020 um 11:18

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben mit unserem jetzigen Nachbar auf einem Grundstück (ideelle Teilung) zwei Häuser gebaut. Der Nachbar hat in der zweiten Reihen gebaut und wir direkt an der Strasse. Das Hinterhaus wurde ca. 4 Monate vor dem Vorderhaus fertig und der Nachbar ist eingezogen. Wir haben entsprechend bei der Fertigstellung unseres Hauses und die Zufahrt diverse Kosten gehabt, die den beiden Häusern anbetreffen und auch hälftig von dem Nachbar bezahlt werden müssen (gemeinsame Pflasterarbeiten, Baustrom, Erdarbeiten, Entfernung von gemeinsamen Bauschutt, …).
    Wir haben mit diversen Gesprächen, Emails und danach Schreiben versucht das Problem zu lösen. Es hat leider nicht funktioniert. Der Nachbar hat auch eine Mediation abgelehnt. Er möchte keine Kostenabrechnung ist der Meinung, dass die Bauarbeiten beendet sind und eine genaue Kostenabrechnung nicht mehr möglich ist. Anschließend haben wir versucht einen Rechtsanwalt in Hamburg zu beauftragen was an Kostengründen gescheitert ist.

    Besteht die Möglichkeit den Fall selber (ohne einen Rechtsanwalt) vors Amtsgericht zu bringen? Wenn ja haben Sie ein Formular oder ein Musterdokument dafür, die wir als Vorlagen benutzen können?

    MfG,
    Amir

  7. Viktoria R
    Am 15. Mai 2020 um 11:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Klage gegen den Beitragservice von ARD eingereicht, es ist noch nicht zur mündliche Gericht gekommen, jetzt will ich aber kein ärger mehr und will die Klage zurückziehen.
    Wie nimmt man eine Klage zurück? Reicht ein Schreiben an das Gericht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Viktoria R

  8. Monika
    Am 4. Mai 2020 um 16:02

    Hallo,
    ich denke darüber nach, eine Klage vor dem VG einzureichen, da in einem Beschluss der Regierung den Physiotherapeuten Massagen erlaubt werden, den Wellnessmasseuren jedoch nicht, mit der Begründung, dass eine Massage eine “unabdingbare körperliche Nähe erfordert”, was derzeit nicht möglich ist. Diese körperliche Nähe ist jedoch in jedem Fall erforderlich, auch bei Physiotherapeuten.
    Wäre eine solche Klage eine Anfechtungsklage oder wie wäre der korrekte Begriff und welche Kosten kämen auf mich zu (ich habe keinen Anwalt).
    Mit freundlichen Grüßen
    Monika

  9. Bernd D.
    Am 12. Februar 2020 um 20:32

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich beabsichtige eine Klage gegen einen Bescheid des hiesigen Landratsamtes in Bezug auf meine Anfechtung der Kommunalwahl von 05/2019.
    Inwieweit werde ich bei einer solchen Klage finanziell in die Verantwortung genommen, auch wenn ich die Klage ohne Anwalt einreiche.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd D.

  10. Thomas
    Am 11. Januar 2020 um 12:32

    Muss ich bei bei der Einreichung der Anfechtungsklage die Erklärung (der wirtschaftlichen Verhältnisse) für die Prozesskostenbefreiung beifügen ?
    mit freundlichen Gruß Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 15:17

      Hallo Thomas,

      für den PKW-Antrag ist in aller Regel die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzufügen, damit das Gericht die Anspruchsgrundlage prüfen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Reinhard
    Am 25. November 2019 um 13:53

    BAföG-Rückzahlung
    Geschäftszeichen: […]
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor sehr vielen Jahren erhielt ich BAföG für, aus sozialwirtschaftlichen Hintergründen heraus, leider zwei abgebrochenen Studiengängen in […].
    Ab dem 01.04.2020 fordert das Bundesverwaltungsamt Köln von mir eine Mindesrückzahlungsrate von 130 € monatlich.

    Inzwischen erhalte ich eine Regelrente, KZVK-Zusatzrente und Wohngeld mit insgesamt 868,21 € monatlich. Abzüglich der Miete und den laufenden Kosten verbleiben mir monatlich 270 €.
    Damit falle ich leider unter die Kategorie “Altersarmut”!

    Kann und darf ich beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Bescheid des Bundesverwaltungsamtes, mit dem Ziel der Rückzahlungsbefreiung, Klage erheben?

    Ich bitte Sie um eine rechtsverbindliche Auskunft
    Mit freundlichen Grüßen
    Reinhard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:25

      Hallo Reinhard,

      in der Regel hat jeder das Recht, entsprechende Rechtsmittel gegen derartige Entscheidungen einzulegen. Ob eine Klageerhebung in Ihrem Falle jedoch auch von Erfolg gekrönt sein könnte, kann ggf. ein Anwalt klären. Eine Rechtsberatung dürfen wir an dieser Stelle nicht leisten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Armin K.
    Am 4. April 2018 um 11:34

    Bitte senden Sie mir den Bußgeldkatalog kostenlos als PDF per E-Mail zu.
    Besten Dank und freundliche Grüße,
    Armin Krebs

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