LKW-Maut in Polen: Streckenbezogen und elektronisch
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
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Polnische Autobahnen sind gebührenpflichtig
In Europa ist es durchaus üblich, für die Nutzung der Autobahn durch LKW Gebühren zu verlangen, um die Instandhaltung sowie auch den Ausbau des Netztes zu finanzieren. Das wird nicht nur in Deutschland so gehandhabt, sondern in vielen Nachbarländern ebenso. Eine LKW-Maut ist in Polen unumgänglich, allerdings gilt Gleiches auch für PKW, welche auf den Autobahnen unterwegs sind.
Der folgende Ratgeber betrachtet, wie die LKW-Maut in Polen berechnet wird, wo sie fällig ist und welche Möglichkeiten zur Zahlung bestehen. Des Weiteren befasst er sich mit den Voraussetzungen für eine Anmeldung im polnischen Mautsystem und welche Unterlagen hierfür notwendig sind.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: LKW-Maut in Polen
Ja, auf bestimmten Autobahnen in Polen herrscht Gebührenpflicht. Die Maut gilt für alle Kraftfahrzeuge, welche diese Strecken befahren, also auch für LKW.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen sich im System des Betreibers viaTOLL anmelden. Die Abrechnung der LKW-Maut erfolgt dann elektronisch über die viaBOX im Fahrzeug.
Welche Bußgelder drohen können, wenn die LKW-Maut in Polen nicht bezahlt wird, erfahren Sie hier.
Maut: LKW in Polen zahlen auf der Autobahn
Eine Maut fällt in Polen nur auf bestimmten Autobahnen an, sie ist also streckenbezogen. Gebührenpflichtig sind die Autobahnen A1, A2 und A4. Auf den restlichen Strecken des Netztes fallen derzeit keine Gebühren an. Allerdings wird die Infrastruktur stetig erweitert, sodass zukünftig auch andere Strecken mautpflichtig werden könnten.
Neben der gefahrenen Strecke bestimmt auch die Art des Fahrzeugs darüber, wie viel Maut Sie zahlen müssen. Insgesamt gibt es fünf Kategorien, in welche die Fahrzeuge eingeteilt sind und anhand derer die Gebühren berechnet werden. Je nachdem welche Merkmale LKW aufweisen, können sie zu verschiedenen Kategorien gehören.
Die LKW-Maut wird in Polen elektronisch abgerechnet, eine Vignette gibt es nicht mehr. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t erfolgt die Abrechnung zudem über ein bestimmtes System, für das eine Anmeldung verpflichtend vorgeschrieben ist. Das betrifft neben LKW über 3,5 auch Gespanne, welche dieses Gesamtgewicht überschreiten sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen.
Wie ist in Polen die LKW-Maut zu zahlen?
Die LKW-Maut wird in Polen über das System viaTOLL eingezogen. Nach der Anmeldung erhalten Fahrzeughalter die sogenannte viaBOX, welche zur Erfassung der Mautdaten notwendig ist. Anmeldung können sich Fahrer bzw. Halter entweder an den Servicestellen des Dienstleisters oder online. Um die Box zu erhalten, ist neben der Registrierung eine Unterschrift auf dem Vertrag sowie die Zahlung einer Kaution zu leisten.
Nach der Anmeldung für die LKW-Maut in Polen erfolgt die Erstellung eines viaTOLL-Benutzerkontos, welches die relevanten Daten zum Fahrzeug enthält. Für die Registrierung benötigen Nutzer des Systems folgende Unterlagen:
- Daten des Kontoinhabers (Name (Firmenname), Anschrift, E-Mail, Telefonnr., ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer)
- Reisepass bzw. Personalausweises (bei einem Unternehmen die eines Vertretungsbevollmächtigten)
- Fahrzeugschein
- Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Auszugs aus dem Handelsregister
- Nachweis der EURO-Emissionsklasse (Bescheinigung als Kopie)
- Notwendige Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung
- Zahlungsinformationen bzw. Zahlungsarten
- Information über die bevorzugte Zahlungsform
Eine Befreiung von der LKW-Maut ist in Polen nicht vorgesehen. Das heißt, es gibt keinerlei Ausnahmen und die Gebühren sind immer zu bezahlen.
Wie hoch die LKW-Maut in Polen ausfällt, kann über die Webseiten der Autobahnbetreiber berechnet werden:
- A1: a1.com.pl
- A2: autostrada-a2.pl
- A4: autostrada-a4.com.pl
Bußgelder bei Verstößen gegen die LKW-Maut in Polen
Melden sich LKW-Fahrer nicht korrekt oder gar nicht an, müssen sie bzw. die Halter der Fahrzeuge mit Sanktionen rechnen. Verstöße gegen die LKW-Maut können mit 1.500 Złoty zu Buche schlagen. Umgerechnet sind das etwa 340 Euro. Liegt keine Anmeldung im viaTOLL-System vor, sind die Bußgelder vom Halter zu zahlen. Wurde eine vorhandene viaBOX nicht aktiviert, müssen Fahrer den Betrag begleichen.
Wichtig ist, dass bis zu Zahlung des Bußgeldes, das Fahrzeug durch die Beamten an der Weiterfahrt gehindert werden kann. Daher sollten sowohl Fahrer als auch Halter darauf achten, dass die Anmeldung und Aktivierung einwandfrei funktionieren.