Kraftfahrt-Bundesamt: Wichtige Behörde für den Straßenverkehr

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 27. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Kraftfahrt-Bundesamt

Für was ist das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig?

Das für Kraftfahrzeuge zuständige Bundesamt erfüllt viele verschiedene Aufgaben. Unter anderem wird hier das Fahreignungsregister geführt. In dieses werden die Punkte eingetragen, die Personen erhalten, die einen Verkehrsverstoß oder eine -straftat begangen haben. Des Weiteren erstellt das Kraftfahrt-Bundesamt verschiedenste Statistiken rund um Fahrzeuge und Fahrerlaubnisse, überwacht den Kfz-Markt und erteilt Typgenehmigungen.

Wo kann ich meine Punkte einsehen?

Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert Punkte für Verkehrsverstöße und -straftaten im Fahreignungsregister. Sie können Ihre Einträge direkt bei der Behörde einsehen.

Wie bekomme ich einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister?

Es gibt drei Möglichkeiten, wenn Sie eine Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt einholen möchten: Sie können dies zum einen persönlich am Auskunftspavillon in Flensburg zu den Öffnungszeiten erledigen. Zum anderen besteht die Option, die gewünschten Informationen auf dem Postweg anzufordern. Zusätzlich können Sie beim KBA eine Auskunft online einholen – kostenlos, so wie in den anderen Fällen auch. Mehr dazu, wie dies jeweils funktioniert, können Sie hier nachlesen.

Wie erreichen Sie das Kraftfahrt-Bundesamt? Kontakt in der Übersicht!

Das Kraftfahrt-Bundesamt - kurz KBA - hat viele verschiedene Aufgaben.
Das Kraftfahrt-Bundesamt – kurz KBA – hat viele verschiedene Aufgaben.

Sie möchten Kontakt mit dem Kraftfahrt-Bundesamt aufnehmen? Dies ist per Fax als auch per E-Mail möglich. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, das Kraftfahrt-Bundesamt per Telefon zu erreichen.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, persönlich den Auskunftspavillon aufzusuchen, um dort Ihren Punktstand im Fahreignungsregister abzufragen. Beachten Sie jedoch, dass eine Punkteabfrage weder telefonisch noch per Fax möglich ist.

Welche Adresse das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat sowie unter welcher Ruf- und Faxnummer es zu erreichen ist, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Adresse
Fördestraße 16 
24944 Flensburg

Postanschrift
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

Telefon: +49 461 316-0
Telefax: +49 461 316-1650, -1495
E-Mail: kba@kba.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 09:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

Was macht das KBA in Flensburg? Organisation und Aufgaben im Überblick!

Das KBA in Flensburg vergibt unter anderem Typschlüsselnummern.
Das KBA in Flensburg vergibt unter anderem Typschlüsselnummern.

Das Kraftfahrt-Bundesamt, kurz KBA genannt, ist eine Bundesbehörde für den Straßenverkehr und untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Es hat viele verschiedene Aufgaben, die hauptsächlich mit der Bereitstellung von Informationen über den Straßenverkehr, die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie dem Umweltschutz zusammenhängen.

An der Spitze der Behörde steht der Präsident. Seit dem 1. Februar 2020 hat diese Position Richard Damm inne (Stand 06/24). Darunter stehen beim Bundeskraftfahrtamt fünf Abteilungen, die sich jeweils mit unterschiedlichen Themenbereichen befassen und wiederum in Untergruppen aufgeteilt werden können:

  1. Zentrale Dienste: In dieser Abteilung befinden sich unter anderem die Personalstelle, die Kosten- und Leistungsrechnung und Softwareentwicklung.
  2. Zentrale Register: Das Kraftfahrt-Bundesamt führt insgesamt fünf Register, in denen Daten über Fahrzeuge und deren Halter registriert werden. Dazu gehört unter anderem das Fahreignungsregister, in welches die Punkte für Verkehrsverstöße und -straftaten eingetragen werden. Bei den anderen Registern handelt es sich um das Zentrale Fahrzeugregister, das Zentrale Fahrerlaubnisregister, das Berufskraftfahrerqualifikationsregister sowie das Fahrtenschreiberkartenregister.
  3. Statistik: Das in Flensburg ansässige Kraftfahrt-Bundesamt wertet viele verschiedene Daten aus, stellt darüber Statistiken aus und veröffentlicht diese. Dazu gehören beispielweise Statistiken zu Neuzulassungen, Außerbetriebsetzungen, erteilte Fahrerlaubnisse, Verkehrsverstöße und den Gütertransport deutscher sowie europäischer Lkw.
  4. Typgenehmigung: In der Regel kann ein serienmäßig hergestelltes Fahrzeugmodell erst dann in Deutschland auf den Markt kommen, wenn es über eine Typgenehmigung verfügt. So soll sichergestellt werden, dass Sicherheit und Umweltschutz gewährleistet werden können. Das für Kfz zuständige Bundesamt erteilt solche Typgenehmigungen.
  5. Marktüberwachung: Zusätzlich überwacht das Bundesamt für Kraftfahrt den Fahrzeugmarkt in Deutschland. So soll unter anderem dafür gesorgt werden, dass ein fairer Wettbewerb herrscht und sich alle Hersteller an die Regeln hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz halten. Dazu werden Produkte geprüft. Sollten Mängel festgestellt werden, kommt es zu Rückrufen. Unternehmen, die Vorgaben missachten, müssen außerdem mit Sanktionen rechnen.

Mit der Herstellerschlüsselnummer (HSN) sowie der Typschlüsselnummer (TSN) können Fahrzeugtypen eindeutig bestimmt werden. Diese Nummern werden vom KBA zugeteilt. Sie können mittels HSN und TSN in einer Datenbank, die vom Kraftfahrt-Bundesamt online zur Verfügung gestellt wird, genau nachschauen, um welche Marke und welches Modell es sich handelt und wie viele Fahrzeuge dieser Art in einem bestimmten Jahr zugelassen waren.

Wie erhalten Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft über Ihren Punktestand?

Eine Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt können Sie unter anderem online beantragen.
Eine Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt können Sie unter anderem online beantragen.

Sind Sie innerorts mindestens 31 km/h zu schnell gefahren, sind mit 0,5 Promille oder mehr Auto gefahren oder sind mit dem Handy am Steuer erwischt worden, wird mindestens ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

Hat eine Person acht Punkte angesammelt, kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Haben Sie selbst den Überblick über Ihre Eintragungen verloren, können Sie beim KBA einen Auszug aus dem Fahreignungsregister beantragen.

Dabei haben Sie drei Möglichkeiten:

  1. Sie können erhalten die Punkteauskunft persönlich beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Adresse und Öffnungszeiten können Sie der oben zu findenden Übersicht entnehmen. Damit Sie eine Auskunft erhalten können, müssen Sie entweder einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder behördlichen Dienstausweis vorlegen, um Ihre Identität nachzuweisen.
  2. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, wenn Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt Ihre Punkte abfragen möchten, dies auf dem Postweg zu erledigen. Hierzu müssen Sie den Antragsvordruck, welchen Sie auf der Homepage der Behörde finden, ausdrucken, ausfüllen und abschicken. Wichtig ist hierbei, dass Sie zudem noch einen Identitätsnachweis beifügen müssen. Hierzu legen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Es ist aber auch möglich, dass Sie Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen.
  3. Die dritte Option besteht darin, die Auskunft online beim Bundesamt für Kraftfahrzeuge zu beantragen. Der Vorteil: Hierbei müssen Sie nicht, wie bei der Beantragung auf dem Postweg, einige Tage auf die Antwort warten, sondern können das gewünschte Dokument mit Angabe Ihrer Punkte sofort herunterladen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass Sie über einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein NFC-fähiges Smartphone bzw. einen Kartenleser für Ihren Computer verfügen müssen.

Die Registerauskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt ist in allen genannten Fällen kostenlos. Beachten Sie: Es gibt auch Dienstleister, die in Ihrem Auftrag eine Auskunft anfordern können. Hierfür werden jedoch Gebühren verlangt.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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