Knallzeuge: Eine Hilfe bei der Klärung der Schuldfrage?
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann kann die Aussage eines Knallzeugen gefährlich werden?
Dem Statistischen Bundesamt zufolge kamen im Februar 2018 179 Menschen bei Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen ums Leben.
Im Vergleich zum Vorjahresmonats ist die Zahl der Verkehrstoten gleichgeblieben, die Zahl der Verletzten stieg dagegen um 36 auf 22.568.
Hat sich ein Unfall ereignet, ist manchmal nicht ersichtlich, wer diesen verursacht hat.
Neben den Augenzeugen gibt es noch die sogenannten Knallzeugen, die ihre Aussagen zum Unfallhergang abgeben wollen.
Was ist ein Knallzeuge? Was ist der sogenannte Knallzeugen-Effekt?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Knallzeuge
Als Knallzeuge wird eine Person bezeichnet, die nur den Knall des Unfalls gehört hat und daraus subjektive Rückschlüsse auf den Unfallhergang zieht, ohne diesen tatsächlich beobachtet zu haben.
Weil Knallzeugen den Unfallhergang, so wie er sich ihrer Meinung nach zugetragen hat, oft als Tatsache wiedergeben. In vielen Fällen sind sie sich dessen nicht einmal bewusst, sondern sind fest überzeugt, den Unfall tatsächlich so beobachtet zu haben.
Meistens werden Knallzeugen bei einer eingehenden Vernehmung entlarvt, indem die Polizeibeamten absichtlich falsche Informationen zum Unfallhergang einstreuen, die der Knallzeuge dann in seine Aussage mit aufnimmt.
Die wichtigsten Ratgeber zum Verhalten direkt an der Unfallstelle:
Weiterführende Ratgeber zur Unfallbeteiligung
Was ist eine Unfallhilfe? Welches Angebotsspektrum umfasst die Pannen- und Unfallhilfe? Welche Vorteile bietet sie und wo finde ich den passenden Anbieter, der meinen Bedürfnisses gerecht wird? In diesem Ratgeber erhalten Sie Informationen rund um das Thema "Unfallhilfe". » Weiterlesen...
Wie muss sich ein Unfallzeuge verhalten? Darf er den Unfallort verlassen, ohne sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen oder macht er sich strafbar und wenn ja, was droht an Sanktionen? Muss ein Unfallzeuge Erste Hilfe leisten? Infos rund um das Thema, finden Sie hier! » Weiterlesen...
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie als Unfallbeteiligter angesehen werden und welche Definition die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu dem Thema vorsieht. Zudem informieren wir Sie über das korrekte Verhalten als Unfallbeteiligter am Unfallort sowie die Strafe für Unfallbeteiligte, die Fahrerflucht begehen. » Weiterlesen...
Wenn Unfallhelfer böse Absichten haben, sollten Sie besonders vorsichtig sein. An einen Unfallhelferring zu geraten, kann finanzielle Verluste für Sie bedeuten. Wie Sie einen Unfallhelferring erkennen können und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu schützen, lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Was sind Knallzeugen?
Im juristischen Sinne ist ein Knallzeuge ein Unfallzeuge, der angibt, einen Unfallhergang vollständig gesehen zu haben, obwohl er tatsächlich nur den Knall des Unfalls gehört hat und daraufhin erst auf den Unfall aufmerksam geworden ist und infolgedessen seine Rückschlüsse zieht.
Trotzdem behaupten Knallzeugen oft, dass sie den Unfallhergang genau beschreiben zu können. Ein Knallzeuge ist meistens auch selbst überzeugt von den eigenen Aussagen.
Wie ist ein Knallzeuge und seine Aussage zu bewerten?
Der Knallzeugen-Effekt ist nicht nur ein Verhalten, das bei Zeugen eines Verkehrsunfalls beobachtet werden kann, sondern auch bei Augenzeugen einer Gewalttat.
Ein Knallzeuge bekommt oft den Beginn der Auseinandersetzung nicht mit, in welcher die Rollen zwischen Täter und Opfer verteilt werden. Er sieht nur das Ergebnis des Unfalls oder des Kampfes.
Folglich wird der, der verletzt am Boden liegt, als Opfer und dementsprechend den anderen als Täter dargestellt. Hier vertauscht der Knallzeuge die Rollen des Opfers und des Täters.
Da gegen die Aussage eines Knallzeugen Glaubwürdigkeitsbedenken bestehen, sollten diese bei der richterlichen Beweiswürdigung beachtet werden. Diesbezüglich gelten Bestimmungen in den Paragraphen § 286 der Zivilprozessordnung und § 261 der Strafprozessordnung.
§ 286 Freie Beweisführung (Zivilprozessordnung):
(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.