Beim Lkw zulässige Höhe: Welche Maße gelten?
Letzte Aktualisierung am: 25. September 2024
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FAQ: Lkw-Höhe in Deutschland
Gemäß § 22 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf ein Fahrzeug nicht höher als 4 Meter sein. Das gilt für alle Fahrzeuge, also auch für Lkw.
Da die Lkw-Abmessungen ebenfalls unter die Regelungen der StVO fallen, darf ein Lkw nicht höher als 4 Meter sein. Zudem zählt bei den Maßen beim Lkw auch die Ladefläche. Bei der Höhe ist es auch unerheblich, ob es sich um ein Fahrzeug mit 7,5 oder 40 Tonnen handelt. Was bei Überhöhen zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Fahren Sie einen Lkw, dessen Höhe die 4 Meter überschreitet, bedeutet das zunächst ein Verwarngeld von 20 Euro. Liegt die Höhe eines Lkw bei mehr als 4,20 Meter, wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig und es wird ein Punkt eingetragen.
Bußgelder bei Überhöhe
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Maße unzulässig, Höhe unter 4,20 m | 20 € | |
Fahrzeug geführt, obwohl dessen Ladung höher als 4,20 m war | 60 € | 1 |
Autobahn oder Kraftfahrstraße genutzt, obwohl das Fahrzeug inklusive Ladung eine Höhe von 4,20 m überschritt | 70 € | 1 |
Sondererlaubnis nicht eingeholt | 60 € | |
Höhenkontrolle ausgelöst, Fahrbahnsperrung ausgelöst | 240 € | |
Höhenkontrolle durch nicht ordnungsgemäß befestigte Ladung oder Abdeckung ausgelöst | 160 € |
Höhe von Lkw: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es?
Die Maße von Fahrzeugen sind in Deutschland gesetzlich festgelegt. Zum einen ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert, wie breit, lang und hoch Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen sein dürfen. Zum anderen wird in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmt, welche Maße die Ladung in oder auf einem Fahrzeug haben darf. Da diese Definitionen für alle Fahrzeuge gelten, fallen auch Lkw darunter. Die Höhe bezieht sich also immer auf das Fahrzeug inklusive der Ladung.
Gemäß § 32 StVZO darf ein Fahrzeug, also auch ein Lkw, eine Höhe von höchstens 4 Metern aufweisen. Die zulässige Höhe beim Lkw wird inklusive Auflieger und jeglicher Aufbauten gemessen. Nach den Bestimmungen der StVZO kommt dabei die ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3 zum Tragen.
Abweichend davon gelten folgenden Einrichtungen nicht als Fahrzeughöhe:
1. Antennen für Rundfunk, Navigation, die Kommunikation zwischen Fahrzeugen beziehungsweise zwischen Fahrzeugen und Infrastrukturen und
2. Scheren- oder Stangenstromabnehmer in gehobener Stellung.
Wichtig für die maximale Höhe beim Lkw ist zudem auch, ob eine Achshubeinrichtung vorhanden ist. Diese muss bei der Bestimmung der Lkw-Höhe berücksichtigt werden. Was keine Rolle spielt, ist das Gewicht des Lkw. Denn es ist für die Höhe beim Lkw unerheblich, ob 40 t, 12 t oder 7,5 t gefahren werden.
Ladehöhe beim Lkw: Sind Ausnahmen erlaubt?
Grundsätzlich darf beim Lkw die Ladehöhe ebenfalls die vorgeschriebene Höhe von 4 Meter nicht überschreiten. Das bedeutet, dass das Fahrzeug inklusive Ladung nicht höher sein darf. Die gesetzliche Grundlage bildet § 22 StVO.
Demnach ist bei der Ladung Folgendes zu beachten:
(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht […] nicht höher als 4 m sein. […] Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein.
Es ist also bereits eine Ausnahme für Lkw und die maximale Höhe definiert. Diese gilt jedoch nur unter den festgelegten Umständen. Wird ein Fahrzeug beladen, ist in Bezug auf die Höhe bei der Ladefläche beim Lkw darauf zu achten, dass diese in die Berechnungen mit einfließt. Liegt die Ladefläche bereits höher, muss die Ladung entsprechend angepasst werden, sodass die Gesamthöhe von 4 Metern nicht überschritten wird.
Achten Fahrer und Belader nicht darauf, dass für die zulässige Lkw-Höhe auch die Ladefläche wichtig ist, kann das zu Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg führen. Darüber hinaus können Beamte bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagen, wenn bei einem Lkw die Höhe mehr als 4 m beträgt und eine sichere Fahrt, zum Beispiel wegen Brücken, nicht möglich ist.
Überschreitet die Ladung die maximale Höhe beim Lkw, kann eine Sondergenehmigung die Fahrt dennoch ermöglichen. Eine solche ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. In der Regel muss der Grund für die Überhöhe dargelegt werden und auch welche Strecke gefahren werden soll.
In der Regel sind Fahrten über Autobahnen oder Kraftfahrstraßen tabu, es sei denn, es ist keine andere Strecke möglich. Bei besonders hohen Transporten ist zudem ein Antrag auf einen Sondertransport notwendig, da dieser meist auch begleitet werden muss. Oftmals stehen nur bestimmte Zeiträume für diese Transporte zur Verfügung und es können Straßensperrungen notwendig sein.
Sanktionen bei Fahrten mit Überhöhe beim Lkw
Überschreiten Sie mit einem Lkw die Gesamthöhe von 4 Metern, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt davon ab, welche Lkw-Höhe festgestellt wird. Liegt die Überschreitung unter 4,20 Meter, sind 20 Euro fällig.
Ab 4,21 Meter wird es teurer. Ist der Lkw dann zu hoch, liegt das Bußgeld bei 60 Euro. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Da überhohe Fahrzeuge gemäß § 18 StVO nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unterwegs sein dürfen, steigt das Bußgeld hier dann auf 70 Euro. Ein Punkt wird ebenfalls eingetragen.
Oftmals sind Tunnel und auch bestimmte Autobahnauffahrten mit einer Höhenkontrolle ausgestattet. Löst ein Lkw aufgrund seiner Abmessungen bzw. Höhe diese aus, kann das recht kostspielige Folgen haben. Ist beim Lkw die Höhe Grund für das Auslösen, können Bußgelder zwischen 160 und 240 Euro anfallen.
Achtung: Handelt es sich um einen Sondertransport, der einer Genehmigung bedarf, wird das Fehlen einer solchen geahndet. Hier wird ein Bußgeld von 60 Euro fällig.