Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Kraftfahrstraße
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
FahrverbotFVerbot
Rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung
variiert
3
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entzug der FahrerlaubnisFreiheits strafe bis zu 5 Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis
Rückwärts & entgegen der Fahrtrichtung fahren in Ein- oder Ausfahrt
75 €
1
...mit Gefährdung
90 €
1
...mit Verursachung eines Unfalls
110 €
1
Wenden in Ein- oder Ausfahrt
75 €
1
...mit Gefährdung
90 €
1
...mit Verursachung eines Unfalls
110 €
1
Wenden auf Nebenstraße oder Seitenstreifen
130 €
1
...mit Gefährdung
160 €
1
...mit Verursachung eines Unfalls
195 €
1
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn
200 €
2
1 Monat1 M
...mit Gefährdung
240 €
2
1 Monat1 M
...mit Verursachung eines Unfalls
290 €
2
1 Monat1 M
Wenden im Tunnel
60 €
1
Halten und Parken auf der Kraftfahrstraße
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
FahrverbotFVerbot
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn
30 €
... mit Behinderung
35 €
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn
70 €
1
... mit Gefährdung
85 €
1
... mit Unfall
105 €
1
Weitere Verstöße auf der Kraftfahrstraße
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen
75 €
1
Nicht möglichst weit rechts fahren, obwohl dies möglich gewesen wäre, mit Gefährdung
80 €
1
Autobahn / Kraftfahrstraße mit Fahrzeug befahren, dessen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h oder weniger beträgt
20 €
Autobahn / Kraftfahrtstraße mit Fahrzeug befahren, dessen zulässige Höhe zusammen mit der Ladung überschritten ist (Gesamthöhe nicht mehr als 4,20 m)
20 €
Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m beträgt
70 €
1
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen
25 €
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
75 €
1
...mit Verursachung eines Unfalls
90 €
1
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachten
75 €
1
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
90 €
1
...mit Verursachung eines Unfalls
110 €
1
Als Fußänger Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße an dafür nicht vorgesehener Stelle betreten
10 €
Was bedeutet „Kraftfahrstraße”?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet verschiedene Arten von Straßen, für die jeweils spezielle Verkehrsregeln gelten, wie z. B. Einbahnstraßen, Außerorts-Straßen und natürlich die Autobahn. In diesem Zusammenhang taucht immer wieder auch der Begriff „Kraftfahrstraßen” auf. Aber was genau ist eine Kraftfahrstraße eigentlich? Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine Straße, die das schnelle Vorankommen ermöglichen soll, weshalb umgangssprachlich auch oft von „Schnellstraßen” die Rede ist.
Kraftfahrstraßen können sehr verschieden aussehen: Meistens besitzen sie mehrere Spuren pro Fahrtrichtung, die baulich von den Gegenfahrbahnen abgetrennt sind, sodass die Kraftfahrstraße optisch stark einer Autobahn ähnelt. Es gibt aber auch einspurige Kraftfahrstraßen, die sich auf den ersten Blick kaum von einer normalen Landstraße unterscheiden. Wie Sie eine Kraftfahrstraße zweifelsfrei erkennen, was sie von einer Autobahn unterscheidet und welche Geschwindigkeitsbegrenzungen laut StVO auf der Kraftfahrstraße gelten, klärt dieser Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Kraftfahrstraße
Was sind Kraftfahrstraßen?
Kraftfahrstraßen sind spezielle Autostraßen in Deutschland, die baulich oft mit einer Autobahn vergleichbar sind und sich sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften befinden können. Ihr Anfang und ihr Ende werden durch die Verkehrszeichen 331.1 bzw. 331.2 markiert.
Was gilt auf Kraftfahrstraßen bezüglich der Geschwindigkeit?
Welche Geschwindigkeit auf Kraftfahrstraßen für Pkw, Lkw und andere Kraftfahrzeuge gilt, hängt von der baulichen Beschaffenheit der Straße und ihrer Lage ab. Ausführliche Informationen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kraftfahrstraße finden Sie an dieser Stelle.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen auf der Kraftfahrstraße?
Eine Übersicht über die häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auf Kraftfahrstraßen begangen werden, samt Sanktionen finden Sie hier.
Kraftfahrstraße oder Autobahn? So erkennen Sie den Unterschied
Eigentlich ist es gar nicht so schwer, eine Kraftfahrstraße zu identifizieren, denn sowohl deren Anfang als auch deren Ende sind durch spezielle Verkehrsschilder gekennzeichnet: die Zeichen 331.1 bzw. 331.2.
Beide sind quadratisch und zeigen ein weißes Pkw-Symbol auf blauem Grund. Das Zeichen 331.2, welches das Ende der Kraftfahrstraße markiert, weist außerdem einen diagonal verlaufenden, roten Streifen auf.
Was ist aber, wenn Sie sich bereits mitten auf der Straße befinden und nicht darauf geachtet haben, welches Zeichen an deren Beginn auftauchte? Auch dann können Sie anhand von Schildern bestimmen, ob es sich dabei um eine Autobahn oder eine Kraftfahrstraße handelt. Achten Sie einfach auf die Ausfahrtsschilder: Sind diese blau mit weißer Schrift, befinden Sie sich auf einer Autobahn. Gelbe Schilder mit schwarzer Schrift bedeuten hingegen, dass Sie auf einer Kraftfahrstraße unterwegs sind.
Ein weiterer markanter Unterschied: Anders als eine Autobahn kann eine Kraftfahrstraße Kreuzungen und Linksabbiegerspuren aufweisen. Meistens sind hier Ampeln vorhanden, die die Vorfahrt zwischen den verschiedenen Fahrtrichtungen regeln. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Fußgänger die Kraftfahrstraße an diesen Kreuzungen überqueren dürfen – was auf der Autobahn niemals vorkommt.
Die Regeln auf der Kraftfahrstraße
Nachdem wir geklärt haben, wie Sie die Kraftfahrstraße anhand von Zeichen und anderer Besonderheiten erkennen, wollen wir nun erläutern, wie Sie sich als Kfz-Führer auf einer solchen zu verhalten haben. Ein Blick in die StVO zeigt, dass Kraftfahrstraßen und Autobahnen häufig gemeinsam erwähnt werden, denn tatsächlich gibt es viele Regeln, die auf beiden Straßenarten gleichermaßen gelten. Dies betrifft zum Beispiel folgende Vorschriften:
Die Kraftfahrstraße darf nur mit Kraftfahrzeugen bzw. Anhängern befahren werden, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit mehr 60 km/h erreichen können.
Pannenbuchten auf der Kraftfahrstraße dürfen nur im Notfall bzw. bei einer Panne benutzt werden.
Es ist verboten, auf der Fahrbahn, in der Ein- oder Ausfahrt, auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen der Kraftfahrstraße zu wenden, rückwärts zu fahren oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.
Verstoßen Sie gegen die Vorschriften, fallen auf der Kraftfahrstraße außerdem in der Regel die gleichen Bußgelder an wie auf der Autobahn.
Es gibt aber auch Unterschiede bezüglich der Vorschriften. So gilt insbesondere auf der Kraftfahrstraße eine andere Höchstgeschwindigkeit. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Erlaubte Geschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße
Die Frage nach der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße zu beantworten, ist etwas kompliziert, da hier die Beschaffenheit der Straße und ihre Lage eine entscheidende Rolle spielen.
Sind die Fahrbahnen für eine Richtung baulich voneinander getrennt und befindet sich die Kraftfahrstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Pkw mit Anhänger, Lkw mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger: 80 km/h
Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger: 80 km/h
Kraftomnibusse mit Anhänger (kein Gepäckanhänger): 60 km/h
Krafträder mit Anhänger: 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger: 60 km/h
Zugmaschinen mit zwei Anhängern: 60 km/h
Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz: 60 km/h
Kraftomnibusse ohne Anhänger mit entsprechender Genehmigung: 100 km/h
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (außer Pkw): 80 km/h
Pkw ohne Anhänger: kein Tempolimit
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t ohne Anhänger: kein Tempolimit
Somit gilt für Sie als Auto- oder Motorradfahrer auf der Kraftfahrstraße kein generelles Tempolimit, sofern diese sich außerorts befindet und baulich einer Autobahn ähnelt. Befinden sich allerdings entsprechende Verkehrszeichen an der Kraftfahrstraße, die eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung festlegen, ist diese anstelle der generellen Beschränkungen einzuhalten.
Welche Geschwindigkeit gilt aber auf Kraftfahrstraßen, die nicht die genannten Bedingungen einhalten? Für Straßen, die sich innerorts befinden, ist die Antwort einfach: Hier gilt für alle Kraftfahrzeuge die übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern eben an der Kraftfahrstraße kein Verkehrszeichen mit einer anderen Geschwindigkeitsvorgabe auftaucht.
Auf Kraftfahrstraßen, die zwar außerorts liegen, aber eben keine bauliche Trennung zwischen den verschiedenen Fahrtrichtungen aufweisen, müssen Sie die gleichen Höchstgeschwindigkeiten einhalten wie auf „normalen” Außerorts-Straßen:
Pkw ohne Anhänger: 100 km/h
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t ohne Anhänger: 100 km/h
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und max. 7,5 t (außer Pkw): 80 km/h
Pkw mit Anhänger: 80 km/h
Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger: 80 km/h
Kfz (außer Pkw, Lkw und Wohnmobile) mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5 t mit Anhänger: 60 km/h
Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t: 60 km/h
Kraftomnibusse mit Fahrgästen ohne Sitzplatz: 60 km/h
Übrigens: Es gibt keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße. Zwar dürfen Sie diese nur mit Fahrzeugen befahren, die wenigstens 60 km/h erreichen können, das bedeutet aber nicht, dass Sie auch so schnell fahren müssen. Sie dürfen allerdings auch nicht unnötig langsam fahren und dadurch den Verkehrsfluss behindern.
Im Video zusammengefasst: Die Kraftfahrstraße und ihre Tücken
Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.