Ist im LKW eine besondere Promillegrenze zu beachten?
Nein, im LKW gelten bezüglich der Promillegrenze die gleichen Vorgaben wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch.
Gibt es bestimmte Vorschriften für Berufskraftfahrer?
Ja, handelt es sich um einen Gefahrguttransport, besteht für Fahrer während der Fahrt und des Umgangs mit den gefährlichen Gütern ein absolutes Alkoholverbot.
Mit welchen Bußgeldern ist bei einem Alkoholverstoß im LKW zu rechnen?
Halten sich LKW-Fahrer nicht an die Promillegrenze, drohen ihnen Bußgelder ab 500 Euro, mindestens zwei Punkt und ein Monat Fahrverbot. Wann welche Sanktionen zum Tragen kommen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis:
Gibt es eine Promillegrenze für LKW-Fahrer?
Sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer zu setzen, kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Daher fragen sich viele, wie das mit der Promillegrenze für LKW-Fahrer aussieht. Gibt es da eine gesonderte Regelung oder gelten die gleichen Vorgaben wie für alle anderen Kraftfahrer auch?
Gesetzlich ist auch für LKW eine Promillegrenze festgelegt an die sich die Fahrer halten müssen. Bußgelder, Fahrverbote und Strafen werden bei Verstößen ebenso ausgesprochen, wie bei PKW- und Motorradfahrern.
Wo die Promillegrenze für LKW-Fahrer liegt, was für Sanktionen welche Werte nach sich ziehen und ob es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen von Kraftfahrern gibt, beleuchtet der folgende Artikel näher.
Wie viel Promille dürfen Sie beim Fahren haben? Weiterführende Infos zur Promillegrenze beim Fahren mit anderen Fahrzeugen & mehr erhalten Sie in den folgenden Ratgebern:
Wenn es um Alkohol am Steuer geht, wird oft auch vom Fahren unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen gesprochen. Denn nach dem Konsum dieser können Wahrnehmung der Umgebung sowie die Einschätzung der Situation und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt sein, sodass das Unfallrisiko stark ansteigt.
Neben Alkohol gehören auch Drogen wie Cannabis oder bestimmte Medikamente zu diesen Substanzen. Beeinträchtigen Medikamente die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen, darf ein Kraftfahrer nicht am Verkehr teilnehmen.
Bei Drogen gibt es, wie es beim Alkohol üblich ist, keine Grenzwerte bis zu denen gefahren werden darf. Nach dem Konsum ist das Führen eines Kraftfahrzeugs untersagt und wird geahndet.
In Bezug auf den Konsum von Alkohol gilt in Deutschland die 0,5-Promillegrenze. Das heißt, bis zu diesem Wert darf ein Kfz bewegt werden, ohne dass Konsequenzen drohen. Dies ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 24a ausführlich festgelegt.
Der betreffende Paragraph (§ 24a StVG) legt in Absatz 1 neben den Promillewerten auch fest, dass zwischen Atem- und Blutalkoholkonzentration unterschieden wird.
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.”
Diese Promillegrenze gilt für LKW ebenso wie für PKW. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt.
Ist es ein solches, gilt die genannte Promillegrenze. LKW-Fahrer müssen sich demnach an die gleichen Vorgaben halten wie PKW- oder Motorradfahrer.
Sind Fahrer darüber hinaus auch im Ausland unterwegs, sollten sie sich vorher über die dort geltenden Regelungen informieren, denn viele Staaten haben eine konsequente 0,0 Promillegrenze für LKW-Fahrer eingeführt.
Ausnahmen in Bezug auf die Promillegrenze
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der 0,5 Promilleregelung. Sowohl für Fahranfänger als auch für Kraftfahrer, die beruflich Personen im Linienverkehr befördern, gilt eine Promillegrenze von 0,0. Sich nach einem Bier zum Mittagessen hinters Steuer zu setzen, ist also für einen frischen Führerscheinbesitzer genauso tabu wie für einen Busfahrer im Linienverkehr.
Eine weitere Ausnahme stellen Fahrer von Gefahrguttransporten dar. Hier greift eine besondere Promillegrenze auch für LKW-Fahrer. Ihnen ist es während der gesamten Fahrt und dem Umgang mit einem Gefahrguttransport untersagt, Alkohol zu konsumieren.
Auch wenn hier die 0,5 Promillegrenze vom LKW-Fahrer nicht erreicht wird, können diese ihren Arbeitsplatz verlieren.
Folgen einer Missachtung der Promillegrenze für LKW-Fahrer
Missachten LKW-Fahrer die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf das Fahren unter Alkoholeinfluss, müssen sie wie alle anderen Verkehrsteilnehmer mit Konsequenzen rechnen.
Auch greift § 24a StVG und formuliert Folgendes:
[…] Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.”
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass spätestens ab einem Promillewert von 1,1 eine absolute Fahruntauglichkeit vorliegt. Doch können bereits geringere Werte ein solche hervorrufen. Ein Fahrer kann schon ab einem Wert von 0,3 Promille augenscheinlich nicht mehr in der Lage sein, ein Fahrzeug zuführen.
Setzen sich Betroffene trotz dieser Untauglichkeit mit einem Wert ab 1,1 Promillehinters Steuer und nehmen am Straßenverkehr teil, machen sie sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.
Dem Gesetz nach gilt ein Verstoß ab einem Promillewert von 0,5 als Ordnungswidrigkeit, ab einem Wert von 1,1 Promille als Straftat.
Ersteres wird mit einem Bußgeld von bis zu 1500 Euro, Punkten und einem Fahrverbot geahndet. Liegt eine Straftat vor, können durchaus auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
Der Entzug des Führerscheins ist in diesem Fall ebenfalls gegeben.
Die zu erwartenden Sanktionen, wenn die Promillegrenze von einem LKW-Fahrer missachtet wird, sehen wie folgt aus:
einmaliger Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze: 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot
dritter Verstoß: 1500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und drei Monat Fahrverbot
ab 0,3 Promille beiGefährdung des Verkehrs: drei Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug
Blutalkoholwert über 1,09 Promille: drei Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug
Die Promillegrenze muss ein LKW-Fahrer daher ebenso beachten wie alle anderen Kraftfahrer auch. Darüber hinaus kann eine Trunkenheitsfahrt auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.
Ein Berufskraftfahrer sollte in der Lage sein, sein Fahrzeug zu jeder Zeit sicher führen zu können. Wird dies nicht gewährleistet, ist eventuell der Job in Gefahr. Zumal ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug die Ausübung der Tätigkeit erschwert. Ist der Führerschein weg, kann das Auswirkung auf das gesamte Leben haben.
Weitere Konsequenzen
Da die Promillegrenze auch für LKW-Fahrer gilt, kommen auf diese bei einem Verstoß die gleichen Konsequenzen zu wie auf einen PKW-Fahrer.
Handelt es sich um eine Straftat im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer und wird der Führerschein entzogen, müssen die betroffenen Fahrer eine Sperrfrist beachten.
Während dieser kann eine Wiedererteilung nicht beantragt werden.
Ab einem Wert von 1,6 Promille wird für diese Wiedererteilung die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) gefordert. In manchen Bundesländern wird dies bereits ab 1,1 Promille angeordnet.
Alkohol-Zündschlosssperre
Ein Weg, um die Promillegrenze für LKW-Fahrer besser kontrollieren zu können, ist die sogenannte Alkohol-Zündschlosssperre. Das ist eine technische Vorrichtung, die das Zündschloss mit einem Tester für den Atemalkohol verbindet.
Ist der Wert zu hoch, wird eine Wegfahrsperre aktiviert. In einigen europäischen Ländern ist der Einbau einer Alkohol-Zündschlosssperre bei LKW bereits Pflicht. In Deutschland wird darüber bisher nur diskutiert. Eine gesetzliche Grundlage gibt es noch nicht.
Eine solche Sperre dient dazu, zu überprüfen, dass die Promillegrenze vom LKW-Fahrer eingehalten wird und dieser sich nicht alkoholisiert auf die Fahrt begibt.
Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.