Lastenfahrrad: Bauformen, Kosten und Tipps
Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2024
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FAQ: Lastenfahrrad
Ein Lastenfahrrad (auch bekannt als Lastenrad, Lastenbike oder Cargobike) ist ein Fahrrad mit besonderen An- bzw. Aufbauten, die zur Beförderung von Personen oder von Ladung konstruiert sind. Verfügt es über einen Elektromotor, wird häufig die Bezeichnung „Elektro-Lastenfahrrad” oder einfach „E-Lastenrad” verwendet.
Ja. Je nachdem wie das Lastenfahrrad konstruiert ist, werden verschiedene Typen unterschieden. Diese stellen wir Ihnen hier vor.
Das kommt darauf an, für welche Bauform Sie sich entscheiden und ob es ein Lastenfahrrad mit Elektro sein soll. Sehr einfache Modelle sind teilweise schon ab 300 Euro erhältlich, für den Transport größerer Lasten oder erwachsener Personen sind diese jedoch meist nicht geeignet. Suchen Sie ein wirklich belastbares Lastenfahrrad, kommen üblicherweise Kosten von mindestens 1300 Euro (ohne Elektroantrieb) bzw. 2500 Euro (als E-Bike) auf Sie zu. Aber auch Preise von 5000 Euro oder mehr sind für ein gutes Lastenfahrrad keine Seltenheit.
Ja, da es sich hierbei in der Regel um eine teure Anschaffung handelt, empfiehlt es sich, Ihr Lastenfahrrad gegen Diebstahl abzusichern. Das ist z. B. über Ihre Hausratversicherung oder eine spezielle Fahrradversicherung möglich.
Inhaltsverzeichnis:
Lastenfahrrad kaufen: Vor- und Nachteile
Sie überlegen, sich ein Lastenfahrrad anzuschaffen? Das kann eine gute Entscheidung sein, denn ein solches Gefährt hat einige Vorteile:
- Mit einem Lastenfahrrad können Sie allerlei transportieren: Großeinkäufe, Baumaterialien, Picknickausrüstung, Haustiere, Personen etc.
- Durch den Verzicht auf ein Kraftfahrzeug schonen Sie die Umwelt.
- Die Bewegung beim Fahrradfahren fördert Ihre Gesundheit und vor allem bei schönem Wetter kann das Radeln großen Spaß machen!
- Ist Ihnen das Fahren mit dem Lastenfahrrad zu anstrengend, können Sie sich für ein Modell mit Elektromotor entscheiden, der Sie beim Radeln unterstützt.
Allerdings sollten Sie auch die Nachteile bedenken, die ein Lastenfahrrad mit sich bringt:
- Ein Lastenfahrrad ist eine teure Anschaffung, die Sie in der Regel mindestens 1300 Euro kostet.
- Lastenfahrräder sind oft deutlich größer und schwerer als normale Fahrräder. Daher ist der Transport vom Lastenfahrrad meist schwieriger, da Sie es z. B. nicht auf den Dachgepäckträger Ihres Pkws montieren können.
- Viele Fahrradständer (und auch so manche Radwege) sind zu schmal für Lastenfahrräder.
- Auch im heimischen Fahrradkeller oder Geräteschuppen findet sich mitunter nicht genug Platz, um das Lastenfahrrad abzustellen.
- Lastenfahrräder sind meist weniger wendig und haben aufgrund ihres höheren Gewichts auch einen längeren Bremsweg als normale Fahrräder. Das Fahren erfordert daher nicht nur etwas Übung, es ist auch nicht angebracht, allzu hohe Geschwindigkeiten mit dem Lastenfahrrad anzustreben. Für sportliches Fahren ist es deshalb eher ungeeignet.
Lastenfahrrad-Förderung: Zuschuss zum Anschaffungspreis
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Förderung für Ihr Lastenfahrrad beantragen, sodass Sie den Kaufpreis nicht komplett aus eigener Tasche zahlen müssen. Möglich ist das z. B. mit dem staatlichen Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese kann allerdings nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, sondern ist für Unternehmen, Kommunen und Institutionen gedacht, die ihre Fuhrparks um E-Lastenfahrräder ergänzen möchten.
Es gibt aber auch viele kommunale Programme, die die Anschaffung von Lastenfahrrädern bezuschussen und die von Privatpersonen beansprucht werden können. Erkundigen Sie sich also am besten, ob auch Ihre Stadt eine solche Förderung anbietet.
Lastenfahrräder können unterschiedlich konstruiert sein
Wollen Sie ein Lastenfahrrad kaufen, stehen Sie vor einer großen Auswahl. Sie müssen sich nicht nur entscheiden, ob Ihr Lastenrad ein E-Bike sein soll, sondern auch, welche Bauform es haben soll.
Das sind die gängigsten Typen:
- Bäckerrad: Bei diesem Lastenfahrrad ist das Vorderrad meist kleiner als das Hinterrad. Über dem Vorderrad befindet sich ein stabiler Gepäckträger, der ursprünglich für den Transport von Mehl oder Backwaren (daher der Name „Bäckerrad”) konstruiert wurde. Der Gepäckträger ist dank des kleineren Vorderrads niedrig genug, um die Sicht des Radfahrers nicht zu behindern. Diese Art von Lastenfahrrad wird häufig auch von Briefträgern benutzt.
- Vorderlader („Long John”): Diese Lastenfahrräder haben ein weit nach vorn gerücktes Vorderrad, sodass zwischen diesem und dem Lenker Platz für eine tief gelegene Ladefläche ist. Auf dieser kann eine Kiste montiert werden, um z. B. Personen, Hunde oder Einkäufe zu befördern.
- Frontlader: Dieses Lastenfahrrad ist quasi eine Mischung aus Bäckerrad und Vorderlader. Das Vorderrad ist auch hier nach vorne versetzt, allerdings weniger weit als beim Vorderlader. Zudem ist es kleiner als das Hinterrad, sodass die Ladefläche – wie beim Bäckerrad – darüber montiert werden kann.
- Longtail: Bei diesem Lastenfahrrad ist das Hinterrad etwas weiter nach hinten versetzt als bei einem normalen Fahrrad. Zudem ist es oft etwas kleiner als das Vorderrad. Dadurch ist über dem Hinterrad Platz für einen langen, stabilen Gepäckträger, auf bzw. an dem Transportkisten, Sitze oder Satteltaschen befestigt werden können.
- Lasten-Dreirad: Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei diesem Lastenfahrrad um ein Dreirad. Die Ladefläche befindet sich hier immer zwischen dem parallelen Räderpaar, welches sowohl vorne als auch hinten sein kann. Rikschas und Fahrradtaxis verwenden häufig diese Bauform, aber auch sonst ist diese Art von Lastenfahrrad weit verbreitet.
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Lastenfahrrad für die Personenbeförderung nutzen: Rechtliche Aspekte
Möchten Sie auf Ihrem Lastenfahrrad Personen mitnehmen, muss dieses dafür gebaut und eingerichtet sein. So verlangt es § 21 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das heißt nicht zwangsläufig, dass das Lastenfahrrad über einen entsprechenden Sitz für Mitfahrer verfügen muss, aber die Ladenfläche sollte ausreichend Platz für eine erwachsene Person bieten, sodass der Radfahrer nicht behindert wird. Außerdem muss das Lastenfahrrad für das zusätzliche Gewicht ausgelegt sein. In der Regel geben die Hersteller selbst an, ob ihre Lastenfahrräder die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und für die Personenbeförderung verwendet werden dürfen.
Möchten Sie das Lastenfahrrad zum Kindertransport verwenden, ist das Gleiche zu beachten wie bei der Beförderung auf einem normalen Fahrrad: Kinder, die jünger sind als sieben, müssen in einem „besonderen Sitz” (welcher in der StVO nicht näher definiert wird) transportiert werden. Außerdem muss es unmöglich sein, dass die Füße dieser Kinder in die Speichen geraten können. Auf einem Lastenfahrrad können Sie aber auch ältere Kinder mitnehmen, solange dieses wie schon oben beschrieben für die Personenbeförderung ausgelegt ist. Wählen Sie am besten eines, bei dem sich die Ladefläche vorne befindet. Dann haben Sie Ihre Kinder während der Fahrt gut im Blick.
Achtung! Gemäß § 21 Abs. 3 StVO müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein, um eine andere Person (einschließlich Kindern und Babys) auf einem Lastenfahrrad oder einem normalen Fahrrad transportieren zu dürfen.
Lastenfahrrad für Hunde
Sie möchten mit Ihrem Lastenfahrrad einen Hund transportieren? Da Tiere rechtlich gesehen als Ladung betrachtet werden, gelten hier weniger strenge Regeln als bei der Beförderung von Menschen. Im Grunde müssen Sie nur darauf achten, dass Ihr Hund während der Fahrt nicht herausfallen (oder -springen) kann und sich auch sonst möglichst wenig bewegt. Denn zappelt der Vierbeiner zu sehr herum, kann Sie das beim Fahrradfahren aus dem Gleichgewicht bringen und zu einem Unfall führen.
Gewöhnen Sie Ihren Hund deshalb behutsam an das Fahren mit dem Lastenfahrrad und leinen Sie ihn gegebenenfalls an, damit er nicht entwischen kann. Auch hier empfiehlt es sich, ein Lastenfahrrad mit vorderer Ladefläche zu kaufen.
Tipp: Wollen Sie einen großen Hund transportieren, empfiehlt sich ein Lastenfahrrad mit Einstiegsluke. Dann kann das Tier von selbst in die Transportkiste klettern und Sie müssen es nicht mühsam hineinheben.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Wie sieht es mit den Regelungen zum Transport aus? Gibt es Belastungsgrenzen? Gibt es Regelungen, wo Lastenräder ihre Transporte verrichten (Straße? Fuß-/Radweg)? Gibt es Richtlinien zum Beladen bezüglich breite, länge und Sicherung des Transportguts? Gibt es Regelungen zu überlänge von Transportgut, was für Fußgänger bspw gefährlich werden kann
Hallo ich beabsichtige,
ein Quadvelo zu kaufen.
Es funktioniert wie ein Pedelec, also mit E- Unterstützung 250Watt Motor. Erst wenn man antritt schaltet sich die Unterstützung bis 25km/h ein.
Laut Rechereche soll es sich um ein vierrädriges Fahrrad mit E-Unterstützung handeln.
Ist das versicherungspflichtig und darf ich damit auf Radwegen fahren?
Vielen Dank im voraus.
MfG Günther B
Ich beabsichtige ein E Lastenrad zu erwerben mit einem 500 Watt starken Motor bei einer Motorunterstützung bis maximal 25km/h. Muss ich für das Rad eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein Versicherungskennzeichen führen?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Hallo,
bei den genannten Daten handelt es sich um ein sogenanntes “Powercycle” in der L1e-A Kategorie. Damit ist es ein Kraftfahrzeug und braucht ein Versicherungskennzeichen, es besteht Helmpflicht und ein Führerschein der Klasse AM muss besessen werden. Alle weiteren nationalen Bestimmungen (welche Art von Helm, darf /muss auf dem Fahrradweg gefahren werden) sind meines Wissens noch nicht geklärt, weil es (fast) keine Fahrzeuge in dieser Klasse gibt und mangels Nachfrage diese Fragen noch nicht behandelt wurde. Falls jemand mehr weiß bitte melden.