LKW abschleppen: Das müssen Sie beachten

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 19. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einen LKW abschleppen: Meist werden hier spezielle Abschleppdienste benötigt

Einen LKW abschleppen: Das ist oft nötig, wenn das Fahrzeug liegen bleibt.
Einen LKW abschleppen: Das ist oft nötig, wenn das Fahrzeug liegen bleibt.

Eine Panne kann jeden Kraftfahrer ereilen, so auch einen LKW-Fahrer. Bleibt ein Lastkraftwagen liegen, stellt sich immer die Frage, wie dieser wegbewegt werden kann. Wenn Sie einen LKW abschleppen wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer darf einen LKW abschleppen? Welche Verkehrsvorschriften müssen beachtet werden? Diese und weitere Fragen zum Thema „LKW abschleppen“ werden im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.

FAQ: LKW abschleppen

Darf ein LKW abgeschleppt werden?

Ja, allerdings nur, wenn der Anhänger abgekoppelt werden kann und keine Gefährdung darstellt. Muss ein Zug abgeschleppt werden, ist die Polizei zu informieren.

Was ist beim Abschleppen eines LKW zu beachten?

Kenntnisse über die Funktionsweise eines LKW müssen vorhanden und das Fahrzeug zum Abschleppen geeignet sein , sodass in der Regel ein LKW-Pannendienst zu rufen ist.

Wie hoch fallen die Kosten beim Abschleppen eines LKW aus?

Das ist je nach Region und Pannendienst verschieden. Die Kosten hängen auch von Gewicht und Größe des LKW ab. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Abschleppen eines LKW: Voraussetzungen und Regelungen

Abschleppen bedeutet, dass ein betriebsunfähiges Kraftfahrzeug mit der Hilfe eines anderen Kraftfahrzeugs gezogen wird. Dies gilt nur als kurzfristige Nothilfemaßnahme und darf nicht über einen längeren Zeitraum anhalten.
Zum Abschleppen an sich kann ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse verwendet werden. Grundsätzlich wird rein rechtlich auch zwischen Schleppen und Abschleppen unterschieden. Während Schleppen auch betriebsfähige Fahrzeuge betreffen kann, setzt das Abschleppen zumindest die teilweise Betriebsunfähigkeit voraus.

Auch wird beim Schleppen die Führerscheinklasse mit dem Zusatz E benötigt. Liegt diese nicht vor und auch keine Sondergenehmigung zum Schleppen, macht sich der Fahrzeugführer des schleppenden Fahrzeugs wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Beim Abschleppen benötigt der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs nur den Führerschein für dieses.

Aufgrund der Nothilfesituation darf das abgeschleppte Fahrzeug auch nur bis zu nächstgelegenen Werkstatt oder Garage abgeschleppt werden. Bei einer Panne auf der Autobahn muss diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden.


In der Straßenverkehrsordnung regelt § 15a das Abschleppen von Fahrzeugen:

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.
(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

LKW-Pannenhilfe: Wie funktioniert das?

Diese Regeln der StVO gelten selbstverständlich auch, wenn ein LKW den Pannendienst benötigt und abgeschleppt werden muss. Bleibt nun ein LKW betriebsunfähig liegen, kann dieser also abgeschleppt werden. Wenn ein Anhänger vorhanden ist und abgekoppelt werden kann, darf dieser nicht mit abgeschleppt werden. Stellt der Verbleib des Anhängers jedoch eine Gefährdung dar, muss die Polizei informiert werden. Diese kann dann das Abschleppen des gesamten Zugs überwachen.

Für das Abschleppen von einem LKW sollten Kenntnisse über die Funktionsweise eines LKW vorlegen, um diesen richtig bewegen zu können.

Das Abschleppen von einem LKW ist nur für die Zugmaschine erlaubt, nicht aber für den Anhänger.
Das Abschleppen von einem LKW ist nur für die Zugmaschine erlaubt, nicht aber für den Anhänger.

Daher ist es bei einer Panne oft so, dass ein Abschleppdienst für den LKW gerufen wird, da diese Unternehmen auf das Abschleppen von LKW spezialisiert sind und das Fahrzeug sicher abschleppen können. Ein LKW-Abschleppdienst hat oft auch mehrere Möglichkeiten, den LKW zu bewegen und das Wissen, wie dieser sicher zur Werkstatt transportiert werden kann.

So muss zum Beispiel darauf geachtet werden, wenn der LKW über eine längere Strecke abgeschleppt werden muss, dass die sogenannte Kardanwelle ausgehängt wird. Kann der LKW vom Abschlepper nicht aufgeladen oder die Antriebsachse nicht hochgenommen werden, muss dies durchgeführt werden. Geschieht dies nicht oder wollen Laien einen LKW abschleppen, kann das zu Schäden am Getriebe und zum Ölaustritt führen.

Kommt es dazu, dass Sie einen LKW abschleppen müssen und kann die für eine sehr kurze Strecke auch ohne das Aushängen bzw. Abmontieren der Kardanwelle erfolgen, sollte dies nur mit dem passenden Abschleppseil für einen LKW oder mit einer Abschleppstange durchgeführt werden.

Einen LKW abschleppen: Welche Kosten können entstehen?

Den LKW abschleppen, kann entweder ein spezieller LKW-Abschleppdienst oder oft auch Abschleppdienste im Auftrag der Autoclubs übernehmen. Die Kosten hängen hier oft von der Größe und dem Gewicht des LKWs sowie vom benötigten Abschleppfahrzeug, der Tageszeit und der aufgewendeten Arbeitszeit ab.

Hinzu kommen bei einem LKW-Abschleppdienst auch oft Gebühren für den Standplatz, zu dem der LKW geschleppt wurde.

Je nach Gewicht des Fahrzeugs können sich die Kosten, wenn Sie ein LKW abschleppen lassen, zwischen 200 Euro und 1000 Euro bewegen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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4 Kommentare

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  1. Friedrich
    Am 22. August 2019 um 11:26

    Hallo,

    die Kosten für das abschleppen eines LKW´s müssen Sie korrigieren, da die Preise sich rapide verändert haben. Außerdem müssen, die Preise Pro Stunde angegeben werden.
    Bei 350,- € Pro Stunde für die SZM + 198,- € für das holen des Aufliegers, da sind wir bei einem relativ günstigen Abschleppunternehmen. Es gibt aber auch Unternehmen die 760,- Pro Stunde verlangen, da diese einen “Extra” Werkstattwagen brauchen um die Kardanwelle auszubauen. Also darf ein LKW Fahrer oder eine Spedition im Schnitt mit 1000,- rechnen, wenn die Arbeiten tagsüber verrichtet wurden. Ab 18:00 Uhr gibt es einen Zuschlag von 25% und ab 20:00 werden Nachtzuschläge verlangt bis zu 70%.

  2. Simon
    Am 27. September 2017 um 11:39

    Hallo.
    Ich habe den Führerschein der klasse B (normaler autolappen) dürfte ich mit einem lkw der abgeschleppt wird fahren? Mit abschleppstange und Luft ist mit den schleppenden Fahrzeug verbunden (ergo muss ich nicht selber bremsen).
    Würde mich mal interessieren.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Oktober 2017 um 10:15

      Hallo Simon,

      unseres Kenntnisstandes nach müssen Sie über die nötige Fahrerlaubnis verfügen – auch beim Abschleppen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Philipp
    Am 3. August 2016 um 12:28

    Das mit dem Anhänger betrifft nicht nur LKW.
    Mein Fahrlehrer hat gesagt, dass von der Vorschrift her Anhänger grundsätzlich nicht abgeschleppt werden dürfen. So muss man auch bei einer Panne z.B. mit einem Wohnwagen-Gespann oder den bei PKW oft vorhandenen “Baumarkt-Anhängern” zuvor die Polizei informieren. Diese hat dann zu entscheiden, ob der Anhänger bis auf weiteres stehenbleibt oder ob das komplette Gespann abgeschleppt werden darf.

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