Maskenpflicht im Flugzeug: Option für das Reisen in Corona-Zeiten?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Hinweis: Als erstes deutsches Flugunternehmen hat die Lufthansa sich für die Einführungen einer Maskenpflicht auf Flügen entschlossen. Ab dem 04.05.2020 (bis vorerst 31.08.2020) sollen Fluggäste sowie das Bordpersonal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Pflicht gilt auch für die Tochterunternehmen Austrian, Swiss, Brussels Airlines und Eurowings.

Fluggesellschaften denken über Maskenpflicht für Fluggäste nach

Ein Maskenpflicht im Flugzeug könnte bei der Wiederaufnahme des Flugbetriebs gelten.
Ein Maskenpflicht im Flugzeug könnte bei der Wiederaufnahme des Flugbetriebs gelten.

Flugreisen sind aufgrund der Coronakrise derzeit kaum möglich und die wenigsten beschäftigen sich mit der Logistik einer solchen, wenn sie zu Hause Kontaktbeschränkungen unterliegen und Corona den Alltag weiterhin bestimmt. Die Fluggesellschaften hingegen denken durchaus darüber nach, wie der Flugverkehr wieder aufgenommen werden kann. Die Maskenpflicht im Flugzeug ist ein Vorschlag, der diesbezüglich diskutiert wird.

Nachfolgend erfahren Sie, was die Fluggesellschaften bezüglich einer möglichen Maskenpflicht beim Fliegen vorschlagen und welche weiteren Maßnahmen für das Abstandhalten und die Eindämmung des Coronavirus ebenfalls Teil des Wiederaufnahmeplans sein könnten.

FAQ: Maskenpflicht im Flugzeug

Gilt in Flugzeugen eine Maskenpflicht?

Derzeit ist diesbezüglich nichts Konkretes bestimmt. Die Fluggesellschaften haben eine Maskenpflicht jedoch bei der Wiederaufnahme des Flugbetriebs als Maßnahme vorgeschlagen.

Sind nur Masken erlaubt oder auch Tücher und Schals?

Seit dem 1. Februar 2021 sind im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen von Corona nur noch OP-Masken und FFP-Masken im Flugzeug erlaubt.

Gibt es Maskenpflicht außerhalb des Flugzeugs zu beachten?

Ja, auch im Flughafen besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Des Weiteren gilt derzeit in allen Bundesländern eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in einigen auch in Taxen.

Wie könnte die Maskenpflicht in Flugzeugen aussehen?

Die Luftfahrtbranche arbeitet an einem Plan zur Wiederaufnahme des Flugverkehrs, wenn es die Umstände wieder zulassen. In diesen Zusammenhang haben verschiedene Fluggesellschaften ein Konzept entwickelt, welches mehrere Maßnahmen und Vorgehensweisen enthält. Neben der Wahrung des Mindestabstands z. B. durch das Freilassen der Mittelsitzreihe, gehört auch die auch die Einführung der Maskenpflicht im Flugzeug laut Deutscher Presse-Agentur (DPA) zu den wichtigsten Eckpunkten dieses 20-Punkte-Konzepts.

Nicht nur in Flugzeugen soll die Maskenpflicht gelten, sondern auch vor und im Flughafen.
Nicht nur in Flugzeugen soll die Maskenpflicht gelten, sondern auch vor und im Flughafen.

Der Plan sieht vor, dass Passagiere sowohl beim Boarding, während des gesamten Fluges sowie beim Verlassen des Flugzeugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen. Darüber hinaus soll Inhaber eines Flugtickets mit dem Kauf eine Verpflichtung zum Mitführen von Masken auferlegt werden.

Das bedeutet, dass Fluggäste bei einer Maskenpflicht selbst dafür sorgen müssen, dass sie einen entsprechenden Schutz dabei haben. Ob nur Masken erlaubt sein werden oder auch Schals und Tücher als Schutz möglich sind, ist bisher nicht definiert.

Des Weiteren ist angedacht nicht nur im Flugzeug eine Maskenpflicht einzuführen, sondern dies bereits für den Flughafen zu tun. Ein weitere Punkt im Konzept ist, dass Fluggäste währen des Online-Check-Ins bestätigen müssen, dass sie gesund sind und das Coronavirus nicht tragen. Konkrete Pläne zur Umsetzung dieser Maßnahmen bzw. des Konzepts gibt es derzeit noch nicht.

Der Weg zum Flughafen: Maskenpflicht im ÖPNV

Bereits auf dem Weg zum Flughafen müssen Passagiere sich mit dem Thema „Maskenpflicht“ befassen. Das Flugzeug zu erreichen, kann in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Abstandsvorschriften ein schwieriges Unterfangen sein.

Im öffentlichen Nahverkehr und auch oft in Taxen gilt in Bundesländern derzeit eine Maskenpflicht. Das würde bei der Wideraufnahme des Flugbetriebs bedeuten, dass Passagiere gegebenenfalls für die Anreise sowie für den Aufenthalt im Flughafen als auch für den Flug eine Maske benötigen.

Die Maskenpflicht im ÖPNV ist in Deutschland wie folgt geregelt:

BundeslandMaskenpflicht im ÖPNV?
Baden-Württemberg
ja, ab dem 27. April 2020 (in Sulz am Neckar seit dem 17. April)
Bayern
ja, ab dem 27. April 2020
Berlin
ja, ab dem 27. April 2020
Brandenburg
ja, ab dem 27. April 2020 (in Potsdam sei t dem 20. April)
Bremen
ja, ab dem 27. April 2020
Hamburg
ja, ab dem 27. April 2020
Hessenja, ab dem 27. April 2020 (in Hanau seit dem 20. April)
Mecklenburg-Vorpommern
ja, ab dem 27. April 2020
Niedersachsen
ja, ab dem 27. April 2020 (in Wolfsburg seit dem 20. April)
Nordrhein-Westfalen
ja, ab dem 27. April 2020
Rheinland-Pfalz
ja, ab dem 27. April 2020
Saarlandja, ab dem 27. April 2020
Sachsen
ja, ab dem 20. April 2020
Sachsen-Anhalt
ja, ab dem 23. April 2020
Schleswig-Holstein
ja, ab dem 29. April 2020
Thüringenja, ab dem 24. April 2020 (in Jena seit dem 6. April)

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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