Das Wochenendfahrverbot für Lkw: Welche Gesetze herrschen in Europa?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 15. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Wochenendfahrverbot für Lkw gilt in Italien, Deutschland und anderen europäischen Ländern.
Ein Wochenendfahrverbot für Lkw gilt in Italien, Deutschland und anderen europäischen Ländern.

In welchen Ländern sich Lkw-Fahrer am Wochenende nicht hinters Steuer setzen dürfen

Ein Wochenendfahrverbot für Lkw ist für alle ein Segen: Autofahrer freuen sich darüber, Sonntagsausflüge zu machen, ohne dass langsame Laster mit ihrer schweren Ladung die Straße blockieren. Anwohner von Durchgangsstraßen müssen weniger Lärm ertragen als sonst. Und Lkw-Fahrer können einen wohlverdienten freien Tag einlegen und sich von der kilometerreichen Woche erholen.

Doch was in Deutschland Gesetz ist, muss längst nicht auch in anderen Ländern gelten. Gerade Lkw-Fahrer sind oft über Grenzen hinweg unterwegs und sehen sich in jedem Staat mit neuen Regeln konfrontiert, die es zu beachten gilt.

Und sie stellen sich die Frage: Wo gibt es denn überall ein Fahrverbot für Lkw in Europa? Und wie sieht die Lage speziell in den deutschsprachigen Nachbarstaaten aus, in Österreich und der Schweiz? Die Antworten finden Sie hier.

FAQ Wochenendfahrverbot

Gibt es in Deutschland ein Wochenendfahrverbot?

Ein generelles Lkw-Fahrverbot besteht am Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen. Im Sommer können einige Strecken auch am Samstag für Lkw gesperrt sein.

Welche Fahrzeuge sind von den Fahrverboten betroffen?

In Deutschland gelten die Fahrverbote in der Regel für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t oder Lkw mit Anhänger.

Welche europäischen Länder verfügen über ein Lkw-Fahrverbot am Wochenende?

Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Video: Das Sonntagsfahrverbot für LKW

Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!
Was steckt hinter dem Sonntagsfahrverbot für LKW? Wir klären über den Mythos auf!

Was ist das Wochenendfahrverbot genau?

Ein Wochenendfahrverbot herrscht in Frankreich an Sonn- und Feiertagen in den Sommerferien.
Ein Wochenendfahrverbot herrscht in Frankreich an Sonn- und Feiertagen in den Sommerferien.

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in Deutschland für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen oder Lkw mit niedrigerem zulässigen Gesamtgewicht, die zusätzlich einen Anhänger ziehen. Zwischen 0 und 22 Uhr dürfen sie an diesen Tagen nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein.

Die rechtliche Grundlage für das Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bildet § 30 Absatz 3 und 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Was allgemein als Wochenendfahrverbot bezeichnet wird, umfasst rechtlich gesehen zwei verschiedene Verbote:

  • Das Sonntagsfahrverbot gilt üblicherweise für jeden Sonntag im Jahr, aber auch für andere gesetzliche Feiertage, selbst wenn diese nicht auf ein Wochenende fallen.
  • Ein Lkw-Fahrverbot am Samstag erweitert das Verbot auf das gesamte Wochenende. Es gilt in vielen Ländern jedoch nicht für alle Samstage im Jahr, sondern nur für eine bestimmte Zeit, in der generell mehr Verkehr als sonst zu erwarten ist.

Das Samstagsfahrverbot wird in Deutschland durch eine eigene Verordnung geregelt, die sogenannte “Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße” (FerReiseV). Demnach gilt das Samstagsfahrverbot während der Ferienzeit vom 1. Juli bis zum 31. August in der Zeit von 7 bis 20 Uhr für ausgewählte Autobahnen und Bundesstraßen.

Vom Wochenendfahrverbot ausgenommen sind in den meisten Ländern Lkw, welche Güter transportieren, die besonders leicht verderblich sind, wie beispielsweise Fisch oder Milcherzeugnisse.

Gibt es in Deutschlands Nachbarstaaten ein Wochenendfahrverbot?

Bezüglich dem Wochenendfahrverbot herrschen in Österreich und in der Schweiz teilweise andere Vorschriften als in Deutschland:

Ein Wochenendfahrverbot herrscht in Österreich sonntags und samstags.
Ein Wochenendfahrverbot herrscht in Österreich sonntags und samstags.
  • Das Fahrverbot für Lkw in Österreich gilt für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts mit zusätzlichem Anhänger oder für Lkw, die einen Anhänger ziehen, der mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse aufweist. Ein Fahrverbot in Österreich gilt für Lkw jeden Sonn- und Feiertag von 0 bis 22 Uhr sowie samstags von 15 bis 24 Uhr. Das Samstagsfahrverbot ist dabei nicht auf die Ferienzeit beschränkt, sondern gilt das ganze Jahr über.
  • Das Sonntagsfahrverbot in der Schweiz gilt auch für Feiertage und sieht vor, dass Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, Sattelzüge über 5 Tonnen und Anhänger über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts zwischen 0 und 24 Uhr nicht auf der Straße unterwegs sein dürfen. Samstags hingegen gibt es kein Fahrverbot in der Schweiz, nicht einmal während der Sommerzeit.

Das Lkw-Fahrverbot in Europa

Ein Wochenendfahrverbot herrscht in vielen Ländern Europas. Doch die konkreten Bestimmungen dazu unterscheiden sich von Land zu Land. Gibt es beispielsweise ein Sonntagsfahrverbot auch in Frankreich und wann herrscht ein Fahrverbot für Lkw in Italien? In der untenstehenden Tabelle finden Sie die wichtigsten Informationen über Lkw-Fahrverbote in Europa zusammengefasst.

Dabei wird nur das Wochenendfahrverbot im engeren Sinne betrachtet und nicht ein etwaiges Nachtfahrverbot, welches das Wochenendfahrverbot um die späten Stunden erweitern kann. Die Bestimmungen jedes Landes können sich jedoch jederzeit ändern, weshalb Sie sich vor Ihrer Fahrt über die aktuellen Fahrverbote informieren sollten.

LandFahr­ver­bot für LkwSonn­tags- und Fei­er­tags­fahr­ver­botSams­tags­fahr­ver­bot und sons­tig­e Ver­bo­te
Bel­gien-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Bul­garien-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Däne­mark-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Deutsch­landü­ber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se oder Lkw mit An­häng­er0 - 22 UhrFerien­fahr­verbot Juli - August sams­tags von 7 - 20 Uhr (auf manchen Strecken)
Est­land-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Finn­land-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Frank­reichü­ber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se0 - 22 Uhrein Fahr­verbot für Lkw herrscht in Frank­reich am Vortag von Feier­tagen von 22 - 0 Uhr, dazu Ferien­fahr­verbot Mitte Juli - Ende August samstags 7 - 19 Uhr
Grie­chen­landü­ber 1,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­seSommer­halbjahr 15 - 23 Uhr, Winter­halbjahr 15 - 22 Uhr (auf bestimm­ten Strecken)Fahr­verbot freitags 15 - 21 Uhr (auf bestimm­ten Strecken)
Groß­britan­nienü­ber 18 t zul. Ge­samt­ge­wicht13 - 7 Uhr (nur bestimm­te Strecken im Raum London)Samstags­fahr­verbot ebenfalls 13 - 7 Uhr (nur bestimm­te Strecken im Raum London)
Ir­land-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Ita­lienü­ber 7,5 t zul. Ge­samt­mas­seJuni - September: 7 - 22 Uhr, Oktober - Mai: 8 - 22 UhrJuli - August gibt es ein Lkw-Fahr­verbot in Italien samstags zu unter­schied­lichen Zeiten
Kroa­tienüber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se oder Ge­samt­län­ge über 14 m14 - 23 Uhr, Mitte Juni - Mitte Sep­tember: 12 - 23 UhrLkw-Fahr­verbot am Vortag eines Feier­tages von 15 - 23 Uhr (für bestimm­te Feiertage gelten jedoch Sonde­rregeln!), dazu Ferien­fahrver­bot Mitte Juni - Mitte September samstags 4 - 14 Uhr
Lett­land-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Lichten­steinüber 3,5 t zul. Ge­samt­mas­se oder Zü­ge über 5 t zul. Ge­samt­mas­se0 - 24 Uhrkein Samstags­fahr­verbot in Lichtenstein
Litau­en-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Luxem­burgüber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­seRichtung Frank­reich: 21:30 (Vortag) - 21:45, Richtung Deutsch­land: 23:30 (Vortag) - 21:45kein voll­stän­diges Samstags­fahr­verbot in Luxem­burg
Mal­ta-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Nieder­lande-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Norwe­gen-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Öster­reichüber 7,5 t zul. Ges­amt­mas­se, über 3,5 t zul. Ge­samt­mas­se mit An­hän­ger, An­hän­ger über 3,5 t zul. Ge­samt­mas­se0 - 22 UhrSamstags herrscht ein Lkw-Fahr­verbot in Österreich von 15 - 24 Uhr
Po­lenüber 12 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se8 - 22 UhrLkw-Fahr­verbot am Vortag eines Feier­tages von 18 - 22 Uhr, dazu Ferien­fahr­verbot Ende Juni - Ende August freitags 18 - 22 Uhr und samstags 8 - 14 Uhr
Portu­gal-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Rumä­nienüber 3,5 t bzw. 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­sam­tmas­se (je nach Streck­e)6- 22 Uhr (auf man­chen Strecken)Samstags­fahr­verbot für Lkw auf machen Strecken von 6 - 22 Uhr
Schwe­den-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahrv­erbot
Schweizüber 3,5 t zul. Ge­samt­mas­se, Sat­tel­zü­ge über 5 t zul. Ge­samt­mas­se, An­häng­er ü­ber 3,5 t zul. Ge­samt­mas­se0 - 24 Uhrsamstags gibt es kein Fahr­verbot für Lkw in der Schweiz
Slo­wakeiüber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se0 - 24 UhrFerien­fahr­verbot Juli - August sams­tags von 7 - 19 Uhr
Slowe­nienüber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se oder Ge­samt­län­ge über 14 m8 - 21 UhrFerien­fahr­verbot Ende Juni - Anfang Septem­ber samstags 8 - 13 Uhr
Spa­nien-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot
Tschech­ienüber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se13 - 22 UhrJuli - August herrscht ein Lkw-Fahr­verbot in Tschech­ien: freitags 17 - 21 Uhr und samstags 7 - 13 Uhr
Un­garnüber 7,5 t zu­läs­si­ge Ge­samt­mas­se0 - 22 Uhram Vorabend eines Feiertages gilt ein Lkw-Fahrverbot in Ungarn von 22 - 0 Uhr, dazu Ferien­fahr­verbot Juli - August sams­tags von 15 - 24 Uhr
Zy­pern-kein Wochen­end­fahrverbotkein Wochen­end­fahr­verbot

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. René R
    Am 19. Juni 2024 um 12:18

    Darf ich an einen Feiertag mit Lebendetieren durch Slowenien durchführen.

  2. Hans-Jörg F.
    Am 27. Januar 2022 um 15:35

    Darf ein in England zugelassener Minibus mit Anhänger fahren, um Fahrräder zum Ausgangsort einer Veranstaltung zu transportieren?

  3. Stanislava A:
    Am 27. September 2021 um 18:56

    DARF MAN AM WOCHENENDE MIT EINEN LKW bis 7,5 Tonnen FAHREN?ALSO VON FREITAG BIS SONNTAG

  4. Ralf W.
    Am 23. November 2020 um 19:43

    Ein PickUp ist im KFZ Schein als LKW eingetragen. Somit ist es ja nicht zulässig Sonntags mit dem PickUp mit Anhänger Pferde zu transportieren oder? Da es sich ja um einen LKW mit Anhänger handelt.

  5. Marco K.
    Am 21. September 2020 um 16:14

    Hallo darf ich an einem Sonntag vor 22 Uhr,bei der Anlieferung von Obst, Gemüse und Fleisch in die Filialen eines Discounters leere Pfandflaschen und Folienabfälle mit zum Zentrallager rückführen? Gruss Marco

  6. klaus-dieter
    Am 8. Mai 2020 um 19:48

    Wenn in Berlin Feiertag ist – so geschehen am 8.Mai – darf ich dann trotzdem mit
    dem LKW von Brandenburg nach Berlin fahren um in Berlin Arbeitsmaschinen zu
    laden oder ist ein Fahren in Berlin grundsätzlich untersagt?
    MfG

    K.-D.

  7. Stephan U.
    Am 13. Juni 2019 um 13:14

    Top

  8. Jörg
    Am 30. September 2018 um 21:40

    Darf man am Sonn oder Feiertag, wenn man einen Tag vorher Gemüse ausgeliefert hat am folgenden Tag ( Feiertag) auf der Rückfahrt Leergut einsammeln oder muss man auf direktem Weg zur Firma zurück?

  9. Ralf M.
    Am 9. April 2018 um 8:34

    Darf ich mit erteilter Ausnahmegenehmigung zum Sonntagsfahrverbot Leergut befördern?
    Wir liefern Obst , Gemüse und Teigwaren. Darf ich bei der Rückfahrt Leergut in Form von Paletten und Gemüsekisten mitnehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 13:50

      Hallo Ralf,

      beim Transport von leicht verderblichem Obst und Gemüse und bei damit verbundenen Leerfahrten brauchen Sie in der Regel keine Ausnahmegenehmigung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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