Wie Sie Ihre Fahrerkarte verlängern können

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrerkarte verlängern bzw. erneuern: Warum es wichtig ist

Um eine Fahrerkarte zu verlängern, muss ein Antrag gestellt werden.
Um eine Fahrerkarte zu verlängern, muss ein Antrag gestellt werden.

Die Fahrerkarte für Lastkraftwagen-Fahrer ist eine Karte mit elektronischem Chip, auf dem die Tätigkeitszeiten des Fahrers gespeichert werden. Sie dient dazu, nachvollziehen zu können, ob der Fahrer die gesetzlich festgelegten Lenk-und Ruhezeiten eingehalten hat. Auf ihr werden aber auch personenbezogene Daten gespeichert.Die Fahrerkarte muss zusammen mit dem Kartenführerschein bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Die Fahrerkarte ist insgesamt fünf Jahre lang gültig. Wer seine Fahrerkarte verlängern möchte, kann den entsprechenden Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen. Bis spätestens 15 Werktage vor diesem Termin muss die Verlängerung beantragt werden. Die neue Karte ist unmittelbar ab dem Ablaufdatum der vorherigen gültig.

Nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte darf unter keinen Umständen mit dem Lastkraftwagen weiter gefahren werden, wenn keine neue Karte vorliegt. Die Ungültigkeit kann jederzeit über das Kraftfahrt-Bundesamt nachgewiesen werden. In dem Fall sieht der StVO-Bußgeldkatalog ein Bußgeld wegen Fahren ohne Fahrerkarte vor.

FAQ: Fahrerkarte verlängern

Muss die Fahrerkarte verlängert werden?

Ja, die Gültigkeit der Fahrerkarte ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt. Wird sie darüber hinaus benötigt, ist somit eine Verlängerung notwendig.

Welche Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt?

Die Behörde verlangt bei der Antragstellung die Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses und des EU-Kartenführerscheins. Darüber hinaus wird ein aktuelles Lichtbild benötigt.

Wie teuer ist die Verlängerung der Fahrerkarte?

In diesem Fall belaufen sich die Kosten für die Fahrerkarte auf rund 40 Euro. Der genaue Betrag variiert je nach Bundesland.

Wo können Sie die LKW-Fahrerkarte verlängern oder erneuern lassen?

Wurde die für den Fahrtenschreiber erforderliche Fahrerkarte verloren oder gestohlen, ohne dass die Gültigkeit abgelaufen ist, muss innerhalb einer Woche eine Erneuerung beantragt werden. Gleiches gilt, wenn die Karte beschädigt ist. Der Fahrer darf dann die Fahrt für höchstens 15 Kalendertage fortsetzen, muss aber vor und nach jeder Fahrt einen Ausdruck aus dem Massenspeicher erstellen und per Hand Angaben zu den Zeitgruppen einfügen. Die Gültigkeitsdauer der Ersatzkarte entspricht der der ersetzten.

Die Fahrerkarte online verlängern zu lassen, geht nicht. Eine persönliche Vorsprache ist nötig.
Die Fahrerkarte online verlängern zu lassen, geht nicht. Eine persönliche Vorsprache ist nötig.

Jeder Fahrer erhält grundsätzlich nur eine Fahrerkarte für den digitalen Tachographen, die nicht übertragbar ist und bei jeder Fahrt mitgeführt werden muss. Vielen stellt sich die Frage: „Wo kann ich meine Fahrerkarte verlängern oder erneuern lassen?“ Um eine Fahrerkarte zu verlängern muss der Antrag auch persönlich vor Ort erfolgen. Gleiches gilt für die Erneuerung.

Vor Ort bedeutet bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beziehungsweise Ausgabestelle. Eine Ausgabestelle beispielsweise, um die Fahrerkarte zu verlängern, ist der TÜV Süd. Eine andere Möglichkeit, die Fahrerkarte zu verlängern, ist die Dekra, eine deutsche Prüfgesellschaft.

Die Fahrerkarte zu verlängern ist online nicht möglich, allerdings gibt es auf den Webseiten der zuständigen Behörden oft einen Vordruck zum Antragsformular. Dieses kann im Vorfeld schon ausgedruckt und –gefüllt werden. Außerdem kann online bei der Fahrerlaubnisbehörde ein Termin zur Antragstellung vereinbart werden.

Eine persönliche Abholung der neuen Fahrerkarte ist nicht nötig. Diese kann direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt per Post an die Wohnanschrift des Fahrers übersandt werden.
Um eine Fahrerkarte zu verlängern, werden bestimmte Unterlagen benötigt, wie der Führerschein.
Um eine Fahrerkarte zu verlängern, werden bestimmte Unterlagen benötigt, wie der Führerschein.

Fahrerkarte verlängern: Welche Unterlagen werden benötigt?

Die persönliche Vorsprache zur Verlängerung oder Erneuerung der Fahrerkarte ist notwendig, da ein Formblatt zur Antragsstellung ausgefüllt wird und der Fahrer sich ausweisen muss.

Alle zur Ausstellung benötigten Unterlagen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (im Halbprofil, vor hellem und einheitlichen Hintergrund, ohne Kopfbedeckung)
  • Deutscher EU-Kartenführerschein oder Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Staat

Fahrerkarte verlängern lassen: Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für die Fahrerkarte und ihre Verlängerung variieren je nach Bundesland, in dem sie ausgestellt werden soll. In der Regel fallen dafür 30 bis 41 Euro an. Wurde die Karte aber verloren, können die doppelten Gebühren fällig werden. In diesem Fall muss der Fahrer auch eine Versicherung an Eides statt leisten, dass tatsächlich die Fahrerkarte verloren wurde.

Im Allgemeinen dauert die Bearbeitungszeit für den Antrag zwei Wochen. Wird die Fahrerkarte vom Kraftfahrt-Bundesamt per Post zurückgesandt, fallen zusätzliche Kosten von etwa drei bis fünf Euro an.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Gerald G
    Am 29. September 2021 um 12:05

    wie bekomme ich einen online Antrag zur Verlängerung meiner Fahrerkarte ?

  2. N, Erhard
    Am 6. September 2021 um 14:13

    Eine einzige Katastrophe in Berlin, online einen Termin zur Verlängerung der Fahrerkarte zu buchen, einfach ganztags keine Termine anbieten und das wars, geht’s noch oder was ist los mit “Euch”, dasselbe kann man auch mit dem Personalausweis erleben, Provinzposse von Amtswegen, Note 6, setzen…

  3. Franz
    Am 11. März 2019 um 19:56

    Hallo Guenter,
    das sind mal klare Worte. Mir geht als Biowinzer auch ständig so – du mußt und du darfst nicht…, und so weiter.
    Ständig lebt man in der Angst was übersehen oder vergessen zu haben.
    Macht auf die Dauer krank – aber das will ja keiner wissen.
    Über die Großen wird kein Wort verloren – da geht es nicht um die Fahrerkarte oder so was – sondern um Millionen die in den Sand gesetzt werden – und keiner hat die Verantwortung.

    Gruß am
    Biowinzer Franz

  4. guenter
    Am 2. Oktober 2018 um 20:39

    Hallo, Ihr Verfasser !

    Ich bin weder straffällig, noch unwillig oder boshaft eingestellt, ich will keine Ungesetzlichkeiten begehen, keine vorsätzlichen Untaten oder sonstige falsche Handhabungen ausüben, keine Lügen auftischen und keine Pflichten umgehen und mich auch sonst nicht gegen bestehendes Recht und Gesetz auflehnen !!!!!
    Ich habe lediglich gefragt, WIE ICH MEINE FAHRERKARTE VERLÄNGERN KANN ?
    …was lese ich ? -Bußgeldkatalog, Strafen, Verlustmeldungen, Geldstrafen, Überschreitungen, Lügen….
    alles Dinge, die ich mit meiner rechtzeitigen Nachfrage ausschalten wollte, werden mir hier gleich und zuerst
    vor die Nase gehalten. Danach habe ich NICHT gefragt oder sind wir Kraftfahrer schon von vorn herein alle “Täter?”
    Niemand spricht bei anderen Gelegenheiten, z.B.Tanken, Einkauf, Museumsbesuch, Lokalen u.v.a.m. von Strafen und wie man sich bei Nichtbeachtung von deren Vorschriften zu verhalten hat – WARUM IMMER GLEICH BEI UNS ????

    • Peter
      Am 14. Mai 2022 um 19:37

      Hallo Guenter
      Du sprichst mir aber SOWAS von aus der Seele ! Quasi mit dem 3. Oktober 1990 hat sich über Nacht im 4. deutschen Reich ein neues Verbrechersyndikat gebildet: die LKW Fahrer. Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte wenn ich die verlogenen Bullen in ihren volksverhetzenden Fernsehreportagen sehe und höre. Nr. 1 auf der Hitliste sind irgendwelche Äusserungen über Lenk und Ruhezeiten. Selbstverständlich ist der LKW Verbrecher selber schuld, wenn er um 20:00 Uhr keinen Parkplatz mehr findet. In Gewerbegebieten werden Betonteile ausgelegt, damit man mit einem Lastzug nicht in die Parkbuchte fahren kann. Es fehlt nur noch das Schild: ” Jud …. äh LKW Fahrer sind hier unerwünscht.” Ortseingang Pasewalk: ” LKW Fahrer, nehmt Rücksicht auf die Anwohner ! ” Solch ein ähnliches Schild habe ich auf einem Autobahnparkplatz noch nie gesehen. Der LKW Arsch parkt auch meistens mit dem Fahrerhaus zur Fahrbahn. 24 Stunden Rundumbeschallung garantiert . Naja, eben: Jedem das Seine. Aber so ist das in allen Bereichen. Ich habe vor einigen Jahren mal die Anbauvorschriften für Zusatzscheinwerfer am Motorrad gegoogelt. Die ersten beiden Sätze auf dieser Seite waren : Beim Anbau von Zusatzscheinwerfern am Motorrad kann man viel falsch machen. Der Bussgelkatalog sieht dafür vor ……

      Halte durch ! Mit kollegialem Gruß. Peter

  5. Ulrich
    Am 29. September 2018 um 15:45

    Bin Kraftfahrer: Fahrerkarte und Führerschein müssen verlängert/erneuert werden(beide verlieren ihre Gültigkeit im Januar 2019) – brauche ich den neuen Führerschein, um die Fahrerkarte verlängern lassen zu können? oder
    – genügt es, den zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerkartenverlängerung gültigen Führerschein vorzulegen?

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