Ein Kostenvoranschlag beziffert den Unfallschaden

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie Sie einen Voranschlag für Reparaturkosten erstellen lassen

Sie sollten vor der Reparatur nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Sie sollten vor der Reparatur nach einem Unfall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Wenn Fahrzeuge zusammenstoßen, bleibt ein materieller Schaden selten aus. Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht, können Sie von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Schadensersatz fordern. Dafür müssen Sie den entstandenen Unfallschaden jedoch genau beziffern können.

Wenn mehr als nur ein Bagatellschaden vorliegt, können Sie einen speziellen Kfz-Gutachter bestellen, dessen Kosten die gegnerische Haftpflichtversicherung erstatten muss. Bei kleineren Schäden jedoch würde die nicht ganz billige Rechnung eines Sachverständigen bei Ihnen liegen bleiben. Von daher sollten Sie sich mit einem einfachen Kostenvoranschlag – in Kurzform auch als Kostenanschlag bezeichnet – begnügen.

Doch wie können Sie so einen Kostenvoranschlag erstellen lassen? Was passiert, wenn die veranschlagten Kosten bei der Reparatur überschritten werden? Und wie sieht so ein Kostenvoranschlag konkret aus? Die Antworten geben wir Ihnen hier.

FAQ: Kostenvoranschlag

Ist ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt verbindlich?

Das kommt darauf an, wie er formuliert ist. Ist von Festpreisen die Rede, ist er verbindlich. Enthält er eher vage Formulierung (z. B. ungefähr, voraussichtlich etc.) eher nicht.

Was ist, wenn die Reparaturkosten vom Kostenvoranschlag abweichen?

Sind die tatsächlichen Kosten sehr viel höher, kann es sein, dass der Geschädigte diese selbst teilweise zahlen muss.

Wie wird ein Kostenvoranschlag verfasst?

Wenn Sie hier klicken, erhalten Sie Einblick in unser kostenloses Muster für den Kostenvoranschlag.

Weitere Informationen zum Thema Kostenvoranschlag:

  • Muss Ihr Auto in Reparatur, gibt ein Kostenvoranschlag Orientierung über die anfallenden Kosten.

    Einen Kostenvoranschlag benötigen Sie, um für die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den konkreten Schaden zu beziffern, welchen dieser verursacht hat. Doch was kostet so ein Kostenvoranschlag selber? Werden seine Gebühren auch von der Versicherung übernommen? Und was ist, wenn Sie sich für eine fiktive Abrechnung entscheiden und den Wagen nicht reparieren lassen? » Weiterlesen...

  • Sie müssen einen Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen lassen, um Schadensersatz zu erhalten.

    Wenn es bei einem Autounfall zu materiellem Schaden kam, so haben Sie als Geschädigter das Recht, vom Verursacher des Unfalls einen Schadensersatz zu verlangen. Allerdings ist es dafür notwendig, den entstandenen Schaden genau zu beziffern. Doch wann genau benötigt eine Versicherung so einen Kostenvoranschlag? Und muss diese für dessen Kosten aufkommen? » Weiterlesen...

  • Muss Ihr Auto in Reparatur, gibt ein Kostenvoranschlag Orientierung über die anfallenden Kosten.

    Gerade bei kleineren Bagatellschäden übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners keine Kosten für einen professionellen Kfz-Gutachter. In diesen Fällen können Sie auf den Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt zurückgreifen, um Ihrer Beweispflicht nachzukommen. Doch was steht genau in einem solchen Voranschlag drin? » Weiterlesen...

Wie lasse ich einen Kostenvoranschlag für mein Kfz erstellen?

Sie können einen Kostenvoranschlag zum Beispiel bei einer markengebundenen Werkstatt erstellen lassen.
Sie können einen Kostenvoranschlag zum Beispiel bei einer markengebundenen Werkstatt erstellen lassen.

Ein Kostenvoranschlag nach einem Autounfall dient dazu, die erwarteten Reparaturkosten in einer bestimmten Werkstatt zu beziffern. Weil die Dienstleistung der Reparatur erst noch zu verrichten ist, lassen sich diese Kosten nur mehr oder weniger genau abschätzen. Sie können einen Kostenvoranschlag für Ihr Auto direkt von der Werkstatt erstellen lassen, die Sie für die Unfallinstandsetzung Ihres Wagens als geeignet ansehen.

Folgende Informationen sollte ein Kostenvoranschlag nach einem Unfall beinhalten:

  • eine Beschreibung aller notwendigen Arbeiten für die Unfallinstandsetzung
  • voraussichtliche Arbeitszeiten und deren Kosten
  • voraussichtlich notwendige Materialien und deren Kosten
  • gegebenenfalls die Kosten für den Voranschlag selbst

Ein Kostenvoranschlag ist nicht bindend für den Kunden. Er kann sich danach immer noch frei entscheiden, ob er die Reparatur bei dieser Werkstatt durchführen lassen möchte oder nicht.

Wer muss für die Vergütung des Voranschlages selbst aufkommen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt in § 632 Absatz 3 vor, dass ein Kostenvoranschlag prinzipiell nicht kostenpflichtig und daher “im Zweifel nicht zu vergüten” ist. Allerdings legen Werkstätten häufig in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pauschale fest, welche von dem Auftraggeber eines solchen Voranschlages bezahlt werden muss. Die Vergütung eines Voranschlages kann bis zu 10 % der veranschlagten Reparaturkosten betragen. Häufig wird diese Pauschale jedoch mit den Reparaturkosten verrechnet, wenn der Kunde sich dazu entscheidet, die Reparatur tatsächlich durchführen zu lassen.

Eine eventuelle Rechnung für den Kostenvoranschlag selbst gehört zu den Kosten des Schadensersatzprozesses und kann damit bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners prinzipiell geltend gemacht werden. Das Landgericht Hildesheim entschied in einem Urteil vom 4.9.2009 (Az. 7 S 107/09), dass die Haftpflicht des Unfallverursachers sogar dann für die veranschlagten Kosten aufkommen muss, wenn sich der Geschädigte für eine “fiktive Reparatur” entscheidet und den Wagen nicht reparieren lässt. Bei einer Reparatur würden die Kosten für Kostenvoranschläge selbst nämlich verrechnet werden.

Sie können von der so genannten Dispositionsfreiheit nach § 249 Absatz 2 Satz 1 BGB Gebrauch machen und müssen die Zahlung des Schadensersatzes nicht zur Reparatur verwenden. Bei so einer “fiktiven Reparatur” erfolgt die Abrechnung des Schadensersatzes nach dem Kostenvoranschlag für das Kfz und nicht nach den realen Reparaturkosten.

Was passiert, wenn die Reparatur teurer wird als der Voranschlag vorsieht?

Bei einer Reparatur kann es gegenüber dem Kostenvoranschlag zu einer Abweichung kommen.
Bei einer Reparatur kann es gegenüber dem Kostenvoranschlag zu einer Abweichung kommen.

Was genau passiert, wenn die Summe des Voranschlages bei der Reparatur überschritten wird, hängt davon ab, wie verbindlich die veranschlagten Kosten anzusehen sind:

  • Wenn das Schreiben der Werkstatt konkret als Kostenvoranschlag bezeichnet wird, ist es als nicht bindend zu betrachten, sofern nichts anderes vermerkt ist. Außerdem lässt sich ein unverbindlicher Kostenvoranschlag an der Formulierung seiner Begriffe erkennen. Dort finden sich meist Wörter wie “ungefähr”, “circa” oder “voraussichtlich”.
  • Ein Kostenvoranschlag ist dann verbindlich, wenn er explizit eine Festpreisvereinbarung enthält oder wenn die Werkstatt signalisiert hat, dass der Reparaturpreis auf keinen Fall darüber liegen wird.
Ein Kostenvoranschlag und ein Angebot sind juristisch gesehen zwei Paar Schuhe. Während ein Voranschlag normalerweise unverbindlich ist, müssen Sie bei einem Angebot davon ausgehen, dass es sich um verbindliche Angaben handelt, wenn dies nicht anders angegeben ist. Das Angebot unterscheidet sich von einem Kostenvoranschlag auch dadurch, dass für den Kunden seine Erstellung immer kostenlos ist und dass es meist nur für eine bestimmte Zeit gilt.
Ein Kostenvoranschlag eignet sich vor allem zur Bestimmung von Bagatellschäden.
Ein Kostenvoranschlag eignet sich vor allem zur Bestimmung von Bagatellschäden.

Doch auch bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf die Überschreitung der veranschlagten Reparaturkosten nicht über ein bestimmtes Maß hinausgehen. § 650 Absatz 2 des BGB schreibt vor, dass die Werkstatt den Kunden informieren muss, wenn die geplante Reparatur nicht ohne wesentliche Überschreitung des Voranschlags durchgeführt werden kann. In diesem Fall darf der Kunde trotz abgeschlossenem Vertrag entscheiden, ob er die Reparatur zu dem teureren Preis durchführen lässt oder nicht. Lehnt er eine Fortsetzung der Reparaturarbeiten ab, so ist er laut § 645 Absatz 1 Satz 1 BGB lediglich dazu verpflichtet, den Werklohn der bisherigen Arbeiten zu bezahlen.

Falls der Kunde erst nach vollendeter Reparatur erfährt, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten wurden, hat die Werkstatt rechtlich gesehen eine Nebenpflicht des Vertrages verletzt. In diesem Fall muss der Kunde dann zwar die volle Rechnung bezahlen, kann aber unter Umständen Schadensersatz für die Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht beanspruchen.

Wann liegt eine “wesentliche Überschreitung” eines Voranschlages vor?Einen festen Grenzwert hierfür gibt es nicht, da es von den konkreten Umständen abhängt, wann die Kosten des Voranschlages wesentlich überschritten werden. In der Praxis gelten jedoch Reparaturkosten, die mindestens 15 bis 20 Prozent über dem veranschlagten Wert liegen, als zu hoch.

Auch wenn die Reparaturkosten letztendlich höher ausfallen als im Kostenvoranschlag angenommen, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners dazu verpflichtet, die Instandsetzung des Wagens in voller Höhe zu erstatten. Dies ist selbst dann der Fall, wenn dadurch auf einmal ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (Urteil des Landgerichtes Coburg vom 12.7.2000, Az. 13 O 97/00).

Wie schreibt man einen Kostenvoranschlag?

Hier finden Sie für Ihren Kostenvoranschlag ein geeignetes Muster, welches Ihnen als Orientierung dienen kann. Wenn Sie ein eigenes Schreiben formulieren, sollten Sie für Ihren Kostenvoranschlag die Vorlage jedoch entsprechend abwandeln und nicht eins zu eins übernehmen:

Adresse Kunde
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, OrtAdresse Reparaturbetrieb
Name der Firma
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Telefonnummer
E-Mail
WebsiteKostenvoranschlagKostenvoranschlag-Nr. XX Kunden-Nr. XX Datum

 

Sehr geehrter Herr Kunde,

wie bedanken uns vielmals für Ihre Anfrage zur Reparatur Ihres Kraftfahrzeuges. Im Folgenden finden Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag:

Pos.BezeichnungUmfangEinzelpreisGesamtpreis
1Dienstleistung9 Stunden50,00 EUR450,00 EUR
2Ersatzteil A2 Stück40,00 EUR80,00 EUR
3Ersatzteil B1 Stück75,00 EUR75,00 EUR
Zwischensumme605,00 EUR
Pauschale für Kostenvoranschlag (10 %)60,50 EUR
Mehrwertsteuer (19 %)114,95 EUR
Gesamtbetrag780,45 EUR

Wir hoffen, dass wir Sie mit diesem Kostenvoranschlag überzeugen können.

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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