Welche Kosten für die Fahrerkarte anfallen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie teuer eine Fahrerkarte für Lkw werden kann

Eine Lkw-Fahrerkarte bringt normalerweise Kosten in Höhe von 30 bis 41 Euro mit sich.
Eine Lkw-Fahrerkarte bringt normalerweise Kosten in Höhe von 30 bis 41 Euro mit sich.

Wenn ihr Beruf darin besteht, einen Lastkraftwagen von A über B und weiter nach C zu steuern, können Sie sich nicht einfach hinter das Steuer des Fahrzeuges setzen. Um zu gewährleisten, dass Sie mit Ihrem schweren Gefährt keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder gar einen Lkw-Unfall verursachen, müssen Sie die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Dies können die Behörden dadurch überprüfen, dass jeder Lkw-Fahrer bei seinen Touren eine Fahrerkarte mit sich führen muss, auf der seine ganzen Lenk- und Ruhezeiten dokumentiert werden.

Diese Fahrerkarte ist personengebunden und muss seit 1. Mai 2006 bei jeder Fahrt in das Kontrollgerät des Lkw gesteckt werden, um die Fahrzeiten auf dem Chip der Karte aufzuzeichnen. Doch was kostet eine Fahrerkarte für Lkw? Unterscheiden sich die Preise bei Antrag oder Verlängerung einer Karte? Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Kosten der Fahrerkarte

Was kostet die Fahrerkarte?

Stellen Sie den Antrag für eine Fahrerkarte, geht dieser in der Regel mit Ausgaben von rund 40 Euro einher. Die Gebühren unterscheiden sich dabei je nach Bundesland. Eine Übersicht der konkreten Kosten finden Sie hier.

Fallen die Kosten einmalig an?

Nein, alle fünf Jahre müssen Sie die Fahrerkarte verlängern. Für den Folgeantrag fallen dabei ebenfalls rund 40 Euro an.

Wer muss die Fahrerkarte bezahlen?

In der Regel muss der Lkw-Fahrer für die Fahrerkarte für den digitalen Tachographen aufkommen, da es sich um ein persönliches Dokument handelt, welches nicht an ein Unternehmen gebunden ist.

Was kostet die Fahrerkarte für Lkw?

Beantragen Sie eine Fahrerkarte, variieren die Kosten von Bundesland zu Bundesland.
Beantragen Sie eine Fahrerkarte, variieren die Kosten von Bundesland zu Bundesland.

Eine Fahrerkarte für den Fahrtenschreiber Ihres Lastkraftwagens können Sie entweder bei der Fahrerlaubnisbehörde oder bei Institutionen wie dem TÜV oder der Dekra beantragen. An welche Adresse Sie sich dafür wenden müssen, hängt von dem jeweiligen Bundesland ab.

Für den Antrag einer Fahrerkarte, müssen Sie einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), ein aktuelles Lichtbild sowie einen gültigen EU-Führerschein mitbringen. Dieser beweist, dass Sie eine gültige Lkw-Fahrerlaubnis besitzen. Es ist außerdem nötig, dass Sie als Teil Ihrer Unterlagen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular abgeben.

Wenn Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde sind, müssen Sie in der Regel gleich die Kosten für die Fahrerkarte begleichen, entweder in bar oder per EC-Karte. Bei der Fahrerkarte kann der Preis von Bundesland zu Bundesland variieren, weshalb Sie unten eine Tabelle mit den aktuellen Preisen in allen Bundesländern finden.

Was die Fahrerkarte für Kosten je nach Bundesland verursacht

Die folgende Tabelle zeigt auf, was eine Fahrerkarte für Lkw kosten kann, je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben. Die Preise setzen sich dabei aus einer Gebühr für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen, welche stets 12,00 Euro beträgt, und einem Verwaltungsanteil, welcher in der jeweiligen Landesgebührenordnung festgelegt ist:

BundeslandVer­wal­tungs­ge­büh­renVer­wal­tungs­ge­büh­ren plus KBA-Ge­bühr
Baden-Württemberg25,00 €37,00 €
Bayern25,00 €37,00 €
Berlin25,00 €37,00 €
Brandenburg29,00 €41,00 €
Bremen25,00 €37,00 €
Hamburg26,00 €bis 29,00 €38,00 € bis 41,00 €
Hessen27,00 €39,00 €
Mecklenburg-Vorpommern23,50 €38,50 €
Niedersachsen22,00 €34,00 €
Nordrhein-Westfalen29,00 €41,00 €
Rheinland-Pfalz42,00 €30,00 €
Saarland25,00 €37,00 €
Sachsen23,50 €35,50 €
Sachsen-Anhalt26,50 €38,50 €
Schleswig-Holstein25,00 €37,00 €
Thüringen25,00 €37,00 €

Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Gültigkeit, da sich für die Lkw-Fahrerkarte die Kosten jederzeit ändern können.

Falls das Kraftfahrt-Bundesamt Ihnen die Karte persönlich zusenden soll, fallen zusätzlich zu den eigentlichen Gebühren die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein in Höhe von 5 Euro an. Die Bearbeitungszeit dieses Antrags dauert in der Regel zwei Wochen.

Was kann eine Fahrerkarte bei Verlängerung kosten?

Bei einer Verlängerung der Fahrerkarte fallen die Kosten in der Regel gleich hoch aus.
Bei einer Verlängerung der Fahrerkarte fallen die Kosten in der Regel gleich hoch aus.

Eine Fahrerkarte für Lkw ist fünf Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit benötigen Sie eine neue Karte, welche frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist beantragt werden darf.

Sie müssen die Karte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde persönlich verlängern und dabei Ihren Ausweis vorlegen. Das KBA sendet Ihnen dann auf dem Postweg die neue Fahrerkarte zu. Bei manchen Fahrerlaubnisbehörden ist es nur möglich, die Karte direkt vom KBA per Post zu erhalten.

Wenn Sie eine Fahrerkarte neu beantragen, fallen dieselben Kosten an, wie wenn Sie eine Fahrerkarte verlängern möchten. Die Kosten für eine Verlängerung der Fahrerkarte betragen nach derzeitigem Stand (Oktober 2016) je nach Bundesland 30 bis 41 Euro. Versäumen Sie es, die Fahrerkarte zu verlängern und steuern trotzdem einen Lkw zu gewerblichen Zwecken, so droht Ihnen ein Bußgeld wegen Fahrens ohne Fahrerkarte.

Wollen Sie hingegen eine Ersatzkarte beantragen, weil Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben, so kann dafür fast der doppelte Preis fällig werden. Gleichzeitig ist es notwendig, eine Versicherung an Eides statt zu leisten, dass Sie die Karte auch wirklich verloren haben. So soll verhindert werden, dass Sie sich eine zweite Karte besorgen, mit der Sie die zulässigen Lenkzeiten überschreiten könnten.

Wer muss für eine Fahrerkarte die Kosten begleichen?

Wenn Sie beruflich mit dem Lastkraftwagen unterwegs sind, denken Sie vielleicht, dass Ihr Arbeitgeber für die Fahrerkarte die anfallenden Kosten erstatten kann. Immerhin benötigen Sie diese Fahrerkarte ja dafür, Ihre Arbeit zu erledigen.

Ein Anrecht auf Erstattung der Gebühren für die Fahrerkarte haben Sie allerdings nur, wenn dies explizit im Arbeitsvertrag so vorgesehen ist. Ansonsten gilt eine Fahrerkarte nicht als Arbeitsmaterial, welches vom Arbeitgeber zu stellen ist, sondern – genau wie der Führerschein – als eine behördliche Voraussetzung zum Führen von Lkw. Dies entschied unter anderem das Arbeitsgericht Wesel in einem Urteil vom 11.10.2006 (Az. 3 Ca 1018/06).

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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