Was zum Lärmschutz in Deutschland geregelt ist
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Lärm als gesundheitliches Risiko
Lärm in unserer Umwelt kann uns krank machen. Dabei kommt es gar nicht darauf an, wie laut ein Geräusch tatsächlich ist, um als Lärm empfunden zu werden. Es muss also kein Fluglärm sein oder dröhnender Verkehr auf den Straßen, um subjektiv als Lärm empfunden zu werden. Was aber kann gegen Lärm getan werden? Und wo liegt dabei der Unterschied zwischen passivem und aktivem Lärmschutz?
In unserem Ratgeber befassen wir uns mit diesen Fragen und klären, wie es rechtlich bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten und in der Nachbarschaft aussieht. Auch gehen wir der Frage nach, wie dagegen vorgegangen werden kann.
Dabei wird die ein oder andere Lärmschutzverordnung vorgestellt, da es derer viele gibt, denn Lärmschutz bedeutet auch Naturschutz.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Lärmschutz
Lärm kann die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und zu Schlaf- und Konzentrationsstörungen führen. Dauerhafte Belastungen von mehr als 65 Dezibel wirken sich negativ auf den Stoffwechsel und Hormonhaushalt sowie die Gehirnstromaktivität aus. Langfristig kann eine solche Dauerbeschallung sogar Bluthochdruck verursachen und zum Herzinfarkt führen.
Die Klassiker sind z. B. Lärmschutzfenster, -zäune und -wände oder Ohrstöpsel. Mehr zum aktiven und passiven Lärmschutz lesen Sie hier.
Die wohl wichtigste Vorschriften in diesem Zusammenhang sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Immissionsschutzgesetze der Bundesländer.
Lärmschutzmaßnahmen
Im Prinzip gibt es zwei grundlegende Herangehensweisen für Maßnahmen gegen Lärm. Zum einen können Gesetzgeber und Industrie aktiv gegen das Aufkommen von übermäßig lauten Geräuschemissionen vorgehen. Eine Lärmschutzverordnung, die Lärmgrenzwerte festlegt und technische Weiterentwicklungen für leisere Geräte fallen beispielsweise unter diese Kategorie.
Wenn die Umwelt der Menschen trotzdem zu laut ist und sie sich selber schützen müssen, können sie meist nur passiv gegen den Krach vorgehen. Lärmschutzwände, -zäune und -fenster sind Ausdruck dieser Form des Lärmschutzes.
Aktiver Lärmschutz
Das Ministerium des Bundes für Umwelt setzt sich nach eigener Aussage auf EU-Ebene dafür ein, dass für Lärmpegel aller Bereiche Grenzwerte festgelegt werden, um die Industrie gesetzlich zur intensiven Forschung auf diesem Gebiet zu verpflichten. Autos und Maschinen für Industrie und Haushalt sollen also immer leiser werden. Straßenbelege, Autoreifen oder andere Materialien sind demnach schallisolierend zu konstruieren, sodass die Schallwellen in geringerem Maße an die Umwelt abgegeben werden.
Wenn Lärm an der Quelle bekämpft wird, handelt es sich um aktiven Lärmschutz.
Passiver Lärmschutz
Der Lärmschutz auf der Autobahn sollte also zunächst beim Straßenbelag für die Fahrbahn, bei den Reifen und Motoren der Fahrzeuge ansetzen. Führt die Schnellstraße jedoch zu nah an bewohnten Gebieten entlang, so genügt dies kurzfristig nicht. Um den Lärmschutz in einem Wohngebiet zu garantieren, welches von Verkehrslärm betroffen ist, werden in der Regel Lärmschutzmauern errichtet, die den Schall ablenken.
Der Lärm ist also noch da, wird jedoch nach Möglichkeit von den Menschen ferngehalten.
Gegen “nur” subjektiven Krach muss der Lärmschutz vom Gepeinigten selbst ausgehen. Er kann sich beispielsweise mit Ohrenstöpseln schützen. Dieser Lärmschutz für die Ohren ist die unmittelbarste Form des passiven Schallschutzes, denn er setzt direkt an den Sinnesorganen des Betroffenen an.
Wenn Lärmschutzelemente gegen bestehenden Lärm eingesetzt werden, handelt es sich um passiven Lärmschutz.
Was laut Bundesimmissionsschutzgesetz gegen Lärm unternommen wird
Lärm und Lärmschutz werden in ihren Details in unzähligen Verordnungen geklärt. Jede Gemeinde kann letztlich eine eigene Lärmschutzverordnung für unterschiedliche Lebensbereiche festlegen. Bußgelder wegen Lärmbelästigung sind demnach in der Regel Ländersache.
Auf Bundesebene legt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fest, dass Lärmgutachten und Aktionspläne aufgestellt werden müssen, um längerfristig gegen diese Beeinträchtigungen vorgehen zu können. In den Paragraphen 47c und 47d BImSchG werden die zuständigen Behörden (welche regional verschieden sein können) zur Erstellung von “Lärmkarten” und “Lärmaktionsplänen” verpflichtet.
Diese Lärmschutzgutachten sind oftmals passiver Natur, da sie die vorhandene Schallentwicklung beispielsweise durch Baumaßnahmen nicht verhindern, jedoch erträglicher machen sollen.
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Lärmschutzverordnungen
Doch nicht nur das Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern auch so manche Lärmschutzverordnung ist auf Bundesebene gültig. So besagt etwa die Landeplatz-Lärmschutzverordnung (Landeplatz-LärmschutzV), dass Propellorflugzeuge und Segler wochentags nicht vor 7:00 Uhr und nicht zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr starten dürfen. Auch nach Sonnenuntergang sind solche Flugstarts untersagt, um Fluglärm zu vermeiden. Für große Flughäfen, von denen aus Waren- und Personentransporte stattfinden, gelten andere Bestimmungen.
Die “Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm” (AVV Baulärm) von 1970 kann als Lärmschutzverordnung für Baulärm gelesen werden. Sie legt fest, welchen Geräuschpegel Baustellen auf Straßen in Wohngegenden entwickeln dürfen. Demnach darf dieser in vorwiegend bewohnten Gebieten nicht dauerhaft über 55 dB liegen. Für den Lärmschutz sollten die Maschinen entsprechend positioniert werden und den neuesten technischen Standards entsprechen.
Bauarbeiten müssen von den Anwohnern in der Regel bis 22:00 Uhr hingenommen werden.
Lärm in der Nachbarschaft
Je mehr Menschen in einer Siedlung zusammenkommen, desto dichter wird der Verkehr und der Lärmpegel steigt. Die Anwohner arbeiten im Garten, deren Hunde äußern sich auf ihre Weise und auf dem Hof spielen Kinder. Ab wann Lärmschutz angebracht ist, liegt im Ohr des Hörers. Hundehalter werden sich durch bellende Vierbeiner nicht so schnell aus der Ruhe bringen lassen, während Kinderspiel in den Ohren der Eltern weniger dramatisch klingt.
Schließlich sollte gegenseitige Rücksichtnahme dazu führen, dass die Anwendung einer Lärmverordnung aufgrund von Nachbarschaftslärm nicht notwendig wird.
Lärmschutzzeiten sind oft in den Gemeinden unterschiedlich festgelegt. So müssen auf Spielplätzen zumeist Mittagsruhen eingehalten werden und auch die Entsorgung von Altglas ist nicht zu jeder Tageszeit erlaubt.
Lärmschutz in der Wohnung
Alltägliche Geräusche wie die Waschmaschine und der Staubsauger aber auch Kinder und Hunde müssen Nachbarn in der Regel bis zu einem gewissen Grad dulden. Dabei sollten die Geräuschentwickler aktiven Lärmschutz betreiben.
Die Waschmaschine rumpelt weniger, wenn man sie auf eine Filzmatte stellt. Musikboxen und Subwoofer können so aufgestellt werden, dass sie möglichst wenig Kontakt zu den Wänden haben, um die Übertragung der Schallwellen zu verringern. Auch Heizungsrohre sind Überträger von Geräuschen und können für den Lärmschutz gedämpft werden.
Als geräuschempfindlicher Nachbar können auch Sie die entsprechenden Wände dämmen. Außerdem können schalldichte Fenster und Türen dabei helfen, den Lärm zu minimieren. Mieter können durch Möbel die Schallwellen ablenken und so für Lärmschutz sorgen. Stellen Sie große Möbelstücke in einen Raum, wird dieser automatisch leiser, da der Schall gebrochen wird. Auch lange dicke Vorhänge können helfen.
Lärmschutz im Garten
Was dem einen seine Gartenarbeit, ist dem anderen nur Krach und Störung. Besonders an Laubbläsern und Rasenmähern entbrennen Nachbarschaftsstreits. Hinzu kommen nicht selten Uneinigkeit über die Entsorgung von Gartenabfällen.
Zwar gibt es keine eigene Lärmschutzverordnung für Rasenmäher oder Laubbläser, doch fallen diese Gartengeräte unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Demnach ist beispielsweise Rasenmähen sonntags eindeutig untersagt (§ 7 32. BImSchV)
Für den passiven Lärmschutz können Lärmschutzzäune und -tore aufgestellt werden. Diese sind jedoch in Anschaffung und Installation nicht gerade günstig. Für einen mittelgroßen Garten kommen schnell vierstellige Beträge zusammen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, eine E- Mail zum Fachpersonal Ihrer Institution: Hypersensibilität und Hyperacusis sind ebenfalls physische Erscheinungsformen neben Tinnitus ( Ohrenstöpsel helfen nicht, da Lärm auch von dem Hautepithel aufgenommen wird ). Lärm aus nahegelegenen Discozelten mit entsprechenden Lichtimpressionen, Disco bis nach 1.00Uhr nachts und darüber hinaus können durchaus entsprechende Herz- und Kreislaufsensationen auslösen. Meine bescheidene Lösung ist seit längerer Zeit andere Orte aufzusuchen, die Empfehlung der zuständigen Behörden (Polizei/Landratsamt), wegzuziehen, oder am nächsten Tag einfach auszuschlafen. Wie gehe ich damit um, ist das die einzige Möglichkeit?
Über einen kompetenten Ansprechpartner würde ich gerne darüber sprechen.
Mit bestem Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ulrike T
Ich wohne in einem Haus mit einer Kneipe.
Nachts ein lauter Fernseher der Wirt lässt die Besucher auf einem Holzklotz Nägel klopfen. Vor und auch bis weit nach Mitternacht.
Auch an Sonne und Feiertagen. Werde Nachts Wach davon. Habe mit dem Vermieter geredet und er hat mir gesagt das er mit dem Pächter redet. Dieser macht weiter krach wann er will. Schlimm wird es an Kirmes und Fasching. Reden bringt nichts er sagt es wäre scheiß egal. Gibt keine unmittelbaren Zeugen, ich wohne allein mit Sohn im Haus vor dem Haus unter meinem Fenster ein Lautsprecher. Kann mein Fenster nicht öffnen. In die Kneipe gehen nur enge Freunde und Bekannte vom Wirt. Was kann ichtun? Ist das alles erlaubt? Bitte Hilfe ich verzweifele
Guten Tag,
seit einem Jahr bewohne ich ein Eigenheim. Direkt hinter dem Garten befindet sich eine sehr befahrene Bundesstrasse.
Baujahr des Hauses Ende 1980, Baujahr der Umgehungsstraße Anfang der 70er Jahre.
Da der Verkehr immer mehr zunimmt, nun meine Frage:
Kann man nach so langer Zeit noch eine Lärmschutzwand beim Bund anfordern? Ausser mir, sind noch einige Nachbarn betroffen.
Vielen Dank für die Anwort und freundliche Grüße
Senta E
Guten Tag,
ich hätte gerne gewusst über welchen Zeitraum ( …über Jahre mit wenigen Unterbrechungen und zu welchen Tageszeiten genau) ein Großvermieter von ihm als ” Sanierungsarbeiten ” deklarierte Arbeiten überhaupt verrichten darf?
Ich wohne in einem Hochhäusern das 1962 gebaut und nie wieder was daran gemacht wurde, mit 8 Etagen a 6 Mietparteien. 2015 erfolgte über 5 Monate eine vermeintliche und nur Teilmodernisierung die aber nur eine Instandssanierung war. Nun wir der Vermieter ganz übel und hat Wahnsinns viele Ideen die alten Mietverträge egal wie und um welchen Preis raus zu mobben ( Bestätigung vom Gesundheitsamt und DEKRA ). Somit wurden anfangs nur Wohnungen grundsaniert indem dort die alten Wasserbleirohre, Asbestböden und neue Stromleitungen bearbeitet wurden ( in Wohnungen von Verstorbenen oder Leuten die sich einen Umzug noch leisten konnten…). Das geht wohlgmerkt seit über 3 Jahren so wobei grundsätzlich die geräuschintensivsten Arbeiten, kontinuierlich in der Mittagsruhe erfolgen!!!
Profitgier kennt man, aber das einem Vermieter so extrem viel einfällt ( und NIEMAND was gegen macht oder hilft – grenzt ja schon an Körperverletzung). Gleich vorweg = Mieterverein ist der Vermieter zu groß und kommt nicht gegen an, Gesundheitsamt schickt einem zum Facharzt zur sofortigen Klärung aufgrund gesundheitlicher Belange ob nicht eine Schwermetall Vergiftung vorliege – UND KANN ANGEBLICH NIX MACHEN da ja Region uns somit neutral bleiben muss!??? DEKRA hat dem Vermieter wegen Pfusch und Gefahr den Boden still gelegt & redet selbst auch von Vermietermobbing und man solle eine Sammelklage anstreben (die Leute haben Angst um ihre Wohnung oder aber verstehen kein Deutsch. Auch steht ein Umzug außer Frage – da ich als Grundsicherungsrentner in meiner Stadt keine WG für 411,-Euro finde. Rechtsanwälte verweisen einen an Kollegen da aufgrund meines Einkommens zu wenig für sie bei raus kommt… Mietkürzung geht auch nicht da ich sonst weniger Einkünfte von der GruSi bekomme, nicht sicher ist ob die GruSi die Einbehalten bei einem Gerichtsverfahren überhaupt nach zahlen würde. Ferner muss ich ja auch mit rechnen meine Wohnung zu verlieren sofern ich mir wage was gegen diiiesen Vermieter zu unternehmen. Ich bin ganz allein und ab auch keine Hilfen.
Nun kam im Mai ein Brief vom Vermieter mit Hinweis das ab Juni die im Treppenhaus befindlichen Sicherungskästen in die jeweiligen Wohnungen verlegt werden ( nicht hinter die Wohnungstür, sondern im Abstellraum – diese Maßnahme sollte 14 Wochen dauern. Die Handwerker begannen, dann musste ja noch neue Lampen im gesamten Kellerbereich gelegt werden, ganz neu von Hausmeister heute mit geteilt – bekommt n auch noch jeder Mieter in seinen Keller (nur Holzstreben, somit offen und ausreichend vom Ganglicht erhellt…) eine eigene Lampe und Lichtschalter bekommt. A
Auf allen Etagen wurde mtlw. die Wände und der Fahrstuhl bds. aufgestemmt und Laufschienen für die Kabel angebracht, nur weiter geht es im Zeitlupentempo bis gar nicht, somit werden auch diese 14 Wochen wieder nicht eingehalten wobei nach den Arbeiten dann in jeder Wohnung noch die gr. Badeboiler raus gerissen und durch kl. Durchlauferhitzer ersetzt werden sollen. Alles extrem intensive Lärmbelästigung für Mieter die den ganzen Tag zu Hause sind.
Ganz belastend empfinde ich die Tatsache das mein 8 j. Angsthund und Terrier ( hatte erst im April eine Bänderriss OP wobei er keinesfalls springen darf…, nun richtig leidet und lt. Tierklinik heute – richtig am Ende ist da er nicht mehr frisst und wie apathisch nur noch rum liegt. und ab heute mit Beruhigungsmitteln behandelt werden muss. Mlw. bin auch auch ich voll auf Voltzahl und hochexplosiv wegen der Zumutung ohne Ende
Erbitte eine kurze Antwort auf die Frage: Was kann ich noch tun um mich u. Hund zu schützen, bevor wir ganz kaputt gehen ohne Ruhefindungsmöglichkeit. Gibt es eine Frist für Vermieter die kontinuierliche Lärmbeschallung nach getaner Arbeit für paar Monate untersagt?
MfG Gila
Seit nun knapp einanhalb Jahren habe ich direkt am Haus eine Baustelle da erst Rohre erneuert und nun die Straßen geschmälert werden.
Jeden morgen um 7 geht hier ein Lärm los der nicht auszuhalten ist. Man beginnt als erstes mit dem Presslufthammer oder der Betonsäge, was von der Laustärke her weit über die gesetzlichen Richtlinien hinaus geht. Auf die Verpflichtung sehr laute Tätigkeiten auf spätere Stunden zu legen wird hier komplett gepfiffen. Ich bin es leid jeden Morgen so geweckt zu werden. Gibt es etwas das ich tun kann?
Hallo,
wir wohnen seit einiger Zeit in einer neuen Wohngegend. Eingezogen sind wir als die Temperaturen noch so waren, dass man sich nicht groß im Garten aufhalten konnte. Jetzt, wo die Temperaturen langsam steigen sind natürlich alle in Ihren Gärten. Seit einiger Zeit werden wir durch einen bestimmten Nachbarn beschallt. Einige Nachbarn haben ihn bereits gebeten die Musik nur so laut zu machen, dass andere nicht gestört werden.
Leider ohne Erfolg. Voller Stolz teilte er uns und den anderen Nachbarn mit, dass er eine Soundboks auf der Terrasse stehen habe. Wir haben ihn gebeten die Bäse zu drosseln, was er auch tat. Trotzdem hört man auf der Terrasse immer unterschwellig seine Musik. Ich will keinen Stress, aber mit auch nicht beschallen lassen. Ich bitte um einen Tipp wie ich mich weiter verhalten soll.
lg
Klaudia
Ein Nachtbar baut im Carport zu unregelmäßigen Tageszeiten Möbel aus Europaletten. Flexen ,Sägen und Hämmern nerven .
Samstag morgen,Samstag Abend, Wochentags bis 20:30Uhr sind keine Seltenheit.
Gibt es rechtlich eine Grundlage diesem Treiben Einhalt zu gebieten.
Mit freundlichen Grüßen
U.Behrndt
Wir wohnen in einem Baumischgebiet und der Nachtbar hat einen Taubenschlag mit einem immer größeren Ausgehege was er mit der Zeit immer weiter vergrößert hat. Die Tauben sitzen den ganzen Tag draußen im Freigehege und grurren herum was kann ich gegen die Geräusche tun gibt es Gesetzliche Vorgaben oder wie kann ich mich schützen und wie hoch könnte ich eine lärmschutzwand bauen und müsste sich der Lärm verursacher daran beteiligen
Darf mein Nachbar Abends um 20:37Uhr noch mit der Motorsäge im Garten einen Baum zerlegen?
Ein Junge aus der nahen Nachbarschaft fährt zur Zeit fast täglich mit seinem lauten Moped auf dem Nachbargrundstück, es gehört seinem Großvater. Er hält sich weder an Mittagspause, noch an Sonntagsruhe.
Die angesprochenen Eltern sind uneinsichtig und glauben nicht , dass es eine Lärmschutzregelung gibt .
Der Lärm ist unerträglich laut und trifft genau auf unsere Balkon und Terrassenseite .
Was können wir tun?
Hallo,
nebenan ist eine große Kunststoff Firma ich arbeite nebenan in einem Büro.
Täglich kommen schlimme piep Geräusche rüber die unerträglich sind, wo kann ich mich darüber beschweren?
Die Firma interessiert es nicht.
Wir müssen immer wieder im einem 9-Familienhaus hinnehmen, dass in der obersten Wohnung z.B. sehr laute Partymusik und sonstige laute Geräusche bis z.B wieder kürzlich bis 05:00 Uhr morgens stattfinden. Eine Familie die direkt darunter wohnt wollte eine Anzeige deswegen machen .Das war offensichtlich nicht möglich. Die Polizei Konz verweist auf das Ordnungsamt Konz
Das Ordnungsamt in 54329 Konz sagt sie sind nicht zuständig das müßte Hausintern gelöst werden. Wir haben immer wieder versucht mit den Verursachern zu reden. Wir werden aber nur verhöhnt und beschimpft.
In unserer Gemeinde wurden etwa 20 Personen aus Bulgarien in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Diese befindet sich 150 Meter von unserer Wohnung entfernt. Diese Bewohner feiern gerne im Freien mit lauter Musik. Dies passiert auch sonntags von Mittag 12 Uhr bis in die Abendstunden. Dabei ist die Musik so laut, dass wir diese sogar bei geschlossenen Fenstern noch gut hören. Wir haben bereits 3 x persönlich das Gespräch gesucht und gebeten die Musik leiser zu drehen – ohne Erfolg. Jetzt haben wir 2 x die Polizei gerufen, das hat dann zumindest für den einen Tag geholfen, eine paare Tage später ging es wieder los. Die Gemeindeverwaltung ist der Meinung, dass sie da nichts machen kann. Uns graut es bereits vor den nächsten warmen Tage. Wie können wir hier weiter vorgehen, z.B. Anzeige erstatten bei der Polizei oder der Gemeinde?
Hallo Claudia,
bei Verstößen gegen die gesetzlichen Ruhezeiten kann zum Beispiel eine Lärmanzeige beim Ordnungsamt eingereicht werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bewirtschafte seit einem Jahr ein kleines Hotel an einer Durchgangsstraße einer Kleinstadt.
Offensichtlich ist diese Strasse mitlerweile zu einer Rennstrecke für alle Arten von Fahrzeugen verkommen. Ein buntes Gemisch von Autos, Motorrädern Lkw, selbst rieigen Treckern brettert Tag und Nacht hier durch. Der Lärm ist zeitweilig unerträglich, die Geschwindigkeit weit über Limit.
Ich verliere dauernd Gäste, weil man wegen des idiotischen Lärms kein Fenster öffnen, weil man wegen des infernalischen Lärms z.B. nachts nicht lüften kann.
Die Straße gehört dem Landkreis, dem offensichtlich die Angelegenheit völlig wurscht ist.
Was kann ich tun, um den LK in Bewegung zu setzen?
Wie fertige ich ein Lärmprotokoll an?.
Dank im Voraus für Rat.
F. Teute
Seit 16.12.2018 wurde in unmittelbarer Nachbarschaft ein Block-Heizkraftwerk in Betrieb genommen. Betrieben wirde es vom örtlichen Energieversorger. Wir wohnen gegenüber im 1. Stock einer Eigentumswohnung, Entfernung ca. 30 m. In der Winterphase, wo man sich überwiegend im Raum aufhält ist der Lärm, dank entsprechender Lärmschutzfenster erträglich, dennoch störend. In der Schönwetterphase, wo wir uns auch gerne auf dem Balkon aufhalten, ist die Lärmbelästigung hoch, etwa vergleichbar mit einem stark motorisierten PKW der im Stand läuft. Die Gräuschquelle ist Tag und Nacht gleich vorhanden und beeinträchtigt unsere Lebensqualität. Mich würde interessieren: wieviele Dezibel sind zulässig? wer muss für evtl. Messungen aufkommen? ist der Betreiber verpflichtet gem. BImSch Verordnung entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit der Lärm auf ein zulässiges Maß reduziert wird?
Der Außenkamin einer Heizungsanlage des Nachbarhauses lärmt nachts seit Jahren unsere Bewohner. Das Umweltamt in Berlin Mitte hat Anfang des Jahres 2018 eine Messung vorgenommen und festgestellt, dass nachts die Werte um 5 db (22:00 bis 6:00 Uhr) überschritten werden. Es wurde vor gesundheitlichen Schäden gewarnt und sofortige Maßnahmen zu Reduzierung angeordnet.
Der Vorgang ging an das zuständige Bauaufsichtsamt von Mitte weiter. Von dort ist keine aktive Bearbeitung des Vorgangs gegen dem Verursacher erkennbar. Mehrere Mails und Besuche im Laufe dieses Jahres im Amt brachten keine konkreten Fortschritte.
Im April wurde vom Nachbarhaus angekündigt, eine neue Heizung installieren zu lassen. Diese müsse in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Im Herbst diesen Jahres sollte die Installation erfolgen. Passiert ist bisher nichts, im Gegenteil, es wird “voraussichtlich” das nächste Frühjahr angepeilt, da Unterlagen bei der Bank fehlten. Welche Mittel hat eine Bauaufsicht in der Hand, den Vorgang zu beschleunigen? Ersatzvornahme, Bußgeld, etc?
Wir haben wieder als Betroffenen mindestens weitere 18 Monate zu ertragen und sind weiterhin die Leidtragenden.
Vom Gesetzgeber können wenn denn der Wille zur Lärmminimierung bestehen würde, folgende Früchte leicht gehoben werden:
– Verbot aller Neugeräte die mehr als 30% lauter sind als die leisesten Geräte
Dann träte folgendes ein:
– es würden nur noch 65 dBA Gartenhäcksler verkauft werden und kein 102 dBA Gartenhäcksler
– es würden keine Staubsauger mehr verkauft werden die deutlich lauter als 58 dBA sind und die teilweise über 85dBA Geräte würden endlich vom Markt verschwinden
– es würden nur noch lautlose Uhren verkauft werden und keine tickenden Uhren
Die Reifen der folgenden besonderen Krachmacher unterliegen im Gegensatz zu den mittlerweile relativ leisen PKW Reifen überhaupt keinen Lärmgrenzwerten:
– Motorradreifen
– Quadreifen
– wiederaufbereitete LKW Reifen
Mein Nachbar feiert mehrfach im Jahr große Partys.
Diese gehen dann von 22Uhr bis früh 8 Uhr.
Die Musik ist so laut, das schlafen nicht möglich ist.
Ich habe schon mit Ohrstöpseln und im Keller schlafen versucht, keine Chance.
Ich bin jetzt eigentlich so weit, das ich eine Anzeige machen muss um den Treiben
eine Ende zu setzen. (Reden hilft leider nicht)
was kann ich noch machen
Ich würde mich über eine Antwort freuen
viele Grüße
llona D.
Hallo llona D.,
Sie haben immer die Möglichkeit, eine Anzeige beim Ordnungsamt oder der Polizei einzureichen. Können Sie die Vorkommnisse anhand eines Lärmprotokolls rückwirkend darlegen, kann dies als Beweismittel verwenden werden. Auch mehrmalige Anzeigen der Ruhestörung während der Ruhezeiten sind möglich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
an wen wende ich mich bitte? ich wohne in prenzlauerberg und habe starke Ohrenschmerzen von diesen Gartenarbeiten die mit sehr lauten Maschinen durchgeführt werden bestimmt bestimmt alle 1-2 Wochen über 5 stunden hinweg. ich finde es überhaupt nicht schlimm wenn man kein deutsch sprechen kann. nur kann es nicht sein das ich meine ohren kaputt machen lassen. ab 85 dB ( entspricht etwa einem Telefonsignal oder lautes Gespräch also weniger laut als ein Lkw, ca 90dB). Bessere Maschinen! Frauen in die Technologie? Tolerantere respektvollere Gartenarbeiter evtl andere? Am liebsten keine Gartenarbeiten und wenn, dann sollten solche Maschinen nicht zugelassen werden! als Musikerin wundere ich mich nicht wieso dann in clubs dann nur hardcore laut electro gehört wird… ???!
Hallo sjöström,
solange die gesetzlichen Richtwerte eingehalten werden, haben Sie da wenig Chancen, etwas an der Situation zu ändern. Ggf. macht es Sinn mit demjenigen in Kontakt zu treten, der die Gartenbauarbeiten beauftragt hat. Dann könnte dieser Sie frühzeitig informieren, wann es wieder laut wird und Sie können sich dann der Situation entziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org