Ab wann gilt das Lkw-Fahrverbot am Samstag?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Welche Regeln Lkw-Fahrer an Samstagen beachten müssen

Ein Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt nur während der Sommerferienzeit.
Ein Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt nur während der Sommerferienzeit.

Das Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen ist eine wohlbekannte und geschätzte Institution im deutschen Straßenverkehr. Es erlaubt Lkw-Fahrern, am siebten Tage ihre wohlverdiente Ruhe einzulegen und sorgt dafür, dass an Feiertagen weniger Lärm auf den Straßen herrscht. Auch Autofahrer können bequemer in den Urlaub fahren, wenn keine Lastwagen unterwegs sind.

Lkw-Fahrer müssen jedoch nicht nur an Sonn- und Feiertagen auf ihre Lieferfahrten verzichten. In Deutschland gibt es nämlich auch ein Lkw-Fahrverbot am Samstag, welches aber nur für einen bestimmten Zeitraum gilt. Dann bietet es sich für Lkw-Fahrer an, ihre Ruhezeiten zum Teil auf diese Samstage zu legen.

An welchen Wochenenden dürfen sich Lkw-Fahrer auch am Samstag nicht hinters Steuer setzen? Und für welche Zeiten gilt das Samstagsfahrverbot für Lkw genau? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Samstagsfahrverbot für Lkw

Gibt es in Deutschland ein Samstagsfahrverbot für Lkw?

Ja, die Verkehrsregeln sehen für einen bestimmten Zeitraum auch ein Lkw-Fahrverbot am Samstag vor.

Wann gilt dieses?

Vom 1. Juli bis zum 31. August dürfen Lkw am Samstag verschiedene Strecken nicht befahren. Das Lkw-Fahrverbot gilt dabei von 7 bis 20 Uhr.

Wo gilt das Samstagsfahrverbot?

Auf welchen Streckenabschnitten ein Lkw-Samstagsfahrverbot gilt, erfahren Sie hier.

Wann dürfen Lkw in Deutschland am Samstag nicht fahren?

In den Monaten Juli und August herrscht ein Lkw-Fahrverbot in Deutschland auch am Samstag.
In den Monaten Juli und August herrscht ein Lkw-Fahrverbot in Deutschland auch am Samstag.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist in § 30 Absatz 3 und 4 lediglich von einem Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen die Rede, Hinweise für ein Lkw-Samstagsfahrverbot finden sich dort nicht. Dafür gibt es seit 1985 eine eigene Verordnung, die sogenannte “Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße”, oder in Kurzform die “Ferienreiseverordnung” (FerReiseV).

Wie schon aus diesem Namen hervorgeht, gilt das Samstagsfahrverbot nicht für das ganze Jahr, sondern nur für die Zeit der Sommerferien. Nach § 1 Absatz 1 herrscht vom 1. Juli bis zum 31. August an jedem Samstag ein Fahrverbot für Lkw auf bestimmten Straßen in Deutschland, welche unten aufgelistet sind. Bis auf wenige Ausnahmen handelt es sich dabei um Autobahnen, welche für den Reiseverkehr besonders wichtig sind.

Abhängig vom Bundesland deckt das Lkw-Fahrverbot am Samstag die ganzen Ferien ab oder zumindest einen Teil von diesen, weshalb es auch als Ferienfahrverbot bezeichnet wird.

Anders als das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen dient das Samstagsfahrverbot nicht nur dazu, Anwohner vielbefahrener Straßen und die Umwelt zu schonen. Sein Hauptanliegen ist es, auf wichtigen Straßen mehr Platz zu schaffen für den Urlaubsverkehr und seine Pkw.

Das samstägliche Lkw-Fahrverbot in Österreich, in der Schweiz und auch in anderen Ländern Europas sieht anders aus als in Deutschland. Während in manchen Staaten Lkw das ganze Jahr über samstags nicht fahren dürfen, existiert in anderen Ländern überhaupt kein Samstagsfahrverbot.

Wie lange dürfen Lkw am Samstag nicht fahren?

Das Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt jedoch nicht den ganzen Tag über, sondern laut § 1 Absatz 1 FerReiseV nur für die Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr. Im Gegensatz zum Sonntagsfahrverbot, welches in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr gilt, haben Lkw-Fahrer in den Morgen- und Abendstunden damit einen größeren zeitlichen Spielraum, um ihre Ladung zu transportieren.

Für welche Fahrzeuge gilt das Lkw-Fahrverbot am Samstag?

Das Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt für dieselben Fahrzeuge wie das Sonntagsfahrverbot. Demnach dürfen samstags – auf ausgewählten Strecken – keine Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und keine Lkw, welche einen Anhänger ziehen, unterwegs sein.

Vom Fahrverbot für Lkw am Samstag ausgenommen sind laut § 2 und 3 FerReiseV folgende Fahrzeuge, was weitgehend mit den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes übereinstimmt:

Das Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
Das Lkw-Fahrverbot am Samstag gilt für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, öffentlichem Straßendienst und Bundeswehr
  • Fahrzeuge, die entweder im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes oder des Verkehrssicherstellungsgesetzes eingesetzt werden (dies kann bei militärischen Spannungen und Konflikten der Fall sein, wenn private Fahrzeuge zu hoheitlichen Aufgaben herangezogen werden)
  • Fahrten im Rahmen des kombinierten Schiene-Straße-Güterverkehrs, wenn diese zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof zum Empfänger führen (also auf kürzest möglichem Wege)
  • Fahrten im Rahmen des kombinierten Hafen-Straße-Güterverkehrs, wenn zwischen Hafen und Verladestelle nicht mehr als 150 Kilometer liegen
  • Fahrzeuge, die leicht verderbliche Waren transportieren, wie Milch-, Fisch-, Fleischerzeugnisse und bestimmte Obst- und Gemüsesorten, sowie Leerfahrten welche mit solchen Transporten im Zusammenhang stehen
Wenn Sie als Lkw-Fahrer über Grenzen hinweg unterwegs sind, müssen Sie jedoch beachten, dass Wochenendfahrverbote in anderen Ländern anders geregelt sein können, auch wenn diese Teil der Europäischen Union sind. Sie müssen sich demnach vor der Fahrt genau darüber informieren, ob in Ihren Zielstaaten für Lkw am Samstag ein Fahrverbot herrscht.

Auf welchen Strecken gilt das Lkw-Fahrverbot am Samstag?

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt jedes Jahr eine neue Liste mit Strecken heraus, auf denen im Juli und August auch am Samstag ein Lkw-Fahrverbot herrscht. Bei diesen handelt es sich in den meisten Fällen um Autobahnen, welche von den einzelnen Bundesländern ausgewählt werden. Das Ferienreiseverbot herrschte 2015 gemäß § 1 FerReiseV Absatz 2 und 3 auf folgenden Streckenabschnitten:

Au­to­bahn / Bun­des­stra­ßeStrecken­ab­schnitt vonStrecken­ab­schnitt bis
A 1Autobahn­kreuz Köln-WestAnschluss­stelle Lohne/ Dinglage
A 2Autobahn­kreuz OberhausenAutobahn­kreuz Bad Oeynhausen
A 3Autobahn­kreuz OberhausenAutobahn­kreuz Köln-Ost
A 3Mönchhof DreieckAutobahn­kreuz Nürnberg
A 5Darmstädter KreuzAnschluss­stelle Karlsruhe-Süd
A 5Anschluss­stelle OffenburgAutobahn­dreieck Neuenburg
A 6von Anschluss­stelle Schwetz­ingen-Hocken­heimAutobahn­kreuz Nürnberg-Süd
A 7Anschluss­stelle Schleswig/ JagelAnschluss­stelle Hamburg-Schnelsen-Nord
A 7Anschluss­stelle Soltau-SüdAnschluss­stelle Göttingen-Nord
A 7Autobahn­dreieck Schweinfurt/ WerneckAutobahn­ende Bundesgrenze Füssen
A 8Autobahn­dreieck KarlsruheAnschluss­stelle München-Obermenzing
A 8Anschluss­stelle München-RamersdorfAnschluss­stelle Bad Reichenhall
A 9 / E 51Berliner Ring (Abzweig Leipzig/ Autobahn­dreieck Potsdam)Anschluss­stelle München-Schwabing
A 10Berliner Ring (ausgenom­men der Bereich zwischen der Anschluss­stelle Berlin-Spandau über Autobahn­dreieck Havelland bis Autobahn­dreieck Oranienburg und der Bereich zwischen dem Autobahn­dreieck Spreeau bis Autobahn­dreieck Werder)
A 45von Anschluss­stelle Dortmund-Süd Seligen­städter Dreieck
A 61Autobahn­kreuz MeckenheimAutobahn­dreieck Hockenheim
A 81Anschluss­stelle Stuttgart-Zuffen­hausenAnschluss­stelle Gärtringen
A 92Autobahn­dreieck München-Feld­mochingAnschluss­stelle Oberschleißheim
A 92Autobahn­kreuz NeufahrnAnschluss­stelle Erding
A 93Autobahn­dreieck InntalAnschluss­stelle Reischenhart
A 99von Autobahn­dreieck München Süd-WestAutobahn­dreieck München/Eschenried
A 215Autobahn­dreieck BordesholmAnschluss­stelle Blumenthal
A 831Anschluss­stelle Stuttgart-VaihingenAutobahn­kreuz Stuttgart
A 980Autobahn­kreuz AllgäuAnschluss­stelle Waltenhofen
A 995Anschluss­stelle SauerlachAutobahn­kreuz München-Süd
B 31von Anschluss­stelle Stockach-Ost der A 98Anschluss­stelle Sigmarszell der A 96
B 96 / E 251Neubran­denburger RingBerlin

Es ist möglich, dass es von Saison zu Saison Änderungen an dieser Liste gibt.

Im Video: Das Feiertagsfahrverbot für Lkw

Was gilt das Feiertagsfahrverbot für Lkw?
Was gilt das Feiertagsfahrverbot für Lkw?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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61 Kommentare

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  1. geht dich gar nichts an
    Am 13. Juli 2017 um 23:03

    und ne karte wäre zu einfach gewesen?

  2. Birgit
    Am 8. Juli 2017 um 18:08

    Wie schaut’s aus mit Fahrschule? Dürfen die Samstag fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 7:30

      Hallo Birgit,

      ja, auch LKW-Fahrschulen müssen sich, wenn sie keine Ausnahmegenehmigung haben, an das Samstagsfahrverbot halten.
      Einige bieten dann aber Weiterbildungsmodule oder Theorie-Kurse an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ossolinski
    Am 3. März 2017 um 6:46

    Darf ich mit dem LKW im Falle einer Autobahnumleitung ( Stau, Unfall ) die Mautstrecke ändern?
    ( Maut am Automaten gekauft )

    • Torsten
      Am 22. Juni 2017 um 17:55

      Ja , aber auf der Autobahnumleitung das nächstgelegene Toll Collect Terminal aufsuchen und die neue Route ( sofern MAUT – pflichtig ( Bundesstraße / Staatsstraße / Landstraße ) eingeben .
      Für die nichtbenutzte MAUT-strecke das erstattungsformular ausfüllen und einsenden.

  4. Ossolinski
    Am 14. Februar 2017 um 6:19

    Darf ich am Samstag einen LKW 5,8 t auf den Autobahnen fahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 7:45

      Hallo,

      sofern Sie keinen Anhänger ziehen und der LKW unter 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, können Sie auch am Samstag fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Brahim
        Am 4. Mai 2017 um 17:32

        zulässiges gesamtgewicht 7.49t. darf man damit fahren?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 8. Mai 2017 um 7:15

          Hallo Brahim,

          das Fahrverbot gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t. Wird ein Anhänger gezogen, gilt das Verbot für alle Lkw ohne Gewichtsbeschränkung. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht also weniger als 7,5 t und ziehen Sie keinen Anhänger, dürfen Sie fahren.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Ossolinski
        Am 16. Februar 2017 um 15:30

        Vielen Dank für die Information

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