LKW-Tuning: Welches Zubehör ist erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

LKW-Tuning – diese Teile sollten Sie beim Aufrüsten besser vermeiden

Inwieweit ist LKW-Tuning erlaubt und wie ist es reguliert?
Inwieweit ist LKW-Tuning erlaubt und wie ist es reguliert?

In Deutschland besitzen nicht viele Berufsfahrer ihren eigenen LKW. Dabei verbringen die meisten von ihnen den Großteil ihres Berufslebens am Steuer eines Brummis. Von daher ist es verständlich, dass Fahrer den Wunsch hegen, ihr Fahrzeug zu individualisieren und nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

Individuelle LKW-Beleuchtung mittels “Tuning” einzubauen, den Innenraum mit selbst ausgewählten Materialien einrichten oder am LKW-Chiptunig betreiben – es gibt viele Möglichkeiten, dem eigenen Gefährt seinen persönlichen Stempel aufzudrücken. Aber: Welche davon sind erlaubt und welche nicht?

Dieser Beitrag verrät, was Sie im Bezug auf LKW-Tuning zu beachten haben, welche LKW-Tuning-Teile erlaubt sind und welche verboten.

FAQ: LKW-Tuning

Ist Tuning beim LKW erlaubt?

Tuning ist nur im Rahmen desser erlaubt, was die StVZO vorschreibt. Werden durch die Änderungen am Fahrzeug diese Vorschriften verletzt, drohen Sanktionen.

Ist das Chip-Tuning beim LKW zulässig?

Wie bei allen Änderungen am Fahrzeug, müssen auch hier gesetzliche Vorgaben beachtet werden. So kann Chip-Tuning zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Worauf sollte beim LKW-Tuning geachtet werden?

Teile ohne Prüfzeichen oder Veränderungen ohne TÜV-Abnahme sollten nicht verwendet bzw. vorgenommen werden. Im Zweifel sollte sich bei einer offiziellen Prüfstelle erkundigt werden.

Der Bußgeldrechner zum Tuning

Tuning am LKW – was sagt das Gesetz?

Das Tuning von Fahrzeugen findet im Allgemeinen Erwähnung in § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier werden die Bedingungen zur Erteilung und Wirksamkeit einer Betriebserlaubnis aufgeführt und auch die Folgen eines Umbaus am Fahrzeug besprochen.

Im Abschnitt II werden die Bedingungen aufgeführt, unter denen eine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Dies ist der Fall, wenn

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Dementsprechend müssen Sie auch beim LKW-Tuning darauf achten, dass Sie an Ihrem Fahrzeug nichts verändern, was einen der oben angegebenen Effekte haben könnte.

Dabei sind einige Teile besonders zu beachten und dürfen nur von Ihnen erworben und auch montiert werden, wenn sie mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen sind oder Sie eine entsprechende Genehmigung eingeholt haben. Dazu gehören zum Beispiel Reifen, Fensterscheiben und Scheibenfolien sowie die Beleuchtung.

Tuning am LKW-Motor - ist Chiptuning erlaubt?
Tuning am LKW-Motor – ist Chiptuning erlaubt?

Der Grund dafür ist hauptsächlich, dass diese Teile einen maßgeblichen Einfluss auf die Kontrolle über das Fahrzeug sowie auf die Übersicht des Straßenverkehrs haben und so die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können.

Deshalb gilt bei LKW-Tuning-Zubehör: Achten Sie auf amtliche Prüfzeichen, bevor Sie sich Tuning-Teile kaufen.

LKW-Chiptuning: Frisieren unter der Haube

Hinter dem Tuning der LKW-Motorenchips versteckt sich die Praxis, den Chip zur Motorensteuerung zu manipulieren und so Prozesse im Betrieb eines LKW zu verändern. So kann beispielsweise der Einspritzzeitpunkt oder der Ladedruck verändert und so das Drehmoment reduziert werden. Zweck dieses Eingriffs ist die Reduzierung des Verbrauchs bei stabiler Leistung. So können Sie Sprit sparen – dies ist zumindest das Versprechen der Hersteller. Doch ist diese Form von LKW-Tuning legal?

Tatsächlich bewegen Sie sich beim Chiptuning schnell in einer Grauzone und riskieren auch, die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs zu verlieren. Grund dafür ist häufig ein gesteigerter Abgasausstoß sowie ein verändertes Geräuschverhalten des Fahrzeugs. Dies ist, wie in § 19 StVZO angegeben, ein Grund für den Verfall der Betriebserlaubnis. Achten Sie deshalb bei LKW-Tuning-Maßnahmen auf folgende Punkte:

  • Lassen Sie alle Maßnahmen im Vorfeld von einer Prüfungsstelle untersuchen und in die Fahrzeugpapiere eintragen.
  • Haben Sie dabei auch die veränderten Abgas- und Geräuschwerte im Blick und lassen Sie sich ein Abgasgutachten ausstellen oder führen Sie direkt ein Gutachten der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) durch.

LKW-Auspuff-Tuning: Ist dies erlaubt?

LKW-Tuning kann Ihrem LKW einen satteren Sound verpassen – und genau da liegt das Problem. Denn auch hier besteht das Risiko, dass gemäß § 19 StVZO Ihre Betriebserlaubnis erlischt. Lassen Sie deshalb auch diese LKW-Tuning-Maßnahme im Vorfeld prüfen.

LKW-Innenraum-Tuning: Harmlose Kosmetik?

Wie verhält es sich bei Veränderungen im Innenraum? Wollen Sie sich zum Beispiel einfach einen bequemeren Sitz leisten oder mit einem neuen Schaltknüppel ihr Führerhäuschen aufwerten – sollten Sie dann etwas beachten? Auch hier müssen Sie auf entsprechende Prüfzeichen achten, denn umständliche Bedienelemente und unsichere Sitze können ebenfalls ein Risiko für den Straßenverkehr darstellen.

Generell gilt also: Wer LKW-Tuning-Maßnahmen von offiziellen Prüfstellen wie dem TÜV überprüfen lässt und immer auf entsprechende Prüfzeichen achtet, ist auf der sicheren Seite.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,36 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

2 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Jürgen R.
    Am 11. Dezember 2018 um 13:10

    Das sg. Adblue Tunning ist in Ländern des ehem. Ostblockes weit verbreitet. Da diese LKW´s auch für Fahrten eingesetzt werden wo es keinerlei Umweltauflagen gibt. Aber man könnte dem sofort einen Riegel vorschieben, indem man diese Einrichtungen Europaweit für illegal erklärt und mit der Beschlagnahme des kompletten Gespannes inkl. der Ladung ahndet. Dann mit entsprechenden Prüfstellen der z.B BAG/ Zoll/ Polizei diese Fahrzeuge bei jeder Routinekontrolle automatisch mit abprüft. Das spricht sich sehr schnell rum in der Branche, wenn ein Gespann mit samt Ladung illegal ist, eingezogen und verwertet wird.
    Das ich persönlich die Praxis der Umweltzonen in Frage stelle, ist aber ein anderes Thema.

  2. Alfons M.
    Am 24. November 2018 um 11:00

    SEHR GUTE DATEI, ABER ES FEHLT DAS >Adblue<-Tuning*. DIE EINSPRITZABSCHALTUNG SCHÄDIGT DIE UMWELT.
    Ich darf mit Euro 5 nicht mehr in die Stadt, der LKW überall hin, weil es keiner merkt …Die Fahrverbote sind eine Mogelpackung, weil es keine Fachleute gibt, die das* erkennen oder verhindern. Das ist unmöglich durchführbar, weil dann jeder LKW* abgeschleppt werden muß wegen Erlöschen' der Betriebserlaubnis § 19 Ziff.3 StVZO/StVG

Verfassen Sie einen neuen Kommentar