Maskenpflicht in Zügen: Was im Fern- und Regionalverkehr gilt
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Hinweis: Der folgende Text bezieht sich noch auf die Regelungen zum 28. April 2020 (redaktionelle Überarbeitung in Planung). Mittlerweile gilt auch bundesweit in Nah- und Fernverkehrszügen eine Maskenpflicht.
Mund- und Nasenschutz wird von der Deutschen Bahn empfohlen
Ohne Maske geht gerade nichts mehr – so fühlt es sich für viele zumindest an. Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, gilt in den Bundesländern eine Maskenpflicht. Allerdings ist nicht einheitlich geregelt, wo Mund und Nase bedeckt werden müssen. In allen Bundesländern und Städten gilt dies jedoch sowohl im Nahverkehr als auch in Geschäften. Doch wie sieht das dann in anderen Verkehrsmitteln aus? Gibt es eine Maskenpflicht auch in Zügen?
Der nachfolgende Ratgeber betrachtet, was in Bezug auf den Fernverkehr derzeit bestimmt ist, welche Empfehlungen die Deutsche Bahn ausspricht und was Reisende in der Regionalbahn beachten sollten. Des Weiteren finden Sie eine Übersicht zu den geltenden Vorschriften zur Maskenpflicht in den Bundesländern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Maskenpflicht in Zügen
Derzeit gibt es eine solche Maskenpflicht in Deutschland nicht. Die Deutsche Bahn empfiehlt jedoch auch im Fernzug das Tragen einer Maske.
In allen Bundesländern ist eine Maskenpflicht im ÖPNV zu beachten. Regionalzüge gehören in der Regel zu den Verkehrsmitteln des ÖPNV, sodass auch in diesen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Weitere Ratgeber zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie:
- Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Hausrecht bei einer Maskenpflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Maskenpflicht in Arztpraxen
- Maskenpflicht im Einzelhandel
- Maskenpflicht im Flugzeug
- Maskenpflicht für Kinder
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
- Maskenpflicht an Schulen
- Maskenpflicht in Zügen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht
- Wie lange gilt die Maskenpflicht?
Maskenpflicht im Zug: Das gilt im Fernverkehr
Gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes können die jeweiligen Landesregierungen in Rechtsverordnungen bestimmen, welche Maßnahmen sie anordnen. Zu solchen Maßnahmen gehört auch die eingeführte Maskenpflicht. Da diese in der Regel in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs zu beachten ist, stellt sich natürlich die Frage, ob dies auch im Fernverkehr der Fall ist.
Eine konkrete Maskenpflicht in Zügen (ICE, IC oder anderen Fernverkehrszügen) gibt es in Deutschland derzeit nicht (Stand April 2020). Allerdings empfiehlt die Deutsche Bahn allen Reisenden, einen Mund- und Nasenschutz auch in den Fernverkehrszügen zu nutzen. Auf der Informationsseite der Deutsch Bahn zur Coronakrise wird nachdrücklich angeraten, in allen Verkehrsmitteln einen Schutz zu tragen. Zudem möchte Bundesverkehrsminister Scheuer die Maskenpflicht in Zügen auf den Fernverkehr ausweiten.
Besteht Maskenpflicht in der Regionalbahn?
Anders sieht das im Regionalverkehr aus, denn dieser gehört zu den Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In diesen Zügen ist eine Maskenpflicht zu beachten. Dies gilt zudem auch in den Bahnhöfen sowie auf den Bahnsteigen. Halten sich Passagiere nicht an diese Maskenpflicht in Zügen, kann das durchaus Bußgelder bedeuten.
Wichtig ist, dass Sie Mund und Nase bedecken, wenn Sie in Regionalbahnen unterwegs sind. Grundsätzlich kann es sich dabei auch um einen Schal oder ein Tuch handeln, wenn Sie keine Maske zur Verfügung haben.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Bestimmungen zur Maskenpflicht in Zügen des ÖPNV:
Bundesland | Maskenpflicht im ÖPNV? |
---|---|
Baden-Württemberg | ja, ab dem 27. April 2020 (in Sulz am Neckar seit dem 17. April) |
Bayern | ja, ab dem 27. April 2020 |
Berlin | ja, ab dem 27. April 2020 |
Brandenburg | ja, ab dem 27. April 2020 (in Potsdam sei t dem 20. April) |
Bremen | ja, ab dem 27. April 2020 |
Hamburg | ja, ab dem 27. April 2020 |
Hessen | ja, ab dem 27. April 2020 (in Hanau seit dem 20. April) |
Mecklenburg-Vorpommern | ja, ab dem 27. April 2020 |
Niedersachsen | ja, ab dem 27. April 2020 (in Wolfsburg seit dem 20. April) |
Nordrhein-Westfalen | ja, ab dem 27. April 2020 |
Rheinland-Pfalz | ja, ab dem 27. April 2020 |
Saarland | ja, ab dem 27. April 2020 |
Sachsen | ja, ab dem 20. April 2020 |
Sachsen-Anhalt | ja, ab dem 23. April 2020 |
Schleswig-Holstein | ja, ab dem 29. April 2020 |
Thüringen | ja, ab dem 24. April 2020 (in Jena seit dem 6. April) |
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen
Naja, ich versuchs mal so zu sagen…
1. Gesunder ohne Maske + 1. Ungesunder ohne Maske= Luftaustausch= kein Schutz
1. Erkrankter mit Maske+ 1. Gesunder ohne Maske= kommt nicht so viel durch (aber genug um anzustecken)
1. Gesunder mit Maske+ 1. Erkrankter ohne Maske= kommt nicht so viel durch (aber genug um anzustecken)
Beide haben Masken= Die Viren bleiben bei jedem selbst
Absolut korrekt, Martin.
Allein wenn ich während der ganzen Fahrt trinke, kann man die Maske unten lassen. Außerdem bedeutet Pflicht freiwillige Zustimmung, laut juris. Wörterbuch. Ich muss nicht jedem Mist zustimmen, nur weil die Hampelmänner in Berlin, die sowieso nach der Pfeife der Wirtschaft und Industrie tanzen (Hallo Andi Be-scheuer-t), sich wieder irgendeinen Angstfaktor überlegt haben, mit dem sie Menschen von ihrem Denken, Tun und Handeln abhalten wollen.
Warum sonst lässt sich der “Gesetzgeber” dazu hinreissen in eine Corona Verordnung hineinzuschreiben, dass man aus gesundheitlichen und sonstigen Gründen keine Maske tragen muss… weil er die Haftung nicht übernehmen möchte. Was würde passieren, wenn man vom Tragen einer Maske gesundheitliche Schäden bekäme? Wen könnte ich dafür verklagen? Sie BRD etwa? Guter Witz… dann wird das Argument umgedreht und so formuliert, dass man ja keine Maske tragen bräuchte, wenn man nicht wolle. Man hätte ja nur genau lesen müssen… was bedeutet eigentlich “sonstige Gründe”? Heisst das auch, dass wenn mir die Maske optisch nicht gefällt, ich sagen kann, ich ziehe das nicht an?
Mal drüber nachdenken… denn Vorschriften ersparen NICHT das Denken!!
Liebe Grüße von einem Rechtsanwalt!
Größte Verblödung wegen eines billigen Viruses Maske zu tragen wenn man nicht erkrankt ist. Und dann auch noch Bußgelder für Leute die die Augen offen haben und sich nicht von Medien beeinflussen.