Ladekarte für das E-Auto: Funktion, Notwendigkeit und Kosten

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gibt es Strom fürs Elektroauto nur mit Ladekarte?

Ist an einer Ladestation das Laden ohne eine Ladekarte mit dem E-Auto möglich?
Ist an einer Ladestation das Laden ohne eine Ladekarte mit dem E-Auto möglich?

Wer mit seinem E-Auto viel fährt und dabei auch weitere Strecken zurücklegt, muss unter Umständen eine öffentliche Ladestation nutzen. Damit an dieser aber überhaupt Strom fließen kann, muss sich der Fahrer bei dieser anmelden. Zu diesen Zweck kommt eine sogenannte Ladekarte beim E-Auto zum Einsatz.

Doch wozu dient die Karte darüber hinaus? Wo kann der Fahrer von einem E-Auto eine Ladekarte beantragen? Worauf ist dabei zu achten? Reicht eine einzige Ladekarte für das Ladenetz in Deutschland aus? Welche Kosten können für Erwerb und Einsatz der Karte anfallen? Und kann der Strom auch ohne Ladekarte fließen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Ladekarte für das E-Auto

Wie funktionieren die Ladenkarten für E-Autos?

Möchten Sie Ihr Elektroauto an einer Stromtankstelle aufladen, benötigen Sie dafür meist entweder eine Ladekarte oder eine Smartphone-App des jeweiligen Anbieters. Diese dienen dazu, sich bei der Ladestation anzumelden und ermöglicht im Anschluss auch die Abrechnung für den Ladevorgang.

Welche Ladekarte wird für ein E-Auto in Deutschland benötigt?

Eine Ladekarte für alle Ladestationen in Deutschland gibt es bislang noch nicht. Daher müssen Autofahrer, die mit Ihrem E-Auto flexibel unterwegs sein wollen, nicht selten über mehrere Karten verfügen.

Was kostet eine Ladekarte für Elektroautos?

Die Kosten für eine Ladekarte können in Deutschland je nach Anbieter variieren, wobei es selten als 10 Euro sind. Abhängig vom Tarifmodell für können Ladekarten für Elektroautos auch kostenlos sein, nicht selten fällt dann aber eine Grundgebühr bei den Ladevorgängen an. Verbraucher sollten daher die Angebote gründlich prüfen und herausfinden, welches den individuellen Ansprüchen an die Elektromobilität am besten entspricht.

Wissenswertes zur Ladekarte

Elektroauto laden: Eine spezielle Karte kann dafür notwendig sein.
Elektroauto laden: Eine spezielle Karte kann dafür notwendig sein.

Um das eigene Elektroauto an einer öffentlichen Ladestation mit Strom auftanken zu können, ist es mitunter notwendig, diese im Vorfeld freizuschalten. Möglich ist dies mit einer RFID-Ladekarte fürs E-Auto. Das System der Radio-Frequency Identification nutzt elektromagnetische Wellen, um eine Identifizierung an der Ladesäule zu ermöglichen. 

Die entsprechenden Ladekarten dafür können Sie bei den verschiedenen Anbietern beantragen. Das Ladenetz im deutschsprachigen Raum teilen sich aktuell etwa 300 Unternehmen unter sich auf, weshalb gerade überregionale Vielfahrer schnell über eine Vielzahl von Ladekarten verfügen können. Eine Erleichterung kann in diesem Fall das sogenannte E-Roaming sein, denn die entsprechenden Ladekarten ermöglichen die Verwendung von Ladesäulen mehrerer Stromanbieter. Diese Erleichterung geht aber in der Regel mit höheren Tankkosten bzw. zusätzlichen Gebühren einher.

Doch welche Funktion erfüllt die Ladekarte fürs E-Auto nun konkret? Zum einen erfolgt mithilfe der Karte die Anmeldung an der Ladestation. Erfolgt diese nicht, fließt somit kein Strom. Zum anderen dient die E-Auto-Ladekarte dazu, den Tankvorgang zu bezahlen. Der Fahrer erhält so also die Abrechnung für das Laden.

Der Einsatz der Ladekarten beschränkt sich allerdings nicht nur auf öffentliche Ladestellen. Denn mitunter benötigen Sie ggf. eine Ladekarte, wenn das E-Auto über die heimische Wallbox mit Strom versorgt wird. Die Authentifizierung über die Karte soll dabei sicherstellen, dass unbefugte Personen ihr Fahrzeug nicht auftanken können. Gerade in Garagen von Mehrfamilienhäusern kann eine solche zusätzliche Sicherung sinnvoll sein.

Übrigens! Die meisten Unternehmen bieten alternativ zur Ladekarte auch Apps an, sodass die Authentifizierung an der Ladesäule auch über das Smartphone erfolgen kann. Experten raten aber zu, sich nicht zu hundert Prozent auf sein Telefon zu verlassen. Denn ist der Akku sowohl beim E-Auto als auch beim Smartphone leer, ist ein Tankvorgang nicht möglich.

Ladekarte fürs E-Auto: Welche Kosten fallen an?

Ladekarte für öffentliches Laden: Die Kosten der Anbieter sollten Sie im Vorfeld vergleichen!
Ladekarte für öffentliches Laden: Die Kosten der Anbieter sollten Sie im Vorfeld vergleichen!

Möchten Sie eine Ladekarte fürs E-Auto beantragen, haben Sie die Qual der Wahl. Denn neben lokalen und überregionalen Stromanbietern, Autoherstellern, Automobilclubs und Kraftstoffherstellern stellen auch E-Roaming-Anbieter entsprechende Karten aus. Die Tarife und Konditionen können sich dabei ggf. erheblich unterscheiden, weshalb es sinnvoll ist, diese gründlich zu vergleichen.

Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass bereits die Ausstellung der Ladekarte fürs E-Auto mit Kosten einhergehen. Die einmalige Ausgabe kann in einem solchen Fall bis zu 10 Euro betragen. Zahlreiche Anbieter stellen ihre Ladekarten allerdings kostenfrei zur Verfügung.

Der Einsatz der Ladekarte ermöglicht eine Abrechnung zum Monatsende, wobei je nach Tarif unterschiedliche Bezahlmodelle und Pauschalen anfallen können. So lassen sich die Kosten für den Ladevorgang etwa über die dafür notwendige Zeit oder die genutzte Strommenge in Kilowattstunden (kWh) ermitteln. Darüber hinaus können eine monatliche Grundgebühr und eine Startgebühr für jeden Ladevorgang erhoben werden.

Für Vielfahrer kann sich der Abschluss einer Flatrate lohnen, bei der sie für die Zahlung eines festen Betrages so viel Strom tanken dürfen, wie sie wollen. Wer hingegen nur selten öffentliche Ladestationen nutzt, sollte sich üblicherweise für eine Ladekarte ohne Grundgebühr entscheiden.

Soll das E-Auto länger an einer Ladestation stehen – also etwa über Nacht – ist zudem auf einen Tarif bzw. eine Ladekarte ohne Blockiergebühr zu achten. Denn diese kann je nach Anbieter anfallen, wenn das Fahrzeug über einen bestimmten Zeitrahmen angeschlossen ist. Damit verschiedene Fahrzeuge tanken können, ist die Ladezeit daher nicht selten auf vier Stunden begrenzt.

Wichtig! Nicht selten ersetzt mittlerweile eine Smartphone-App die Ladekarte fürs E-Auto und vielleicht verliert die Karte in Zukunft noch weiter an Bedeutung. Denn die Ladesäulenverordnung sieht vor, dass alle ab dem 1. Juli 2023 errichteten Ladesäulen das Bezahlen mit gängigen Debit- oder Kreditkarten ermöglich müssen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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