Maskenpflicht im Flugzeug: Option für das Reisen in Corona-Zeiten?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Hinweis: Als erstes deutsches Flugunternehmen hat die Lufthansa sich für die Einführungen einer Maskenpflicht auf Flügen entschlossen. Ab dem 04.05.2020 (bis vorerst 31.08.2020) sollen Fluggäste sowie das Bordpersonal eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Pflicht gilt auch für die Tochterunternehmen Austrian, Swiss, Brussels Airlines und Eurowings.
Fluggesellschaften denken über Maskenpflicht für Fluggäste nach
Flugreisen sind aufgrund der Coronakrise derzeit kaum möglich und die wenigsten beschäftigen sich mit der Logistik einer solchen, wenn sie zu Hause Kontaktbeschränkungen unterliegen und Corona den Alltag weiterhin bestimmt. Die Fluggesellschaften hingegen denken durchaus darüber nach, wie der Flugverkehr wieder aufgenommen werden kann. Die Maskenpflicht im Flugzeug ist ein Vorschlag, der diesbezüglich diskutiert wird.
Nachfolgend erfahren Sie, was die Fluggesellschaften bezüglich einer möglichen Maskenpflicht beim Fliegen vorschlagen und welche weiteren Maßnahmen für das Abstandhalten und die Eindämmung des Coronavirus ebenfalls Teil des Wiederaufnahmeplans sein könnten.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Maskenpflicht im Flugzeug
Derzeit ist diesbezüglich nichts Konkretes bestimmt. Die Fluggesellschaften haben eine Maskenpflicht jedoch bei der Wiederaufnahme des Flugbetriebs als Maßnahme vorgeschlagen.
Seit dem 1. Februar 2021 sind im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen von Corona nur noch OP-Masken und FFP-Masken im Flugzeug erlaubt.
Ja, auch im Flughafen besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Des Weiteren gilt derzeit in allen Bundesländern eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in einigen auch in Taxen.
Weitere Ratgeber zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie:
- Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Hausrecht bei einer Maskenpflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Maskenpflicht in Arztpraxen
- Maskenpflicht im Einzelhandel
- Maskenpflicht im Flugzeug
- Maskenpflicht für Kinder
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
- Maskenpflicht an Schulen
- Maskenpflicht in Zügen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht
- Wie lange gilt die Maskenpflicht?
Wie könnte die Maskenpflicht in Flugzeugen aussehen?
Die Luftfahrtbranche arbeitet an einem Plan zur Wiederaufnahme des Flugverkehrs, wenn es die Umstände wieder zulassen. In diesen Zusammenhang haben verschiedene Fluggesellschaften ein Konzept entwickelt, welches mehrere Maßnahmen und Vorgehensweisen enthält. Neben der Wahrung des Mindestabstands z. B. durch das Freilassen der Mittelsitzreihe, gehört auch die auch die Einführung der Maskenpflicht im Flugzeug laut Deutscher Presse-Agentur (DPA) zu den wichtigsten Eckpunkten dieses 20-Punkte-Konzepts.
Der Plan sieht vor, dass Passagiere sowohl beim Boarding, während des gesamten Fluges sowie beim Verlassen des Flugzeugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen. Darüber hinaus soll Inhaber eines Flugtickets mit dem Kauf eine Verpflichtung zum Mitführen von Masken auferlegt werden.
Das bedeutet, dass Fluggäste bei einer Maskenpflicht selbst dafür sorgen müssen, dass sie einen entsprechenden Schutz dabei haben. Ob nur Masken erlaubt sein werden oder auch Schals und Tücher als Schutz möglich sind, ist bisher nicht definiert.
Des Weiteren ist angedacht nicht nur im Flugzeug eine Maskenpflicht einzuführen, sondern dies bereits für den Flughafen zu tun. Ein weitere Punkt im Konzept ist, dass Fluggäste währen des Online-Check-Ins bestätigen müssen, dass sie gesund sind und das Coronavirus nicht tragen. Konkrete Pläne zur Umsetzung dieser Maßnahmen bzw. des Konzepts gibt es derzeit noch nicht.
Der Weg zum Flughafen: Maskenpflicht im ÖPNV
Bereits auf dem Weg zum Flughafen müssen Passagiere sich mit dem Thema „Maskenpflicht“ befassen. Das Flugzeug zu erreichen, kann in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Abstandsvorschriften ein schwieriges Unterfangen sein.
Im öffentlichen Nahverkehr und auch oft in Taxen gilt in Bundesländern derzeit eine Maskenpflicht. Das würde bei der Wideraufnahme des Flugbetriebs bedeuten, dass Passagiere gegebenenfalls für die Anreise sowie für den Aufenthalt im Flughafen als auch für den Flug eine Maske benötigen.
Die Maskenpflicht im ÖPNV ist in Deutschland wie folgt geregelt:
Bundesland | Maskenpflicht im ÖPNV? |
---|---|
Baden-Württemberg | ja, ab dem 27. April 2020 (in Sulz am Neckar seit dem 17. April) |
Bayern | ja, ab dem 27. April 2020 |
Berlin | ja, ab dem 27. April 2020 |
Brandenburg | ja, ab dem 27. April 2020 (in Potsdam sei t dem 20. April) |
Bremen | ja, ab dem 27. April 2020 |
Hamburg | ja, ab dem 27. April 2020 |
Hessen | ja, ab dem 27. April 2020 (in Hanau seit dem 20. April) |
Mecklenburg-Vorpommern | ja, ab dem 27. April 2020 |
Niedersachsen | ja, ab dem 27. April 2020 (in Wolfsburg seit dem 20. April) |
Nordrhein-Westfalen | ja, ab dem 27. April 2020 |
Rheinland-Pfalz | ja, ab dem 27. April 2020 |
Saarland | ja, ab dem 27. April 2020 |
Sachsen | ja, ab dem 20. April 2020 |
Sachsen-Anhalt | ja, ab dem 23. April 2020 |
Schleswig-Holstein | ja, ab dem 29. April 2020 |
Thüringen | ja, ab dem 24. April 2020 (in Jena seit dem 6. April) |
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen