LKW-Führerschein: Ab 50 müssen Sie diese Vorgaben erfüllen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ärztliche Untersuchung & Co.: Das kommt ab 50 auf Sie zu

Führerschein: Ab 50 im LKW unterwegs zu sein, unterleigt den gleichen Regeln wie alle anderen Altersstufen auch.
Führerschein: Ab 50 im LKW unterwegs zu sein, unterliegt den gleichen Regeln wie alle anderen Altersstufen auch.

Die Vorgabe, dass ein LKW-Führerschein erst ab 50 Jahren regelmäßig verlängert werden muss, gibt es nicht mehr. Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Dies gilt nun unabhängig vom Alter und muss von allen Inhabern dieser Fahrerlaubnisklassen beachtet werden. Doch warum hält sich die Annahme, dass Sie den LKW-Führerschein ab 50 Jahre verlängern müssen weiterhin?

Für Berufskraftfahrer gibt es gesetzliche Bestimmungen, die bei der Verlängerung des Führerscheins zu beachten sind. Bei einigen dieser Regelungen spielt das Alter dann wieder eine Rolle. Nachfolgende erfahren Sie, was beim Erwerb bzw. bei der Verlängerung von einem LKW-Führerschein ab dem Alter von 50 Jahren erforderlich ist.

FAQ: LKW-Führerschein ab 50

Wird der LKW-Führerschein ab dem 50. Lebensjahr ungültig?

Nein, Führerscheine für LKW müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Dies geschieht unabhängig vom Alter. Besitzen Sie allerdings einen alten Führerschein der Klasse 2, müssen Sie diesem ab dem 50. Lebensjahr auf die Klasse CE umschreiben lassen. Mehr zum Umschreiben erfahren Sie hier.

Gibt es spezielle Regelungen für den Führerschein beim LKW ab 50?

Bei den LKW-Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E müssen Führerscheininhaber ab dem 50. Lebensjahr bei der Verlängerung einen Nachweis für einen Funktions- und Leistungstest vorlegen. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein erst ab 50 erwerben.

Ist eine ärztliche Untersuchung beim LKW-Führerschein Pflicht?

Ja, um einen LKW-Führerschein zu erwerben oder diesen verlängern zu lassen, muss eine ärztliche Untersuchung die geistige und körperliche Eignung zum Führen der Fahrzeuge bescheinigen. Auch hier ist dies unabhängig vom Alter festgelegt. Einen besonderen Gesundheitscheck für LKW-Fahrer ab 50 gibt es nicht.

LKW-Führerschein über 50 Jahre: besonderen Regelung nur in bestimmten Fällen

Eine Untersuchung beim LKW-Führschein ist Pflicht: Ab 50 ändert sich daran nichts.
Eine Untersuchung beim LKW-Führschein ist Pflicht: Ab 50 ändert sich daran nichts.

Mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Dezember 2016 wurden einigen Vorschriften in Bezug auf den LKW-Führerschein abgeschafft bzw. geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt musste ein LKW-Führerschein erst ab dem 50. Lebensjahr verlängert werden. Das hieß, eine ärztliche Untersuchung war beim LKW-Führerschein erst ab 50 notwendig.

Diese Regelung ist weggefallen. Nun sind die Führerscheine der LKW- und Busklassen generell nur noch fünf Jahre gültig. Für deren Erwerb und Verlängerung muss grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen.

Gesetzlich bestimmt ist dies in der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich untersuchen lassen, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen.

Eine Beschränkung der Untersuchung beim LKW-Führerschein ab 50 Jahren gibt es nun nicht mehr. Allerdings gibt es eine Vorschrift, die explizit Fahrerlaubnisinhaber ab diesem Alter betrifft. Denn bei der Verlängerung der Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E ist ab dem 50. Lebensjahr die Teilnahme an einem Funktions- und Leistungstest nachzuweisen. Dieser Test beinhaltet Untersuchungen zur:

  • Belastbarkeit
  • Konzentration
  • Aufmerksamkeit
  • Orientierung
  • Reaktionsfähigkeit.

Welche Untersuchung muss ab 50 für den LKW-Führerschein erfolgen?

Wie bei allen Erwerben oder Verlängerungen gilt auch bei einem LKW-Führerschein ab 50, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So ist neben der ärztlichen Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung auch ein Sehtest beim LKW-Führerschein ab 50 notwendig. Bei den Bus-Führerscheinen ist, wie bereits erwähnt, der Funktions- und Leistungstest zu durchlaufen und zusätzlich auch ein Führungszeugnis einzureichen.

Klasse 2 LKW-Führerschein: Ab über 50 Jahre ist ein Umtausch in CE notwendig.
Klasse 2 LKW-Führerschein: Ab über 50 Jahre ist ein Umtausch in CE notwendig.

Nutzen Sie den LKW-Führerschein (auch ab 50) privat, sind nur die allgemeinen Untersuchungen vorgeschrieben, zusätzliche Voraussetzungen für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr müssen Sie dann nicht vorweisen.

Kraftfahrer, die ihren Führerschein gewerblich nutzen, müssen zudem einen Nachweis für die Absolvierung der entsprechenden Schulungen gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erbringen. Bei einer Verlängerung bedeutet dies, dass die Weiterbildungsbescheinigung ebenfalls vorzulegen ist. Auch hier gilt, dass diese Vorgaben zum LKW-Führerschein nicht erst ab 50 Jahren gelten, sondern für alle Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen.

Inhaber der Führerscheinklasse 2 müssen diese in die Klasse CE umtauschen, wenn Sie das 50. Lebensjahr abgeschlossen haben. Tun Sie dies nicht dürfen Sie keine LKW mit mehr als 7,5 t Gesamtgewicht mehr führen. Bis zu diesem Alter gilt die Pflicht zu ärztlichen Untersuchungen bei dieser Klasse allerdings nicht. Bei diesem LKW-Führerschein gilt für über 50-jährige bei der Verlängerung dann:

  • Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung, Nachweis der Eignung
  • Teilnahme an einem Sehtest (Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Stereosehen)

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Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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14 Kommentare

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  1. Uwe S
    Am 12. September 2024 um 9:33

    Hallo , mein Name ist Uwe ich bin 62 Jahre alt ich habe meinen Führerschein 1984 gemacht unteranderem auch den C1E würdegerne meinen C1E privat weiterhin nutzen wollen . Hat er noch weiterhin seine Gültigkeit wenn ich die Nötige ärztliche Untersuchung auch jetzt noch Nachträglich machen würde oder ist es dafür zuspät, ich würde den C1E nur zu privaten Zweck nutzen wollen da ich mir ein 7.5 to WOMO zulegen
    möchte .

    Mfg Uwe S

  2. Peter
    Am 1. Mai 2024 um 17:47

    Hallo bin jetzt 53 Jahre und habe meinen LKW Führerschein noch nicht umgetauscht .Wollte den LKW Führerschein dieses Jahr umtauschen . Kann ich meinen LKW Führerschein noch umtauschen mit Arztliches Gutachten oder ist es ist dies zuspät von der Frist

  3. K.Vorbeck
    Am 16. April 2024 um 3:06

    Hallo, ich.Bj.1968, habe den Führerschein im letzten Jahr Dezember beantragt. Aufgrund der aktuellen ärztlichen Überlastung, habe ich erst im Feb. u. März 2024 Termine beim Augen-/Facharzt erhalten. Beides ist positiv ausgefallen, d.h. keine Beanstandungen. Nach digitaler Onlinebearbeitung, wurde mir jetzt zusätzlich eine praktische Prüfung auferlegt. Kosten ca. 1.000,-€. Mein Mitarbeiter hatte die gleichen Voraussetzungen, lebt jedoch im Landkreis Schleswig-Flensburg, und hat diesen jetzt ohne weitere Prüfung erhalten.( Beantragt im Februar 2024) Ich wohne im Kreis RD-ECKERNFÖRDE, und hier ist es anders. Ist dieses in der Sicht der Gleichbehandlung rechtens? MfG ut Eckernföör K.Vorbeck

  4. Seni
    Am 19. Februar 2024 um 19:06

    Wie geht es weiter wenn ich mit 56 den Sehtest für die Führerschein Verlängerung nicht mehr bestehe ? ( trotz Brille)

  5. Andreas
    Am 1. November 2023 um 12:59

    Gilt das generell für alle LKW-Fahrer, welche in Deutschland unterwegs sind oder nur für deutsche Staatsbürger?

  6. Rainer
    Am 19. November 2022 um 17:58

    Hallo, ich beschäftige mich zur Zeit zwangsläufig mit dem Führerscheinrecht und den Altfällen. Zugegebenermaßen habe ich mich lange davor gedrückt, jetzt wird es erforderlich. Das von mir bisher von außen betrachtete Chaos steigert sich in meiner Wahrnehmung derzeit maximal. Was hat man sich dabei gedacht? Wir hatten ein gutes System, entstanden ist der Turmbau zu Babel. Bei der Recherche muss man ständig auf Überraschungen gefasst sein, weil auch im Internet vieles problematisch ist. Der Gesetzgeber trägt seinen Teil dazu bei, indem er seit dem Jahre 2000 mindestens 80 Änderungen veranlasst hat. Das ist ein TOP-Beispiel für Bürokratie, für Zeit- und Geldverschwendung und weniger EU.

    Einen Vorschlag hätte ich für alle Geschädigten dieses Rechtsgebietes: Stellt Eure Fragen schriftlich an die Führerscheinbehörde Eures Kreises, dort “sollten” die Fachleute sitzen. Verlangt von denen eine Rechtsverbindliche Auskunft, damit Ihr wisst, was Sache ist und dementsprechend handeln könnt. So mache ich das jedenfalls.

  7. Schlapkohl
    Am 14. September 2022 um 14:12

    Möchte meinen Führerschein Privat verlängern. Bin über 60. Wo bekomme ich die nötigen Formulare für den Augenarzt und und Hausarzt her?

  8. Michi
    Am 6. April 2022 um 19:45

    Hallo Zusammen, bis zur alten Regelung war es möglich, eine Führerscheinverlängerung auszulassen, ohne das die Fahrerlaubnis ehem. Klasse 2 verlorengegangen ist. Also, z. B. Alte Klasse 2 zum 50. Geburtstag mit Gesundheitsnachweis auf Scheckkartenführerschein umgestellt und zum 60. Geburtstag die Fahrerlaubnis mit Gesundheitsprüfung wieder um 5 Jahre verlängert.

    Ist das heute immer noch so oder hat sich daran etwas geändert? Die Fahrerlaubnis Klasse 2 wurde 1986 erworben und die private Nutzung.

    Herzlichen Dank für eine Aufklärung

    Michi

  9. Rüdiger H.
    Am 19. Februar 2022 um 19:16

    In meinem neuen Scheckkartenführerschein läuft nur der CE Führerschein am Tag vor dem 50. Geburtstag ab, alle anderen (C1, C1E usw) sind bis zum Ende der Gesamtgültigkeit des Führerscheins (15 Jahre nach Ausstellung) gültig …
    Das verwirrt mich etwas, da ich überall widersprüchliche Informationen bekomme – ich fahre viel 3,5 tonner mit Anhänger, weshalb ich den C1(E) eigentlich weiterhin behalten will, aber darüber praktisch keine Fahrzeuge mehr, weshalb mir der CE egal ist.

    Darf ich nun weiter 3,5t + 3,5t Anhänger fahren nach dem 50.?

    Muss ich nur eine Gesundheitsprüfung machen (habe ich eh für mein Hobby regelmäßig, inkl Sehtest)?

    Oder muss ich alles in die Lizenz eintragen lassen, also eine neue Scheckkarte beantragen?

  10. Grubi
    Am 23. Januar 2022 um 0:09

    Hallo Miteinander,

    ich bin im April 2018 50 geworden. Habe den LKW-Schein Klasse 2, den ich ausschließlich privat nutze.
    Bin seit 2018 aber nicht mehr gefahren.
    Reicht es denn aus und ist es überhaupt noch möglich in 2022, jetzt mit bald 54, den Schein auf CE zu ändern, natürlich in Verbindung mit den notwendigen Gesundheit-Checks? Ich komme aus Bayern.
    Und kann mir jemand sagen, mit welchen Kosten ungefähr zu rechnen ist?
    Lieben Dank im Voraus.
    Grubi

  11. Uwe F
    Am 13. Juli 2021 um 17:21

    Hallo habe da mal eine Frage ich bin 50 geworden am 12.7.71 da musste ich die ärztliche Untersuchung machen jetzt habe ich aber von der führerscheinstelle einen Termin bekommen für August 21 die Frage ist ist das noch rechtzeitig oder bin ich denn mit meiner Frist drüber weil ich die ärztliche Untersuchung 1 Monat später abgebe weil vorher kein Termin geholt habe darf ich so noch mit meinem Führerschein fahren oder muss ich warten bis ich bei der führerscheinstelle war mit meiner ärztlichen Untersuchung Bescheinigung Gruß

  12. Günther K
    Am 13. Juli 2021 um 8:23

    Ich verstehe das Informationschaos auch nicht, gestern hatte ich bei der Polizei nachgefragt, ob es für über 50 jährige mit C1E eine verbindliche Notwendigen zur ärztlichen Untersuchung gibt. Ergebnis: Dort ist man der Meinung, dass für den Einsatz des C1E privat (ursprünglich nicht befristet ausgestellt) es keine Notwendigkeit eines Gesundheitstestes gibt und keine Befristung.
    Die Zeitungen sind voll von Umtauschfristentenregelungen, aber eine transparente Erklärung, ob ein C1E im Altbestand verlängert werden muss, obwohl er unbefristet ausgestellt wurde und ob das mit einem Gesundheitscheck zu kombinieren ist, findet man nicht.

  13. Arts
    Am 6. Juli 2021 um 13:43

    Moin zusammen….ich hab gerade mit der Führerscheinstelle in Cuxhaven gesprochen …ich habe C1 und C1E – 1973 gemacht…ich darf 7,5to fahren und mit Anhänger max. 12to ohne ärztliche Untersuchung.. oder sonst wass….warum kann das keiner im Netz klipp und klar erklären?

    • Stefan K
      Am 10. Februar 2022 um 14:21

      Ja Super… Ich habe heute in Norden ( Ostfriesland) gesagt bekommen, dass sobald der Führerschein ungeschrieben wird in ein Scheckkarten Format die Fristen und Untersuchungen gemacht werden müssen. Werden also automatisch ein getragen. Scheckkarten Führerscheine müssen alle 15 jahre erneuert werden. !! Die Nutzung auch für Privatzwecke (bei mir Boot Transport) gilt somit ohne Gesundheitsnachweis nicht mehr. Im Gegenteil, ich darf auch nur noch Zugmaschinen bis max 3,5to und max 3,5 to für Anhänger heisst ein Gespann von max 7,0 to.
      Der Schlepper vorm Boot gilt auch nicht als Landwirtschaftliches Fahrzeug oder Transport. Es muss also schwarze Nummer und der grosse Füherschein vorhanden sein.
      Ich habe mich beim danach beim ADAC erkundigt, die diese Variante bestätigt haben.
      Deswegen gibt es wohl auch die Übergangsfristen, damit jeder irgendwann sich alle 5 Jahre untersuchen lassen muss. Grund hierfür ist das erhöhte Gefahrenpotential bei grossen Gefährten und die immer mehr zunehmenden schweren Unfälle.
      Gruß an den anderen Zipfel vom Norden im Westen ;)

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