Lkw-Fahrer: Gesetzliche Pausen sind vorgeschrieben

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Arbeitszeit- und Pausenregelung für Lkw-Fahrer ist kompliziert

Wann muss ein Lkw-Fahrer Pause machen?
Wann muss ein Lkw-Fahrer Pause machen?

Die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sind für Berufskraftfahrer in Deutschland sehr streng geregelt. Dies soll gewährleisten, dass Lkw-Führer ausreichend Erholung bekommen und nicht übermüdet auf den Autobahnen unterwegs sind. Doch ausgerechnet in diesem wichtigen Bereich ist die Gesetzgebung sehr verwirrend.

Häufig herrscht allein schon Unklarheit darüber, wann Lkw-Fahrer ihre Pausen während des Arbeitstags zu nehmen haben. Eigentlich eine simple Frage, auf die es aber keine simple Antwort gibt: Das Arbeitszeitgesetz sagt dieses, die Fahrpersonalverordnung sagt jenes, beide haben Gültigkeit und natürlich existieren Ausnahmeregelungen, die es zu beachten gilt.

Damit Sie sich in all dem Durcheinander von Regelungen zurechtfinden, beantworten wir in diesem Ratgeber Fragen zu den Pausenzeiten für Lkw-Fahrer: wann Pausen die Lenkzeiten und die Arbeitszeiten unterbrechen müssen, wie lange die Ruhepausen für Lkw-Fahrer dauern sollten, wie Lkw-Fahrer ihre Pause splitten können uvm.

FAQ: Pausen für Lkw-Fahrer

Sind Pausen von der Lenkzeit das gleiche wie die Ruhezeiten?

Nein. Die Ruhezeiten für Berufskraftfahrer beschreiben den Zeitraum zwischen zwei Lenkzeiten und müssen jeweils mindestens 9 Stunden betragen. Die Pausen hingegen sind eine kurzzeitige Unterbrechung der täglichen Lenk- bzw. Arbeitszeit.

Wann muss ein Lkw-Fahrer Pausen einlegen?

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Gleichzeitig schreibt das Arbeitszeitgesetz vor, dass nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten erfolgen muss.

Dürfen Lkw-Fahrer ihre Pausen im Lkw verbringen?

Ja, dies ist erlaubt, sofern sie dabei keinerlei berufliche Tätigkeit verrichten.

Wann müssen Lkw-Fahrer Pausen einlegen?

Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) – durchgesetzt durch die Fahrpersonalverordnung (FPersV) – legt fest, wann Lkw-Fahrer Pausen von der Lenkzeit einlegen müssen. Die Lkw-Pausenzeiten werden hier als „Fahrtunterbrechungen“ bezeichnet und sehr klar definiert:

Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.

Die tägliche Lenkzeit darf in der Regel nicht mehr als 9 Stunden betragen, demnach kann der Arbeitstag für einen Lkw-Fahrer folgendermaßen aussehen:

4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Lkw-Fahrer ihre Pause teilen. In diesem Fall muss der erste Pausenblock mindestens 15 Minuten betragen und der zweite mindestens 30 Minuten. Diese Reihenfolge kann nicht umgekehrt werden.

Ein Beispiel für eine solche Aufteilung sieht so aus:

2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit

Auch wenn Lkw-Fahrer ihre Pausen auf diese Weise splitten, müssen die insgesamt 45 Minuten Pause nach insgesamt 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgen. Eine Tageseinteilung wie im folgenden Beispiel ist daher nicht zulässig:

2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit

In diesem Beispiel würden die insgesamt 45 Minuten Pause erst nach 6,5 Stunden Lenkzeit erfüllt sein. Dies ist gemäß der für Lkw-Fahrer geltenden Pausenregelung nicht gestattet.

10 Stunden tägliche Lenkzeit: Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen in diesem Fall nehmen?

Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen an einem Tag mit 10 Stunden Lenkzeit nehmen?
Wann müssen Lkw-Fahrer ihre Pausen an einem Tag mit 10 Stunden Lenkzeit nehmen?

In der Regel darf die Tageslenkzeit für Lkw-Fahrer nur 9 Stunden betragen. Eine Ausnahmeregelung sieht allerdings vor, dass diese maximal zweimal in einer Woche auf 10 Stunden erhöht werden kann. Wie müssen Kraftfahrer ihre Pausen also an diesen Tagen nehmen?

Im Prinzip besteht kein großer Unterschied zu den Tagen mit 9 Stunden Lenkzeit, denn es gilt weiterhin, dass Lkw-Fahrer eine Pause von insgesamt mindestens 45 Minuten nach insgesamt 4,5 Stunden nehmen müssen.

Bei einer Lenkzeit von 10 Stunden besteht die Fahrtzeit jedoch aus zwei 4,5-Stunden-Blöcken und einem 1-Stunden-Block. Daher müssen auch zwei Pausenblöcke von je 45 Minuten eingeschoben werden. Dies kann wie folgt aussehen:

Beispiel 1: 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit

Beispiel 2: 2,5 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 45 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit

Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Lkw-Fahrern und Pausen?

Bisher wurde erläutert, was das Fahrpersonalgesetz zu den Pausenzeiten von Lkw-Fahrern sagt. Neben diesem gilt aber noch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses besagt, dass Arbeitnehmer – und damit auch Lkw-Fahrer – eine Pause nach 6 Stunden Arbeitszeit von mindestens 30 Minuten einlegen müssen.

Dies klingt erstmal nach einem Widerspruch zu der Regelung im Fahrpersonalgesetz, doch der Teufel steckt hier im Detail. Denn während das FpersG die Lkw-Pausen nach der Lenkzeit regelt, legt das ArbZG die Lkw-Pausen nach der Arbeitszeit fest. Denn neben dem Fahren haben Lkw-Fahrer natürlich häufig noch andere Aufgaben zu erledigen. Dazu gehören u.a.:

  • Be- und Entladung bzw. deren Überwachung
  • Reinigung und Wartung
  • Erledigung von gesetzlichen und behördlichen Formalitäten

Die Zeit, die für diese Tätigkeiten verwendet wird, zählt nicht zur Lenkzeit, wohl aber zur Arbeitszeit eines Lkw-Fahrers. Die Pausen müssen deshalb auch diese Aufgaben berücksichtigen und genau das tut das Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitszeit schließt die Lenkzeit mit ein.

Die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer beträgt laut Arbeitszeitgesetz 8 Stunden. Sie kann jedoch an einzelnen Tagen auf 10 Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen bzw. 6 Kalendermonaten trotzdem bei 8 Stunden täglich liegt.

Die wöchentliche Arbeitszeit wiederum beträgt maximal 48 Stunden. Auch sie kann verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von 16 Wochen bzw. 4 Monaten 48 Stunden pro Woche nicht überschreitet. In diesem Fall ist eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 60 Stunden möglich.

Ein konkretes Beispiel soll verdeutlichen, wie eine gültige Arbeitszeiteinteilung für Lkw-Fahrer mit Pausen unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes und des Personalfahrgesetzes aussehen kann:

1,5 Stunden Arbeitszeit (Beladung) + 2,5 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 1 Stunde Lenkzeit + 1 Stunde Arbeitszeit (Entladung)

Zusammenfassung: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Infografik: Lenk- und Ruhezeiten
Infografik Lenk- und Ruhezeiten: Tageslenkzeit, Lenkzeitunterbrechung, Wochenruhezeit und Tagesruhezeit im Überblick (zum Vergrößern klicken)

Wie haben Lkw-Fahrer ihre Pausen zu verbringen – und wie nicht?

Lkw-Pausen dürfen im Fahrzeug verbracht werden.
Lkw-Pausen dürfen im Fahrzeug verbracht werden.

Das Gesetz regelt jedoch nicht nur die Zeit und Dauer der Lkw-Pausen. Auch wie Lkw-Fahrer die Lenkzeitunterbrechung verbringen dürfen – und wie nicht –, ist darin festgelegt.

Folgendes gilt für die Pause von Lkw-Fahrern:

  • Die täglichen Fahrtunterbrechungen sind nicht gleichzusetzen mit der täglichen Ruhezeit für Lkw-Fahrer und werden auch nicht auf diese angerechnet.
  • Im Gegensatz zur täglichen Ruhezeit dürfen Lkw-Fahrer ihre Pausen im Fahrzeug verbringen, auch ohne dass eine Schlafkabine vorhanden sein muss.
  • In den Lenkpausen sollen Lkw-Fahrer sich erholen können und dürfen deshalb keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dies betrifft: Fahrertätigkeit, Be- und Entladung, Wartung, Instandsetzung
  • Übernimmt allerdings jemand anders das Be- oder Entladen des Lkws, kann der Fahrer die Wartezeiten als Lkw-Pausen nutzen.
  • Außerdem dürfen Lkw-Fahrer ihre Ruhepausen auf dem Beifahrersitz verbringen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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70 Kommentare

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  1. Monteur
    Am 6. Februar 2020 um 19:34

    Hallo, ich bin Monteur für Möbel und fahre einen 7.5to. Meine Arbeitszeit beginnt ca. 5.15Uhr und fahre dann teilweise ca. 200km zum Kunden abladen, vertragen und montieren. Arbeit ist durchschnittlich 4- 5h Stunden und fahre dann wieder ca. 200km zurück. Mit der Fahrzeit habe ich im Normalfall kein Problem. Meine Frage wäre nur wie ist das in diesem Fall mit der Schichtzeit wenn ich mein digitalen Fahrtenschreiber lt. Gesetz voschriftsmässig bediene.

  2. Stefan L.
    Am 30. Januar 2020 um 10:52

    Hallo,

    ich meine hier die Paus nach 6 Stunden.

  3. Stefan L.
    Am 30. Januar 2020 um 10:50

    Guten Tag,

    was passiert, wenn die Pause, gemessen am Arbeitszeitgesetz, zu spät gemacht wird?
    Gibt es hier bei einer evtl. Kontrolle ein Bußgeld/Verwarngeld?
    Wenn ja für Fahrer und Unternehmer?
    Vielen Dank.

  4. Mihai
    Am 21. Januar 2020 um 20:41

    Hallo.Ich anfange die Arbeit um 5.30Uhr bis 16.30-17.00 Uhr. Einige Kollegen macht die Pause um 12.00 (45min),Einige macht keine Pause. Ich arbeite bei eine Firma mit Lkw Restmüll .Ist ok wenn ich um 12.00Uhr Pause nehmen ??Danke

  5. Philipp
    Am 3. Januar 2020 um 13:30

    Hallo,
    ich arbeite 39 Stunden/Woche im öffentlichen Dienst und möchte Samstags Aushilfsweise LKW fahren. Wie viele Stunden kann ich dann noch fahren um nicht mit der Wochenruhezeit in Konflikt zu geraten?

  6. Andrew
    Am 17. Oktober 2019 um 19:18

    Hallo zusammen , ich habe mal eine Frage.
    Ist es möglich die Arbeitszeit zu splitten auf einen Tag zb .
    Arbeitsbeginn 08.00 bis 11.00 dann Pause ( Freizeit)bis 18.00 und Ende des Tages 21 Uhr und danach Pause.

    Sind die 13 std ( dann nur 6 std Arbeitszeit) ? Danke

  7. Wilfried
    Am 26. September 2019 um 21:28

    Warum organisiert man nicht ein System von “Springern”, die dann die Fahrt fortsetzen könnten?
    Es wird immer nach Lösungen der öffentlichen Hand (Parkplätze) gesucht. Aber nicht nach anderen Lösungen.

  8. Thomas B.
    Am 3. Juli 2019 um 23:01

    Wenn ich nach 6 Stunden Arbeitszeit die 4,5 Std. Lenkzeit noch nicht erreicht habe, muss ich dann die 45 Minuten Pause einlegen? Mir wurde mal mitgeteilt, dass diese Regelung durch EU-Recht ausgehebelt wird.

  9. Anna
    Am 20. Juni 2019 um 16:54

    Guten Tag,
    Wieso ist für einen LKW-Fahrer eine generelle Fahrzeit von 9 Std. am Tag vorgesehen/ erlaubt, wo doch das ArbZG grundsätzlich (ohne die Ausnahmefälle jetzt einzubeziehen) einen 8. Std Arbeitstag vorsieht? Hat dies spezielle Gründe? Nach meinem Verständnis kommen so doch alle LKW-Fahrer über einen 8 Std. Arbeitstag hinaus, und sammeln so Überstunden, die abgebaut werden müssen? Wäre es nicht sinnvoller eine generelle 8 Std. Regelung zu entwicklen die konform mit dem ArbZG ist?
    Viele Grüße
    Anna

  10. stephan s
    Am 11. Juni 2019 um 11:48

    wie sieht das aus bei milchsammelwagen mit den sozialvorschriften bzw pausenzeiten

  11. Georg B.
    Am 11. Mai 2019 um 10:20

    noch eine frage zu dem vorherigen kommentar von mir zur zeit verwende ich die fahrerkarte , mein chef meinte die erste pause 15 min. nach etwa 1std.lenkzeit die zweite pause dann 30min.nach etwa 2,5 std lenkzeit geht das so in ordnung oder wer kann mir dabei etwas genaueres mitteilen danke
    gruß georg

  12. Georg B.
    Am 11. Mai 2019 um 10:11

    dja hab hier mal die frage ich fahre einen michlsammelwagen das heißt ich hole bei den landwirten die milch, in deutschland sind wir ja befreit , dass wir die fahrerkarte verwenden müssen , nun die frage ich sammle aber im benachbarten Oberösterreich/ Mühlviertel für eine deutsche molkerei wie ist das verhältnis, wer kann mir hierzu eine ausreichende antwort geben ,, bin ich verpflichtet,, da eine fahrerkarte zu nutzen
    gruß georg

  13. betonmixer
    Am 14. April 2019 um 19:04

    Guten Tag,

    ich habe da mal eine Frage. Ich bin Betonmischer-Fahrer und komme pro Tag nie auf 4,5 Stunden Lenkzeit. Und wenn dann eher ganz selten da wir nur im Umkreis von 50 km ausliefern und viel Standzeiten haben. Jedoch frage ich mich wenn ich angenommen um 6.00 Uhr anfange mit dem Tag bis 12.00 Uhr dann vielleicht auf 2 Stunden Lenkzeit komme und 3 Stunden Arbeitszeit komme und dann vielleicht auf 1 Stunde noch Bereitschaft komme, ob ich da eine Pause einlegen muss und wie lange ?

  14. Hans
    Am 7. April 2019 um 13:13

    Es darf nie länger als 4,5 h gefahren werden, die Pause muss dann min. 45 min dauern.

  15. Dieter
    Am 28. Februar 2019 um 17:10

    Liegt es in meiner freien Entscheidung, wann ich die ersten 15 Min Lenkzeitpause mache? Beispielsweise Tour dauert 3.5 Std, nach 2 Std will ich eine 15 min Pause machen. Darf ich das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2019 um 17:12

      Hallo Dieter,

      zu Beginn der längeren Pause darf die Lenkzeit 4,5 Stunden lediglich nicht überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Flora
    Am 5. Februar 2019 um 21:48

    Hallo
    Mein Kollege hat Sonntag und Montag Touren gefahren. Dienstag und Mittwoch hatte er frei. Donnerstag und Freitag soll er wieder fahren wobei Freitag eine Nacht Tour ist also bis Samstag morgen. Er meint er dürfte die Freitag Tour nicht fahren da seine Karte mit 6 Tagen voll wäre ( wochenruhezeit). Aber er hat doch über 48 Stunden Pause diese Woche gehabt da er 2 Tage nicht gefahren ist.
    Darf er die Tour fahren oder nicht?

  17. Bertram
    Am 29. Januar 2019 um 9:56

    Ich musste gestern Abend,nach einer Polizeilichen Maßnahme nach meiner 15 Stunden Schichtzeit mir einen neuen Parkplatz suchen. Ich habe einen Ausdruck gemacht und diesen von den Beamten mit einem Vermerk über Vorgang der Maßnahme sowie meiner Standzeit unterschreiben lassen. Nun meine Frage: Muss ich nun erneut 9 Stunden Pause machen,oder nur die Zeit die ich für die erneute Parkplatz suche benötigte.?

  18. elias
    Am 15. Januar 2019 um 10:50

    ist es richtig das man seit dem 01.01.2019 die Pausen nicht mehr splitten darf ? (15min+30min)

  19. Stephan
    Am 26. November 2018 um 22:19

    Ich arbeite als Verkaufsfahrer. Lenkzeit ist fast täglich 10 Stunden an 5 Tagen, dazu kommt Vorher Papierkram, Tiefkühlkost in den LKW laden Tourenliste und Termolino starten ca 1,5 -2 Stunden und nach der Tour Wagen enteisen, Abrechnung und Ladeliste erstellen, evtl noch zur Werkstatt auch etwa 1-1,5 Stunden, das sind auch fast immer 12-14 Stunden am Tag. Nun sollen wir auch noch 6 Tage die Woche die Wochen vor Weihnachten. Gibt es da extra Regelungen für? Das Gewerbeaufsichtsamt Emden soll das geprüft haben. Das kann doch nicht richtig sein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2018 um 16:17

      Hallo Stephan,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der den konkreten Fall prüfen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. richie
    Am 11. Oktober 2018 um 20:35

    ich habe eine andere Frage Arbeitgeber sagte mir, daß ich nach 3 Stunden Fahrt eine 45minütige Pause machen konnte, dann nach 1 Stunde Fahrt beim nächsten Kunden wiederum eine 45minütige Pause machen konnte weil ich in der Schleife stand.
    Meine Frage ist, ist das zulässig und macht der Tachograf das mit, ich hatte 300 km noch nach hause

  21. helmut
    Am 21. September 2018 um 1:37

    Darf die polizei mich wecken in meiner 11 stunden pause?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:23

      Hallo Helmut,

      wann eine Kontrolle durchzuführen ist, liegt im Ermessen der Beamten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • thom
        Am 24. März 2022 um 0:20

        Die Unterbrechung ist aber dann keine Ruhezeit mehr?

  22. Kosloff T.
    Am 14. September 2018 um 14:53

    Hallo
    Ich bin Berufskraftfahrer und meine Firma sagt das ich 6 Tage arbeiten soll, bin aber schon jede Woche über 50 Stunden.
    Haben zwar ein Schichtsystem, aber da wir akuten Fahrer Mangel haben, greift das System nicht mehr.
    Jetzt möchte aber mein Arbeitgeber das ich in einer 6 Tage Woche 60 Stunden arbeite, ist das zulässig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:09

      Hallo Kosloff T.,

      die Überschreitung der gesetzl. vorgeschr. maximalen Arbeitsstunden pro Woche ist normalerweise nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Der Prof
        Am 10. Februar 2023 um 22:06

        60 Std in der Woche ist nicht möglich. Maximal nur 56 Std in der Woche. Dabei ist zu beachten, dass du in der nächsten Woche nur 34 Std arbeiten darfst. alles über 90 Std. in der Doppelwoche ist nicht erlaubt ! Falls du deine Tägliche Pause in die 60 Std/Woche mit einberechnet hast und eine 6 Tage Woche hast liegst du unter 56 Std. und das wäre okay Pausen werden nicht mit reingerechnet ! Wie Gesagt wäre dann die nächste Woche sehr Wichtig, denn da muss du auf oder unter 34 Std kommen !

  23. Jens R.
    Am 3. September 2018 um 13:49

    Hallo. Wenn ich nach 2 Stunden Lenkzeit zusammenhängend meine 45 min Pause mache, kann ich dann die 6,5 h Fahrzeit am Stück dann durchfahren? Und gibt es eine Vorgabe wie viel man Lenkzeit mindestens haben muss bevor man Pause macht? (Davon ausgehend das man länger als 4,5 h Fahrzeit am Stück hat)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 10:53

      Hallo Jens,

      allgemein sollen 4,5 Stunden am Stück nicht überschritten werden. Es ist also fraglich, ob eine solche Aufteilung erlaubt wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Andreas
    Am 11. Juli 2018 um 4:00

    Guten Tag.
    Frage ….meine tägliche Ruhepause (9st-11st) laut Dispo soll ich an eine Rampe verbringen. Der Trailer wird in der Zeit beladen (irgent wann) …
    Steht es irgentwo sriftlich im StVO das ich daß nicht machen darf ? .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 14:55

      Hallo Andreas,

      in der Regel sollte die Pause auch als wirkliche Pause genommen werden. Die Bereitschaftszeit zählt normalerweise nicht dazu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Details zu klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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