Ordnungswidrig gegen § 28 GGVSEB gehandelt, indem der Fahrer
Bußgeld
(Nr. 1) ein Versandstück beförderte;
250 Euro
(Nr. 2) eine darin enthaltene Vorschrift zur Beförderungsein- oder -beschränkung missachtete;
500 Euro
(Nr. 3) weder Füllungsgrad noch Masse und Temperatur einhielt;
250 Euro
(Nr. 4) eine darin enthaltene Vorschrift zum Betrieb von Tanks oder zusätzliche Vorschriften missachtete.
100 Euro
... Tanks bei denen mit Personen- & Umweltschäden gerechnet werden muss
500 Euro
... Tanks bei denen nicht mit Personen- & Umweltschäden gerechnet werden muss
250 Euro
(Nr. 5) nicht prüfte, ob der Tank dicht ist;
250 Euro
(Nr. 6) die Großzettel nicht entfernte/anbrachte oder abdeckte;
100 - 250 Euro
(Nr. 7) gegen Vorschriften zu orangefarbenen Tafeln oder Kennzeichnung nach den Abschnitten 3.4.15, 5.3.3 und 5.3.6, indem die Tafel/Kennzeichnung ...
... nicht richtig angebracht oder sichtbar gemacht wurde;
100 Euro
... gar nicht angebracht oder sichtbar gemacht wurde;
300 Euro
... nicht richtig oder nicht vollständig entfernt oder verdeckt wurde;
100 Euro
(Nr. 8) eine Maßnahme nicht trifft:
250 Euro
(Nr. 9) nicht nachprüfte, ob das Warnkennzeichen befestigt wurde;
250 Euro
(Nr. 10) eine der nachfolgenden Bescheinigungen nicht mitführte oder nicht rechtzeitig aushändigte:
- Schriftliche Weisung
150 Euro
- Beförderungspapier
150 Euro
... zwar mitgeführt, dieses verstieß jedoch gegen die Vorschriften (z. B. weil Angaben fehlten)
100 Euro
- Lichtbildausweis
150 Euro
- Großcontainer- oder Fahrzeugpackzertifikat
150 Euro
- Zulassungsbescheinigung
150 bis 400 Euro
- Bescheinigung über die Schulung des Fahrzeugführers nicht mitgeführt. Es fehlten ...
... der Basiskurs (Erstschulung),
300 Euro
... der Aufbaukurs (Erstschulung),
300 Euro
... der Basis- und Aufbaukurs (Erstschulung),
500 Euro
... der Auffrischungskurs,
300 Euro
- Bescheinigung über die Prüfung des Aufsetztanks (innerstaatlich);
150 bis 400 Euro
- Kopie der behördlichen Genehmigung;
140 bis 400 Euro
- Feuerlöschgerät;
150 Euro
- Plombierung der Feuerlöschgeräte;
50 Euro
- Ausrüstungsgegenstände;
150 Euro
- Ausnahmezulassung;
150 bis 400 Euro
(Nr. 11) eine darin enthaltene Vorschrift zur Überwachung missachtet;
250 Euro
(Nr. 12) gefährliche Reste des Füllgutes nicht entfernte oder entfernen ließ;
250 Euro
(Nr. 13) mit Alkohol am Steuer unterwegs war;
250 Euro
(Nr. 14) sich nicht vergewisserte, dass eine Leitung/ein Rohr entleert wurde;
250 Euro
(Nr. 15) einen Tank nicht erdete;
150 Euro
(Nr. 16) eine dort genannte Vorschrift missachtete.
100 bis 250 Euro
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Gefahrgut auf dem LKW
Was fällt unter Gefahrgut?
Als Gefahrgut gelten besonders gefährliche Substanzen. Aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes ist ihre Beförderung mit besonderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verbunden. Darunter fällt insbesondere die Gesundheits- und Lebensgefahr für Mensch und Tier. Dabei werden verschiedene Gefahrgutklassen unterschieden.
Wo müssen gefährliche Güter beim Transport gekennzeichnet werden?
Wenn ein LKW festes, flüssiges oder gasförmiges Gefahrgut transportiert, ist an dessen Vorder- und Rückseite eine ADR-Warntafel in orangener Farbe anzubringen.
Wie schnell darf ein LKW mit Gefahrgut fahren?
Zunächst einmal müssen LKW-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch der Ladung des Fahrzeugs anpassen und gegebenenfalls etwas langsamer fahren, als es vor Ort erlaubt wäre. Des weiteren gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW. Näheres erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Höchstgeschwindigkeit für LKW.
Transport gefährlichen Gütern mit dem LKW
Für den Gefahrguttransport von LKW sieht das Verkehrsrecht strenge Vorschriften vor, da im Falle von Missachtung oder Fahrlässigkeit schnell die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Doch was ist eigentlich genau unter Gefahrgut zu verstehen?
Was schreibt die Gefahrgutverordnung (GGVS) für die Beförderung gefährlicher Güter vor? Zu welchen Strafen kann es bei Missachtung der Vorschriften der GGVS kommen?
Welche unterschiedlichen Gefahrgutklassen können unterschieden werden und welche spezielle Ausbildung benötigen die Fahrer der Gefahrgut-LKW? Viele Fragen, auf die wir in unserem Ratgeber zum Thema LKW mit gefährlichen Gütern Antworten geben werden.
Der Gefahrguttransport ist auf Straßen längst zum Alltag geworden. Hierbei wird Gefahrgut vom Absender zum Empfänger transportiert. Doch was genau ist unter Gefahrgut zu verstehen? Der Begriff bezeichnet Stoffe, Lösungen, Gemische und Gegenstände, deren enthaltene Stoffe wegen ihrer chemischen, physikalischen oder sonstigen Eigenschaften beim Transport zu einer Gefahr der öffentlichen Sicherheit werden können. Ferner kann das Gefahrgut noch folgendermaßen differenziert werden:
entzündliche Stoffe
flüssige Stoffe
feste Stoffe
oxydierende Stoffe
giftige Stoffe
ätzende Stoffe
Allgemeine Information zur Gefahrgutverordnung
Damit die öffentliche Sicherheit beim Gefahrguttransport so gut wie möglich gesichert wird, sieht das Verkehrsrecht eine Gefahrgutverordnung vor. Diese regelt in Deutschland den nationalen sowie internationalen Transport von Gefahrgut auf Straßen, Schienen, Binnengewässern, in der Luft und zur See. Grundlage ist das nationale und internationale Gefahrgutrecht. Entsprechend der verschiedenen Transportwege, gibt es für den Gefahrguttransport spezifische Gefahrgutverordnungen. Unterschieden werden können:
Gefahrgutverordnungen Straße, Eisenbahn und Binnengewässer
Im weiteren Ratgeber zum Thema LKW mit gefährlichen Gütern ist der Fokus ausschließlich auf die GGVS gerichtet.
Gefahrgut-LKW: Welche Regelungen gelten für den Gefahrguttransport?
LKW, die Gefahrgut transportieren, werden als Gefahrgut-LKW bezeichnet. Dabei können sowohl ein Tankfahrzeug als auch ganz normale Hänger oder Sattelzüge ein Gefahrgut-LKW darstellen. Laut der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) muss ein Gefahrgut-LKW sichtbar rund um den Transporter mit spezifischen Warntafeln, Gefahrgutzeichen und/oder Gefahrgutaufkleber gekennzeichnet sein. Zudem ist der Fahrer verpflichtet, während der Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutzettel und Unfallmerkblätter mit sich zu führen. Diese Merkblätter geben verschiedene Auskünfte. Dazu gehören:
Bezeichnung des Gefahrgutes/Stoffes
spezielle Eigenschaften des Gefahrgutes/Stoffes
Gefahrenart des Gefahrgutes/Stoffes
Unfallmaßnahmen bei Brand oder Auslaufen des Gefahrgutes/Stoffes
Schutzausrüstung des Fahrers und LKW
zutreffende Erste-Hilfe-Maßnahme bei Berührung oder Einatmung des Gefahrgutes/Stoffes
diverse Notrufnummern (sowohl zur Unterstützung der Polizei und Feuerwehr, als auch des Herstellers des Gefahrgutes, so dass Informationen über Maßnahmen zur Gegenabwehr eingeleitet werden können)
Im internationalen Gefahrguttransport müssen diese Merkblätter in jeder amtlichen Landessprache mitgeführt werden, die der Gefahrgut-LKW beim Transport durchfährt.
geeignete persönliche Schutzausrüstung laut schriftlicher Weisung der ADR
Abhängig vom Transportgut sind darüber hinaus weitere Ausrüstungsgegenstände – abhängig der jeweiligen Gefahrgutklassen – für die Beförderungseinheit von festen und flüssigen Stoffen verpflichtend:
Kanalisationsabdeckung (Mindestabmessung 100 x 100 cm)
Schaufel (kein Kehrblech), Klappspaten ist anerkannt
Besen (kein Handfeger)
Auffangbehälter, Material und Größe sind nicht vorgeschrieben
Bindemittel ist in der aktuellen Verordnung nicht mehr gefordert, es wird jedoch eine Empfehlung ausgesprochen. Der Gefahrguttransport auf der Straße erfolgt in der Regel in Silo- oder Tankfahrzeugen. Der Transport von Gefahrgut geht aber auch in Planzügen vonstatten, wobei es sich hier meist um feste (pulverförmig) oder flüssige Stoffe handelt, die sich in großen Stahlfässern oder Plastikbehältern befinden. Die Wahl der Verpackung richtet sich dabei immer um die Gefahrgutklasse des Inhaltes.
Bußgeldkatalog Gefahrgut: Bußgeldtabelle mit Bußgeldern
An einem Gefahrguttransport sind immer mehrere Personen tätig. Angefangen über den Fahrer des Gefahrgut-LKW über den Absender, Verpacker und Verlader bis hin zum Fahrzeughalter, Empfänger oder Eigentümer.
Der Bußgeldkatalog “Gefahrgut” nimmt dabei jede Person in die Pflicht, die in welcher Form auch immer, im Gefahrguttransport involviert ist. Doch welche Konsequenzen drohen, wenn der Fahrzeugführer die Vorschriften der Gefahrgutverordnung missachtet?
So viel sei vorweggenommen: Dass der Gesetzgeber bei Verstößen gegen die Vorschriften der GGVS keinen Spaß versteht, wird schon alleine durch die hohen Bußgeldbescheide deutlich.
Folgender Ausschnitt aus der Bußgeldtabelle bzw. dem Bußgeldkatalog Gefahrgut zeigt, worauf sich Fahrzeugführer gefasst machen müssen: Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 4 Abs. 2
Nr.1 eine Behörde nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigt oder nicht oder nicht rechtzeitig benachrichtigen lässt und nicht mit Informationen versieht oder versehen lässt:
250 Euro Bußgeld
Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 4 Abs. 3
Nr. 1 die Sendung nicht oder nicht rechtzeitig anhält oder die Beförderung fortsetzt:
500 Euro Bußgeld
Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 28
Ordnungswidrig gegen § 28 GGVSEB gehandelt, indem der Fahrer
Bußgeld
(Nr. 1) ein Versandstück beförderte;
250 Euro
(Nr. 2) eine darin enthaltene Vorschrift zur Beförderungsein- oder -beschränkung missachtete;
500 Euro
(Nr. 3) weder Füllungsgrad noch Masse und Temperatur einhielt;
250 Euro
(Nr. 4) eine darin enthaltene Vorschrift zum Betrieb von Tanks oder zusätzliche Vorschriften missachtete.
100 Euro
... Tanks bei denen mit Personen- & Umweltschäden gerechnet werden muss
500 Euro
... Tanks bei denen nicht mit Personen- & Umweltschäden gerechnet werden muss
250 Euro
(Nr. 5) nicht prüfte, ob der Tank dicht ist;
250 Euro
(Nr. 6) die Großzettel nicht entfernte/anbrachte oder abdeckte;
100 - 250 Euro
(Nr. 7) gegen Vorschriften zu orangefarbenen Tafeln oder Kennzeichnung nach den Abschnitten 3.4.15, 5.3.3 und 5.3.6, indem die Tafel/Kennzeichnung ...
... nicht richtig angebracht oder sichtbar gemacht wurde;
100 Euro
... gar nicht angebracht oder sichtbar gemacht wurde;
300 Euro
... nicht richtig oder nicht vollständig entfernt oder verdeckt wurde;
100 Euro
(Nr. 8) eine Maßnahme nicht trifft:
250 Euro
(Nr. 9) nicht nachprüfte, ob das Warnkennzeichen befestigt wurde;
250 Euro
(Nr. 10) eine der nachfolgenden Bescheinigungen nicht mitführte oder nicht rechtzeitig aushändigte:
- Schriftliche Weisung
150 Euro
- Beförderungspapier
150 Euro
... zwar mitgeführt, dieses verstieß jedoch gegen die Vorschriften (z. B. weil Angaben fehlten)
100 Euro
- Lichtbildausweis
150 Euro
- Großcontainer- oder Fahrzeugpackzertifikat
150 Euro
- Zulassungsbescheinigung
150 bis 400 Euro
- Bescheinigung über die Schulung des Fahrzeugführers nicht mitgeführt. Es fehlten ...
... der Basiskurs (Erstschulung),
300 Euro
... der Aufbaukurs (Erstschulung),
300 Euro
... der Basis- und Aufbaukurs (Erstschulung),
500 Euro
... der Auffrischungskurs,
300 Euro
- Bescheinigung über die Prüfung des Aufsetztanks (innerstaatlich);
150 bis 400 Euro
- Kopie der behördlichen Genehmigung;
140 bis 400 Euro
- Feuerlöschgerät;
150 Euro
- Plombierung der Feuerlöschgeräte;
50 Euro
- Ausrüstungsgegenstände;
150 Euro
- Ausnahmezulassung;
150 bis 400 Euro
(Nr. 11) eine darin enthaltene Vorschrift zur Überwachung missachtet;
250 Euro
(Nr. 12) gefährliche Reste des Füllgutes nicht entfernte oder entfernen ließ;
250 Euro
(Nr. 13) mit Alkohol am Steuer unterwegs war;
250 Euro
(Nr. 14) sich nicht vergewisserte, dass eine Leitung/ein Rohr entleert wurde;
250 Euro
(Nr. 15) einen Tank nicht erdete;
150 Euro
(Nr. 16) eine dort genannte Vorschrift missachtete.
100 bis 250 Euro
Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 1 (auch Verlader) eine dort genannte Vorschrift über die Beladung und Handhabung nicht beachtet:
Zusammenladung:
250 Euro Bußgeld
Begrenzung der beförderten Mengen:
250 Euro Bußgeld
Handhabung und Verstauung:
300 Euro Bußgeld
Reinigung nach dem Entladen:
250 Euro Bußgeld
Sondervorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung:
300 Euro Bußgeld
Ausrichten von Versandstücken und Umverpackungen:
250 Euro Bußgeld
Beladung trotz einer bei Dokumentenkontrolle / Sichtprüfung festgestellten Rechtsnonkonformität:
100 bis 500 Euro Bußgeld
Unterlassene Untersuchung vor Beladung:
125 Euro Bußgeld
Mangelnde Rechtskonformität bei Ankunft am Be- und Entladeort:
100 bis 500 Euro Bußgeld
Be- oder Entladung an unzulässiger Stelle:
100 Euro Bußgeld
Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 2 (auch Verlader, Entlader, Beförderer und Empfänger) eine dort genannte Vorschrift über
Nr. 1 das Verbot der direkten Sonneneinstrahlung, der Einwirkung von Wärmequellen und zum Abstellen an ausreichend belüfteten Stellen nicht beachtet:
300 Euro Bußgeld
Nr. 2 die Beförderung in Versandstücken nicht beachtet:
250 Euro Bußgeld
Nr. 3 das Rauchverbot nicht beachtet:
250 Euro Bußgeld
Nr. 4 das Rauchverbot sowie das Verbot von Feuer und offenem Licht nicht beachtet:
250 Euro Bußgeld
Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 29 Abs. 4 (auch Beförderer und Verlader)
eine Vorschrift über die Verladung oder Kennzeichnung nicht beachtet:
300 Euro Bußgeld
Ordnungswidrigkeit, die darin besteht, dass der Fahrzeugführer entgegen § 35 Abs. 3
Satz 7 die Fahrwegbestimmung nicht beachtet:
250 Euro Bußgeld
Satz 7 oder entgegen § 35 Abs. 7 Satz 2 einen Bescheid, eine Bescheinigung, eine Reservierungsbestätigung oder ein Beförderungspapier nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt:
250 Euro Bußgeld
Gefahrgutklassen in der Übersicht
In der Gefahrgutverordnung werden insgesamt neun Gefahrgutklassen unterschieden, deren Einteilung durch spezielle Symbole erfolgt. Die neun Gefahrgutklassen sind ferner noch in Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen (Klasse 1) bzw. nach einem Klassifizierungscode (Klasse 2 bis 9) unterteilt. Das Gefahrgut an sich ist in einer Datenbank verzeichnet, die Aufschluss über die Gefahrenklasse, Gefahr nach Mengen und weiteres gibt. Nachfolgend werden die Gefahrgutklassen und ihre jeweilige Bedeutung vorgestellt:
Klasse 1: Sprengstoffe und Gegenstände, die Sprengstoffe enthalten – Beispiele: Feuerwerkskörper, Signalkörper, Munition, Schwarzpulver, Anzünder, Sprengstoff usw.; in der Gefahrgutklasse 1 gibt es sechs Unterklassen
Klasse 9: verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände – Beispiele: Asbest, PCB-haltige Kondensatoren, Lithiumbatterien
Brauchen Fahrer ein spezielle Ausbildung?
Der Umgang und Transport von gefährlichen Gütern und Stoffen verlangt von allen Beteiligten ein Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein. Zudem schreibt die ADR (Abkürzung für Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, zu deutsch: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) vor, dass jeder Mitarbeiter auch über entsprechendes Wissen und Können verfügen muss, um die gesetzlichen Forderungen der Gefahrgutverodnung erfüllen zu können.
Hierfür müssen Fahrer eines Gefahrgut-LKW eine spezielle Ausbildung bzw. Lehrgang absolvieren, um die ADR-Bescheinigung zu erwerben. Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung, wird die Bescheinigung für fünf Jahre ausgestellt.
Nach Ablauf der Frist müssen die Fahrer erneut den Lehrgang durchlaufen. Ohne die ADR-Bescheinigung darf die Beförderung gefährlicher Güter nur unter Beachtung spezieller Besonderheiten und besonderer Einschränkungen erfolgen. Aber nicht nur die Fahrer, sondern alle Personen, die beim Gefahrguttransport beteiligt sind, müssen entsprechende Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Diese werden im Rahmen von regelmäßig durchzuführenden Schulungen vermittelt. Aber auch für Unternehmen, die am Gefahrguttransport beteiligt sind, gibt es Vorschriften. So muss im Normalfall ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. In der Gefahrtgutbeauftragtenverordnung sind aber auch Befreiungen verankert. Wenn die auf einen Betrieb zutreffen, muss folgerichtig auch kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.
ADR-Bescheinigung: Informationen zum Gefahrgüterführerschein
Mit der ADR-Bescheinigung, auch ADR-Schulungsbescheinigung oder Gefahrguterführerschein genannt, bekommt der Fahrer eines Gefahrgut-LKW die Erlaubnis für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Doch wo kann man den Kurs machen? Wie läuft die Prüfung ab?
Wie bekommt man den Gefahrgüterführerschein?
Um in den Besitz der ADR-Bescheinigung zu kommen, können Fahrer an einem ausgewählten Schulungsveranstalter an einem entsprechenden Lehrgang teilnehmen. Der Lehrgang setzt sich aus einem dreitägigen Basiskurs und anschließender Prüfung zusammen. Um die Prüfung zu bestehen, dürfen die Kandidaten maximal fünf der insgesamt 30 Fragen falsch beantworten.
Wie lange ist der Gefahrguterführerschein gültig?
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und bestandener Prüfung hat die ADR-Bescheinigung eine Gültigkeit von fünf Jahren. Der Gefahrgüterführerschein kann jedoch verlängert werden. Hierfür muss der Besitzer innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres eine Fortbildungsschulung (dauert 1,5 Tage) besuchen und die anschließende IHK-Prüfung bestehen. Zum 1. Januar 2013 trat eine allgemeingültige Änderung für den Gefahrgüterführerschein in Kraft. Seit diesem Stichtag wird die bisherige Papierform der ARD-Schulungsbescheinigung durch Scheckkarten (sog. ADRCard) ersetzt.
Wo kann man den Gefahrgüterführerschein machen?
Die Prüfungen für die ADR-Bescheinigung werden in Deutschland von der jeweils zuständigen Deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. In Österreich sind dagegen das Berufsförderungsinstitut oder das Wirtschaftsförderungsinstitut zertifizierte Stellen, an denen sowohl die Ausbildung als auch Prüfungen angeboten werden. In der Schweiz werden von mehreren Organisationen der Transportbranche Schulungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße angeboten. Die Aufsicht über Kurse und Prüfungen sowie das Ausstellen der ADR-Bescheinigung nimmt die Vereinigung der Straßenverkehrsämter im Auftrag des Bundes und der Kantone wahr.
Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.
Mein Fahrer hat ein Bußgeld bekommen, wegen mangelnder Ladungssicherung, 1000€ kommt mir ein wenig viel vor?
Finde leider nichts in dem Bußgeldkatalog.
Hallo wurde bei einem Gefahrgut Transport angehalten und die Ladungsicherung wurde bemängelt was wird mir hier drohen 1300 Punkte. Zeichen war aufgeklappt und sonst war alles Top.
ein Lkw mit fest installierten 1000l Dieseltank, (Mit 800l gefüllt) führt noch 11kg Propan und 10 Spraydosen mit. Kommt das hin oder zählt die Gebindegröße, nicht die Füllmenge des Dieseltankes?
Hallo, fahre gefahrgut und bin auch im besitz aller notwendigen papiere ausser das seit 1 monat mein personalausweiss abgelaufen ist . gilt der führerschein als lichtbildausweiss oder droht eine strafe bei überprüfung?
ein Fahrer (Ungar) von mir wurde mit Gefahrgut angehalten. Er hatte die schriftliche Weisung nur in deutsch dabei. Da sein deutsch aber zu schlecht ist, hätte er die Weisung auch in ungarisch dabei haben müssen. Was kommt da für ein Strafe auf mich zu? Bussgeld, Punkte und/oder Fahrverbot?
Die Verjährung tritt frühestens nach sechs Monaten ein (§ 31 Abs. 2 Zif. 4 OwiG). Sollte ein Bußgeldbescheid nicht zustellbar gewesen sein, Aufgrund von falschen Adressen etc. wird die Verjährung unterbrochen. Eine Verfolgung der Owi ist dann bis zu drei Jahre möglich. Dies sollte dann in der Verfahrensakte nachvollziehbar sein.
Wurde es einfach nur verpennt, den Bescheid rauszuschicken, ist nach sechs Monaten die Verjährung durch.
Ein Fahrer wurde mit 2400 Punkten ohne Warntafel und ohne ADR Schein angehalten! Die Ladungssicherung war auch ungenügend! Hinzu kommt das er 20% überladen (7,5to)war!
Welche Strafe bekommt der Halter und welche der Fahrer?
ich bin gefahren mit LKW über 7,5 to mit Kennzeichnung Pflichtigen Gefahrgut auf einer Straße die für Gefahrgut gesperrt ist. Kennzeichnung meines Fahrzeug war richtig.
für Straße mit Gefahrgut ist nur für Zulieferer Frei
Hallo,
Mein Fahrer hat ein Bußgeld bekommen, wegen mangelnder Ladungssicherung, 1000€ kommt mir ein wenig viel vor?
Finde leider nichts in dem Bußgeldkatalog.
Hallo wurde bei einem Gefahrgut Transport angehalten und die Ladungsicherung wurde bemängelt was wird mir hier drohen 1300 Punkte. Zeichen war aufgeklappt und sonst war alles Top.
Hallo,
Braucht man einen ADR-Schein für diesen Tankfahrzeug voll mit Bier? 20.000 l Bier
Hallo,
ein Lkw mit fest installierten 1000l Dieseltank, (Mit 800l gefüllt) führt noch 11kg Propan und 10 Spraydosen mit. Kommt das hin oder zählt die Gebindegröße, nicht die Füllmenge des Dieseltankes?
Danke.
Hallo Florian,
bei Fragen dieser Art wenden Sie sich am besten an die für den Gefahrguttransport zuständige Behörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, fahre gefahrgut und bin auch im besitz aller notwendigen papiere ausser das seit 1 monat mein personalausweiss abgelaufen ist . gilt der führerschein als lichtbildausweiss oder droht eine strafe bei überprüfung?
Hallo Achim,
laut Angaben des BMVBS sollten alle amtlich herausgegebenen Ausweise mit Lichtbild akzeptiert werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ein Fahrer (Ungar) von mir wurde mit Gefahrgut angehalten. Er hatte die schriftliche Weisung nur in deutsch dabei. Da sein deutsch aber zu schlecht ist, hätte er die Weisung auch in ungarisch dabei haben müssen. Was kommt da für ein Strafe auf mich zu? Bussgeld, Punkte und/oder Fahrverbot?
Hallo Benny,
wurde die schriftliche Weisung nicht mitgeführt, so kommen laut Bußgeldkatalog 150 Euro Bußgeld in Frage.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was ist, wenn jemand ohne Führerschein neben einem LKW mit aufgeklappter Warntafel (Gefahrgut) raucht?
Kann diese Person dann auch belangt werden?
LG Jessica
Hallo Jessica,
wenn dies auf der Warntafel gesondert ausgeschildert ist, dann könnte bei der Kontrolle ein Bußgeld anfallen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
bin mit Gefahrgut am 17.06 2015 durch den Elbtunnel gefahren Bußgeldbescheid kommt am 23.03.2016. Ist das nicht Verjährt?
Hallo Thorsten,
Ordnungswidigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten. Aus diesem Grund könnte Ihr Vergehen bereits verjährt sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Die Verjährung tritt frühestens nach sechs Monaten ein (§ 31 Abs. 2 Zif. 4 OwiG). Sollte ein Bußgeldbescheid nicht zustellbar gewesen sein, Aufgrund von falschen Adressen etc. wird die Verjährung unterbrochen. Eine Verfolgung der Owi ist dann bis zu drei Jahre möglich. Dies sollte dann in der Verfahrensakte nachvollziehbar sein.
Wurde es einfach nur verpennt, den Bescheid rauszuschicken, ist nach sechs Monaten die Verjährung durch.
Hallo,
Ein Fahrer wurde mit 2400 Punkten ohne Warntafel und ohne ADR Schein angehalten! Die Ladungssicherung war auch ungenügend! Hinzu kommt das er 20% überladen (7,5to)war!
Welche Strafe bekommt der Halter und welche der Fahrer?
LG
Hallo Caro,
hier kann ein Bußgeld für den Fahrer anfallen. in Deutschland gilt generell keine Halterhaftung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe die fordere Warntafel nicht geöffnet. 120 0 Punkte Stückgut. Autobahnfahrt.
Ich bin durch tunnel gefahren mit gefahrgut , wo für gefahrgut gesperrt ist was kommt auf mich zu?
Hallo,
das Bußgeld beträgt 500 Euro.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich bin gefahren mit LKW über 7,5 to mit Kennzeichnung Pflichtigen Gefahrgut auf einer Straße die für Gefahrgut gesperrt ist. Kennzeichnung meines Fahrzeug war richtig.
für Straße mit Gefahrgut ist nur für Zulieferer Frei
Hallo,
war die Straße durch Zeichen 261 gesperrt? Sofern Sie nicht Zulieferer waren, fällt in diesem Fall ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt an.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
wurde erwischt als ich keinen feuerlöscher mitführte; welches bußgeld droht- gibt es fahrverbot?
Hallo Herr Weinberger,
es kommt ein Bußgeld von 150 Euro auf Sie zu, jedoch kein Fahrverbot.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe mich als unbeteiligter Beobachter oft gefragt was die Warnzeichen an LKws eigentlich heißen, cool das hier nachlesen zu können!
Vielen Dank für diesen sehr übersichtlichen Artikel, Pflichtlektüre für meine Angestellten