Infos zum Fahrtenschreiber für Lkw

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

LKW-Bußgeldkatalog Fahrtenschreiber

BeschreibungSanktion
für Fahrer
Sanktionen
Unter­nehmer
Nichtmitführen der Fahrerkarte bzw. nicht zur Prüfung
... Kontrolle dadurch nicht ermöglicht250 €
... Kontrolle dadurch erschwert75 €
Ruhezeit überschritten (täglich)
bis 1 Std.30 €
bis 3 Std.
(je angefangene Std.)
30 €90 €
> als 3 Std. (angefangene Std.)60 €180 €
Pausen verkürzt
bis 15 Minuten30 €90 €
> als 15 Minuten
(je angefangene Viertelstunde)
60 €180 €
Lenkzeit pro Tag überschritten
bis 1 Std.30 €
bis 2 Std.
(je angefangene 1/2 Stunde)
30 €90 €
> als 2 Std.
(je angefangene 1/2 Stunde)
60 €180 €

FAQ: Fahrtenschreiber

Wann braucht man einen Fahrtenschreiber?

Ein Fahrtenschreiber muss bei allen gewerblichen Fahrten im Personen- und Güterverkehr vorhanden sein. Das gilt für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Bei LKW ab 7,5 t sowie bei Bussen mit mehr als acht Sitzplätzen muss ein digitaler Fahrtenschreiber vorhanden sein oder zumindest ein analoges Gerät eingebaut bzw. ein Fahrtenbuch geführt werden.

Wie funktioniert ein Fahrtenschreiber?

Ein Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten auf. Bei älteren Geräten geschieht dies analog auf einer Kontrollscheibe. Die digitalen Fahrtenschreiber speichern die Daten auf einem Chip und teilweise auf der Fahrerkarte. Ein Nachrüsten mit digitalen Geräten ist nicht vorgeschrieben, sofern ein analoger Fahrtenschreiber vorhanden ist.

Welche Sanktionen drohen, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist?

Ist kein Fahrtenschreiber vorhanden, obwohl dies vorgeschrieben ist, bzw. können die Daten zu den Lenk- und Ruhezeiten nicht überprüft werden, drohen Bußgelder von bis zu 250 Euro. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, zeigt die Tabelle hier.

Informationen zum Fahrtenschreiber

Im LKW sind Fahrtenschreiber mit Tachoschscheibe selten geworden.
Im LKW sind Fahrtenschreiber mit Tachoschscheibe selten geworden.

Berufskraftfahrer unterliegen in Deutschland und der Europäischen Union strengen Regeln, wenn es um die Zeit hinter dem Steuer geht. Die Fahrzeiten eines Berufskraftfahrers werden sowohl im Arbeitszeitgesetz als auch durch EU-Verordnungen geregelt.

Um die Einhaltung der vorgeschriebenen Lenkzeiten und Ruhezeiten überprüfen zu können, müssen in allen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen die für die gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung genutzt werden, sogenannte Fahrtenschreiber eingebaut sein.

Diese Fahrtenbücher und die darin aufgezeichneten Daten werden vornehmlich für die Verkehrssicherung verwendet.  Diese Daten werden bei Kontrollen durch die Polizei, den Zoll oder andere Kontrollbehörden ausgelesen und dienen der Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, sowie zur Ermittlung von etwaigen Bußgeldern und auch zur Unfallaufklärung.

Moderne Fahrtenschreiber, auch Tachograph genannt, sind EG Kontrollgeräte – also Tachometer, die mit einem Messschreiber ausgestattet sind. Diese digitalen Kontrollgeräte zeichnen neben den Lenkzeiten sowie Ruhezeiten, auch die gefahrenen Kilometer und die Geschwindigkeiten während der Fahrt auf.

In der Europäischen Union sowie in allen Staaten des „Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals“ (AETR) ist der Einbau  eines Fahrtenschreibers Pflicht.

In allen gewerblich genutzten LKWs ab 7,5 t sowie in Omnibussen ab acht Fahrgastplätzen, muss so ein digitales Kontrollgerät eingebaut sein. Diese Fahrtenschreiberplficht kann nur in einigen Ausnahmefällen umgangen werden, sonst jedoch nicht. Ein Fahrtenbuch muss jedoch immer mitgeführt werden.

Neben dem EG Kontrollgerät gibt es zusätzlich auch noch elektronische Fahrtenschreiber die nur national zugelassen sind. Diese sind zum Beispiel oft in Linienbussen oder Einsatzfahrzeugen zu finden, wo sie zusätzliche, für diese Berufsgruppen spezifische Daten erfassen.

Konsequenzen bei Verstößen

In Deutschland werden die Daten aus den Fahrtenschreibern neben der Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetzt und zur Verfolgung von Geschwindigkeitsverstößen verwendet. Auch zur Aufklärung von Unfällen werden die Daten herangezogen.

Führt ein Kraftfahrer keinen Fahrtenschreiber mit, fallen Bußgelder an. Wird die Kontrolle durch einen nicht vorhandenen oder defekten Fahrtenschreiber unmöglich, muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen. Wird die Kontrolle erschwert, kann aber durchgeführt werden, dann fallen 75 Euro an.

Im Falle einer, bei der Prüfung des Tachographen, festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung von LKWs, können den Kraftfahrer sowohl Bußgelder als auch Punkte erwarten.

Werden bei der Auslesung der Daten Verstöße gegen die Lenkzeiten oder Ruhezeiten festgestellt, müssen sowohl der Fahrer als auch das Unternehmen mit Bußgeldern rechnen. Für Verstöße Lenkzeiten oder Ruhezeiten kann es zwei Ursachen gegeben. Entweder wurde die Fahrt durch die Disposition korrekt geplant jedoch durch den Fahrer nicht beachtet. In diesem Fall wird gegen den betroffenen Fahrer ermittelt.

Oder die Fahrt wurde fehlerhaft geplant. Hier wird gegen das zuständige Unternehmen ermittelt. Bei dieser Art von Verstößen haftet das Unternehmen. Die Haftung hängt jedoch davon ab, ob das Unternehmen seinen Pflichten nachgekommen ist.

Unternehmen sind verpflichtet sich um folgende Punkte zu kümmern:

  • die Daten aus den Fahrerkarten müssen nach spätestens 28 Tagen ausgelesen werden
  • die Daten des Tachographen müssen nach 90 Tagen ausgelesen werden
  • digitale Daten aus den Tachographen und Fahrerkarten müssen mindestens ein Jahr gespeichert werden
  • Tachoscheiben müssen mindestens ein Jahr aufbewahrt werden – müssen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, wenn Sie als Arbeitszeitnachweis dienen
  • Fahrer müssen angewiesen und regelmäßig überprüft werden
  • Aufträge müssen regelmäßig auf die Einhaltung der Verordnungen überprüft werden und so organisiert werden, dass die Fahrer die gesetzlichen Bestimmungen einhalten können

Sind die digitalen Daten nicht auf dem aktuellsten Stand oder werden sogar Manipulationen oder Manipulationsversuche am Fahrtenschreiber festgestellt, können die Bußgelder mitunter auch schon fünfstellig ausfallen.

Ausnahmen für die Ausrüstung mit einem Fahrtenschreiber

Ein digitaler Tachograph ist Pflicht.
Ein digitaler Tachograph ist Pflicht.

Für die  Ausrüstung eines Fahrzeuges mit einem Digital-Tachographen gibt es jedoch Ausnahmen. Bei folgenden Voraussetzungen müssen Fahrzeuge nicht mit einem Digital-Fahrtenschreiber ausgerüstet werden:

  • wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt; müssen Linienfahrzeuge nicht ausgerüstet werden
  • bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
  • bei nicht gewerbliche Transporten, die für humanitäre oder medizinische Hilfe verwendet werden
  • Fahrzeuge die Eigentum der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind
  • für die Pannenhilfe innerhalb eines Umkreises von 100 km um den Standort der Fahrzeuge;
  • bei Testfahrten für neu oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen wurden
  • bei der nicht gewerblichen Güterbeförderung, bei der das Fahrzeug die zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t nicht überschreitet

Welche Arten von Fahrtenschreibern gibt es?

Derzeit werden in den AETR-Staaten zwei Arten von Tachographen verwendet. Fahrtenschreiber gibt es in mechanischer und digitaler Form, wobei in Deutschland und der Europäischen Union Fahrzeuge die nach dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden nur noch mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein dürfen.

Mit der steigenden Motorisierung im 19. Jahrhundert und den dadurch höheren Geschwindigkeiten wurden dann zunehmend Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Der Einsatz der LKW Fahrerkarte mit einer beschreibbaren Tachoscheibe gewann an Bedeutung, da die Informationen auf dieser als Fahrzeuge angesehen wurden.

Das elektronische Fahrtenbuch ist seit 1953 nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 57a Vorschrift. Die ursprünglichen mechanischen LKW Fahrtenschreiber werden heute nicht mehr verbaut. Fahrzeuge, bei denen  kein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist, müssen, wenn sie nach dem 1. Mai 2006 zugelassen wurden, auf  einen digitalen Tachograph umgerüstet werden. Auch in den AETR –Staaten wird die EU-Verordnung bezüglich digitaler Geräte durch die UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) akzeptiert.

Mechanische Tachographen, die Daten zu Geschwindigkeit, zur gefahrenen Strecke und den Lenkzeiten, auf eine Papierscheibe aufzeichnen, müssen alle zwei Jahre sowie nach Instandsetzungen, Änderung der Reifengröße oder des Wegstreckenzählers geprüft sowie auch geeicht werden. Dies darf nur von der autorisierten Einbau-Werkstatt durchgeführt werden. Diese elektronischen Fahrtenschreiber dürfen nicht durch den Kraftfahrer oder das Unternehmen geprüft werden.

Der Fahrtenschreiber im LKW zeichnet die gefahrene Geschwindigkeit auf.
Der Fahrtenschreiber im LKW zeichnet die gefahrene Geschwindigkeit auf.

Digitale Fahrtenschreiber speichern die erforderlichen Daten 365 Tage auf einem versiegelten Speichermodul sowie für 28 Tage auf einer personengebundenen Fahrerkarte in Form einer Chipkarte.

Sowohl bei der mechanischen LKW Fahrerkarte als auch beim digitalen Tachometer muss das Gerät die Tachoscheibe beziehungsweise den Datenträger so ausfüllen, dass die Daten eindeutig ablesebar sind.

Informationen auf modernen digitalen Tachographen

Digitale Tachographen zeichnen neben den Lenkzeiten und Ruhzeiten auch die Bereitschaftszeiten sowie deren Unterbrechungen auf. Weiterhin werden Geschwindigkeit und die zurückgelegten Entfernungen vermerkt.

Auf dem Tachographen, jedoch nicht auf der persönlichen Fahrerkarte, werden darüber hinaus auch die Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden in Sekundenschritten gespeichert. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden dagegen dauerhaft hinterlegt – hier auch wieder nur auf dem Tachographen jedoch nicht auf der Fahrerkarte.

Wie auch beim mechanischen Fahrtenschreiber können, die auf dem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten, durch die Kontrollbehörden sowie durch das Unternehmen den Vorschriften entsprechen ausgelesen werden.

Um die Grundvoraussetzung für ein korrektes Auslesen des Fahrtenschreibers zu schaffen, muss die Uhrzeit aller digitalen Geräte auf die Koordinierte Weltzeit (UTC) eingestellt werden. Sie dürfen maximal 20 Minuten von dieser abweichen.

Für einen korrekten Betrieb eines Tachographen muss ein Fahrer vor Fahrtantritt entweder seine beschreibbare Tachoscheibe einlegen oder sich im EG Kontrollgerät mit seiner persönlichen Fahrerkarte (Chipkarte) anmelden. Dieses Einstecken und Entnehmen der Chipkarte kann aus Manipulationsschutzgründen nur  bei Stillstand des Fahrzeuges erfolgen.

Unternehmen müssen Ihre LKWs mit einem digitalen Fahrtenschreiber nachrüsten.
Unternehmen müssen Ihre LKWs mit einem digitalen Fahrtenschreiber nachrüsten.

Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder Behörden werden für die Auslesung der digitalen Daten statt der Fahrerkarte Kontrollkarten eingesteckt, somit haben nur die berechtigten Personen und Einrichtungen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Zusätzlich zu den Kontrollkarten gibt es auch Unternehmerkarten und Werkstattkarten, die es ermöglichen nur spezifische Daten auszulesen.

Das Auslesen der digitalen Daten kann auf verschiedenen Wegen erfolgen

Die Daten auf den verschiedenen Hartwarevarianten der digitalen Tachographen können im Unternehmen auf einen PC übertragen werden. In diesem Fall müssen jedoch regelmäßig Sicherheitskopien angefertigt werden und getrennt aufbewahrt werden.

Für das Auswerten der Daten existieren unterschiedliche Softwareprodukte, die dann die digitalen Tachographen und Fahrerkarten auslesen, auswerten und archivieren. Die ausgelesenen Daten können je nach Wahl online oder auf Festplatten archiviert werden. So können die Unternehmen auch Ihrer Abmahnpflicht den Fahrern gegenüber nachkommen, sofern beim Auslesen Verstöße festgestellt werden.

Bildnachweise: istockphoto.com – © hayatikayhan (Headerbild), istockphoto.com – © hayatikayhan (Vorschaubild), eigenes Bild, Fotolia.com – © xmagics, istockphoto.com – © Pumba1, © benjaminnolte – Fotolia.com

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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