Leinenzwang: Wo gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wo eine Anleinpflicht für Hunde existiert

Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.
Ob ein Leinenzwang im Wald gegeben ist, hängt vom Bundesland ab.

Bundesweit gibt es zahlreiche Besitzer von Haustieren. Der Hund führt dabei Platz eins der beliebtesten Haustiere an. Dementsprechend lassen sich in Deutschland zahlreiche Hunde und Ihre Halter finden.

Da dieses Haustier reichlich Auslauf braucht und mindestens viermal am Tag zum Gassi raus sollte, stellt sich für viele Tierbesitzer die Frage, ob ein Leinenzwang in Deutschland für Hunde existiert.

Generell gibt es in Deutschland zum Hunde anleinen kein einheitliches Gesetz, da jedes Bundesland und jede Stadt die Hundanleinpflicht für sich individuell regeln kann. Wie die allgemeinen Vorschriften sind und an welchen Orten meist ein Leinenzwang herrscht, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

FAQ: Leinenzwang

Gibt es einen grundsätzlichen Leinenzwang für Hunde in Deutschland?

Es existiert keine einheitliche Regelung in Bezug auf den Leinenzwang für Hunde in Deutschland. Die Bestimmungen können je nach Bundesland variieren.

Was gilt für Hunde, die als besonders gefährlich oder bissig eingestuft werden?

Für sogenannte „Listenhunde“, die umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet werden, gibt es einen Leinenzwang. In Deutschland werden unter anderem Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde angesehen und dürfen entsprechend nur an der Leine geführt werden.

Was geschieht, wenn ich gegen den Leinenzwang verstoße?

Lassen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht frei herumlaufen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 50.000 Euro geahndet werden kann. Üblich sind allerdings geringere Bußgelder.

Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht

Für ganz Deutschland gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde keine einheitliche Richtlinie. In den Bundesländern gibt es daher unterschiedliche Bestimmungen, ob Hunde generell an der Leine zu führen sind oder ob gerade an speziellen Orten eine Leinenpflicht besteht.

Dies sollte daher jeder Hundebesitzer vorher in Erfahrung bringen, gerade wenn Sie in eine fremdes Bundesland mit Ihrem Hund reisen und einen Ausflug in einen Park oder nahegelegenen Wald unternehmen. Denn in vielen Wald- und Landschaftsverordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es für die Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald.

Aber nicht nur zu den üblichen Jagdzeiten besteht für Hunde ein Leinenzwang im Wald. So steht im § 83 Abs. 2 Satz 8 im Landeswaldgesetz (LWaldG) für Baden-Württemberg beispielsweise:

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt. (…)

Demnach ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hunde an den genannten Orten frei laufen gelassen werden. Dies kann, je nach der Einzelfallentscheidung, mit einem Bußgeld belegt werden.

Was halten Sie vom Hundeleinenzwang?

Gesetze und Verordnungen in Städten zur Leinenpflicht

Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.
Manche Hunde haben eine generelle Leinenpflicht, egal ob im Wald oder in der Stadt.

Insbesondere in größeren Städten sind meist mehrere Parks und Grünanlagen zu finden. Hundehalter lassen hier gern ihre Hunde frei laufen. Dies kann allerdings zu Schwierigkeiten führen, da hier auch Fahrradfahrer, Jogger und Kinder unterwegs sind.

Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist hierbei sehr wichtig. Da dies allerdings nicht immer klappt und in Großstädten häufig auch schwer zu kontrollieren ist, gibt es abhängig von den jeweiligen Bundesländern allgemeine Gesetze zum Leinenzwang.

So gibt es beispielsweise extra Hundegesetze und Hundehalterverordnungen in denen die Richtlinien zur Leinenpflicht für das jeweilige Bundesland aufgeführt sind. Die meisten haben verabschiedet, dass in Parks oder in öffentlichen Gebäuden und an diversen beliebten touristischen Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, ein Leinenzwang für Hunde besteht.

In Leipzig gibt es zudem eine Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt, in welcher auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist. So heißt es hier im § 16 zur Tierhaltung:

(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen (Anlage 2) ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz sowie Hütehunde während der Schafweidehaltung.

Sonderregelungen zum Leinenzwang bei Listenhunden

Eine Leinenpflicht für Hunde besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.
Eine Leinenpflicht für Hunde,besteht gerade bei eingetragenen Listenhunden.

Bezüglich der Tierhalterhaftung gilt ähnlich wie bei der Maulkorbpflicht auch ein Leinenzwang bei bestimmten Hunden. So soll auf eine besondere Gefahrenabwehr Wert gelegt werden, insbesondere bei Hunden die als gefährliche und bissige Hunde gelten. Auch Listenhunde oder umgangssprachlich meist als Kampfhunde bezeichnet, sollten immer an der Leine geführt werden.

In Deutschland gelten die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde. Diese sollten insbesondere an öffentlichen Orten immer angeleint sein.

Wie wird ein Verstoß gegen den Leinenzwang geahndet?

Gemäß den Regelungen, gilt ein Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden, als Ordnungswidrigkeit. Hierbei werden Bußgelder verordnet. Sollten Sie also durch einen Park spazieren mit einem nicht angeleinten Hund, in einer Stadt in der für diese Orte Leinenzwang herrscht und es gibt Beschwerden von anderen Personen, dann kann hier ein Bußgeld drohen.

Geldbußen bis zu maximal 50.000 Euro können dabei anfallen. Generell fällt der Betrag jedoch um einiges geringer aus.

Das hängt allerdings von dem jeweiligen Einzelfall ab sowie der eigentlichen Gefährdung von anderen Menschen. Eine Überwachung und Kontrolle nehmen die Ordnungsämter und Veterinärämter vor. Häufig weisen auch Schilder daraufhin, an welchen Orten es nicht gestattet ist, seinen Hund frei laufen zu lassen.

Anleinpflicht an öffentlichen Orten und in Nahverkehrsmitteln

Gerade an beliebten Orten in der Stadt, an denen sich viele Menschen aufhalten oder an Plätzen, welche häufig besucht werden, da sie als touristische Attraktion gelten, ist in der Regel einen Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben.

Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.
Ein Leinenzwang für Hunde ist gerade in der Öffentlichkeit und bei aggressiven Hunden wichtig.

In Bussen und Bahnen sind meist auch Hinweise durch Schilder und Markierungen zu finden, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Denn hier sind die Tiere in einer ungewohnten Situation und befinden sich in einer Umgebung auf engsten Raum, auch mit Kindern. Wenn ein Hund gut erzogen ist, kann dieser in einem lauten und beengten Verkehrsmittel Angst bekommen und andere Personen verschrecken.

Daher sollte hier auf die mitfahrenden Menschen Rücksicht genommen werden. Selbst wenn der Hund ruhig und wohlerzogen ist, gibt es Menschen die Angst vor Hunden haben und verschreckt auf nicht angeleinte Tiere reagieren. Diesbezüglich sollten Hundehalter an die mitfahrenden Personen denken.

Welche Hundeleine bietet sich an?

Eine Hundeleine muss auch nicht zwangsläufig eine Einschränkung für den Hund beim Auslauf sein. Mittlerweile bieten einige Hersteller Leinen und Halsbänder sowie ganze Hundegeschirre mit einem guten Tragekomfort an. Je nach Verarbeitung und Qualität ist die Leine, das Halsband oder das gesamte Geschirr noch weniger stören für den Hund.

Viele Leinen sind zum Ausrollen erhältlich, sodass trotz Leinenzwang der Hund eine große Bewegungsfreiheit hat und nicht streng und ohne richtig laufen zu können an der Leine geführt werden muss. Leinen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Je nach Länge und Material kann dabei ein Tierhalter verschiedene Leinen in Fachgeschäften finden.

Zudem sind diese so stabil, wenn Nylon oder Leder gewählt wird, dass sie bei jeder Wetterlage genutzt werden kann. Gesonderte Leinen für bestimmte Aktivitäten sind ebenfalls empfehlenswert. Daher gibt es auch extra Joggingleinen. So steht der großen Auslaufrunde trotz Leinenpflicht nichts mehr im Wege.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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152 Kommentare

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  1. Weber
    Am 1. Mai 2020 um 7:51

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage.
    Ich wohne direkt an einer Wiese und einem Waldstück und habe eine Nachbarin die ein paar Häuser weiter weg wohnt. Sie hat 4 Hunde die sie trotz Leinenpflicht ab dem 1. April trotz Schonzeit der Wildtiere ohne Leine und teilweise sogar ohne Aufsicht frei auf der Wiese laufen lässt. Die Hunde jagen oftmals Rehe Kilometer weit, was mir immer das Herz bricht wenn ich sehe wie diese Tiere um ihr Leben laufen. Auch liegen bei uns in der Wiese oft Kitze.
    Wir haben diese Frau auch schon mehrmals darauf hingewiesen dass in dieser Zeit eine Leinenpflicht herrscht aber diese Frau ist unbelehrbar.
    An wen kann ich mich wenden, damit das aufhört?
    Ich bitte um eine Rückmeldung.
    Danke

  2. Bork
    Am 28. März 2020 um 17:06

    Wie finde ich heraus bei welchem Hund in der Gemeinde Leinenpflicht besteht

  3. Gast der sich über die Ansicht von Hundebesitzern wundert
    Am 13. März 2020 um 23:25

    Wie ich hier lese, kommen den Hundebitzern die Tränen, daß ihre Hunde angeleint sein sollen und alle Hunde tun nichts und sind sehr friedlich.
    1.Schon mal darüber nachgedacht, daß andere Menschen Eure Hunde nicht kennen und sie sich dann alles andere als frei bewegen können?
    2. Es gibt genügend Hundewiesen. Dann muß es auch bald Orte geben, die sich “Menschenwiesen” nennen, damit sich ein “Nichthundebesitzer” wieder frei bewegen kann
    3. Die Gesetze entstehen nicht aus Langerweile, sondern weil schon zuviel Angriffe von den “braven Hunden” passierten und die Hundebesitzer eben nicht immer den Hund im Griff haben (können), da er einen natürlichen Jagdinstinkt (mehr oder weniger, teilweise natürlich gar nicht)
    4. Ja! Es gibt Menschen, die Angst haben vor unbekannten Hunden und der Grund? Erfahrungswerte mit lauter Hundebesitzern, die dann sagen: “Der tut normalerweise nichts”,haben ihren Hund aber eben nicht unter Kontrolle.
    5. Wie soll ein fremder Mensch Euren Hund einschätzen, wenn er ihn daß 1.Mal sieht?
    6. Wie stellt Ihr Euch ein Zusammenleben vor in den Städten und Parks, in denen es a) lauter riesige freilaufende Hunde gibt b) Kinder, Jogger, Behinderte, Wasservögel, Hasen ectect.
    Es funktioniert nicht nach diversen Erlebnissen mit der Unverantwortlichkeit des Nichtanleinens und dem Spruch: “Mein Hund ist der liebste, beste, bravste der Welt” ….vielleicht aus der eigenen Sicht auf den eigenen Hund. Es gibt mehrere Menschen in Städten und nicht nur Hundebesitzer!

  4. Gast für mehr Verantwortung von Hundebesitzern!
    Am 13. März 2020 um 23:09

    Leider halten sich viele Hundebesitzer nicht an die vorgegebene Leinenpflicht! Besonders Kinder, Behinderte, Jogger – ja, alle Menschen sowie Wildtere, Wasservögel oder auch andere kleinere Hunde sind dadurch gefährdet und können sich dadurch nicht mehr frei bewegen. Es gibt genügend Hundewiesen. Wer sich einen Hund zulegt, darf auch die Verantwortung übernehmen für ein friedliches Miteinander. Freiheit hört da auf, wo sie jemand anderes einengt oder gar bedroht. Ich habe nichts gegen Hunde, aber gegen große Hunde die mich mehrmals anrannten mit knurren und bellen. Meine Freiheit in den Parks ist komplett eingeschränkt durch die Nichteinhaltung der Leinenpflicht. Aber den meißten Hundebesitzern scheint es nur um die Freiheit ihrer Hunde zu gehen, die sie auch gern auf ausgewiesenen Hundewiesen haben dürfen. Die ganze Stadt gehört allerdings nicht den Hunden! Es wohnen da tatsächlich auch noch andere Menschen!

  5. Eva
    Am 30. Dezember 2019 um 19:08

    Guten Abend, mein Hund ( Deutscher Schäferhund )hat auf Grund mehrere beiß Vorfälle Maulkorb u.Leinenflicht. Im Sommer 19 habe ich ihn beim Einkaufen vor den Supermarkt angebunden. Mit Maulkorb. In meiner Abwesenheit haben zwei Buben den Hund den Hund geärgert das er aus den Maulkorb geschlüpft ist und den einen Jungen gebissen hat.
    Leidet haben alle zeugen ausgesagt das der Hund kein Maulkorb getragen hat. Nun habe ich einen anhörungsbogen zu der Ordnungswidrigkeit bekommen. Soll ich diesen ausfüllen?? Kann ich die Strafe verringern?? Es wurden 1000 € angedroht.
    MfG Eva

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Januar 2020 um 17:06

      Hallo Eva,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Cetin
    Am 21. Dezember 2019 um 12:49

    hallo
    habe auch eine frage ich wohne in nrw und besitze eine kleine rehpincher seit einige monate habe ich probleme mit meine nachberin
    sie beschwert sich nur um zu beschweren jetzt seit längerem hat sie nichts zu beschwerden da kommt natürlich meine kleine maus die sie angeblich
    erschräckt hätte und beschwert sich anschliesend bei der wohnungsgeselschaft:-( was kann ich machen ? bitte schreibt nicht mit ihr reden es hilft nichts

  7. Lotta H
    Am 4. November 2019 um 14:11

    Guten Tag –
    kann auch das Bußgeld, das zur Leinenpflicht verhängt wird, verjähren?
    Die Ordnungswidrigkeit wurde im März 2019 begangen, im Oktober 2019 wurde dann 7 Monate später ein Anhörungsbogen zugestellt.
    Bundesland Sachsen.
    Herzliche Grüße
    Lotta

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:39

      Hallo Lotta,

      die Verjährung richtet sich in der Regel nach der Höhe des angedrohten Bußgelds (vgl. § 31 OWiG).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Claudia
    Am 18. August 2019 um 15:08

    zum folgenden Kommentar
    ———————————————————-
    bussgeldkatalog.org sagt: 5. Dezember 2016 um 8:33 Uhr

    in Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Leinenpflicht. Die Vorschriften variieren je nach Bundesland. Wir würden Ihnen daher empfehlen, sich über die Bestimmungen in Ihrem Bundesland zu informieren. Es ist durchaus möglich, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, den Hund im Wald frei laufen zu lassen.
    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
    ———————————————————-

    HALLO LIEBE Redaktion von bussgeldkatalog.org
    KÖNNT IHR MIR DIE GENAUEN AKTUELLEN BESTIMMUNGEN FÜR DIE STADT MEUSELWITZ IN THÜRINGEN SAGEN ?
    IM INTERNET IST NICHTS ZU FINDEN, AUßER ÜBER STEUER UND VERSICHERUNG.
    VIELEN DANK.
    CLAUDIA

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. August 2019 um 11:59

      Hallo Claudia,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Ben
    Am 6. August 2019 um 21:13

    Hallo, auch ich füge dem ganzen eine weitere Frage hinzu.
    Seit Ich hier (NRW) wohne fahre ich eigentlich immer zu allem mit meinem Longboard, das ganze hat mir nie Probleme gemacht. Seit geraumer zeit (2 Wochen ungefähr) werde ich des öfteren von verschiedenen Hunden angefallen, die Leider auch auf Zurufe des Besitzers nicht mehr reagiert haben, sobald diese mich erblickt haben.
    Was kann man in einem solchen Fall machen? Ich möchte natürlich nicht direkt mit dem Ordnungsamt drohen oder ähnliche Wege einschlagen..

  10. Thomas
    Am 24. Juli 2019 um 10:44

    Hallo Allerseits,
    ich wohne in Baden- Württemberg und habe drei Kinder. Auf unserem eigenen Grundstück wurde meine Frau und mein damals einjähriger Sohn im Kinderwagen von zwei freilaufenden grossen Hunden überfallen. Der Kinderwagen samt Kind wurde umgestossen und der Kleine hat sich den Kopf angeschlagen.
    Die Anzeige wegen Körperverletzung wurde von der Staatsanwaltschaft wegen “mangelndem öffentlichen Interesse” eingestellt. Gott sei Dank ist Nichts passiert, ausser dass mein nun dreijähriger Sohn Angst vor grossen Hunden hat.
    Jetzt ist ein junges Paar mit einem 2-Jahre alten Kampfhund (Bullterrier) zugezogen. Vor und nach dem bestandenen Wesenstest wurde der Hund ohne Leine über öffentliche Gehwege geführt. Direkt vor unserem Haus darf der Hund ohne Leine auf einem fremden Grundstück, das nicht umfriedet ist, frei herumlaufen und Ball spielen.
    Ich habe dem Nachbarn gesagt, dass die Kinder Angst haben und sie gebeten den Hund an die Leine zu nehmen. Stattdessen machen sie es noch mehr und vor Allem, wenn meine Kinder draussen sind. Ich würde sagen absichtliche Einschüchterung und Verängstigung von Kindern. Die können nicht mehr draussen spielen und wenn der Bullterrier sie wieder Mal anbellt und die Zähne fletscht haben die Kinder Angst und können nicht schlafen. Aussage der Nachbarn: «Der hat den Wesenstest bestanden, das Ordnungsamt sagt ihr könnt uns gar Nichts».
    Wir haben uns dann an die Stadt gewandt. Das Ordnungsamt sagt mir, der Hund gilt nach Wesenstest nicht mehr als Kampfhund und darf auf fremden Grundstücken auch ohne Umfriedung frei rumlaufen.
    Wenn das Ordnungsamt und die Staatsanwaltschaft Kampfhunde- und grosse Hunde Besitzer vor Familien mit Kindern schützt, statt umgekehrt, wie kann man weiter vorgehen?

  11. Janine F.
    Am 10. Juni 2019 um 16:22

    Hallo zusammen,
    ich hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt. Ich wohne in einer ruhigen Siedlung und unser Nachbar hat einen Labrador Mischling und lässt Ihn dauerhaft ohne Leine frei rum laufen, er sitzt vor dem Grundstück ohne Zaun und mag keinen Rüden. Ich gehe diesem aus dem Weg und wechsel schon die Straßenseite, da dieser zwei mal meinen kleinen Shih Tzu Rüden attackiert. Der Labrador Mischling wechselt die Straßenseite und will sofort wieder meinen Hund an die Kehle. Ich habe mittlerweile Angst auf meiner Straße entlang zu gehen. Die Familie weiß das und lässt ihn ganz gemütlich trotzdem unbeaufsichtigt draußen laufen, manchmal wenn sie mich sehen, rufen Sie Ihren Hund aber leider nur manchmal. Dieser Rüde hat mit Hündinnen absolut kein Problem aber ich weiß nicht mehr weiter. Was kann ich da machen? Bitte um Hilfe. Wir wohnen in der Nähe von Gummersbach.

  12. Anja
    Am 5. Juni 2019 um 21:36

    Auch ich habe eine Frage.
    Völlig überraschend hat das OA eine Freundin kassiert weil sie in unserem Park in Berlin (Grünanlage) ihren Hund nicht angeleint hatte. Wir saßen auf der Wiese die komplett leer war (!) wir anderen hatten eine schleppleine dran. Das OA dominant wie eh und je sagte auch gleich dass die Schleppleinen ebenfalls nicht erlaubt sind. Im Internet habe ich gelesen dass eine schlepp Leine von 2m gestattet ist. Darauf hin habe ich mir die “FAQ für Hundehalterinnen und Hundehalter zum Hundegesetz und zur Durchführungsverordnung („Hundeverordnung“)“ direkt vom Lande Berlin vorgenommen. Entweder habe ich etwas überlesen (was ich nicht glaube) oder aber die Schleppleine wird mit keinem Wort erwähnt. Wie ist das denn nun? Kann ich eine schleppleine verwenden um meinem Hund ein bisschen Freiheit zu geben? Wie lang darf die schleppleine sein? Und wo kann ich das Gesetz dazu finden?

    • Hundefreundin
      Am 25. Februar 2023 um 1:00

      Es geht um Leinen, mit denen man ‘jederzeit Einfluss auf den Hund ausüben kann ‘ – damit sind Schleppleinen automatisch raus und müssen nicht extra erwähnt werden.
      Leinen bis 1,5/2m sind Führleinen.

  13. Konrad B.
    Am 18. April 2019 um 23:15

    Hallo zusammen,hab da eine Anfrage und zwar,
    ich wohne in einer Wohnsiedlung im Kreis Dithmarschen im Ort Wesseln
    und ich beobachte oft das Hundehalter ihre Hunde ( große Hunde) ohne Leine in der Wohnsiedlung
    laufen lassen,vor Grundstücksauffahrten oder auf öffentlichen Gehwegen die Hunde dann Ihr Geschäft verrichten
    und die Hundehalter es sich einen Dreck kümmern ,diese Hinterlassenschaften zu entfernen,wenn man diese dann anspricht
    kommen oft Aussagen wie mein Hund war das nicht.Müssen die Hundehalter ihre Hunde anleinen? dort in der Siedlung spielen Kleinkinder und was ist mit den Hinterlassenschaften der Hunde wenn die Hundehalter diese nicht entfernen tun ?
    Hab das jetzt schon 2 x erlebt das es immer derselbe Hund ist . Was kann ich da machen ?

  14. Bettina
    Am 12. April 2019 um 16:10

    Hallo.
    Ich wohne am Rande eines Wohngebiets mit Übergang zu einem Naherholungsgebiet mit Feldwegen. Am Rande muss man eine Kita und einen Spielplatz mit noch geteerter Straße passieren. Jetzt bin ich schon öfter als Joggerin oder mit dem Kinderwagen von einem Hund angegriffen worden. Der Hund ist nie angeleint und reagiert sehr aggressiv. Er gehorcht nicht seiner Besitzerin, welche sehr lang braucht um ihn unter Kontrolle zu bringen und anzuleinen.Als ich sie daraufhin ansprach, wurde ich als hysterisch beschimpft und ich solle doch einen anderen Weg wählen. Ich würde mich nicht mehr trauen meinw Kinder allein zum Spielplatz laufen zu lassen.
    Wann besteht hier Leinenpflicht? Ich wohne in Bayern.
    Danke und viele Grüße
    Bettina

  15. Sabrina
    Am 10. April 2019 um 20:12

    Hallo ich habe auch eine Frage!

    Wir wohnen in einem großen Wohnblock in Hessen.
    Ich war mit meinem 5 jährigen Sohn auf dem Spielplatz.Mein Sohn lief an einem Hund (Boxer oder ähnliches) vorbei.Der Hund bellte mein Sohn erschrak und rannte weg .der Hund hinter ihm her und ich hinter beiden her.Konnte den Hund mit lautem Geschrei stoppen…mein Sohn hatte Panik und ist während dem Rennen ein par Mal hingefallen.Blutige Knie und einen riesen Schock.
    Ich wollte den Hundebesitzer zur Rede stellen er meine nur ich soll meine klappe halten sonst bekomm ich Backpfeiffe😳😳😳
    Ich hab die Polizei angerufen die auch wenig später eintraf der Mann ist mit dem Hund geflüchtet.Wir haben den name des Mannes in Erfahrung bringen können.
    Die Polizei meinte sie würde den Hund jetzt prüfen.
    Was heißt das?
    Was wird jetzt weiter passieren?
    Der Hund war nicht angeleint und natürlich keinen Maulkorb.
    Was kann ich noch tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2019 um 15:19

      Hallo Sabrina,

      bei Verdacht, dass ein Hund Auffälligkeiten im Verhalten zeigt, kann ggf. ein Wesenstest gemacht werden. Wollen Sie gegenüber dem Hundehalter Schadensersatz geltend machen, wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um die Ansprüche prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Veene
    Am 10. April 2019 um 13:05

    Laut Tierschutzverordnung ist man als Hundebesitzer dazu verpflichtet seinen Hund “unangeleinten” Auslauf zu ermöglichen u. das auch täglich. Das schließt meines Ermessens auch Rolleinen u. festgehaltende Laufleinen unter 6m aus.

    In den Amtsblättern der unterschiedlichen Bundesländer steht häufig das an diversen Orten “Leinenzwang” besteht. Öffentliche Bereiche werden hier oft benannt. Leider habe ich in meiner Umgebung nicht ein einziges Schild mit der Aufschrift “öffentlicher Bereich”, also muss ich vermuten….???

    Egal wie, man verstößt als Hundebesitzer sowieso gegen irgendein Gesetz!
    ((ausser man ist Eigentümer einer riesigen Freilauffläche))

    Von daher, bekommen meine Mädels gern ihren beanspruchten Auslauf und ich nehme den Ärger in Kauf =)

  17. Marianne
    Am 2. April 2019 um 14:31

    Hallo
    Jedes Jahr wieder ärgere ich mich über den leinenzwang für Hunde. Natürlich betrifft es nur die Hunde ohne jagdtrieb. Gefährliche Hunde sollten generell an die Leine. Das ist mir wohl klar.
    Brut- und Setzzeit bedeutet ja wohl das in dieser Zeit Jungtiere aufgezogen werden und niemand die Aufzucht stören sollte.
    Doch wie sieht es mit den Menschen aus? Ich soll meinen spielsüchtigen Hund (Ball 😊) für dreieinhalb monate an der leine halten – was für meinen hund an quälerei grenzt- aber bauern dürfen felder abmähen ohne vorher zu kontrollieren ob sich nester oder Jungtiere darin befinden? Zur Osterzeit dürfen Jäger auf die jagt gehen? Tut mir leid aber dafür habe ich null Verständnis. Dieses Gesetz scheint wohl doch nur als eine Einnahmequelle erfunden zu sein.

    Ich wohne in Niedersachsen

  18. Simone
    Am 17. Februar 2019 um 22:11

    Hallo,
    wir leben in Niedersachsen in einer Bauernschaft, unser Hof hat 15 Hektar, Wald und Wiesen; seit 30 Jahren wird das Land nicht mehr beackert, wir haben ein Naturschutzgebiet daraus gemacht und eine Stiftung gegründet.

    Jedes Jahr wird auf unserem Land gejagt, eine Einzäunung ist nicht erlaubt und wegen der Jagd auch nicht sinnvoll.

    Auf den Nachbarhöfen sind früher immer Hunde gehalten worden, was nie von Dauer war, da die meisten Hunde nach kurzer Zeit im Revier gewildert haben. Wir haben uns selbst auch nie einen Hund angeschafft; der Zwinger ist nicht schön und einfach laufen lassen kam für uns nicht in Frage.

    Nun ist der direkte Nachbarhof verkauft worden, die neue Besitzerin hat das Land verpachtet und hält in der Scheune ein Sammelsurium an Tieren, Kühe, Schweine, Pferde, Gänse, Hühner, Lamas, Esel, Ziegen und anderes. Kein Tier wird rausgelassen, Sie schlachtet selbst. Ja, es gibt Leute die gerne Pferdefleisch essen.

    Das Unglück ist die Neu Anschaffung von zwei, noch jungen, american staffordshire pitbull terriern.

    Im Gegensatz zu allen anderen Tieren laufen diese Hunde mittlerweile in einem grossen Gebiet völlig frei herum, natürlich ohne die Halterin, ohne Halsband und ohne jede Führung oder Erziehung.

    Die Hunde zerreissen unsere Müllsäcke, spielen mitten auf unserer Terrasse und rasen durch den Wald; mehrere meiner freilaufenden Hühner wurden bereits mit einem Haps verspeist und diverse Fasane ebenso.

    Warum ist das ein wirkliches Problem – nun, die Hunde werden grösser, sie gehorchen nicht und haben jetzt schon den Jagdtrieb.
    Ich fürchte mich mittlerweile den Müll rauszubringen oder überhaupt auf meinem Grundstück spazieren zu gehen.

    Ich weiss dass sich das Problem wahrscheinlich schon bei der nächsten Jagd erledigt, aber ich möchte das unsere Nachbarin die Hunde abschafft. Diese Rasse gehört ordnungsgemäss erzogen und das ist nicht der Fall.
    Meine Enkelkinder werde ich im Sommer nicht mehr draussen spielen lassen können.

    Es ist nicht gut es sich auf dem Lande mit dem Nachbarn zu verderben – gar nicht gut.
    Ich bin deshalb sehr besorgt und frage mich was ich tun kann.

    Sobald ich zum Ordnungsamt gehe wird es Ärger geben. Unser Haus hat ein Reetdach, das brennt ungeheuer leicht. Ja, tatsächlich. Und es gibt noch viele andere Möglichkeiten uns das Leben schwer zu machen, sollten wir uns über die Hunde beschweren.

    Was sollen wir tun ? Es mit Überredungskünsten versuchen? Es muss doch irgendeine friedliche Möglichkeit geben ?

  19. Lars
    Am 8. Februar 2019 um 11:27

    Schönen guten Tag,
    bei uns in Michelstadt im Odenwald im Bundesland Hessen lassen mehrere Halter ihre Hunde im Bereich des nicht eingezäunten Waldkindergartens frei laufen. Diese kommen direkt an uns und unsere Kindern heran und verrichten ihr Geschäft im Bereich der Gehwege und des gesamten Geländes, so dass es in regelmäßigen Abständen zu Verunreinigungen an Kleidung und Ausrüstung der Kinder kommt.
    Herzliche Grüße
    Lars

  20. Wolf.
    Am 19. Dezember 2018 um 16:51

    Wenn mein Hund als gefährlicher Hund eingestuft wurde und erstmal bis zum Wesenstest einen Maulkorb und Leinenzwang erteilt bekommen hat.

    Darf ich dann auf einen 40.000m2 grossen Privatgrundstück ( natürlich nicht Eingezeunt ) spazieren gehen ohne alles?
    Natürlich in Absprache mit Besitzer des Grundstücks.

    Wir wohnen in NRW

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 12:32

      Hallo Wolf.,

      in der Regel sind “gefährliche Hunde” so zu halten, dass sie Privatgrundstücke nicht gegen den Willen des Besitzers verlassen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. K
    Am 11. November 2018 um 22:26

    Habe eine Frage bitte. Vorgeschichte: Ich wohne auf dem Land, habe selbst zwei Hunde, einer davon nicht verträglich mit anderen Hunden, Weswegen er angeleint wird, wenn sich andere Hunde nähern. Jemand (ebenfalls aus dem Dorf) leint seine eigenen beiden Hunde NIE an, selbst wenn er über über die Schnellstraße geht, über die man gehen muss, um zum Feld zu gelangen. Er hat mich und meine Hunde jetzt schon mehrmals gefährdet, genauso wie seine eigenen Hunde und die Autofahrer. Er lässt die Hunde dabei nicht Beifuß laufen, sondern sie laufen minutenweit voraus, sodass der unverantwortungsvolle Mann nicht annähernd eingreifen kann (selbst wenn er es mal wollen würde, was er nicht tut). Seine Hunde sind mehrmals vor Autos gelaufen (selbst schon vor meins), sie waren wiederholt unerlaubt auf meinem Grundstück, obwohl ich es verboten hatte (erst recht als meine Hündin läufig war, unser Rüde ist kastriert, im Gegensatz zu seinen beiden Rüden) und haben uns an der Schnellstraße in Gefahr gebracht, weil sie zu unseren, an der Leine geführten Rüden bedrängten und wir ihn mit Mühe davon abhalten mussten, sie nicht selbst abzuwehren. Das ist auch noch einmal auf meinem Grundstück passiert.

    Dieser Mann hatte schon mit anderen aus dem Dorf Probleme, aber er wird nur beleidigend und “von Frauen lässt er sich erst recht nichts sagen”. Ich habe ihn mehrmals zur Rede gestellt und er wurde nur ausfällig Bzw hat mich beleidigt (ich würde selbst an die Leine gehören + Schimpfworte), sagt er würde meine Hündin besteigen lassen wollen auch wenn ich es nicht will und ist auf keine Weise einsichtig.

    Nun zu meiner Frage: Darf ich die Situationen filmen, um zu beweisen wie gefährlich und unverantwortlich sich dieser Mann benimmt? Was für Möglichkeiten habe ich? Polizei? Ordnungsamt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:19

      Hallo K,

      die Missachtung der Leinenpflicht können Sie beispielsweise beim Ordnungsamt melden, Beleidigungen und Bedrohungen bei der Polizei anzeigen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann die rechtliche Verwertbarkeit eines Videos beurteilen oder fragen Sie diesbezüglich die Polizei.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Ca
    Am 4. September 2018 um 7:36

    Mich hat am Samstag ein koeter vom Rad geholt musste eine vollbremsung machen da das Tier ohne Leine vor mir auf den weg hopste. Die wohl minderjährige Besitzerin könnte das viech gerade so am Halsband packen. Allerdings weigern sie sich für den Schaden an Hand, Hose und Rad aufzukommen. Besitzer ist *** in ***

    • Karin
      Am 12. März 2022 um 20:16

      Hallo Ca, dass ist natürlich mehr als ärgerlich. Allerdings ist hier nicht der Hund schuld, sondern die Besitzer/in. Ich muss gestehen, mir ist das auch schon mal passiert; ich habe nicht bemerkt, dass ein Radfahrer kommt und meinen Hund nicht angeleint; ist zum Glück nichts passiert. Als Hundebesitzerin kann ich nur alle Radfahrer bitten, dass sie rechtzeitig klingeln wenn sie von hinten kommen, dann käme es nicht zu solch unguten Situationen. Dass die Besitzer nicht für den Schaden aufkommen wollen ist natürlich ein absolutes NO GO! Wer einen Schaden verschuldet, soll auch dafür aufkommen. Also, da würde ich drauf bestehen, wenn nötig per Gericht. In der Regel haben ja die Hundebesitzer eh eine Versicherung!

      • Helmut P
        Am 3. April 2023 um 13:42

        Guten Tag
        Radfahrer…..
        ein Thema für sich.
        Falsche Strassenseite fahren.
        Auf dem Gehweg fahren.
        Trotz Fahrradweg die Strasse benutzen benutzen und breit wie ein LKW werden..
        Trotz “bitte absteigen” Schild wird weitergefahren.
        Bei Dunkelheit ohne irgendwelche Beleuchtung unterwegs.
        Von hinten “angedonnert” kommen OHNE IRGENDWELCHES SIGNAL, da fehlende Klingel, und beleidigend meckernd sich durchgrängeln.
        ich denke es gibt noch reichlich negative Beispiele, aber im Winter ist es immer herrlich da diese Sorte Mensch lieber im Warmen fährt.
        LG
        Philipp

        • Gabriele
          Am 23. April 2023 um 19:58

          Genauso kenne ich die Radfahrer. Ohne Klingel von hinten in einem Affenzahn. Ich lernte als Kind, dass man an einem Hund nicht hastig vorbei geht oder fährt. 3 Sekunden Abrufzeit muss einfach drin sein. Aber so typisch der Egoismus. Erst komm ich und dann komm ich…

          • Ernst
            Am 30. April 2023 um 10:51

            Haben Hunde nicht ein super Gehör ?

  23. Patrick
    Am 23. August 2018 um 15:08

    Insgesamt möchte ich hier meinem Unmut Kund tun.
    Ich unterscheide zwischen Hundeführern, Hundehaltern und Hundebesitzern.
    Meine 3J Schäferhündin läuft frei auf Wiesen und Feldwegen, da sie dienstlich an der Leine geht und ansonsten in Haus oder Garten eingesperrt ist. Sie entwickelt dadurch eine enorme Sozialkompetenz, ist ein zufriedener, ausgeglichener und glücklicher Begleiter. Insgesamt habe ich beruflich Verantwortung für 42 Schutzhunde von Schäferhund über Mali bis zum Dobermann. Nicht ohne Stolz erkläre ich hier, dass alle Hunde auch 2018 eine jährlich ab zu legende Prüfung, zuverlässig bestanden haben. Hier war Fährtenhund, Begleithund und Schutzhund gefragt. Ich ordne mich unter dem Begriff Hundeführer ein.
    Jetzt gibt es Hundehalter mit Weitsicht und Kompetenz ohne irgendwelche Prüfungen. Die Vierbeiner sind an dieser Stelle meist gelassen wie die Hundehalter auch. Größenunterschiede oder tierische Gebärden verursachen da kein Hyperventilieren. Auch hier laufen die Tiere meist frei und erfreuen sich sichtlich, über das entgegengebrachte Vertrauen des Halters. Hier entspinnen sich oft sehr nette Kontakte. Vor Allem wenn man ähnliche Strecken nutzt. Anfängliche Spannung unter den Tieren flackern manchmal wieder auf, legen sich jedoch schnell wieder. Man kennt sich. Die Fronten sind geklärt.

    Dann gibt es Hundebesitzer. Nie können sie ihren Vierbeinern vertrauensvoll etwas Freiheit gönnen. Sie führen nicht, sie halten nicht. Sie besitzen und fesseln, da sie unterbewusst um ihre eigenen Schwächen in dieser Beziehung wissen. Ihr Hund braucht Wasser, Futter, Auslauf und Vertrauen. Anders kann gar keine Rudelhierarchie zu Gunsten dieser Beziehung entstehen. Wir nennen das Unterordnung.

    Bedauerlicherweise haben viele Menschen eine entwickelte, eingeredete Angst. Tipp: Wenn ein Hund frei läuft und der zugehörige Mensch dabei ist, besteht überschaubares Konflikt Potenzial. Wenn Ihnen ein Hund begegnet, der straff an der Leine gehalten wird, haben beide Enden der Leine enorme Probleme in ihrer Beziehung zueinander. Einen abrufbaren, kontrollierbaren untergeordneten Hund muss man tatsächlich nur im Stadtgebiet anleinen.

    Juristisch bitte ich darum, diese Seite zu beachten. Bußgelder werden erfahrungsgemäß nur dann fällig, wenn Konflikte entstehen. Auch wenn ich meine Hündin im Griff habe, lausche ich diversen Hundebesitzern, leine sie an, steigere ihre Aufgeregtheit, denke mir meinen Teil und lass sie 2m weiter wieder los.

    Was du liebst; lass frei. Kommt es zurück gehört es dir – für immer. (Konfuzius)

    • Gabriele
      Am 23. April 2023 um 19:51

      Perfekt geschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen. Mein Hund läuft frei so oft wie möglich und an der Leine so oft wie (unbedingt) nötig.

    • Spinga-Th.
      Am 22. November 2018 um 9:44

      Was Patrick am 23.August 2018 hier beschreibt, ist endlich mal eine ehrliche und vernünftige Art mit seinem Hund umzugehen. Was ich traurig finde ist, dass man mit dem ewigen Leinenzwang seinen Hund oft unnötig maßregelt und damit auch die Bindung erschwert. Ich lebe hier in Bayern in einer Provinz mit überwiegend Eigenheimbesitzern. Hunde breiten sich aus wie verrückt, doch viele fristen ihr Dasein im Hof (Rassehunde, große Hunde, aggressive Hunde !). Nur zum Lösen kommen sie manchmal raus und dann muss man wirklich froh sein, wenn diese angeleint sind oder im Auto weggefahren werden. Allerdings macht es das Miteinander auch nicht leichter, denn genau diese Halter/Innen tyrannisieren andere Halter, die mit ihrem Hund an der Bindung arbeiten wollen. Ein Hund ist ein Lebewesen und keine Maschine, die auf Knopfdruck pariert. Auch vermisst man bei vielen Haltern, Radfahrern, Stöckchen-Läufern (Nordic Walking) mehr Freundlichkeit, Geduld und Respekt gegenüber Mensch und Tier. Manchmal fragt man sich schon – wem hat das Tier eigentlich was getan ?!
      Ehrlich gesagt, geht mir das Mobbing solcher Leute inzwischen am Popo vorbei, diese deutsche Mentalität ist typisch und doch nur eigennützig. Typisch auch das Wort “LeinenZWANG”, warum nicht Leinenpflicht … hört sich doch schon viel freundlicher und respektvoller an.

  24. Andi
    Am 30. Juli 2018 um 20:47

    In dem Bußgeldkatalog der Stadt München wird immer von großen Hunden geschrieben. Kann ich somit meinen kleinen Hund durchaus an der kurzen Leine durch einen abgegrenzten Bereich mit grünen Böllern spazieren führen? Selbstverständlich werden Häufchen weg gemacht und auf Passanten Acht gegeben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:25

      Hallo Andi,

      bitte wenden Sie sich an die Stadt München, um zu klären, wie es sich dann verhält.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Katja
    Am 22. Juli 2018 um 15:52

    Hallo,
    Ein Hütehund (bordercolley oder australian sherpard) aus der Nachbarschaft hat letzten Sommer im dunkeln meine Katze gejagt, gebissen und am Maul eine klaffende Wunde hinterlassen. Die besitzer waren beide dabei und haben nix mitbekommen weil der Hund vorlief und nicht angeleint war. Der Hund jagte meinen Kater bis in meine Wohnung. Ich sprang sofort auf und stellte mich vor meinen Kater, der Hund machte kehrt die Wiese runter. Die Besitzerin geht seitdem vorfall immer noch ohne leine an unserem garten vorbei über ein angrenzendes Feld und an andern Gärten vorbei um zu einem Feldweg zu gelangen. Einige Wochen nachdem vorfall wich sie auf die Straße aus, aber ohne Leine. Hier in der nähe ist ein Kindergarten und ein Spielplatz, Dementsprechend auch immermal wieder Kinder in der Straße. Ich habe sie bereits gebeten den Hund anzuleinen. Ihr kommentar… Ich versuche dem Hund beizubringen keine Katzen zu jagen aber das klappt nicht so. Und sie meinte…ich passe auf ob eine Katze kommt dann rufe ich ihn zurück. Ich mag Hunde, aber finde dieses verhalten unverantwortlich. Besonders da der Hund schonmal in meinem Wohnzimmer stand. Leider kann ich keinen Zaun bauen da ich zur Miete wohne, das würde meinen alten Kater wenigstens etwas schützen. Gilt die Gartenregelung von NRW auch auf einem feld was zwischen Wohnhäusern liegt? Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 15:19

      Hallo Katja,

      dass die Regelung zum Leinenzwang auf Felder oder Wiesen ausdehnbar wäre, ist uns nicht bekannt. Wenden Sie sich ggf. an das Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Nicole
    Am 2. Juli 2018 um 16:49

    Unsere Gemeindeverwaltung hat veröffentlicht, dass GENERELL Hundehaltern mit freilaufenden Hunden ein Bußgeld verhängt werden kann.
    Ist das rechtmäßig?

    Ein Leinenzwang an belebten bzw. Orten des öffentlichen Lebens ist für mich nachvollziehbar, aber wir leben in einem kleinen Ort in der Wetterau/Hessen umrundet mit Feldern und Wiesen, die natürlich zum Freilauf der Hunde genutzt werden.

    Kann ich dafür demnächst tatsächlich bestraft werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. August 2018 um 14:53

      Hallo Nicole,

      prinzipiell ist die Gemeinde befugt, auf dem Gemeindegebiet Leinenpflicht zu etablieren und Verstöße mit einem Bußgeld zu belegen. In der Regel sollten dann entsprechende Freilaufflächen eingerichtet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. xnuk
    Am 31. Mai 2018 um 15:49

    Hallo zusammen,
    vllt. weiß jemand Rat auf diese Frage?
    In einem Waldstück in der Nähe von meinem Wohnort werde ich häufig von Hunden attackiert.
    Darf ich mich dagegen mit körperlicher Kraft wehren oder sollte ich mich besser beißen lassen
    um einer Anzeige nach Tierschutzrecht vorzubeugen und “sicher zu gehen”?
    Die Hunde sind stets jeweils von Frauen begleitet und den Frauen ist es offensichtlich egal,
    dass ihr Hund mich angreift.
    Bei von Männern begleiteten Hunden gibt es beschriebene Probleme nie.

    VLG
    XNUK

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:34

      Hallo xnuk,

      selbstverständlich dürfen Sie sich bei einem Hundeangriff entsprechend wehren. Melden Sie die Vorfälle ggf. dem Ordnungsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Alexandra N.
    Am 23. Mai 2018 um 15:12

    Ich bin jetzt schon zum zweiten mal in einer Wohnsiedlung von einem grossen freilaufenden Hund attackiert worden. (Beide mal der selbe)Der Hundehalter lässt ihn weit vor sich laufen -ohne Leine! Ich habe dem Halter jedesmal gesagt er solle seinen Hund anleinen.Diesmal hab ich mir den Ellenbogen an eimer Mauer aufgeschlagen als ich zurückwich.Ausser ein trockenes”Entschuldigung” passiert nichts .Nicht einmal nach dem Angriff hat er den Hund angeleint . Muss mich dieser Hund erst beißen bevor sein Besitzer etwas ändert.Was kann ich machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2018 um 15:25

      Hallo Alexandra N.,

      Sie können die Vorfälle dem Ordnungsamt melden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Elke K
    Am 25. März 2018 um 10:02

    Ich habe eigentlich eine Frage, ob bei uns in Dresden-Prohlis ein Leinenzwang für Hunde besteht. Es wird behauptet ,das es hier bei uns eine Ausnahmegenehmigungn gibt. Großes Wohngebiet und die meisten Hunde laufen ohne Leine. Vielleicht können Sie mir eine Antwort geben.
    Mit freundlichen Grüße
    E. K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 10:09

      Hallo Elke,

      in Dresden gilt Folgendes: Bei Menschenansammlungen sowie in gewissen Gebieten besteht ein Leinenzwang für Hunde. Lokal gilt die Leinenpflicht im Alt- und Neustädter Ortsamt. Seit Februar 2018 dürfen Hunde auch an Fahrgastunterständen der Dresdner Haltestellen sowie im Großen Garten, in der Dresdner Heide und im Striesener Hermann-Seidel-Park nicht frei herumlaufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Susanne
    Am 12. März 2018 um 17:09

    Guten Tag!

    Bei uns im Naturschutzgebiet in Hamburg läuft ein Hund aus der Nachbarschaft immer unangeleint herum, oft joggt er mit seinem Herrchen zusammen. Mein Hund, ein Berner Sennen-Rüde, 19 Monate alt und in der Flegelphase, reagiert im Moment auf andere unkastrierte Rüden und er hat auch leider einen großen Bewegungsreiz. Wenn er die beiden sieht, fängt er sofort an, zu ziehen und reißt mich mich mit. Ich habe Sorge, dass ich ihn mal nicht halten kann und etwas passiert. Ich würde den Halter am liebsten anzeigen. Seine Frau nimmt ihn auch auf meine Bitte nicht an die Leine. Kann ich ihn so einfach anzeigen, weil der Hund im NSG frei herumläuft?

    Vielen Dank!

    MfG Susanne K.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 9:40

      Hallo Susanne,

      für Hamburg gilt Folgendes: In Naturschutzgebieten müssen alle Hunde stets kurz angeleint werden. Eine Meldung über Verstöße kann beim Ordnungsamt erfolgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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