Lenkzeitüberschreitung: Was droht Lkw-Fahrern?
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Was kann passieren, wenn die Lenkzeit überschritten wird?
Lkw-Fahrer sind oft stundenlang bzw. tagelang auf den Straßen unterwegs und sind deshalb dazu verpflichtet, regelmäßig Pausen einzulegen und den Lkw nach einer bestimmten Zeit stehen zu lassen, um eine Ruhezeit einzunehmen. Die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer werden in Deutschland durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) geregelt. Eine Lenkzeitüberschreitung ist demnach ein Verstoß gegen diese Verordnung.
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist für Lkw-Fahrer besonders wichtig, denn gerade Lkws können im Straßenverkehr viel Schaden anrichten. Übermüdung kann dazu führen, dass ein Fahrzeugführer nicht mehr die volle Konzentration besitzt und sein Fahrzeug nicht mehr sicher im Straßenverkehr steuern kann. Das Risiko eines Unfalls oder die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung von anderen Straßenverkehrsteilnehmern ist in diesem Fall stark erhöht.
Um dem entgegen zu wirken, werden gegen Lkw-Fahrer und auch gegen die Unternehmer bei einer Lenkzeitüberschreitung Sanktionen in Form von hohen Bußgeldern verhängt. Doch welche Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog bei einer Lenkzeitüberschreitung vor?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Lenkzeitüberschreitung
Eine Lenkzeitüberschreitung liegt vor, wenn die tägliche Lenkzeit von 9 Stunden überschritten wird.
Wird die Lenkzeit überschritten, droht ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Je nach Dauer der Lenkzeitüberschreitung kann pro angefangene halbe Stunde ein weiteres Bußgeld drohen.
Geraten Sie zum Ende der Lenkzeit in einen Stau, ist eine Überschreitung gestattet. Sie müssen allerdings die nächste Gelegenheit wahrnehmen, um einen geeigneten Halteplatz anzusteuern.
Bußgeldtabelle für die Lenkzeitüberschreitung
Beschreibung | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit | ||
... bis zu 1 Stunde | 30 € | |
... bis 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 30 € | 90 € |
... über 2 Stunden je angefangene weitere halbe Stunde | 60 € | 180 € |
Welches Bußgeld droht bei Lenkzeitüberschreitung? Ermitteln Sie es mit unserem Bußgeldrechner!
Wie hoch ist das Bußgeld bei einer Lenkzeitüberschreitung?
Die tägliche Lenkzeit darf laut FPersV höchstens neun Stunden betragen. Zweimal in der Woche darf die Tageslenkzeit auf zehn Stunden erhöht werden.
Wird die Lenkzeit überschritten, kann ein Bußgeld die Folge sein. Wie hoch dieses ausfällt, ist auch abhängig von der genauen Dauer der Lenkzeitüberschreitung:
- Bei einer Lenkzeitüberschreitung von maximal einer Stunde kann gegen den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro verhängt werden.
- Überschreitet der Fahrer die Lenkzeit um bis zu zwei Stunden, muss er für jede weitere angefangene halbe Stunde mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen, während auf den Unternehmer ein Bußgeld von 90 Euro zukommt.
- Dauert die Lenkzeitüberschreitung über zwei Stunden, liegt das Bußgeld pro weitere begonnene halbe Stunde für den Fahrer bei 60 Euro und für den Unternehmer bei 180 Euro.
Lenkzeit überschritten wegen Stau: Droht hier trotzdem ein Bußgeld?
Die Lenkzeit ist die Zeit, die ein Fahrer hinter dem Steuer eines fahrenden Lkw verbringt. Aber nicht nur die Fahrzeit zählt dabei als Lenkzeit. Auch die Zeit, die beim Warten an Ampeln, Kreuzungen, Bahnübergängen und Staus verbracht wird, gilt als Lenkzeit.
Tritt eine Lenkzeitüberschreitung wegen einem Stau ein, gibt es hierbei keine Ausnahme. Geraten Sie kurz vor Ende Ihrer Lenkzeit in einen Stau, müssen Sie die nächste Ausfahrt nehmen, um die Lenkzeit nicht zu überschreiten.
Was gilt bei einer Lenkzeitüberschreitung mit dem Bus? Für Fahrer, die beruflich Personen mit einem Bus transportieren, gelten dieselben Regelungen wie für Lkw-Fahrer. Die Lenk- und Ruhezeiten müssen gemäß der FPersV von allen Berufskraftfahrern eingehalten werden. Demnach droht auch Busfahrern bei einer Lenkzeitüberschreitung ein entsprechendes Bußgeld.
Was gilt bezüglich der Lenkzeitunterbrechung?
Grundsätzlich gilt, dass nach 4,5 Stunden Fahrt eine Lenkzeitunterbrechung eingelegt werden muss. Eine kürzere Lenkzeitunterbrechung bedeutet zwar nicht gleichzeitig eine Lenkzeitüberschreitung. Eine Strafe droht aber auch hierbei, denn eine Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung ist nicht möglich. Auch hier werden Bußgelder verhängt.
Am 30.April war ich in München. Wegen des Feiertages bin ich noch in die Firma gefahren. Ich habe gehört, das man da Ausnahmereglungen hat. Ich habe die Lenkzeit um eine halbe Stunde überzogen. Jetzt droht sogar eine Abmahnung.
Bei 24h Wochenendpause darf auch die 14 tägige Fahrzeit von 90h nicht überschritten werden?
Top!
top :)
Gibt es so etwas?
Bei einem polnischen Lkw Fahre / MAN lief der Motor, aber kein Gang ging rein.
Angebliche Ursache”
Mehr malige Lenkzeitüberschreitung
Lt. Aufzeichnung.
” Zwangspause” …nach 11 Stunden
startete er den Motor und die Gänge gingen wieder rein.
Wer hat diese Erfahrung noch gemacht?