Verkehrsregeln von Liechtenstein: Wann drohen Sanktionen?
Das Fürstentum Liechtenstein ist der sechstkleinste Staat der Welt und liegt zwischen der Schweiz und Österreich in den Alpen. Durch diese Lage bietet Liechtenstein für Urlauber vielfältige Freizeit- und Sportaktivitäten. Im Winter kommen Skifahrer sowie Snowboarder auf ihre Kosten und in den wärmeren Monaten können Reisende an Wanderungen oder Mountainbike-Touren teilnehmen.
Benötigen Sie viel Ausrüstung oder wollen Sie alle Berge nicht unbedingt aus eigener Kraft erklimmen, kann es sinnvoll sein, mit dem Auto nach Liechtenstein zu reisen. Allerdings sollten Sie sich in diesem Fall vor dem Urlaub über die geltenden Verkehrsvorschriften informieren. Denn anderenfalls können aufgrund von Unwissenheit oder Unaufmerksamkeit schnell Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein drohen.
Doch was schreiben die in Liechtenstein geltenden Verkehrsregeln zum allgemeinen Tempolimit vor? Gelten besondere Mitführpflichten im Fürstentum? Wann kann der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ vorliegen? Und gelten die Sanktionen laut dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein auch für deutsche Autofahrer? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Bußgeldkatalog von Liechtenstein
Welche Tempolimits gelten?
In Liechtenstein liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts bei 50 km/h und außerorts bei 80 km/h. Auf Schnellstraßen gilt maximal Tempo 100.
Was sieht der Bußgeldkatalog von Liechtenstein vor?
Einen groben Überblick liefert unsere Bußgeldtabelle. Diese finden Sie hier.
Müssen deutsche Urlauber Bußgeldbescheide begleichen?
Da zwischen den Staaten kein Vollstreckungsabkommen besteht, ist eine grenzüberschreitende Durchsetzung der Bußgelder nicht möglich.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Liechtenstein:
Müssen Sie in Liechtenstein für die Nutzung von Straßen eine Maut bezahlen? Wer in Fürstentum eine Gebühr entrichten muss und wie hoch diese ausfällt, erfahren Sie hier. » Weiterlesen...
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein
Vergehen
Bußgeld
Parkverstoß
ab 40 Franken
Rotlichtverstoß
200 Franken
Handy am Steuer
80 Franken
Ohne Sicherheitsgurt gefahren
50 Franken
Alkohol am Steuer
bis 50.000 Franken
mind. 20 km/h zu schnell gefahren
ab 240 Franken
(Stand 03/2023)
In Liechtenstein werden die Geldsanktionen nicht als Bußgeld sondern als Bussen bezeichnet. Dieser Ratgeber behandelt also eigentlich den Bussenkatalog von Liechtenstein. Da allerdings im restlichen deutschsprachigen Raum eher der Begriff des Bußgeldkataloges verwendet wird, übernehmen wir dies auch für diesen Ratgeber.
Welche Höchstgeschwindigkeit ist in Liechtenstein zulässig?
Möchten Sie in Liechtenstein am Verkehr teilnehmen, ist es ratsam, sich insbesondere über die allgemeinen Tempolimits kundig zu machen. Diese gelten grundsätzlich immer, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht durch entsprechende Schilder angegeben wird. Beachten Sie diese Vorgaben nicht, können wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung leicht Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein drohen.
Wie sich die allgemeinen Tempolimits je nach Streckenabschnitt unterscheiden, zeigt die folgende Übersicht:
Innerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kfz bei 50 km/h.
Außerorts gilt für alle Fahrzeuge Tempo 80.
Auf Schnellstraßen schreiben die Verkehrsregeln ein allgemeines Tempolimit von 100 km/h vor. Einzig für Gespanne gilt eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Die hier aufgeführten Tempolimits gelten nur bei guten Witterungsbedingungen. So ist die Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich an die äußeren Umstände und die Besonderheiten von Fahrzeug sowie Ladung anzupassen.
Autofahrer sollten die allgemeinen Tempolimits unbedingt beachten, denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Liechtenstein kann weitreichende Folgen haben. So sieht der Bußgeldkatalog von Liechtenstein hohe Geldbußen vor. Können Fahrer mit Wohnsitz im Ausland diese nicht vor Ort begleichen, kann die Polizei eine angemessene Sicherheit verlangen.
Weitere relevante Verkehrsregeln in Liechtenstein
Neben den allgemeinen Tempolimits bestimmen die Verkehrsregeln auch die Grenzwerte für den Tatvorwurf „Alkohol am Steuer“. Dieser liegt grundsätzlich dann vor, wenn ein Autofahrer gegen die gesetzlich vorgeschrieben Promillegrenze in Liechtenstein verstößt. Dieser Grenzwert für das Führen eines Fahrzeugs liegt bei 0,8 Promille.
Der Bußgeldkatalog von Liechtenstein schreibt keine konkrete Geldsanktion für das Lenken eines Fahrzeugs im alkoholisierten Zustand vor. Stattdessen wird das Strafmaß vom Gericht in einem Strafverfahren bestimmt.
Halte- und Parkverbote werden in Liechtenstein durch Markierungen am Rand der Fahrbahn gekennzeichnet. So signalisiert eine gelbe Linie ein bestehendes Halteverbot. Ein Parkverbot wird hingegen durch gelbe Kreuze, die mit einer gelben Linie verbunden sind, am Fahrbahnrand markiert.
Sind Sie während Ihres Aufenthalts in Liechtenstein in einen Unfall verwickelt, müssen Sie bei einem entstandenen Personenschaden die Polizei benachrichtigen. Liegt ausschließlich ein Sachschaden vor, muss der Unfallverursacher den Geschädigten sofort benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Die Verkehrsregeln von Liechtenstein schreiben vor, dass Kinder bis 14 Jahren, welche kleiner sind als 150 cm, in Fahrzeugen in bzw. mit einem amtlich genehmigten Kindersitz transportiert werden müssen. Sind Kinder nicht vorschriftsgemäß gesichert, sieht der Bußgeldkatalog von Liechtenstein ein Bußgeld in Höhe von 50 Franken vor.
Für den Verzicht auf Winterreifen müssen Sie mit keinen Sanktionen durch den Bußgeldkatalog von Liechtenstein rechnen, denn das Gesetz schreibt keine generelle Winterreifenpflicht fest. Dennoch raten Experten bei winterlichen Wetterbedingungen für die eigene Sicherheit unbedingt zur Verwendung von Winterreifen. Darüber hinaus können Autofahrer, die bei Eis und Schnee mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt sind, für etwaige Schäden mithaften.
Bußgeldkatalog von Liechtenstein: Drohen Urlaubern Sanktionen?
Verstoßen Sie bei einem Urlaub im oder bei der Reise durch das Fürstentum gegen die geltenden Verkehrsregeln, können auch für deutsche Urlauber Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein drohen. Werden die Bußgelder nicht bereits vor Ort eingefordert, besteht auch die Möglichkeit, dass Sie von den zuständigen Behörden einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten.
Dabei stellen sich die betroffenen Verkehrssünder nicht selten die Frage, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet sind, die darin gestellten Forderungen zu begleichen bzw. ob eine Vollstreckung in Deutschland überhaupt möglich ist.
Liechtenstein ist im Gegensatz zu den meisten Ländern Europas kein Mitglied der Europäischen Union (EU). Dieser Umstand bedeutet auch, dass im Fürstentum der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) keine Anwendung findet. Aufgrund dieses Abkommens ist eine Durchsetzung der Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein somit nicht möglich.
Darüber hinaus besteht zwischen Liechtenstein und Deutschland auch keine gesonderte Vereinbarung, welche die Vollstreckung der Bußgelder oder sonstiger Sanktionen ermöglicht.
Allerdings bedeutet diese Tatsache nicht, dass Sie entsprechende Bußgeldbescheide aus dem Ausland einfach ignorieren sollten. Denn bei einer erneuten Einreise können offene Bußgelder unter Umständen zu Problemen führen. So ist eine Weiterfahrt meist erst möglich, wenn die säumigen Forderungen beglichen werden.
Gemäß dem Liechtensteiner Ordnungsbussengesetz (OBG) besteht grundsätzlich die Option das Ordnungsbussenverfahren abzulehnen. Entschließen Sie sich dazu, leiten die zuständigen Behörden ein ordentliches Strafverfahren ein. Ob ein solcher Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist und wie hoch die Erfolgsaussichten sind, sollten Sie mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen, der sich mit dem Bußgeldkatalog von Liechtenstein auskennt.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.
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Meine Frau hat ihr Auto jemanden geliehen
Eine der Personen wurde in Liechtenstein geblitzt
Es ist deutlich zu sehen dass ein Mann am Steuer saß
Wir können aber nicht mehr genau sagen wer gefahren ist
Das haben wir bereits der Polizei geschrieben
Kann meine Frau belangt werden auch wenn sie den Fahrer nicht angeben kann
Wir beide waren nachweislich nicht in Lichtenstein zu diesem Zeitpunkt sondern vor Ort zu Hause
Vielen Dank
Meine Frau hat ihr Auto jemanden geliehen
Eine der Personen wurde in Liechtenstein geblitzt
Es ist deutlich zu sehen dass ein Mann am Steuer saß
Wir können aber nicht mehr genau sagen wer gefahren ist
Das haben wir bereits der Polizei geschrieben
Kann meine Frau belangt werden auch wenn sie den Fahrer nicht angeben kann
Wir beide waren nachweislich nicht in Lichtenstein zu diesem Zeitpunkt sondern vor Ort zu Hause
Vielen Dank
Wie ging die Sache aus?
im Normalfall sollte man schon wissen wem man sein Fahrzeug ausborgt. Denke dass die Strafe sonst der Halter bezahlen muss.