Kfz während der Verbotszeiten im Ferienfahrverbot am Samstag geführt
25 Euro
Kfz länger als 15 Minuten während der Verbotszeiten im Ferienfahrverbot am Samstag geführt
60 Euro
Als Halter das Führen eines Kfz für länger als 15 Minuten während der Verbotszeiten im Ferienfahrverbot am Samstag zugelassen
150 Euro
FAQ: LKW-Ferienfahrverbot
Wann ist ein LKW-Fahrverbot auf deutschen Autobahnen zu beachten?
Neben Sonn- und Feiertagen können Fahrten für LKW-Verkehr auch in bestimmten Ferienzeiten untersagt sein. Das Ferienfahrverbot ist an den Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten. Grundsätzlich gilt das Fahrverbot für LKW an 7,5 t, die gewerblich Güter transportieren.
Gilt das Ferienfahrverbot nur auf Autobahnen?
In der Regel gilt das LKW-Ferienfahrverbot auf bestimmten Autobahnabschnitten. Es kann aber auch Streckenabschnitte auf Bundesstraßen betreffen, besonders dann, wenn diese für den Reiseverkehr wichtig sind. Welche Ausnahmen es vom Fahrverbot geben kann, erfahren Sie hier.
Welche Bußgelder drohen bei einer Missachtung des Ferienfahrverbots?
Halten sich LKW-Fahrer nicht an die vorgeschriebenen Verbotszeiten, müssen sie und auch die Halter der Fahrzeuge mit Bußgeldern zwischen 25 Euro und 150 Euro rechnen. Die Tabelle bietet hier einen Überblick zu möglichen Sanktionen.
LKW – Fahrverbot: In den Sommerferien oftmals Fakt
Was hat es eigentlich mit dem sogenannten Ferienfahrverbot für LKW in Deutschland auf sich? Dass LKW-Fahrverbote seit langem ein fester Bestandteil des alltäglichen Straßenverkehrs sind, ist allgemein bekannt. Daher wissen viele Autofahrer auch, dass LKW an Sonntagen und teilweise auch nachts nicht fahren dürfen.
Oft richten sich Reisende mit ihren Plänen auch nach diesen Fahrverboten, um schneller und vielleicht dem Gefühl nach auch sicherer ans Ziel zu kommen. Daher kommt vielen ein LKW-Fahrverbot in den Ferien sehr gelegen.
Wie dies gesetzlich geregelt ist, was ein solches Fahrverbot beinhaltet und mit welchen Konsequenzen bei Verstößen gegen diese Regelungen zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.
Weiterführende Informationen zum Thema “Fahrverbot von Lkw”:
LKW-Ferienfahrverbot – die gesetzlichen Grundlagen
Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Ferienfahrverbot für LKW in Deutschland für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit einem Anhänger gilt. Dies ist in der Ferienreisverordnung (FerReiseV) geregelt.
In § 1 Abs. 1 u. 2 der FerReiseV ist bestimmt, dass die betreffenden Fahrzeuge auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen zu festgelegten Zeiten nicht fahren dürfen. Zum bestehenden Sonntags- und Feiertagsfahrverbot kommt hier ein Samstagsfahrverbot hinzu.
Da dieses in der Regel im Zeitraum der Sommerferien angesetzt wird, ist umgangssprachlich von einem Ferienfahrverbot für LKW die Rede. Je nach Bundesland und den dort geltenden Ferienzeiten können unterschiedliche Zeiträume für verschiedene Autobahnen und Bundesstraßen gelten.
PKW-Fahrer müssen sich daher darauf einrichten, dass ein LKW-Fahrverbot in den Sommerferien nicht im gesamten Bundesgebiet gültig ist.
In der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße wird bestimmt, dass Fahrzeuge, für die ein Sonntagsfahrverbot gilt, zwischen dem 01. Juli und dem 31. August an Samstagen von 7 bis 20 Uhr nicht fahren dürfen. Dieses Fahrverbot gilt für LKW jeden Samstag während der Ferien im Bundesland, dass befahren oder durchquert wird.
Die Verordnung regelt dies jedes Jahr und bestimmt auch gleichzeitig für welche Straßen ein solches Fahrverbot für LKW in den Ferien zu beachten ist. In § 1 Ferienreiseverordnung werden die betroffenen Straßen aufgeführt, sodass sich Lastkraftfahrer informieren können. Hierbei sollten sie darauf achten, dass es sich im die aktuellste Version der Verordnung handelt.
Darüber hinaus veröffentlicht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine eigene Auflistung mit den geltenden Fahrverboten. Diese Liste ist dann für den jeweils genannten Zeitraum gültig.
Werden Güter transportiert, die leicht verderblich sind oder nicht mit anderen Verkehrsmitteln befördert werden können, gibt es die Möglichkeit einer gesetzlichen Ausnahmeregelung oder eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
Neben dem LKW-Ferienfahrverbot in Deutschland gibt es in Europa unter anderem auch in Frankreich, Österreich, Polen, der Schweiz und Tschechien solche Einschränkungen für den LKW-Verkehr in der Ferienzeit.
Hintergrund für das Ferienfahrverbot für LKW
Seit wann gibt es eigentlich ein Fahrverbot für LKW während der Ferienzeit? Das Ferienfahrverbot für LKW auf Autobahnen und Bundesstraßen wurde erstmals 1985 eingeführt und dient seitdem vornehmlich zur Entlastung von wichtigen Verkehrsverbindungen.
In der Urlaubszeit wird größtenteils das Wochenende zur An- und Abreise genutzt. Das erhöhte PKW-Aufkommen sowie der bestehende LKW-Verkehr belasteten bestimmte Autobahnen übermäßig und führten so zu Verkehrseinschränkungen.
Um den Güterverkehr in dieser Zeit nicht komplett unterbinden zu müssen, wurde an Samstagen der Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr für das LKW-Fahrverbot in den Ferien gewählt.
So können Waren, die ohne eine Ausnahmegenehmigung unterwegs sind, an den betreffenden Samstagen am Morgen und Abend weiterhin per LKW transportiert werden.
Verlassen Fahrer Deutschland, um Waren ins europäische Ausland zu befördern, sollten sie darauf achten, dass in einigen Ländern für LKW ein Fahrverbot am Samstag ganzjährig gilt. So darf beispielsweise in Österreich nicht zwischen 15 und 24 Uhr gefahren werden, wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen hat.
Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot in den Ferien
Wie auch beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt es beim Ferienfahrverbot für LKW Ausnahmeregelungen, die es unter bestimmten Umständen erlauben, auch während dieser Zeiten LKW über 7,5 Tonnen oder LKW mit einem Anhänger zu fahren.
Grundsätzlich sind Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei, der Bundeswehr und des öffentlichen Straßendienstes auch in den Ferien vom LKW-Fahrverbot ausgenommen.
Güter, die kombiniert auf Schiene und Straße transportiert werden, sind im Ferienfahrverbot für LKW nicht inkludiert, sofern sie vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verlade- oder Endbahnhof beim Empfänger gefahren werden. Gleiches gilt für den kombinierten Transport auf dem Wasser und der Straße. Die Belade- oder Entladestelle muss sich innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 km zum Hafen befinden.
Darüber hinaus sind bestimmte leicht verderbliche Waren vom LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit befreit. Zu diesen Waren zählen frische Milch und Milcherzeugnisse, frisches Fleisch, frischer und lebender Fisch sowie leicht verderbliches Obst und Gemüse. Eine Leerfahrt nach dem Befördern dieser Waren fällt ebenfalls nicht unter das Ferienfahrverbot für LKW.
Liegt nicht von vorherein eine gesetzliche Ausnahmeregelung vor, kann eine solche unter bestimmten Umständen beantragt werden. Hierzu müssen sich die Unternehmen an die zuständige untere Straßenverkehrsbehördewenden.
Gemäß der §§ 46 und 47 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist diejenige Behörde zuständig, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz beziehungsweise eine Zweitniederlassung hat.
Der betreffende Transport muss zwingend notwendig sein. Dies muss durch den Antragsteller ausführlich begründet und dargelegt werden. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe sind hier nicht ausreichend.
Um ein LKW-Fahrverbot in der Ferienzeit mit einer Ausnahmegenehmigung umgehen zu können, muss der Antrag per Formular schriftlich eingereicht werden. Die Vorlagen stehen in der Regel bei der Behörde online zum Herunterladen zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Fracht- und Begleitpapiere sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und wenn notwendig der Anhängerschein vorzulegen.
Je nach Bundesland und welche Genehmigung benötigt wird, können die Kosten zwischen 10 und 800 Euro liegen.
Wird eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren in der Zeit von einem Ferienfahrverbot für LKW ausgestellt, ist dieser Bescheid beim Transport mitzuführen.
Die dort festgehaltenen Auflagen und Bestimmungen müssen eingehalten werden.
Welche weiteren Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen müssen, ist mit der Straßenverkehrsbehörde abzuklären.
Ferienfahrverbot für LKW – welche Strafe droht bei Missachtung?
In § 5 der FerReiseV ist festgehalten, wann ein Verstoß gegen das Ferienfahrverbot für LKW vorliegt.
Der betreffende Paragraph sagt Folgendes dazu aus:
Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(1) entgegen § 1 ein Kraftfahrzeug führt oder das Führen eines Kraftfahrzeugs zuläßt oder entgegen § 2 Abs. 2 einen Leistungsbescheid oder einen Verpflichtungsbescheid oder entgegen § 3 Abs.
(2) vorgeschriebene Fracht- oder Begleitpapiere oder entgegen § 4 Abs. 4 Satz 2 die Ausnahmegenehmigung nicht mitführt oder zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung nicht aushändigt.”
Ein Verstoß gegen das Fahrverbot wird demnach als Ordnungswidrigkeit angesehen. Demzufolge werden Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog verhängt, jedoch keine Strafe im rechtlichen Sinne. Da durch eine solche Ordnungswidrigkeit in der Regel der Verkehr nicht gefährdet wird, sind keine Punkte zu erwarten.
Die Bußgelder bei Missachtung von einem Ferienfahrverbot für LKW liegen zwischen 25 Euro und 150 Euro. Hierbei wird unterschieden, ob der Fahrer das Fahrverbot missachtet hat oder der Halter das Fahren während des Verbots zugelassen hat. Der Halter hat in diesem Fall mit dem höheren Bußgeld zu rechnen.
Führen Fahrer den Ausnahmebescheid nicht mit oder verstoßen sie gegen die genannten Auflagen, liegen die Bußgelder zwischen 10 Euro und 60 Euro. Letzteres hat zudem einem Punkt in Flensburg zur Folge.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.
Hallo,
ab wieviel Tonnen Gesamtgewicht gilt das Samstagsfahrverbot? Ich meine über 7.5 to mein Vater meint über 3,8 to. Er macht mich noch ganz verrückt :o(
Vielen Dank im voraus für Eure Antwort!
( diese werde ich dann ausdrucken und meinem Vater zeigen)
Liebe Grüsse
Elke
die gesetzliche Grundlage ist § 1 der Ferienreiseverordnung (FerReiseV): “Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren.”
warum muss der lkw im juli und august die autobahn verlassen, zwischen 7.00 und 20.00 uhr am samstag? die lkw zahlen maut und müssen die autobahn für die urlauber frei machen. wir sind die ganze woche unterwegs und wollen auch nach hause. wenn es mal nicht passt mit ladung, bzw. unfall, stau dann kommen wir samstag heim. dann müssen wir auch noch platz machen. was ist das für ein witz.
die lkw müssten mal 2 wochen stehen bleiben, dann möchte ich das geschrei hören, wenn die märkte leer sind,
aber unsere poltiker haben von der praxis keine ahnung.
Hallo,
ab wieviel Tonnen Gesamtgewicht gilt das Samstagsfahrverbot? Ich meine über 7.5 to mein Vater meint über 3,8 to. Er macht mich noch ganz verrückt :o(
Vielen Dank im voraus für Eure Antwort!
( diese werde ich dann ausdrucken und meinem Vater zeigen)
Liebe Grüsse
Elke
Hallo Elke,
die gesetzliche Grundlage ist § 1 der Ferienreiseverordnung (FerReiseV): “Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen auf den in Absatz 2 genannten Autobahnen (Zeichen 330.1 der Straßenverkehrs-Ordnung) und den in Absatz 3 genannten Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht verkehren.”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
warum muss der lkw im juli und august die autobahn verlassen, zwischen 7.00 und 20.00 uhr am samstag? die lkw zahlen maut und müssen die autobahn für die urlauber frei machen. wir sind die ganze woche unterwegs und wollen auch nach hause. wenn es mal nicht passt mit ladung, bzw. unfall, stau dann kommen wir samstag heim. dann müssen wir auch noch platz machen. was ist das für ein witz.
die lkw müssten mal 2 wochen stehen bleiben, dann möchte ich das geschrei hören, wenn die märkte leer sind,
aber unsere poltiker haben von der praxis keine ahnung.