Lkw-Führerscheinklassen: Übersicht zur Fahrerlaubnis für Brummis
Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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Die Führerscheinklassen bei Lkw unterscheiden sich im Gewicht
Wer einen Lkw fährt, hat eine besondere Verantwortung auf den öffentlichen Straßen. Die großen, schweren Lastkraftwagen erfordern weitreichendere Fähigkeiten beim Manövrieren und bergen daher ein höheres Unfallpotential als normale Pkw.
Aus diesem Grund sind für das Führen von Lkw spezielle Fahrstunden zu nehmen und andere Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei staffeln sich die Lkw-Führerscheinklassen vor allem nach der zulässigen Gesamtmasse der großen „Brummis“ sowie nach der Fahrzeugkombination (mit Anhänger bzw. Last- und Sattelzüge).
In unserem Ratgeber klären wir zu den Einzelheiten jeder Führerscheinklasse des entsprechenden Lkw auf. Darüber hinaus finden Sie einen Vergleich zwischen den alten und den neuen Führerscheinklassen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: LKW-Führerscheinklassen
Nach der Umstellung auf den EU-Führerschein gibt es in Deutschland insgesamt vier Klassen, die berechtigen einen LKW zu führen. Das sind die Klassen C1, C1E, C und CE.
Ja, gemäß der 3. EU-Führerscheinrichtlinie müssen alle LKW-Führerscheinklasse alle fünf Jahre verlängert werden. Der LKW-Führerschein ist nicht unbegrenzt lang gültig. Welche Voraussetzungen für die Verlängerung gelten, erfahren Sie hier.
Auch nach dem Umtausch bleiben bestimmte Regelungen der alten Führerscheinklassen bestehen. Was Sie für Fahrzeuge fahren dürfen, erfahren Sie hier und hier.
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Die Klasse C1E ist die Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse C1. Sie befähigt Lkw-Fahrer und Besitzer eines "kleinen" Lkw-Führerscheins C1 zum Führen von einem zusätzlichen Anhänger. Der Führerschein C1E ist sehr rentabel in der Anschaffung. Wieso? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Lkw-Führerschein der Klasse C
Die Lkw-Führerscheinklassen zeichnen sich durch den Buchstaben C aus, welcher in Kombination mit der Ziffer 1 oder dem Buchstaben E noch weiterführende Klassen beschreibt.
Möchten Sie die Fahrerlaubnisklasse C erwerben, lernen Sie in den Stunden das Lenken von Kraftfahrzeugen über 3,5 t. Darüber hinaus können Sie einen Anhänger mit einem maximalen Gesamtgewicht von 750 kg ziehen. Eine weitere Einschränkung ist die Sitzplatzanzahl: Der Lkw darf maximal acht Sitze (exklusive Fahrersitz) haben. Sollte es sich jedoch um ein Gefährt handeln, welches von vornherein auf Personenbeförderung ausgelegt ist, darf es mit keiner der Lkw-Führerscheinklassen gefahren werden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Sitze.
Haben Sie die Prüfung zur Klasse C erfolgreich absolviert, so sind Sie zudem automatisch Inhaber der Klasse C1.
Um die körperliche Eignung für das Führen solcher Kfz nachzuweisen, müssen Sie sich einer gesundheitlichen Untersuchung unterziehen. Hier geht es vor allem darum, die Belastbarkeit des Führerschein-Anwärters zu testen sowie dessen Orientierungs- und Konzentrationsfähigkeit. Weitere wichtige Faktoren sind die Reaktionsfähigkeit und die Aufmerksamkeit des Fahrers.
Darüber hinaus muss der Betroffene den Weg zum Augenarzt bzw. zum Optiker auf sich nehmen und einen Sehtest machen. Für angehende Lkw-Fahrer mit Sehschwäche gilt: In diesem Berufszweig sind nur Brillen bis zu einer Stärke von +/- 8 Dioptrien gestattet. Andernfalls kommen Kontaktlinsen zum Einsatz.
Lkw-Führerschein der Klasse C1: bis maximal 7,5 t
Im Vergleich zu den anderen Lkw-Führerscheinklassen geht es bei der Klasse C1 um die leichteren Nutzfahrzeuge. Auch hier dürfen Sie ein Fahrzeug über 3,5 t fahren. Die Berechtigung besitzt jedoch bei diesem Lkw-Führerschein für Gefährte bis 7,5 t Gültigkeit.
Wie bei der Klasse C gilt: Es dürfen abgesehen vom Fahrersitz nicht mehr als acht Plätze vorhanden sein. Sollte der vorrangige Zweck die Personenbeförderung sein, darf ein C1-Fahrerlaubnisinhaber das Kfz nicht führen. Ein Anhänger bis maximal 750 kg kann aber ebenfalls gelenkt werden.
Mit dem Lkw-Führerschein der Klasse CE Lastzüge fahren
Während es bei den bisher besprochenen Lkw-Führerscheinklassen vor allem um große Gefährte mit einem vergleichsweise leichten Anhänger ging, erhalten Sie mit dem CE-Führerschein die Berechtigung, auch größere Lasten an Ihren Lkw anzuhängen.
An die Lkw, die Sie mit der Klasse C fahren können, dürfen Sie in der CE-Klasse nun Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ziehen. Nach oben gibt es hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse keine Begrenzung. Sie können daher auch mit diesem Lkw-Führerschein Lasten bis 40 t bewegen. Dies ist das maximale Gewicht, das schwere Lkw (Skw) in Deutschland wiegen dürfen.
Die Voraussetzung ist ein Mindestalter von 21 Jahren sowie ein C-Lkw-Führerschein. Auch muss ein allgemeiner und ein augenärztlicher Gesundheitscheck vorgelegt werden.
Klasse C1E: Kombination bis 12 t
Wie die Kombination aus den Buchstaben der jeweiligen Lkw-Führerscheinklassen bereits zeigt, kann der Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis Lkw der Klasse C1 fahren (also bis 7,5 t) und einen Anhänger über 750 kg. Alternativ kann damit auch eine Kombination aus einem Auto der Klasse B und einem Anhänger über 3,5 t gefahren werden. Insgesamt darf der gesamte Zug ein Gesamtgewicht von 12 t nicht überschreiten.
Auch bei dieser Klasse müssen die Nachweise aus dem Gesundheitscheck vorgelegt werden. Eine weitere Voraussetzung ist der Führerschein der Klasse C1.
Weitere Berechtigungen mit den C-Klassen
Für alle Lkw-Führerscheinklassen gilt: Sie berechtigen den Inhaber zum Fahren einer Reihe weiterer Kfz. Dazu gehören die folgenden Gefährte:
- Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, der Notarzt- und Sanitätsdienste, der nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
- Wohnmobile
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
- Krankenkraftwagen
- Leichenwagen
- Beschussgeschützte Fahrzeuge
- Spezialisierte Verkaufswagen
Lkw-Führerscheinklassen C und CE schon mit 18 machen – Das geht!
Unter bestimmten Umständen können bereits Fahrschüler ab 18 Jahren die Fahrerlaubnis für die Klassen C und CE erlangen:
- Wenn der Fahrschüler die Grundqualifikation gemäß § 4 des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) erworben hat
- Während oder nach einer Berufsausbildung zum
- staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des Berufskraftfahrers
- staatlich anerkannten Ausbildungsberuf der Fachkraft im Fahrbetrieb
- staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in welchem der Fahrschüler gleichwertige Kenntnisse erwirbt
Gültigkeit beim Lkw-Führerschein: Welche Klasse muss wann erneuert werden?
Im Dezember 2016 wurde eine neue Regelung durchgesetzt, nach der die Lkw-Führerscheinklassen nicht mehr unbegrenzt gültig sind. Stattdessen wird ein LKW-Führerschein nur noch für fünf Jahre ausgestellt. Dies gilt für jede oben vorgestellte C-Klasse.
Nach Ablauf dieser fünf Jahre müssen die Inhaber ihre Fahrerlaubnis erneut verlängern. Dazu muss keine erneute Prüfung – ob praktischer oder theoretischer Natur – abgelegt werden. Allerdings ist für die Verlängerung eine erneute medizinische Untersuchung wie bei der Ersterteilung der Erlaubnis erforderlich.
Darüber hinaus müssen die Betroffenen in aller Regel ein aktuelles Passfoto für das neue Dokument vorlegen.
Die Kosten für die Verlängerung können sich unter Berücksichtigung der genannten Erfordernisse auf bis zu 200 Euro belaufen.
Näheres zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Nicht nur die Gültigkeitsdauer-Reform der Lkw-Führerscheinklassen ist ein Anzeichen dafür, dass immer strenger die Eignung eines Lkw-Fahrers nachgewiesen werden muss. Wer zudem gewerblich einen Brummi bewegen möchte, der muss seit dem 10. September 2009 eine berufliche Grundqualifikation nach dem BKrFQG erwerben. Dies sieht nicht nur den Erwerb notwendiger Fähig- und Fertigkeiten für das Fahren der Lkw vor, sondern auch regelmäßige Weiterbildungen.
Es gibt drei Optionen, die erforderliche Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG zu erlangen. Das sind zum einen die gleichen Bedingungen, die, wie oben beschrieben, es einem 18-Jährigen ermöglichen, einen LKW-Führerschein der Klasse C oder CE zu erwerben: Der Betroffene erhält einen Abschluss in den Berufen „Fachkraft im Fahrbetrieb“, „Berufskraftfahrer“ oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Inhalten.
Zum anderen kann eine entsprechende Prüfung für alle Lkw-Führerscheinklassen abgelegt werden, wobei es auch hier wieder zwei unterschiedliche Möglichkeiten gibt:
- Grundqualifikation ohne Ausbildungspflicht: Sie müssen zwei umfangreiche Examen bestehen. Der theoretische Teil umfasst 240 Minuten, der praktische Teil beläuft sich auf 210 Minuten.
- Beschleunigte Grundqualifikation mit Ausbildungspflicht: Die Ausbildung umfasst an dieser Stelle 140 Stunden (je 60 Minuten). Die theoretische Prüfung nimmt anderthalb Stunden in Anspruch.
Die Prüfungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammern (IHK).
Als Nachweis für die Grundqualifikation wird in den Lkw-Führerschein der Klasse C die Schlüsselzahl 95 in das Feld 12 eingetragen sowie das Ablaufdatum derselben.
Wie sieht die Prüfung für künftige Lkw-Fahrer aus?
Erfüllen Sie die bisher beschriebenen Voraussetzungen (Mindestalter, körperliche Anforderungen etc.), können Sie einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis für eine der Lkw-Führerscheinklassen stellen.
Üblicherweise müssen Sie dabei folgende Unterlagen bereithalten:
- Biometrisches Passfoto
- Gültiges Ausweisdokument
- Nachweis über die gesundheitliche und augenärztliche Untersuchung
- Beleg über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
Neben dem Antrag müssen für alle Lkw-Führerscheinklassen natürlich auch entsprechende Theorie- und Praxisstunden für die entsprechende Ausbildung absolviert werden. Bei den Klassen C und C1 umfassen die theoretischen Stunden insgesamt 16 Doppelstunden (jeweils 45 Minuten). Bei den Klassen C1E und CE müssen insgesamt 10 Doppelstunden Theorie besucht werden.
Lkw-Führerscheinklassen: Alt und Neu im Überblick
Im Laufe der vergangenen Jahre wurden die Fahrerlaubnisklassen in Deutschland mehr als einmal reformiert, was gern zu Verwirrungen führt. Teilweise waren auch die Lkw-Führerscheinklassen von einer solchen Überarbeitung betroffen.
Lkw-Führerschein der Klasse 2: Entsprechung und Umtausch
Die alte Führerscheinklasse war zumindest in der BRD immer eine Fahrerlaubnis für den Lkw. Wer heutzutage noch ein solches Dokument besitzt, kann sich dieses in einen neunen LKW-Führerschein umschreiben lassen. In der folgenden Tabelle erfahren Sie, welchen heutigen Fahrerlaubnisklassen die damalige Klasse 2 entspricht:
Wo und wann erteilt? | Entsprechungen | Beschränkende Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T | C172 BE 79.06 |
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T | C 172 BE 79.06 A1 79.05 A 79.03, 79.04 |
BRD - nach dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C, CE, C1, C1E, L, T | C 172 BE 79.06 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
DDR - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, 175 |
DDR - zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, L | L 174, 175 A1 79.05 A 79.03, 79.04 |
DDR - nach dem 1.04.1980 | AM, A1, A, B, L | L 174, 175 A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 |
Einschränkungen bzw. weitere Berechtigungen werden mithilfe von Schlüsselzahlen eingetragen. So dürfen Sie bspw. mit der Schlüsselzahl C 172 auch Busse (Fahrerlaubnisklasse D) fahren, sofern Sie dabei keine Fahrgäste befördern.
Kann ich mit einem Führerschein der Klasse 3 Lkw fahren?
Wie Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, sind in der Klasse 2 bereits alle Berechtigungen für sämtliche heute gültigen Lkw-Führerscheinklassen enthalten. Aber bedeutet das im Umkehrschluss, dass die damalige Klasse 3 keine entsprechenden Befugnisse für das Führen von Lkw enthält?
Wie auch bei der Klasse 2 kommt es bei der Klasse 3 darauf an, wo und wann Sie die jeweilige Fahrerlaubnis erworben haben. Auch für diese Fälle haben wir eine übersichtliche Tabelle für Sie:
Wo und wann erteilt? | Entsprechungen | Schlüsselnummern |
---|---|---|
BRD - vor dem 1.12.1954 - Klasse 3 (a+b) | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
BRD - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.05 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
BRD - zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174, L 175 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
BRD - nach dem 1.01.1989 | AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L Auf Antrag: T | A1 79.03, 79.04 A 79.03, 79.04 BE 79.06 L 174 C1 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
DDR (Klasse 3 für Pkw, Lkw und Motorräder) - vor dem 31.03.1957 | AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L Auf Antrag: T | BE 79.06 L 174, L 175 C 171 CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - vor dem 1.12.1954 | AM, A1, A2, A, B, L | L 174, L 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - zwischen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 | AM, A1, L | A1 79.05 L 174, 175 |
DDR (Klasse 3 für Traktoren) - nach dem 31.03.1980 | AM, L | L 174, L 175 |
Ich besitze den alten Klasse 3 Führerschein.
Meine Frage darf ich einen LKW mit einem Leergewicht von 5000 kg und einem Gesamtgewicht von 9200 kg leer überführen?
Der LKW soll dann auf 7,49 T ,Wohnmobilumbau, abgelastet werden.
Gruß
Frank A