Kutschunfall: Ursachen und Haftung beim Unfall mit Kutsche
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Reit- und Fahrsport – auch auf öffentlichen Straßen erlaubt
Pferde und Pferdesport haben in Europa eine lange Tradition. Als Transportmittel wurde das Pferd weitgehend abgelöst, als Begleiter beim Sport und in der Freizeit erfreut es sich ungebrochener Beliebtheit. Fast vier Millionen Menschen bezeichnen sich in Deutschland als Reiter, etwa ein Viertel davon haben mindestens ein eigenes Pferd.
Die meisten Reiter sind Freizeitreiter, deren Hobby der Reitsport ist. Trotzdem liegt die Deutsche Reiterliche Vereinigung mit rund 687.000 Mitgliedern im Jahr 2017 auf Platz 8 des Deutschen Olympischen Sportbundes, und ist damit die weltweit größte Pferdesportvereinigung.
Einige Pferdebegeisterte ziehen jedoch das Fahren dem Reiten vor. Sei es mit dem Sulky, dem Planwagen oder der klassischen Kutsche – wer beim Kutschfahren öffentliche Straßen nutzt, unterliegt auch der Straßenverkehrsordnung (StVO). Grundsätzlich müssen Kutschfahrer entsprechende Eignung und Fähigkeiten zum Lenken einer Kutsche mitbringen. Ein Kutschunfall kann aber viele Ursachen haben. Welche sind das?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Unfall mit einer Kutsche
Ist der Schaden durch die Tiere entstanden, muss meist der Tierhalter für diesen aufkommen.
Für Tierhalter empfiehlt sich unter Umständen eine spezielle Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen einspringen kann.
Autofahrer sollten zu Pferden einen großen Sicherheitsabstand halten, nicht zu dicht auffahren und Lärm vermeiden. Weitere Tipps auch für Kutschafahrer lesen Sie hier nach.
Spezifische Ratgeber zu Verkehrsunfällen nach Fahrzeug & Art der Verkehrsbeteiligung
Pferde im Straßenverkehr überholen:
Unfall mit Pferdekutsche: Prävention
Reitsport allgemein birgt ein hohes Verletzungsrisiko. Pferde sind nicht nur große und starke Wesen, sondern auch Fluchttiere. Immer wieder kommt es vor, dass ein durchgehendes Pferd sich und andere bei einem Verkehrsunfall verletzt. Im Straßenverkehr und mit Kutsche erhöht sich dieses Risiko noch einmal.
Um einen Kutschunfall zu vermeiden, sollten Kutschfahrer daher einige Regeln beachten:
- den Kutschenführerschein bzw. das Fahrabzeichen machen
- die Kutsche regelmäßig überprüfen lassen (FN-Wagenpass)
- Geschirr/Zaumzeug pflegen und Schäden sofort beseitigen
- nur straßenfeste, ausgebildete Zugtiere einsetzen
- vorausschauend fahren, stark befahrene Straßen meiden
- nur mit Beifahrer ausfahren
- Kutsche mit angeschirrten Pferden nicht unbeaufsichtigt lassen (z. B. bei Pausen)
Aber auch Autofahrer können dazu beitragen, dass es gar nicht zu einem Kutschunfall kommt, wenn ihnen ein Gespann entgegenkommt oder sie ein solches überholen wollen:
- Geschwindigkeit stark drosseln
- kein (Licht-)Hupen, kein dichtes Auffahren, Lärm vermeiden
- auf Handzeichen des Kutschers achten
- möglichst großen seitlichen Sicherheitsabstand einhalten (mind. zwei Meter)
- kein dichtes Einscheren nach dem Überholvorgang
Insbesondere zu dichtes Auffahren oder Überholen, hohe Geschwindigkeit und Hupen führen dazu, dass sich auch gut ausgebildete Pferde erschrecken und durchgehen, sodass ein Kutschunfall kaum noch zu vermeiden ist. Esel hingegen bleiben oft ruckartig stehen, wenn sie sich erschrecken. Gegenseitige Rücksichtnahme ist – wie häufig im Straßenverkehr – der Schlüssel zu einem sicheren Miteinander.
Unfall mit Kutsche: Haftung und Versicherung
In der Regel kommt es nur selten zu einem Pferdekutschenunfall. Im Fall der Fälle sind jedoch die verursachten Schäden häufig gravierend – an Mensch wie Tier und Material. In § 833 bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass Tierhalter (i. e. der Eigentümer) normalerweise die Haftung für Schäden, die durch das Tier z. B. bei einem Kutschunfall entstehen, tragen:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn […] der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Insbesondere bei Pferden und anderen Kutschtieren ist es daher von unbedingter Notwendigkeit, eine gute Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die finanziellen Folgen nach einem Kutschunfall trägt.
Gehen die Pferde beispielsweise durch, weil ein Fahrzeug sich von hinten schnell nähert, und verursachen einen Kutschunfall mit einem entgegenkommenden Auto, so haftet in aller Regel der Tierhalter für entsprechende Schäden, sofern kein Mitverschulden anderer angenommen werden kann. Daher sollten Kutschfahrten nur unternommen werden, wenn eine Pferde-Haftpflichtversicherung (ggf. inkl. Fremdreiterrisiko) solche Fahrten miteinschließt.
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Was gibt es für gesetzliche Vorgaben um gewerbliche Kutschenfahrten anzubieten?
Du benötigst den Pferdeführerschein Umgang oder das Reitabzeichen 6 und 7 und musst im Besitz vom Kutschführerschein B sein.
Erlischt die Betriebserlaubnis wenn ein Kutscher ohne Deichsel die Fahrt aufnimmt.
Wer haftet, wenn die Pferde bei einem Unfall nicht schuld waren, sondern der Fahrer der Kutsche, weil er nicht richtig eingespannt hat?
Ist es noch aktuell, und wie lange(evtl.) noch ist der B Schein nicht gesetzlich Pflicht?
Gruß Stefan
Hallo,
Wo in der Straßenverkehrsordnung steht denn, dass der Kutschenführerschein Pflicht ist?
Hallo Nadine,
es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für einen Kutschenführerschein. Bei der entsprechenden Textstelle in unserem Ratgeber handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, um Kutschenunfällen vorzubeugen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org