Werkstattkarte: Für digitale Kontrollgeräte wichtig!

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wozu wird eine Werkstattkarte gebraucht?

Eine Werkstattkarte wird nur an bestimmte Werkstätten ausgeteilt.
Eine Werkstattkarte wird nur an bestimmte Werkstätten ausgeteilt.

Das digitale Kontrollgerät ist seit dem 1. Mai 2016 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht, die gewerblich im Verkehr genutzt werden, über 3,5 t wiegen oder mehr als neun Sitzplätze für Fahrgäste vorweisen.

Dieser digitale Tachograph ist dafür zuständig, Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen und so dafür zu sorgen, dass Ordnungswidrigkeiten bei einer Kontrolle durch die Polizei aufgedeckt werden können.

Ist das digitale Kontrollgerät kaputt oder muss geprüft werden, ist hierzu eine Werkstattkarte notwendig. Aber wie können Sie die Werkstattkarte beantragen?

Wer ist überhaupt zum Besitz einer solchen befugt? Und wo kann der Antrag auf die Werkstattkarte abgegeben werden? Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr dazu!

FAQ: Werkstattkarte

Wozu dient die Werkstattkarte?

Um digitale Tachographen einzubauen, zu überprüfen und zu kalibrieren, ist eine Werkstattkarte notwendig.

Wer erhält eine Werkstattkarte?

Die Behörden stellen eine Werkstattkarte nur aus, wenn das Personal über die fachliche Eignung verfügt. Die notwendigen Kriterien sind unter anderem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert.

Welche Kosten fallen für die Werkstattkarte an?

In der Regel belaufen sich die Gebühren auf 40 bis 50 Euro pro Karte. Wie sich die Kosten dabei zusammensetzen, erfahren Sie hier.

Werkstattkarte beantragen: Wer darf eine besitzen?

Grundsätzlich gilt, dass nicht jede Person die Befugnis dazu hat, eine Werkstattkarte zu besitzen. Dies ist nur Werkstätten mit ausgebildetem Personal, Fahrzeug- und Kontrollgeräteherstellern erlaubt. Für die Nutzung einer Werkstattkarte muss zudem eine fachliche Eignung vorliegen. Das bedeutet: Derjenige, der die Karte verwendet, muss eine entsprechende Ausbildung besitzen.

Diese Vorgabe ist in § 57b derStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Jede befugte Person darf nur eine Werkstattkarte besitzen. Ihre Gültigkeit beträgt genau ein Jahr. Nach Ablauf dieser zwölf Monate muss ein neuer Antrag gestellt werden. Wollen Sie die Werkstattkarte verlängern, können Sie dies frühestens einen Monat vor Ablauf der Karte tun.

Eine Werkstattkarte benötigt das Fachpersonal, um das digitale Kontrollgerät zu prüfen oder zu reparieren oder um Daten vom Gerät herunterzuladen.

Was ist zum Antrag nötig?

Wollen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber einen Antrag auf eine Werkstattkarte stellen, sind einige Unterlagen bei der Antragstellung vorzulegen. Für diese müssen folgende Dokumente vorliegen:

Neben einer Fahrerkarte ist die Werkstattkarte für Kontrollgeräte entscheidend. Sie wird nur an befugte Techniker ausgegeben.
Neben einer Fahrerkarte ist die Werkstattkarte für Kontrollgeräte entscheidend. Sie wird nur an befugte Techniker ausgegeben.
  • Name und Anschrift der Werkstatt bzw. des Herstellers der Kontrollgeräte oder Fahrzeuge
  • persönliche Daten des Unternehmers/seines gesetzlichen Vertreters (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort)
  • persönliche Daten der zur Benutzung befugten Person (vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Angabe der Muttersprache)
  • Vorlage der Anerkennung der Werkstatt nach StVZO (nicht älter als drei Jahre)
  • Nachweis, dass die Fachkraft über die nötige Schulung/Ausbildung nach § 57b StVZO Absatz 3 verfügt (nicht älter als drei Jahre)
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis

Wie teuer ist eine Werkstattkarte und wo kann sie beantragt werden?

Die Kosten für eine Werkstattkarte, so der Dekra, setzen sich aus der Gebühr für die Verwaltung, die je nach Bundesland schwankt, sowie einem Herstellungsbeitrag vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zusammen. Im Schnitt kostet die Werkstattkarte inklusive aller Gebühren zwischen 40 und 50 Euro. Sowohl beim Dekra kann die Werkstattkarte beantragt werden als auch beim TÜV oder beim entsprechenden Landesamt.

Die jeweiligen Stellen reichen den Antrag dann beim KBA ein, das für die Erstellung einer Werkstattkarte zuständig ist. Spätestens zwanzig Tage nach der Antragstellung muss Ihnen die Werkstattkarte dann vorliegen. Bei Ersatz- oder Verlängerungskarten sind lediglich fünf Werktage dafür anberaumt. Grundlage ist das Vorliegen aller wichtigen Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Verlieren Sie Ihre Werkstattkarte oder wird sie Ihnen gestohlen, ist dies umgehend der Ausgabestelle mitzuteilen bzw. bei der Polizei anzuzeigen. Auch dann, wenn der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unternehmen austritt, ist dies der Stelle zu melden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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