* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
Bußgeldkatalog Überholen
Beschreibung
Bußgeld
Punkte
FahrverbotFVerbot
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert
20 €
Beim Überholen
... Seitenabstand nicht eingehalten
30 €
... Geschwindigkeit erhöht
30 €
... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende
80 €
1
... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende mit Sachbeschädigung.
120 €
1
... den nachfolgenden Verkehr gefährdet
80 €
1
Überholen auf der rechten Spur
... innerorts
30 €
... innerorts mit Sachbeschädigung
35 €
... außerorts
100 €
1
... außerorts mit Gefährdung anderer
120 €
1
... außerorts mit Sachbeschädigung
145 €
1
Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)
70 €
1
Überholen
...am Fußgängerübergang...am Fußgängerübergang
80 €
1
... bei unklarer Verkehrslage
100 €
1
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297)
150 €
1
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung
250 €
2
1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung
300 €
2
1 Monat1 M
Landstraßen bleiben Unfallschwerpunkt
Auf Landstraßen kommt es am häufigsten zu tödlichen Unfällen, genauer: Jährlich sind hier gut die Hälfte aller Verkehrstoten zu beklagen. Am häufigsten ist überhöhte Geschwindigkeit der Grund für die verheerenden Unfälle, aber auch riskante Überholmanöver führen nicht selten zu schweren Kollisionen. Außerdem erhöhen Wälder und Alleen das Risiko schwerer Schäden, wenn Fahrzeuge von der Straße abkommen.
Die Verkehrswege sind auch wesentlich enger als die weitläufigen Autobahnen oder ähnlich ausgebaute Straßenabschnitte. Und nicht zuletzt können kreuzendes Wild oder landwirtschaftliche Fahrzeuge für zusätzliche Störungen sorgen. Es gibt also zahlreiche Gefahrenquellen auf der Landstraße.
Umso bedeutender erscheint die Einhaltung der wichtigsten Verkehrsregeln, die auf den Außerortsstraßen gelten. Doch was gilt es eigentlich hinsichtlich Geschwindigkeit, Überholverbot & Co. auf der Landstraße zu beachten? Erfahren Sie hier, welche Verkehrsregeln auf der Landstraße einzuhalten sind und welche Sanktionen im Falle eines Verstoßes drohen können.
FAQ: Landstraße
Wie schnell darf ich auf der Landstraße fahren?
Hier erhalten Sie einen Überblick, wie schnell Sie mit den jeweiligen Kraftfahrzeugen auf der Landstraße fahren dürfen.
Welche Sanktionen drohen bei Tempoverstößen auf der Landstraße?
Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick der Sanktionen, die gemäß Bußgeldkatalog bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße fällig werden.
Ist auf der Landstraße eine Mindestgeschwindigkeit vorgegeben?
Nein. Anders als auf der Autobahn ist für das Befahren der Landstraße keine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Spezielle Informationen zu den Verkehrsregeln auf der Landstraße:
Auf der Landstraße unterwegs: Welche Geschwindigkeit dürfen Pkw & Co. draufhaben?
Landstraßen befinden sich grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften. Hier gelten für Kfz-Fahrer unterschiedliche generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen, die sich nach dem jeweiligen Fahrzeug richten. Was gilt, wenn die Geschwindigkeit nicht durch Beschilderung geregelt ist? Gelten die Beschränkungen für alle? Und wie schnell darf ein Lkw auf der Landstraße fahren?
§ 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die zulässige Geschwindigkeit auf einzelnen Verkehrswegen. Eine Unterscheidung wird dabei maßgeblich zwischen innerorts und außerorts getroffen. Während innerorts für alle eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sind außerorts verschiedene Beschränkungen festgelegt:
Mit welcher Geschwindigkeit Sie auf Landstraße & Co. außerhalb geschlossener Ortschaften fahren dürfen, ist abhängig von Ihrem Fahrzeug. In der folgenden Übersicht finden Sie die Zuteilung der zulässigen Geschwindigkeit:
Kfz
zulässige Geschwindigkeit auf der Landstraße
bis 3,5 Tonnen zGG und Pkw
100
3,5 bis 7,5 Tonnen zGG (außer Pkw)
80
mit Anhänger (außer Pkw)
60
Pkw mit Anhänger
80
über 7,5 Tonnen zGG
60
Bus
80
Bus, in dem stehende Fahrgastbeförderung zulässig ist
60
Achtung! Die Angaben zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit in § 3 StVO stellen eine allgemeine Grundregelung dar, die jedoch in Wechselwirkung mit örtlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung treten kann. Dabei gilt:
Liegt die örtliche Geschwindigkeitsbegrenzung unter der allgemeinen Vorgabe nach § 3 StVO, hat die durch Verkehrszeichen herabgesenkte zulässige Höchstgeschwindigkeit Gebotscharakter, muss also eingehalten werden.
Liegt die durch Verkehrsschilder gewährte zulässige Geschwindigkeit auf Landstraße & Co. hingegen unter der allgemeinen Vorgabe der Straßenverkehrs-Ordnung, ist Letztere verbindlich (Ausnahmen hiervon sind nur selten gegeben und entsprechend eindeutig ausgeschildert).
Gilt eine Mindestgeschwindigkeit auf der Landstraße?
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen grundsätzlich nicht alle Fahrzeuge fahren. Hier gilt eine vorgegebene Mindestgeschwindigkeit, die die Kfz bauartbedingt erreichen können müssen, um hier zu fahren. Langsamere Kfz könnten hier andernfalls schnell eine erhebliche Verkehrsbehinderung darstellen, die auch das allgemeine Unfallrisiko erhöht.
Anders als auf Autobahn und Kraftfahrstraße gibt es keine Untergrenze bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landstraße. Damit können grundsätzlich auch Fahrzeuge diese Straßenabschnitte befahren, die aufgrund ihrer Bauart nur Geschwindigkeiten unterhalb von 60 km/h erreichen. Allerdings dürfen sie beim Befahren einer Landstraße nicht mutwillig eine Verkehrsbehinderung verursachen, indem sie ohne ersichtlichen Grund besonders langsam fahren.
Wo liegt der Unterschied zwischen Bundesstraße und Landstraße? Bundesstraßen (z. B. B 96) können unter anderem ähnlich ausgebaut sein wie Autobahnen und zum Teil auch innerhalb geschlossener Ortschaften liegen. Zudem ist hier, sofern ein Teilabschnitt als Kraftfahrstraße ausgeschildert ist, eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h vorgeschrieben. Sie führen den Verkehr häufig über weite Strecken und Landesgrenzen hinweg. Landstraßen (z. B. L 120) hingegen liegen stets außerhalb geschlossener Ortschaften und heißen deshalb auch Außerortsstraßen. Eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Sie verbinden in der Regel Ortschaften untereinander und sind kürzer als Bundesstraßen.
Und wie sieht’s mit der Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße aus?
Auf Autobahnen und baulich ähnlich weitläufigen Strecken kann für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie Pkw die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben sein. Für sie gibt es dann kein Tempolimit mehr, aber eine allgemeine Empfehlung: die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Auf Landstraßen hingegen gibt es diese Option nicht! Wird zum Beispiel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h durch Beschilderung aufgehoben, gilt für Pkw-Fahrer & Co. nicht die Richtgeschwindigkeit, sondern die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Grund hierfür ist, dass die Landstraßen in aller Regel nicht ausreichend Platz bieten und für schnellere Geschwindigkeiten nicht gut genug ausgebaut sind.
Welche Sanktionen drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße?
Landstraßen befinden sich immer außerhalb geschlossener Ortschaften. Sollten Sie deshalb einmal auf einer Landstraße geblitzt werden, weil sie zu schnell unterwegs waren, drohen entsprechend die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts. Ab 21 km/h zu viel setzt der Bußgeldkatalog eine Geldbuße ab 70 Euro an sowie mindestens einen Punkt in Flensburg.
Ein Fahrverbot droht in der Regel, wenn Sie auf der Landstraße oder anderswo außerorts um 41 km/h und mehr zu schnell gefahren sind. Auf Wiederholungstäter kann dies bereits ab einer Überschreitung von 26 km/h und mehr zukommen.
Strenger sind die Sanktionen, wenn die zulässige Geschwindigkeit mit dem Lkw auf der Landstraße nicht eingehalten wurde. Eine Geldbuße ab 70 Euro und einen Punkt sieht der Bußgeldkatalog bereits bei einem Verstoß von 16 km/h vor. Regulär kann auch bereits ab 26 km/h zu viel ein Fahrverbot verhängt werden.
Wann gilt ein Überholverbot auf der Landstraße?
Zwar gibt es kein generelles Überholverbot auf Außerortsstraßen, dennoch ist aufgrund der baulichen Beschaffenheit zahlreicher Straßenabschnitte insbesondere auf Landstraßen das Überholen vielerorts untersagt. Kurvenreiche Strecken, die Möglichkeit einbiegender landwirtschaftlicher Maschinen, die Gefahr von Wildwechsel, hügelige Landschaften: Aufgrund dieser und weiterer Gegebenheiten gilt auf Landstraßen oftmals ein Überholverbot.
Wo ein solches gilt, lässt sich vor allem anhand der Fahrbahnmarkierung erkennen. Eine durchgezogene Linie zwischen den Fahrstreifen der entgegengesetzten Fahrtrichtungen darf grundsätzlich nicht überfahren werden. Damit ist auch das Überholen verboten.
Die Missachtung des Überholverbots kann auf den engen Verkehrswegen schnell zum Crash führen, entweder weil die Geschwindigkeit des herannahenden Gegenverkehrs unterschätzt wurde, Rollsplitt oder Schlaglöcher die Fahrstabilität beeinträchtigen oder aber die Gegenfahrbahn aufgrund von Kurven, Erhebungen und Baumbewuchs nicht richtig einsehbar ist.
Die Nichteinhaltung eines Überholverbots kann also insbesondere auf Landstraßen schnell zu schweren Unfällen führen. Aus diesem Grund sind die Sanktionen für entsprechende Verstöße vergleichsweise streng: Gefährden Sie durch das Überholen im Überholverbot andere Verkehrsteilnehmer, liegen die hierfür vorgesehenen Sanktionen bei 250 Euro Geldbuße, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot. Bei daraus resultierender Sachbeschädigung liegt das Bußgeld bereits bei 300 Euro.
Achtung, Wildwechsel! Da Landstraßen häufig zwischen Feldern und durch Waldstücke hindurchführen, ist die Gefahr von die Fahrbahn kreuzenden Wildtieren hier besonders hoch. Statistisch gesehen geschehen die meisten Wildunfälle noch immer auf der Landstraße, nicht nur während der Hochzeiten im Herbst und Frühjahr. Die Gefahr ist ganzjährig hoch.
Für Autofahrer bedeutet das:
Auf der Landstraße, insbesondere beim Durchfahren von Waldstücken, besonders aufmerksam und vorausschauend fahren. Verlassen Sie sich hierbei nicht nur auf Hinweisschilder, die auf den möglichen Wildwechsel hindeuten, denn diese verweisen in der Regel nur auf eine erhöhte Gefahr.
Taucht ein Wildtier vor dem Auto auf, nicht abrupt ausweichen, denn die Gefahr, von der Straße abzukommen oder in den Gegenverkehr zu geraten stiege. Stattdessen: Lenkrad festhalten und auf das Tier zuhalten, abblenden und ggf. hupen, Bremsung einleiten (nicht bei Kleintieren!) und dabei auf den nachfolgenden Verkehr achten.
Jana studierte Germanistik, Philosophie und Englischen Literaturwissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.