In einer Kolonne fahren: Das müssen Sie beachten

Von Jan E.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Kolonnenfahrt

Wer darf in einer Kolonne fahren?

Sie müssen eine Kolonnenfahrt anmelden, damit sie erlaubt ist. Dann darf allerdings so gut wie jeder in einer Kolonne fahren. Je nach Fahrzeug wird eine Mindestanzahl an Fahrzeugen vorausgesetzt. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Wie schnell darf man in einer Kolonne fahren?

Einsatzfahrzeuge in einem geschlossenen Verband fahren normalerweise 70 km/h (außerorts). Das ermöglicht auch älteren Fahrzeugen oder LKWs problemlos mithalten zu können.

Darf man zwischen eine Kolonne fahren?

Zwischen eine Kolonne zu fahren ist verboten. Überholen müssen Sie also in einem Vorgang. Eine Ausnahme bildet die Auffahrt auf eine Autobahn, wenn die Kolonnenfahrzeuge mindestens 100 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug Platz lassen.

Bußgeldkatalog für Kolonnenfahrten

BeschreibungBußgeld
als Verantwortlicher den Verband nicht zur Nutzung eines Gehwegs veranlasst10 €
geschlossenen sich bewegenden Verband unterbrochen5 €
geschlossenen sich bewegenden Verband unterbrochen inkl. Unfall20 €
als Verantwortlicher nicht sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Regeln eingehalten werden10 €
an einem nicht genehmigten geschlossenen Verband teilgenommen25 €

Bußgeldrechner

In einer Kolonne fahren: Was bedeutet das?

Bei einer Kolonnenfahrt darf das Blaulicht eingeschaltet sein.
Bei einer Kolonnenfahrt darf das Blaulicht eingeschaltet sein.

Vor allem Rettungsdienste, die Polizei oder das Militär bzw. die Bundeswehr fahren häufiger in einer Kolonne. Oftmals erkennen Sie eine Kolonnenfahrt in diesem Fall daran, dass alle Fahrzeuge auf der Fahrerseite eine blaue Flagge zur Kennzeichnung tragen. Das letzte Fahrzeug ist mit einer grünen Flagge ausgestattet. Aber wer darf außerdem eine Kolonne fahren?

Auch privat eine Kolonne zu fahren ist möglich. Diese muss allerdings im Regelfall zuvor angemeldet werden. Dann können Sie allerdings auch mit Fahrrädern oder Ihrem Motorrad in einer Kolonne fahren. Wichtig ist, dass Sie die Mindestanzahl an nötigen Fahrzeugen zusammenbekommen. Bei einer Kolonnenfahrt mit Fahrrädern liegt diese z. B. bei 16. Für einen Autokorso müssen mindestens drei Fahrzeuge dazugehören.

Teilweise gibt es Ausnahmen, in denen die Kolonne zu fahren zwar privat organisiert und nicht angemeldet wurde, aber dennoch keine Konsequenzen hat. Beispiele hierfür sind Hochzeiten oder Autokorsos bei einem großen Ereignis wie einer Fußball-WM.

Aber: Ob dies bestraft wird, liegt im Ermessen der Behörden. Gemäß § 30 StVO ist unnützes Hin- und Herfahren sowie unnötiger Lärm bei der Benutzung von Fahrzeugen verboten. Oftmals werden Hupkonzerte oder Ähnliches bei entsprechenden Ereignissen zwar geduldet, Sie haben das Recht allerdings nicht auf Ihrer Seite, wenn Sie angehalten werden.

Regeln für eine Kolonnenfahrt

Auch wenn Sie in einer Kolonne fahren und dies anmelden, gelten die Regeln der StVO.
Auch wenn Sie in einer Kolonne fahren und dies anmelden, gelten die Regeln der StVO.

Die Regeln der StVO müssen beim Kolonne fahren nach wie vor beachtet werden. Beispielsweise ist das Überfahren einer Roten Ampel nur dann erlaubt, wenn das erste Fahrzeug des geschlossenen Verbandes die Ampel bei grün schafft.

Gleichzeitig gibt es für Sie als Autofahrer auch einige Verhaltensregeln, wenn Sie nicht Teil der Kolonne sind und dieser im Straßenverkehr begegnen.

Es ist Ihnen erlaubt, die Kolonne zu überholen. Allerdings sollte das in einem Manöver geschehen, denn eine Kolonne zu trennen ist verboten. Unter Umständen darf man kurzzeitig zwischen eine Kolonne fahren, beispielsweise bei Autobahn-Ein- und Ausfahrten. Theoretisch ist selbst dann das „reinquetschen“ nicht erlaubt, wird aber meist geduldet.

Wenn Sie sich in einem Stau befinden, hat eine Kolonne im Normalfall keine Sonderrechte. Eine Ausnahme gilt auch hier, nämlich dann, wenn die Einsatzfahrzeuge bei einer Kolonnenfahrt Blaulicht eingeschaltet haben. Dann müssen Sie der Kolonne Platz machen bzw. dürfen diese Fahrzeuge die Rettungsgasse nutzen.

Es gibt auch Vorschriften bei einer Kolonnenfahrt, die den Abstand regeln. Ein Beispiel: Sie fahren im Stadtverkehr in einer Kolonne. Für diesen Fall haben wir eine Frage für Sie, der sich auch Fahrschüler regelmäßig stellen müssen:

Sie fahren im Stadtverkehr auf trockener Fahrbahn in einer Kolonne, die sich mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h bewegt. Welcher Sicherheitsabstand ist von Ihnen zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten?

  1. 5 Meter
  2. 10 Meter
  3. 15 Meter

Die richtige Antwort ist Antwort c). Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie genügend Sicherheitsabstand haben, um bei einer Bremsung keinen Unfall zu riskieren. Hier gilt die Faustformel für den Reaktionsweg von (Geschwindigkeit : 10) x 3 = (50 km/h : 10) x 3 = 5 x 3 = 15 Meter.

Was ist auch beim Kolonne fahren verboten?

In Kolonne fahren: Die StVO-Regeln zu missachten kann auch hier sanktioniert werden.
In Kolonne fahren: Die StVO-Regeln zu missachten kann auch hier sanktioniert werden.

Auch wenn es das ein oder andere Sonderrecht oder mehr Kulanz bei Kolonnenfahrten gibt: Alles dürfen Sie sich auch nicht erlauben. Alkohol und Drogen am Steuer sind auch in einer Kolonnenfahrt verboten.

Dies wird entsprechend geahndet, ebenso wie die Nutzung Ihres Smartphones, wenn Sie am Steuer sitzen. Das gilt auch dann, wenn Sie in einer Kolonne mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

Des Weiteren müssen Sie sich auch bei einer Kolonnenfahrt an Vorfahrtsregeln halten und dürfen anderen Verkehrsteilnehmern nicht einfach die Vorfahrt nehmen. Umgekehrt dürfen diese die Kolonne nicht trennen.

Auch die Anschnallpflicht entfällt nicht einfach so, wenn Sie in einem Autokorso unterwegs sind. Eine Ausnahme wäre hier, wenn die Fahrt in Schrittgeschwindigkeit verläuft. Bei einem fahrenden Fahrzeug ist auch davon abzusehen, auf dem Dach oder der Motorhaube zu tanzen o. Ä.

Im Falle eines Unfalls haben evtl. sogar Mitfahrende in einem Auto der Kolonnenfahrt Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher. Haben Sie sich verletzt und tragen dafür eine Teilschuld (z. B. Anschnallgurt nicht befestigt) können Sie in eine Mithaftung gezogen werden.

Auch beim sogenannten „Kolonnenspringen“ müssen Sie aufpassen. In diesem Fall beschreibt dies das Ausscheren eines Fahrzeugs in einem Autokorso, um mindestens ein Fahrzeug des geschlossenen Verbandes zu überholen. Sie müssen hierbei gemäß § 5 StVO den umliegenden Verkehr beobachten. Befindet sich jemand in einem Überholvorgang und Sie kollidieren, haften Sie größtenteils selbst, wie das Oberlandesgericht München entschied. (Az. 10 U 4448/16).

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Jan E.

Jan ist seit 2024 Teil von bussgeldkatalog.org. Zwischen Ende 2017 und Anfang 2024 studierte er in Köln Journalismus-Studiengänge mit Bachelor- und Master-Abschluss. Sein thematischer Schwerpunkt liegt beim Verkehrsrecht, auch andere Rechtsthematiken wie das Arbeitsrecht fallen in seinen Bereich.

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