Lenkhilfe: Unterstützung für beeinträchtigte Fahrer
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was ist eine Lenkhilfe beim Auto und welche Vorschriften gibt es?
Eine Lenkhilfe kann das Steuern, Manövrieren und Rangieren um einiges erleichtern. Meist handelt es sich dabei um einen Aufsatz am Lenkrad bzw. einen Lenkradknauf oder eine Lenkgabel. Aber auch Fußlenkungen oder Lenksäulenverlängerungen werden als Lenkhilfen verstanden. Beim Einbau und bei der Nutzung sind bestimmte rechtliche Vorgaben zu beachten. Ist beispielsweise die Verkehrssicherheit durch eine Lenkhilfe gefährdet, müssen Sie mit Bußgeldern von bis zu 265 Euro rechnen.
Welche Vorschriften Sie beim Auto bezüglich einer Lenkhilfe beachten müssen und welche Formen dieser Hilfe es gibt, betrachten wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus erfahren Sie, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Lenkhilfe
Eine Lenkhilfe beim Auto oder LKW ist in der Regel ein Aufsatz oder Anbau am Lenkrad. Üblich sind hier Knäufe oder Drehknöpfe. Beeinträchtigte Personen können so auch mit einer Behinderung mobil sein.
Ja. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit eine Lenkhilfe für Behinderte eingebaut oder im LKW bzw. im Traktor genutzt werden darf. Welche das sind, haben wir hier aufgeführt.
Verstoßen Sie gegen die gesetzlichen Vorschriften zu den Lenkeinrichtungen, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 90 und 265 Euro rechnen. In der Tabelle erhalten Sie einen Überblick zu den möglichen Sanktionen.
Bußgeldkatalog für die Lenkhilfe
Haben Sie einen Lenkradknopf für Behinderte installiert, obwohl Sie keine entsprechende Genehmigung besitzen, dürfen Sie diese im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwenden. Was bei einer unzulässigen Lenkhilfe im LKW oder PKW droht, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verkehrssicherheit war durch Verstoß gegen Vorschriften zur Lenkeinrichtungen beeinträchtigt | 90 EUR | 1 |
... mit Gefährdung | 110 EUR | 1 |
Verkehrssicherheit bei LKW / Bus war durch Verstoß gegen Vorschriften zur Lenkeinrichtungen beeinträchtigt | 180 EUR | 1 |
... mit Gefährdung | 220 EUR | 1 |
... mit Unfall | 265 EUR | 1 |
Ist eine Lenkhilfe beim Kfz erlaubt?
Eine Lenkhilfe dient im PKW oder LKW dazu, das Steuern des Fahrzeugs zu erleichtern. Dabei darf die verwendete Variante die Verkehrssicherheit nicht gefährden.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmt, mit welcher Ausstattung bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. In § 38 StVZO sind die Vorschriften zu den Lenkeinrichtungen zu finden.
Zunächst ist bestimmt, dass „die Lenkeinrichtung […] leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten“ muss. Ist dafür eine Unterstützung notwendig, besagen die Regelungen des Paragraphen dann Folgendes:
[…] sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.
Eine Lenkhilfe ist in einem Fahrzeug also grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Lenkradknauf im Auto ohne Weiteres eingebaut werden darf. Denn ein Umbau oder Aufbau eines Zusatzes an der Lenkeinrichtung darf nur mit Genehmigungen erfolgen. Eine solche erhalten üblicherweise Fahrer, die körperlich beeinträchtigt sind und die ein Fahrzeug nur mit Hilfe dieser zusätzlichen Einrichtungen oder Umbauten steuern können oder dürfen. Ausgestellt wird ein solche in der Regel durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Lassen Sie ein Fahrzeug am Lenkrad mit einer Hilfe für Behinderte ausstatten, ist in der Regel die Vorstellung bei einer Prüforganisation vorgeschrieben. Hier wird die Verkehrstauglichkeit der Einrichtung und somit des Fahrzeugs überprüft und hinsichtlich der Verkehrssicherheit bewertet. Das entsprechende Gutachten ist dann bei der Zulassungsstelle einzureichen, welche die Änderungen in die Fahrzeugpapiere einträgt.
Achtung: Ist eine Lenkradhilfe im Traktor oder LKW verbaut und liegt keine Genehmigung im Rahmen einer Hilfe für beeinträchtigte Personen vor, darf die Einrichtung im öffentlichen Straßenverkehr nicht verwendet werden. Ist der Traktor oder der LKW auf privaten Grundstücken bzw. auf dem Betriebsgeländer unterwegs, ist eine Nutzung beim Rangieren in der Regel erlaubt bzw. möglich. Das gilt auch für Arbeitsmaschinen wie Gabelstapler.
Welche Formen der Lenkhilfe gibt es?
Als einfachste Variante kann zum Beispiel auch die Servolenkung gelten, denn sie unterstützt Fahrer ebenfalls beim Steuern. Diese hydraulische bzw. elektrische Lenkhilfe ist in den modernen Fahrzeugen üblicherweise serienmäßig vorhanden, kann aber bei älteren Autos durchaus auch nachgerüstet werden.
Ein Lenkradknauf im Auto (PKW oder LKW) kann fest installiert sein. Allerdings ist eine Lenkhilfe im PKW oft auch abnehmbar, was bei einem Verkauf von Vorteil sein kann, da Fahrer ohne Einschränkungen bzw. Genehmigungen den Aufbau oder Zusatz nicht nutzen dürfen. Eine abnehmbare Lenkhilfe ist auch dann sinnvoll, wenn das Fahrzeug von eingeschränkten und nicht eingeschränkten Fahrern genutzt wird.
Brauch ich dafür ein ärztliches Gutachten das ich mir einen lenkknauf Einbauen darf
Dominik, ich bin hier zufällig gelandet, weil ich mir einen Knauf oder sowas für Landstraßenfahrten besorgen wollte, aber Deine Argumentation hat mir sofort gezeigt, dass das eine blöde Idee war. Danke!
Hallo Georg,
ich bin Rangierer, das bedeutet, ich setze den ganzen Tag LKWs mit Anhängern und Wechselbrücken um, somit bin ich genau in der Ausnahme drin, da ich auch meistens nur auf Firmengelände unterwegs bin. Diese Lenkradknäufe sind für mich und meine tägliche Arbeit EIN SEGEN und ich wette es gibt kein Rangierfahrzeug, wo nicht solch ein Knauf am Lenkrad ist. Ich muss nicht ständig um das Lenkrad rumgreifen bzw. reingreifen und auch nicht mit der Armbewegung so lange Strecken beim lenken in Bewegung zurücklegen. Auf Dauer ( beim LKW und meiner Arbeit teilweise 20 Tonnen noch hinten dran ) geht die Nutzung auf die Handgelenke, beim PKW mit wesentlich geringerer Gesamtmasse eher nicht so. Hätte ich den Knauf nicht, würde das in die Schulter, Nacken und den Rücken gehen…
Es gibt Rangierfahrzeuge, da sind diese Knäufe teilweise direkt schon als Sonderaustattung eingetragen. Diese unterliegen dann aber auch noch anderen Beschränkungen und sind in den meisten Fällen auf 25 bis 30 KMh gedrosselt ( Was für mich ebenfalls gut ist, denn durch diese Drosselung muss ich dem Gesetz nach keine LKW Fahrerkarte stecken, was immer wieder traurig in den Diskussionen mit übereifrigen Polizisten ist, die zwar immer ihre Sternchen jagen wollen, aber von LKWs und den Regelungen dort soviel Ahnung wie Schweine vom fliegen haben )
Mein Opa hatte vor 20 Jahren einen schweren Unfall und kann bis heute seine linke Hand nicht bewegen, deswegen kannte ich diese Knäufe schon länger AUCH AM PKW. Der Gesetzgeber sieht ja eigentlich vor, das man ein Fahrzeug immer mit beiden Hänen lenkt, jetzt ist es so, das diese Knäufe am Lenkrad erstens UNGEMEIN dazu verleiten, das man AUTOMATISCH über die Kurbel lenkt. Jetzt musst du dir vorstellen, so eine Kurbel im PKW, ermöglicht dir, beinahe mit einem kleinen Finger zu lenken. Je schneller du das Fahrzeug bewegst, je einfacher geht das auch. Knickst du den Finger je nach Kurbel nur 5 bis 10° zuviel ein um sie zu bewegen lenkst du ohne Korrektur direkt erstmal in den Strassengraben. Somit erfordert es beim PKW UNGLAUBLICH viel Beherrschung. Bereits bei 60 bis 70 KMh finde ich, ist das lenken über die Kurbel ein UNERHÖRT grosses Sicherheitsrisiko und wird von mir ähnlich wie ein unbedachtes am Radio spielen, während man auf der Autobahn fährt bewertet.
Ich verstehe hier den Gesetzgeber, das er nur so vielen Menschen wie NÖTIG die Erlaubnis erteilt eine solche Lenkhilfe zu verwenden, den selbst bei nur 15KMh, kann es schnell vorkommen, das man MASSIV übersteuert. Stell dir einfach vor, man setzt dir über die Servolenkung nochmal eine Servolenkung drüber, die das Lenken butterweich macht und du kaum noch das Gefühl für Lenkrad, Reifen, Traktion zur Strasse und Lenkeinschlag zur Fahrtrichtungsneigung hast ( Entfernt mit Autoscooter vergleichbar oder vielleicht einem Flaschenzug ).
MEINER MEINUNG NACH, sollte man solch einen Knauf NUR fürs Rangieren ( ein und ausparken ) und eventuell mal an einer Ampel beim Anfahren in eine scharfe Kurve hineinen verwenden, weil siehe oben ab 15KMh ( Kirmes )…
Mein Opa hat mit dem PKW damals wegen der Kurbel zwei Unfälle gebaut und das obwohl er auch LKW Fahrer ist und vorher Tanklasstzüge gefahren hat. Waren alles Kurbelklassiker, Nummer 1 Achsbruch vorne rechts, Autobahnraststätte, abgefahren, einmal eine Millisekunde verzogen, mit 60 Sachen den Bordstein geküsst! Nummer zwei war im Parkhaus, in der Abfahrt übersteuert und volles Rohr einen Betonpöller gerammt ( Auto stand danach quer, Airbags wurden ausgelöst )…
Grundsätzlich denke ich in dem Fall deines Sohnes, das es eventuell möglich sein kann, je nach Alter des Treckers, das eine solche Lenkhilfe oder zumindest die Vorbereitung bereits eingetragen sein KÖNNTE, und dann niedrigere Kosten bei der Eintragung entstehen KÖNNTEN. Ich vermute aber mal, das in jedem Fall zumindest die Eintragung entrichtet werden muss, sofern der Trecker nicht mit dem entsprechenden Zubehör ausgeliefert wurde. Bei der Genehmigung kann ich mir vorstellen, das es eventuell wie bei den Rangierern Ausnahmeregelungen geben KÖNNTE, wo man keine Genehmigung beantragen muss, sondern nur die Eintragung vornehmen lassen muss. Das erfragst du aber bitte mal am liebsten schriftlich bei der zuständigen Zulassungsstelle. Meistens sitzen da kompetente Menschen. Sind die allerdings zu hohl im Kopf, oder arbeitsscheu, würde ich den direkten Weg schriftlich über das Kraftfahrtbundesamt gehen. Dann dauert die Antwort zwar eventuell 6 bis 8 Wochen, dann hast du aber eine schriftliche Antwort auf königlichem Siegelpapier, dann kann dein Sohn jedem Kontrolleur der vorlaut ist die Flügel stutzen :)
Ich hoffe ich konnte dir und jedem anderen der diese Seite hier noch besucht mit der Antwort und Einschätzung weiterhelfen.
MFG
Dominik
Hallo zusammen.
Mein Sohn braucht auf Grund einer leichten Behinderung einen Lenkradknauf.
Er macht gerade den Traktorschein.
Ich habe gelesen das der Knauf auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden mus.
Warum ?????
Mein Sohn hat keinen eigenen Traktor, er hilft bei anderen gelegentlich aus.
Darum gibt es doch abnehmbare Knaufe….oder.
Was ist wenn er für eine Spedition als Springer arbeitet oder als KFZ Mechaniker und ständig wechstelnde Fahrzeuge fährt. ????
Nun macht er den Führerschein für viel Geld und kann ihn nicht nutzen.
Gibt es eine Lösung für den Fall ?
VG Georg
Hallo,
mein linkes Handgelenk ist operiert worden und ich darf mind. 12 -18 Wochen meine Hand nicht bewegen, bzw. habe eine Schiene an. Grundsätzlich würde ich vermuten, dass ich so kein Auto fahren darf, oder?
Wäre durch einen Einbau eines Lenkradknaufs das Führen eines PKW erlaubt?
VIele Grüße
Carsten S
PS ich fahre automatik
ist zb. für einen mercedes ein bestimmter lenkradknauf vorgeschrieben
Hallo Walter l.,
informieren Sie sich am besten bei dem Hersteller direkt über genaue Vorgaben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org