Marder überfahren: Was müssen Autofahrer unternehmen?
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
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Weitreichende Begegnungen für kleine Raubtiere
Treffen ein Marder und ein Auto aufeinander, befürchten die meisten Fahrzeugbesitzer vermutlich zerbissene Kabel und Schläuche. Diese Sorge ist nicht ganz unberechtigt, registrierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2018 rund 198.000 sogenannte Marderbisse. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Autofahrer versehentlich einen Marder mit dem Fahrzeug erwischen.
Doch welche Vorschriften gelten, wenn ein Marder überfahren wurde? Schreibt der Gesetzgeber in einem solchen Fall konkrete Verhaltensregeln vor? Besteht für den Unfall eine Meldepflicht? Und kommt eine Versicherung für den Schaden auf, der am Fahrzeug entstanden ist? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Marder überfahren
Ja, das Bundesjagdgesetz listet verschiedene Marderarten als Haarwild auf, weshalb eine Kollision mit diesen Tieren als Wildunfall zu werten ist.
In vielen Bundesländern gibt es bei Wildunfällen eine Meldepflicht. Darüber hinaus verlangen Versicherung für die Schadensregulierung nicht selten eine sogenannte Wildunfallbescheinigung, welche der zuständige Jäger oder die Polizei ausstellen.
Für Unfälle mit Wildtieren ist üblicherweise die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung für die Regulierung des entstandenen Schadens zuständig.
Weiterführende Ratgeber zu Unfällen mit Tieren:
Marder überfahren: Liegt ein Wildunfall vor?
Flitzt ein Marder überraschend über die Straße, können Autofahrer häufig kaum noch reagieren, um eine Kollision zu verhindern. In einer solchen Situation stellt sich die Frage: Wie verhalte ich mich nun richtig?
Für die Einschätzung des Vorfalls spielt es eine wichtige Rolle, ob es sich um einen Wildunfall handelt, denn für diesen gelten besondere Regelungen. Von einem Wildunfall ist juristisch immer dann Rede, wenn es sich bei dem angefahrenen Tier um Haarwild gemäß § 2 Bundesjagdgesetz handelt. Der Gesetzestext listet dabei folgende Tierarten auf, die zur Familie der Marder zählen:
- Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN)
- Baummarder (Martes martes L.)
- Iltis (Mustela putorius L.)
- Hermelin (Mustela erminea L.)
- Mauswiesel (Mustela nivalis L.)
- Dachs (Meles meles L.)
- Fischotter (Lutra lutra L.)
Wie diese Übersicht zeigt, sollten Autofahrer grundsätzlich von einem Wildunfall ausgehen, wenn sie einen Marder überfahren. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht in einem solchen Fall in den meisten Bundesländern und ergibt sich aus den Landesjagdgesetzen. Zu verständigen ist demnach der zuständige Förster bzw. Jäger. Liegt dessen Nummer nicht vor, können Sie sich an die Polizei wenden. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Darüber hinaus können aber auch weitere Sanktionen drohen. Denn die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt grundsätzlich geltende Verhaltensregeln für Unfälle vor. So sind Autofahrer unter anderem dazu verpflichtet, sich der Unfallschäden zu vergewissern und die Unfallstelle abzusichern. Daher muss jeder, der einen Marder überfährt und nicht anhält, laut Gesetz zumindest mit einer Geldbuße rechnen.
Lassen Sie ein verletztes Tier nach einem Unfall zurück, kann dies ggf. auch als Tierquälerei gewertet werden. Laut Tierschutzgesetz liegt dieser Tatbestand vor, wenn Tiere unnötigerweise verletzt werden oder leiden müssen. Hierfür kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.
Unfall mit einem Mader: Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug?
Auch wenn Marder verhältnismäßig klein sind, kann eine Kollision mit diesem Tier Schäden am Fahrzeug verursachen. Daher ist für den Halter vor allem wichtig, wer die Reparaturen bezahlen muss. Da es sich bei dieser Kollision um einen Wildunfall handelt, liegt die Zuständigkeit bei der Teil- bzw. Teilkaskoversicherung.
In vielen Fällen verlangen die Versicherungen vor einer Kostenübernahme allerdings einen Nachweis dafür, dass auch tatsächlich ein Marder überfahren wurde. Autofahrer können hierfür zum Beispiel Fotos vom Schaden anfertigen, mögliche Spuren sichern oder Zeugen benennen.
Mitunter ist aber auch eine spezielle Wildunfallbescheinigung notwendig. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, welches den Wildunfall offiziell bestätigt. Ausstellberechtigt sind insbesondere der Förster bzw. Jäger sowie die Polizei. Ein weiterer Grund, um der gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.