Alles rund ums „Knöllchen“: Wann drohen Strafzettel?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Fahrer ein unliebsames Schriftstück am Auto vorfinden

Nicht immer muss ein Knöllchen am Auto sein. Die Beamten können es auch direkt ausstellen, wenn sie den Betroffenen auf frischer Tat ertappen.
Nicht immer muss ein Knöllchen am Auto sein. Die Beamten können es auch direkt ausstellen, wenn sie den Betroffenen auf frischer Tat ertappen.

Leistet sich ein Kraftfahrer lediglich eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, hat die zuständige Behörde gemäß § 56 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) die Möglichkeit, ihn zu verwarnen und optional ein sogenanntes Verwarnungsgeld zu erheben.

Umgangssprachlich ist dabei oft die Rede von einem „Knöllchen“. Wer beim Falschparken erwischt wird, findet z. B. nicht selten im Anschluss einen Strafzettel an seinem Kfz.

Bei einem Knöllchen können die Kosten zwischen 10 und 110 Euro liegen. Was Autofahrer tun sollten, nachdem sie einen Strafzettel erhalten haben und was geschieht, wenn sie ein Parkknöllchen nicht bezahlen, klären wir im Ratgeber.

FAQ: Knöllchen

Wie teuer ist ein Knöllchen?

Für Knöllchen kann es Verwarn- oder Bußgelder in Höhe von 10 bis 110 Euro geben. Klicken Sie hier, um einige Beispiele für Sanktionen für falsches Parken zu sehen.

Wofür werden Knöllchen vergeben?

Typischerweise gibt es vor allem bei Parkverstößen Knöllchen.

Kann ich Einspruch gegen ein Knöllchen einlegen?

Nein, dies ist nicht möglich. Nur wenn Sie das Knöllchen nicht bezahlen und daraufhin ein Bußgeldbescheid kommt, können Sie gegen diesen Einspruch einlegen.

Knöllchen: Infos zur Herkunft des Begriffs

Die meisten Kraftfahrer gehen wohl davon aus, der Begriff „Knöllchen“ hätte seinen Ursprung darin, dass es sich dabei um ein Stück Papier handelt, das häufig zusammengeknüllt wird. Schließlich freut sich kein Fahrer darüber, einen Strafzettel unter seinem Scheibenwischer vorzufinden, nachdem er vom Einkaufen oder dem Besuch bei Freunden zu seinem geparkten Fahrzeug zurückkehrt.

So naheliegend diese Annahme auch sein mag, etwas anders verhält es sich dennoch: Da bei einer Verwarnung, die mit der Zahlung einer Gebühr verbunden ist, ein Protokoll angefertigt werden muss, war vor allem in ländlichen und rheinischen Regionen oft die Rede von einem „Protoköllchen“, um mit einem Augenzwinkern auf eine Knolle anzuspielen. Daraus entstand schließlich der Ausdruck „Knöllchen“.

Die häufigsten Situationen, in denen die Polizei Knöllchen verteilt

Im Folgenden haben wir Ihnen in einer Tabelle die häufigsten Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht zusammengefasst, auf die ein Knöllchen folgen kann:

Aktuelle Sanktionen:

VerstößeVerwarnungsgeld
Parkdauer überschrittenje nach Parkdauer 20 - 40 €
Parken im Halteverbot25 - 50 €
Parken in zweiter Reihe55 - 110 €, je nach Schwere des Verstoßes zusätzlich 1 Punkt
Unzulässiges Parken auf einem Behindertenparkplatz55 €
Parken entgegen der Fahrtrichtung15 €
Parken auf Geh- oder Radwegen55 - 100 €, je nach Schwere des Verstoßes zusätzlich 1 Punkt
Parklückendiebstahl10 €
Nach Parkverstößen können sowohl Polizei als auch Ordnungsamt ein Knöllchen ausstellen.
Nach Parkverstößen können sowohl Polizei als auch Ordnungsamt ein Knöllchen ausstellen.

Übrigens: Haben Sie beispielsweise ein Knöllchen nach dem Parken im Halteverbot bekommen, müssen Sie weder mit Gebühren noch mit Auslagen rechnen, wie es bei einem Bußgeldbescheid der Fall wäre. Solange Sie die jeweilige Summe innerhalb der Frist von einer Woche zahlen, bleibt es im Regelfall bei dem auf dem Strafzettel vermerkten Betrag.

Wie gehen Sie vor, nachdem Sie ein Knöllchen bekommen haben?

Geht es um Verstöße im ruhenden Verkehr (also z. B. beim Parken), kann in der Regel auch das jeweils zuständige Ordnungsamt ein Knöllchen ausstellen. Die Polizei muss nicht in jedem Fall mit dieser Aufgabe betraut sein. Unabhängig davon, wer das unerwünschte Schriftstück am Kfz hinterlassen hat, sollten sich Betroffene auf den folgenden Ablauf einstellen:

  • Nachdem Sie das entsprechende Knöllchen bemerkt haben, sollten Sie es zunächst durchlesen, um zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird.
  • Im Regelfall enthält der Hinweiszettel zudem Angaben dazu, wo Sie die entsprechende Zahlung leisten müssen und wie lange Sie dafür Zeit haben. Die Frist liegt normalerweise bei einer Woche.
  • Keine Sorge: Selbst wenn Sie das Knöllchen verloren haben, es weggeweht wurde oder auf eine andere Art und Weise verschwunden ist, wird Ihnen die schriftliche Verwarnung in der Regel zusätzlich per Post zugestellt.
  • Überweisen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der genannten Frist, bedeutet dies für die zuständige Behörde, dass Sie die Verwarnung akzeptieren und die Sache ist damit erledigt.

Die Möglichkeit, Einspruch gegen ein Knöllchen einzulegen, besteht übrigens nicht. Erkennen Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht an und möchten rechtliche Schritte dagegen einleiten, müssen Sie zunächst darauf warten, bis die einwöchige Zahlungsfrist vorüber ist, ohne für den veranschlagten Betrag aufzukommen.

Was geschieht, wenn Sie ein Knöllchen nicht bezahlen?

Sei es, weil Sie schlichtweg vergessen haben, das veranschlagte Verwarnungsgeld fristgerecht zu überweisen, oder weil Sie es absichtlich nicht gezahlt haben – so oder so müssen Sie sich darauf einstellen, aufgrund dessen einen Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten vorzufinden.

Schließlich handelt es sich bei einem Knöllchen lediglich um ein freiwilliges Angebot der zuständigen Behörde. Akzeptieren Sie dieses nicht, müssen Sie logischerweise mit Konsequenzen rechnen. Auf eine mögliche Verjährung bei einem Knöllchen zu warten, ist demzufolge wenig sinnvoll.

Es ist nicht möglich, Einspruch gegen ein Knöllchen einzulegen.
Es ist nicht möglich, Einspruch gegen ein Knöllchen einzulegen.

Wurde Ihnen allerdings beispielsweise ein Knöllchen trotz vorhandenem Parkschein unter den Scheibenwischer geklemmt und Sie wollen das nicht einfach so auf sich sitzen lassen, bleibt Ihnen zunächst einmal keine andere Wahl, als auf die Zahlung zu verzichten.

Dies ist darin begründet, dass Sie nur gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen können, gegen ein Knöllchen bzw. eine Verwarnung jedoch nicht.

Nachdem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde, steht Ihnen allerdings nicht unbegrenzt viel Zeit zu, um dagegen vorzugehen. In § 67 Absatz 1 OWiG heißt es dazu:

Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.“

Bedenken Sie: Da ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet wird, wenn Sie das Knöllchen nicht bezahlen, entstehen ggf. weitere Gebühren. Sie sollten daher darauf achten, die Frist von einer Woche nicht versehentlich zu versäumen, da ansonsten höhere Kosten auf Sie zukommen können als ursprünglich auf dem Knöllchen vermerkt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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38 Kommentare

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  1. Cathya
    Am 25. März 2024 um 21:26

    Ich habe von 2 verschiedenen Behörden 2 Rechnungen bekommen (einmal Verwarnung wegen parken im absoluten Halteverbot und einmal dass ich abgeschleppt werden musste)
    Ich fand das mit dem Halteverbot schon komisch, wollte aber nicht diskutieren und hab’s bezahlt, 3 Wochen später jetzt das Andere schreiben.
    Es geht jeweils um den gleichen Tag und etwas eine Stunde zeitlichen Unterschieds aber 2 verschiedene Straßen. Zugegeben die Namen sind ähnlich aber definitiv unterschiedlich.
    Bei der einen Straße gibt es die Hausnummer nicht einmal vor der ich gestanden haben soll und in der anderen Straße gibt es vor der Hausnummer gar kein Halteverbot…es sei denn ich wäre so blöd und würde mitten auf der Straße parken, aber ich weiß auch gar nicht wann ich in der Straße das letzte Mal geparkt habe…das muß Monate her sein.
    Hab mich auch nicht gewundert, dass mein Auto nicht mehr da stand wo es mal war…
    ich fühle mich da dezent verscheißert. Hab erst mal Fotos angefordert.

    Muß ich sowas echt zahlen, wenn da falsche Straßennahmen angeführt werden oder muß ich jetzt damit rechnen, dass die mir ne Korrektur schicken und ne lange Nase zeigen? Wie gesagt, wäre mir ansich weder bei der einen noch der anderen Str. bewusst dass ich im Halteverbot stand (morgens um 6.16 bzw 7.30) geschweige denn ist’s mir aufgefallen dass ich versetzt wurde…

  2. Ahmad S
    Am 13. Oktober 2023 um 6:49

    Ich verstehe das gar nicht ich habe um 06:40 beim Halteverbot bis um 06:55 meine Auto geparkt weil ich nicht Parkplatz gefunden habe und genau um 06:52 haben die mir Strafe geschrieben , ich wusste nicht dass die auch am Nacht arbeiten im sonst hatte ich mein Auto nicht geparkt,weil ich dachte laut Gesetz kontrollieren dürfen die aber erst ab 07:00
    Aber es ist egal für die, ob Mann das per Mail schreiben oder anruft das Mann sagt die machen das Falsch und das ist außerhalb ihre dienst Zeit
    Ich finde nur Geld Abzüge

  3. Tess
    Am 19. August 2023 um 6:12

    Hallo zusammen,

    ich habe ein Zettel bekommen weil ich beim Parken so um 20-22 Minuten überzogen habe, und nun eine Frage dazu kann man direkt zum lbv in der Nähe hingehen und das direkt klären? mein Problem ist ich bin ab 23 und das ganze 6 Wochen nicht in Deutschland sein und ich habe Angst dass die Strafe immer Höhe wird weil ich nicht bezahlt habe. Ich werde mich freuen wenn sie mir eine Info geben können.
    vielen Dank.

    LG tessi

  4. Nils
    Am 16. April 2023 um 13:04

    Hallo,

    ich kam letztens, nach einem Baustellentermin zu meinem Auto und habe gesehen, dass ich in einer Feuerwehrzufahrt geparkt habe. Schön doof von mir aber ich bin glücklich, dass ich wenigstens nicht abgeschleppt wurde.
    Allerdings hatte ich unter dem Scheibenwischer ein Ticket von der Polizei hängen und zusätzlich noch eins vom Ordnungsamt. Die Zahlungsaufforderung der Polizei, in Höhe von 50,00€ kam relativ zeitnah und ich hatte sie zügig beglichen.
    Einen Monat später kam nun die Zahlungsaufforderung des Ordnungsamtes in Höhe von 20,00€.
    Muss ich tatsächlich beide bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nils S

  5. Otti K.
    Am 25. Februar 2023 um 0:10

    Hallole,
    Kurze, präzise Frage: Parkzeitende: 12:46 konkret.
    Verwarnung: 17.02.23, 12:47-13:07. Nicht konkret.
    Muss ich das so akzeptieren?
    LG Otti K.

  6. Alexander F.
    Am 9. Februar 2023 um 17:01

    Am 14.06.2022 parkte ich mein Fahrzeug auf einem Discounter-Parkplatz und legte meine Parkuhr nicht auf des Armaturenbrett.
    Den Strafzettel, welcher am Scheibenwischer eingeklemmt war, nahm ich an sich und vergaß diese Angelegenheit.
    Am 08.02.2023 bekam ich den Vorwurf von der Firma Eastrella Parkplatz Management GmbH. Nach diesem sollte ich 25,- € fürs Falschparken sowie 4,76 € für eine Halterermittlung zahlen.
    Ich schrieb einen kurzen Widerspruch, indem ich auf eine Verjährungsfrist von 3 Monaten hingewiesen habe und bekam folgendes als Antwort:
    Auf Grund der verspäteten Kontaktaufnahme ist es zur Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt gekommen. Daraus ergibt sich die Höhe der Gebühr.
    Der Widerspruch wird abgelehnt und die Forderung bleibt weiterhin bestehen.
    Ist diese Entscheidung richtig?

  7. Roswitha F
    Am 4. Oktober 2022 um 17:45

    Ich habe ein Knöllchen bekommen wegen Parkens auf der Cäsarnase. Was heißt das? Ich stand mit 2 Rädern auf der Ausbuchtung des Bürgersteig, in gleicher Flucht mit den anderen Autos und habe weder Fußgänger noch Autofahrer behindert

  8. Rosali V
    Am 19. August 2022 um 13:30

    Was soll ich tun ? Habe heute ein Bußgeld Bescheid bekommen für parken ohne gültigen Parkschein
    Wusste nicht das ich ein Knölchen bekommen habe , auch habe ich keine Schriftliche Verwarnung bekommen
    Muss ich jetzt die Kosten des Verfahrens tragen und die Auslagen von 3,50 €

  9. Emily
    Am 28. Juni 2022 um 15:53

    Hallo! Ich habe am Wochenende in Parkfläche für Elektroautogeparkt,weil jemand mir gesagt hat, dass am WE erlaubt ist. Das stimmte nicht und mein Auto wurde geschleppt.
    Mein Auto war weg aber die Beamtin war noch da uns sie gab mir Knöllchen mit €40. Und paar Wochen später habe ich einen Brief bekommen, dass ich wieder ein Verwarnungsgeld für diese Sache €55 bezahlen soll. Und danach kam dann die Verwaltungsgebpr von €75. Ich habe dann doppelt die Verwarnungsgebühr bezahlt,oder? (Für die Abschleppen habe ich €120 bezahlt.)

  10. Oskar
    Am 8. Mai 2022 um 11:46

    Ich habe aus versehen meinen Bußgeld Bescheid in den Papiercontainer mit anderen Papierabfall geschmissen. An wen kann ich mich wenden um diesen Vorfall zu melden damit ich einen neuen Bescheid bekomme.
    MfG
    Oskar

  11. Brigitte P.
    Am 22. Januar 2022 um 21:09

    Hallo zusammen,
    Ich habe gestern unter einem blauen – Schild P geparkt ohne Zusatz mit Parkschein geparkt und ein Knöllchen über 20 € erhalten. Ist das eigentlich in Ordnung?
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2022 um 13:00

      Hallo Brigitte P.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Matthias
    Am 5. November 2021 um 13:22

    Hallo, ich habe einen Anhörungsbogen für eine Ordnungswidrigkeit für “Parken auf dem Fahrradweg” bekommen. Eigentlich habe ich aber nur ca. 30 Sekunden da gehalten (Angehalten, eine andere Person kurz abgesetzt, ausgestiegen um der Person ihre Tasche von der Rückbank zu geben, eingestiegen, weitergefahren). Somit ist es rechtlich ein “Halten auf dem Fahrradweg” und kein “Parken auf dem Fahrradweg”.
    Kann mir jemand sagen, ob der Vorwurf somit gesamthaft ungültig ist und verfällt wenn ich Einspruch einlege? Oder wird das Bußgeld bloß von 20€ für Falschparken auf 10€ für Falschhalten herabgesetzt?

    Danke im Voraus und Viele Grüße
    Matthias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 11:14

      Hallo Matthias,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder die Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Ines V.
    Am 20. Juli 2021 um 19:07

    Ich habe eine Frage. Ich bekam Post mit einem Verwarngeld wegen Falschparkens in einem Wendehammer, ich hatte aber kein Knöllchen am PKW:
    Ort und Zeit könnte schon stimmen ,da wir in diesem Wendehammer wohnen und Parkplätze dort immer Mangelwahre sind.
    Ich forderte das Beweisfoto an und bekam ein DIN A4 Blatt ohne Datum und Uhrzeit. Muss ich das anerkennen??

  14. Christian H
    Am 21. März 2021 um 16:20

    Guten,ich habe heute gesehen das ich zwei Strafzettel an meinen PKW habe mit einer Spanne von 4 Tagen.
    Ist das rechtens,zwei Zettel für ein Vergehen zu bekommen?

    Danke für die Hilfe

  15. Anne J.
    Am 23. Juli 2020 um 15:00

    Ich habe ein Knöllchen wegen Falschparkens (Parken ohne Parkschein) bekommen. Die angegebene Adresse ist jedoch in googlemaps nicht zu finden. Damit ist das Knöllchen für mich nicht nachvollziehbar. Muss ich trotzdem bezahlen?

  16. Nikolaus
    Am 14. Juli 2020 um 14:08

    Werden die von der Stadt erhöhten Verwarnungsgelder (Parkverstöße) in der Zeit vom 28.4. – 1.7.2020 zurück genommen und man erhält Geld zurück ?

  17. Sebastian
    Am 9. Juli 2020 um 22:54

    Können Sie mir weiterhelfen? Ich habe heute eine Verwarnung bekommen, weil ich außerhalb der Fahrbahnmarkierung geparkt hatte. Jedoch nur, weil es heute morgen anders nicht möglich war. Rechts neben mir stand ein Wohnwagen und ich habe schon so nah wie möglich ohne ihn zu behindern an diesem geparkt. Der Wohnwagen, der da wahrscheinlich wild gecampt hat, war natürlich nicht mehr da. Bilder habe ich auch nicht gemacht. Gab es wegen solchen Sachen schon mal ein Urteil? Sehe es nicht ein, deswegen jetzt verwarnt zu werden.

  18. Carla
    Am 8. Juni 2020 um 16:12

    Hier mein Problem:

    Ich habe von Sonntag bis Montag im absoluten Halteverbot unterhalb einer Kurve geparkt, da kein anderer Parkplatz zu finden war und man dort de facto niemanden behindert. Am Sonntag habe ich dann das erste Knöllchen erhalten, wovon ich leider nichts gemerkt hatte. Als ich am Montagmorgen in mein Auto steigen wollte, klemmen 2 Knöllchen am Scheibenwischer. Der Tatvorwurf lautet beide Male: Widerrechtliches Parken auf dem Gehweg mit einem Verwarnungsgeld von je 55 Euro. (Das Parken im Halteverbot hätte nur 35 Euro gekostet, deswegen wurde dies wohl nicht beanstandet.)

    Bei uns in der Stadt kann man eine Website aufrufen und dort die auf dem Knöllchen angegebene Kennung eingeben um zu sehen, was einem vorgeworfen wird. Daher weiß ich welches Knöllchen von welchem Tag ist. Das Auto wurde an den beiden Tagen definitiv nicht bewegt, allerdings haben die Politessen für die beiden Tage nicht den exakt gleichen Ventilstand angegeben: für den Sonntag war angegeben rechts V1/H8, für den Montag rechts V2/H8.
    Soll mir damit nun unterstellt werden, ich hätte das Auto zwischendurch bewegt, um die zwei Knöllchen zu rechtfertigen?! Es geht hier ja insgesamt um 110 Euro. So weit ich weiß darf man ja nicht doppelt für den selben Verstoß belangt werden.
    Sollte ich also nur das erste Verwarnungsgeld für den Sonntag bezahlen und abwarten, bis ich den Bußgeldbescheid für die zweite erhalte, um dagegen dann Widerspruch einzulegen? Sollte ich in diesem Widerspruch auf den Ventilstand eingehen oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

  19. Sina P
    Am 3. Juni 2020 um 14:47

    Hallo, dürfen einem Busfahrer Knöllchen ausstellen? Meines Wissens nach nicht, das wurde doch Anfang des Jahres entschieden, dass Knöllchen nur noch von Polizisten oder vom Ordnungsamt ausgestellt werden dürfen. Stimmt das? Wenn ja, wie lege ich dann korrekt Einspruch gegen das Bußgeld vor? Lieben Dank und LG

  20. Sylvia S.
    Am 21. Januar 2020 um 16:28

    Darf ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Knöllchen ausschreiben, ohne jegliche Qualifikation, nur Angestellte des Ordnungsamtes. Es ist weder der Verwaltungsangestellten-Lehrgang 1 noch 2 vorhanden. Bitte um Auskunft.
    Mfg S. Sylvia

  21. H.
    Am 13. Januar 2020 um 11:20

    ich habe in WEMB, ein Dorf nahe Weeze am Niederrhein einen roten zezzel von der Gemeinde Weeze gefunden. Angeblich hätte ich verkehrswidrig geparkt. Ich stand dort nicht alleine aber die anderen haben keonen solchen Zettel am Scheibenwischer hängen. Waren aber z. T genauso lange dort, (1 Woche). Liegt das am polnischen Kennzeichen von den Anderen? Also ich habe mir die Situation dort angesehen und kann kein Vergehen feststellen. Es gibt da ein Halteverbot aber eben nicht dort wo ich und die Anderen gestanden haben. Zur Beweisführung haben ich in der Nacht noch Bilder gemacht. Wer kennt sich damit aus? Speziell mit der Situation dort am Flughafen Weeze?

  22. Jonas
    Am 22. Oktober 2019 um 6:57

    Guten Morgen. Ich hab eine Frage. Meine Schwester hat straffe bekommen 162€ wall sie auf perkplaz russische Läden geparkt hat. Wollte jezt6 Fragen ist das bisschen nicht zu viel?und was müssen wir machen?

  23. Nico
    Am 20. Oktober 2019 um 13:25

    Hallo,
    ich habe nun ein Strafzettel erhalten, da ich im eingeschränkten Halteverbot geparkt habe. Vor kurzem habe ich erfahren, dass es sich bei dem Gelände um Privatgelände handelt. Eine Abschleppung anderer Fahrzeuge wurde nämlich abgelehnt, mit der Begründung : das Ordnungsamt bzw. die Gemeinde habe dort keine Handhabe, da es sich um Privatgelände handelt. Ist das Ausstellen eines Parktickets auf Privatgelände rechtens oder lässt die Gemeinde hier eine Doppelmoral walten.?

  24. Leo
    Am 15. Oktober 2019 um 18:28

    Hallo zusammen,
    ich habe kein Knöllchen an meinem Auto vorgefunden und jetzt flatterte als erstes der Bußgeldbescheid (plus 29€) ins Postfach. Ist das in Ordnung?
    Viele Dank für eine kurze Einschätzung!

  25. Enrico
    Am 20. August 2019 um 19:02

    Hallo, meine Schwiegermutter hat ein strafzettel bekommen, sie stand angeblich im absoluten Halteverbot, hat ein Bild mit bekommen wo man das Fahrzeug sehr schlecht erkennt, kein Nummern Schild erkennbar geschweige denn das Fahrzeug, es ist eine gezackte sperrfläche und direkt nach der Fläche ist ein Parkplatz und da stand ihr Fahrzeug. Schlecht zu erkennen vielleicht die hintere stoß Stange könnte herein geragt haben. Ist das rechtens?

  26. Claudia
    Am 10. August 2019 um 15:06

    Hallo.
    Ich habe insgesamt 17 tage auf einem Parkplatz gestanden, der nicht zeitlich begrenzt war. Allerdings war es ein Transporter der zu einem Teil auf dem radweg stand. Fußgänger und Radfahrer hatten allerdings mind. 2, 5 m ingesamt platz . Zur Straße hin war kein platz mehr. Jetzt habe ich ingesamt 5 Verwarnungen erhalten mit unterschiedlichen Gründen und Geldsummen. Ist das rechtens?

  27. Torsten
    Am 9. Juli 2019 um 9:20

    Ich hatte bei mir im Wohngebiet falsch geparkt hatte auch ein Knöllchen an der Scheibe. Nach fast 2 Monaten bekommen ich ein schreiben das mein vergehen eingestellt wurde ich aber die Auslagen (23.50€ + 050€) zahlen soll. Ich hatte das falsch parken bis dato schon fast vergessen aber finde es eine abzocke zumal ich die 15€ ja gerne bezahlt hätte.

  28. Andreas
    Am 8. Juli 2019 um 10:12

    Ich habe ein Knöllchen bekommen wegen “Parken entgegen der Fahrtrichtung”. Es handelte sich jedoch nicht um eine Einbahnstraße sondern eine normale Straße wo in beide Richtungen gefahren werden darf. Muss ich bezahlen oder kann ich Widerspruch gegen das “Verwarngeld” einlegen?

  29. Ingrid M.
    Am 3. Juni 2019 um 17:49

    Hallo,der Mann vom Ordnugsamt hat mir vor seiner regulären Arbeitszeit ein Knöllchen gegeben. (Es war halb 8 morgens, um 8Uhr beginnt seine Arbeitszeit) ist das zulässig? Gruss

  30. Tatjana
    Am 22. Mai 2019 um 14:11

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    habe um 19.00 Uhr ein Knöllchen bekommen , also nach der festgelegten Parkzeit. Stande im Halteverbot. Fulda hat leider nicht genug kostenlose Parkplätze, eine Schande. Ich finde es eine Frechheit, noch Knöllchen um die Uhrzeit auszustellen. Muss ich zahlen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Tatjana

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