Lichtzeichenanlage: Wie Ampel & Co. für mehr Sicherheit sorgen
Letzte Aktualisierung am: 30. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Wenn Lichtzeichen den Verkehr regeln
Rund 1,5 Millionen Ampeln sind laut Aussage des Technikkonzerns Siemens in Deutschland im Einsatz, um den Straßenverkehr zu steuern und damit sowohl für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss als auch für weniger Unfälle zu sorgen. Gleichzeitig führen sie allerdings auch dazu, dass jeder deutsche Autofahrer rund zwei Wochen seines Lebens mit dem Warten an einer roten Ampel verbringt.
In Gesetzestexten suchen Interessierte die Bezeichnung „Ampel“ allerdings vergeblich, stattdessen ist zum Beispiel in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von der Lichtzeichenanlage (LZA) bzw. Lichtzeichen die Rede.
Doch welche Lichtzeichen lassen sich unterscheiden? Welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Phasen bzw. Anzeigen? Welche Sanktionen drohen für das Missachten des Rotlichts der Lichtzeichenanlage? Und wann ist das Überfahren einer roten Ampel erlaubt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Lichtzeichenanlagen
Eine Übersicht zu den Sanktionen, die ein einfacher oder qualifzierter Rotlichtverstoß nach sich ziehen können, finden Sie hier. Sie können auch diesen Rechner nutzen, um das drohende Bußgeld, Fahrverbote und Punkte, die nach einem Verstoß drohen, zu ermitteln.
Eine Lichtzeichenanlage (für Fahrzeuge) hat in der Regel 4 Phasen:
a) Rot (Halt!)
b) Rot-Gelb (Vorbereiten)
c) Grün (Fahren)
d) Gelb (Warten)
Parallel dazu gibt es im Übrigen auch 4 unterschiedliche Handzeichen, wenn die Polizei an einer Kreuzung den Verkehr regelt, wie diese Infografik zeigt.
Die Dauer der Gelbphase richtet sich in der Regel nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Strecke (vgl. VwV-StVO zu § 37, Randnummer 17, Punkt IX):
a) bis 50 km/h = ca. 3 Sekunden
b) bis 60 km/h = ca. 4 Sekunden
c) bis 70 km/h = ca. 5 Sekunden
In diesem Fall ist die Lichtzeichenanlage außer Betrieb.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Bußgeldrechner: Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet
Lichtzeichen: Welche Arten werden differenziert?
Eine Lichtzeichenanlage muss je nach Einsatzort verschiedene Funktionen erfüllen. Daher lassen sich unterschiedliche Formen differenzieren. Der verbreitetste und bekannteste Vertreter ist die klassische Verkehrsampel. Offiziell wird diese auch als Wechsellichtzeichen bezeichnet. Dabei sind sowohl die Farbfolge, deren Positionierung als auch die Bedeutung der einzelnen Phasen in § 37 Abs. 2 StVO definiert. Die Farben der Lichtzeichenanlage haben laut StVO folgende Bedeutung:
- Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
- Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
- Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.
Lichtzeichen haben grundsätzlich Vorrang gegenüber bestehenden Verkehrszeichen und heben an der jeweiligen Kreuzung auch allgemeine Regelungen zur Vorfahrt auf. Darüber hinaus kann die Lichtzeichenanlage über einen grünen Pfeil verfügen, der den Verkehr nur in ebendiese Richtung freigibt.
Beachten Sie dabei, dass kein Lichtzeichen von der allgemeinen Sorgfaltspflicht entbindet. So müssen Autofahrer auch während der Grünphase überprüfen, dass sich keine Fußgänger auf der Kreuzung befinden, bevor sie weiterfahren.
Ampelphasen und dazugehörige Handzeichen der Polizei
Fällt die Ampel einmal aus, kann es passieren, dass die Verkehrspolizei die Verkehrsregelung mittels Handzeichen übernimmt. Parallel zu den vier Ampelphasen gibt es dann vier Handzeichen, die Autofahrer kennen sollten. Die Bedeutung der einzelnen Weisungen und Ampelphasen zeigt die folgende Infografik:
Was sind Dauerlichtzeichen?
Auch bei einer sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) können Lichtzeichen – genauer gesagt Dauerlichtzeichen – zum Einsatz kommen. Hierbei handelt es sich um die Überkopfanzeigen, die vor allem auf den Autobahnen installiert sind. Diese Art von Lichtzeichenanlage soll zur Verbesserung des Verkehrsablaufs beitragen, vor Staugefahr warnen und grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.
Neben den Hinweisen zu Baustellen, Unfällen, Nässe oder Stau können die Dauerlichtzeichen Fahrstreifen sperren oder zum Befahren freigeben. Was die einzelnen Symbole der Lichtzeichenanlage bedeuten, ergibt sich erneut aus § 37 StVO. Darin heißt es:
- Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden“.
- Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet: „Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
- Ein gelb blinkender, schräg nach unten gerichteter Pfeil ordnet an: „Fahrstreifen in Pfeilrichtung wechseln“.
Wer eine Fahrbahn mit dem Dauerlichtzeichen, welches „rote gekreuzte Schrägbalken“ zeigt, widerrechtlich befährt, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Denn der Gesetzgeber bewertet eine solche Missachtung der Lichtzeichenanlage wie einen einfachen Rotlichtverstoß. Demnach drohen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Wurden im Zuge dessen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es sogar zu einem Unfall, sind weitreichendere Sanktionen vorgesehen.
Lichtzeichenanlage am Bahnübergang
In Deutschland kreuzen sich die Schienen der Eisenbahn mit Straßen, Wegen und Plätzen mehr als 16.000-mal. Um an ebendiesen Bahnübergängen für ein Höchstmaß an Sicherheit zu sorgen, sind diese auf verschiedene Arten gesichert. Eine Option ist dabei die technische Sicherung mithilfe einer Lichtzeichenanlage.
Dabei handelt es sich entweder um ein rotes Blinklicht oder gelbe bzw. rote Lichtzeichen. Dabei zeigen sowohl ein rotes als auch ein blinkendes Licht an, dass die Verkehrsteilnehmer vor dem Bahnübergang anhalten und warten müssen. Das gelbe Signal der Lichtzeichenanlage untersagt Fahrzeugen, dies sich dem Bahnübergang nähern, ebenfalls die Weiterfahrt. Wer sich bereits im Vorgang des Überquerens befindet, wird hingegen durch Gelb dazu angehalten, den Bereich umgehend zu räumen.
Die technische Sicherung von Bahnübergängen erfolgt allerdings nicht nur mithilfe einer Lichtzeichenanlage. So können ergänzend auch Schranken zum Einsatz kommen. Diese sollen verhindern, dass Fahrzeuge die Schienen überqueren. Welche Art der Sicherung Anwendung findet, ergibt sich vor allem aus der Geschwindigkeit des Zuges sowie der Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße. Demnach ist eine Lichtzeichenanlage und/oder Schranke auf Strecken vorgeschrieben, auf denen die Züge mit einer Geschwindigkeit von maximal 160 km/h unterwegs sind. Auf Streckenabschnitten wo ein höheres Tempo gefahren wird, sind keine Bahnübergänge erlaubt.
Beachten Sie dabei, dass die Vorgaben der Lichtzeichenanlage auch dann gelten, wenn die Schranken noch nicht geschlossen bzw. bereits wieder geöffnet sind. Die Fahrt darf demnach erst fortgesetzt werden, wenn das Signal erlischt.
Was droht, wenn Sie die Signale einer Lichtzeichenanlage missachten?
Der Gesetzgeber ahndet die Missachtung vom Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Sanktionen ergeben sich dabei aus dem Bußgeldkatalog. Was einem Verkehrssünder wegen eines solchen Rotlichtverstoßes droht, hängt vor allem davon ab, wie lange die Ampel bereits Rot war und ob eine Gefährdung bzw. eine Sachbeschädigung vorlag.
So liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, wenn die Lichtzeichenanlage beim Überfahren für weniger als einer Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall drohen mindestens ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
War die Ampel hingegen schon länger als eine Sekunde rot, handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß. Laut Bußgeldkatalog zieht dieser mindestens ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich.
Frage: 10 m vor der Kreuzung steht eine Ampel.Gleich danach ist ein Fußgängerübergang.Direkt an der Kreuzung ist ein Stoppschild.Gilt die Ampel nur für den Fußgängerübergang oder auch für das Stoppschild.Ist die Ampel nur für das erste Verkehrsschild gültig? Danke Dieter K