Maskenpflicht: Wie lange kann eine solche angeordnet sein?
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Mund-Nasen-Schutz als Vorkehrungsmaßnahme gegen Infektionen
In allen Bundesländern gilt im ÖPNV und in Geschäften eine Maskenpflicht. Größtenteils wurde dies mit steigenden COVID-19-Infektionszahlen auch auf Schule und Arbeitsplätze sowie auf den öffentlichen Raum ausgeweitet. Da die Corona-Schutzmaßnahmen Angelegenheit der Bundesländer sind, gestaltet sich die Ausweitung der Maskenpflicht sehr unterschiedlich. Wie lange eine solche Maßnahme dauern kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren und den gesetzlichen Bestimmungen ab. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich.
Nachfolgend erfahren Sie, welche gesetzlichen Grundlagen eine Maskenpflicht begründen, wie lange eine solche Pflicht bestehen kann und wie lange Sie bestimmte Arten von Masken tragen können. Darüber hinaus bieten wir eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen in Bezug auf einen Mund-Nasen-Schutz in den einzelnen Bundesländern.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Maskenpflicht und wie lange sie dauern kann
Sowohl das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie auch die Rechtsverordnungen der Bundesländer oder die Erlasse der Kommunen bilden die rechtlichen Grundlagen für eine Maskenpflicht. Gesetzlich ist die Dauer einer solchen Maßnahme auf vier Wochen beschränkt. Sie kann je nach Sachlage jedoch verlängert werden.
Unter bestimmten Umständen, kann eine Befreiung der Maskenpflicht erfolgen. Welche Gründe für Ausnahmen noch bestehen können, erläutert unser Ratgeber zum Thema „Ausnahmen von der Maskenpflicht“.
Je nach Maskenart, gibt es verschiedene Vorgaben zur Tragedauer. Auch arbeitsrechtliche Bestimmungen können eine Rolle spielen. Wichtige Information diesbezüglich, finden Sie hier.
Im Video: Mit Maske Autofahren, geht das?
Weitere Ratgeber zur Maskenpflicht während der Corona-Pandemie:
- Ausnahmen von der Maskenpflicht
- Hausrecht bei einer Maskenpflicht
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Maskenpflicht in Arztpraxen
- Maskenpflicht im Einzelhandel
- Maskenpflicht im Flugzeug
- Maskenpflicht für Kinder
- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr
- Maskenpflicht an Schulen
- Maskenpflicht in Zügen
- Verstoß gegen die Maskenpflicht
- Wie lange gilt die Maskenpflicht?
Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes zur Maskenpflicht
Im Zusammenhang mit den bestehenden Corona-Maßnahmen und der damit verbundenen Maskenpflicht in Deutschland, stellen sich viele die Frage, wie lange diese zu beachten sein wird. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, dass eine pauschale Festlegung oder Aussage dazu, wie erwähnt, nicht möglich ist. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen spielt das Infektionsgeschehen eine entscheidende Rolle zum anderen sind regionale Verordnungen unterschiedlich gestaltet. Eine Maskenpflicht bzw. wie lange diese gilt, wird in der Regel durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer festgelegt. Bundeseinheitlich sind diese Bestimmungen eher selten.
Allerdings hat der Gesetzgeber mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine einheitliche rechtliche Grundlage für die Ergreifung von Schutzmaßnahmen, zu denen auch die Maskenpflicht gehört, geschaffen. Im neu angelegten § 28a IfSG ist bestimmt, dass der Bundestag zur Verhinderung einer Verbreitung des Coronaviruses diese Maßnahmen anordnen kann. Hierfür muss laut Gesetz eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorliegen.
Welche Maßnahmen dann genau angeordnet werden, ist je nach Faktenlage unterschiedlich. Zur Maskenpflicht und für wie lange eine solche gelten kann, ist diesbezüglich unter Absatz 5 Folgendes bestimmt:
Rechtsverordnungen, die […] erlassen werden, sind mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden.
Grundsätzlich dürfen also Verordnungen, die Maßnahmen wie eine Maskenpflicht beinhalten, zeitlich nicht unbefristet gelten. Gesetzlich ist die Geltungsdauer zwar auf vier Wochen beschränkt, das Gesetz legt jedoch auch fest, dass die Dauer der Maßnahmen verlängert werden kann. Eine Verlängerung sowie die Verordnung an sich sind immer zu begründen. Den Bundesländern wird nach Absatz 7 zudem gestattet, Maßnahmen auch nach Ende der nationalen Epidemischen Lage anzuordnen. Dies ist dann bei einer regionalen Ausbreitung möglich.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Kommunen unabhängig von allgemeinen Verordnungen des Bundes oder des Bundeslandes weitere bzw. abweichende Bestimmungen erlassen können. Es ist also immer ratsam, die geltenden regionalen Regelungen zu prüfen.
Wo gilt eine Maskenpflicht?
Bundesland | Ab welchem Alter gilt die Maskenpflicht? |
---|---|
Baden-Württemberg | 6 Jahre |
Bayern | 6 Jahre |
Berlin | 6 Jahre |
Brandenburg | 6 Jahre |
Bremen | 6 Jahre |
Hamburg | 7 Jahre |
Hessen | 6 Jahre |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 Jahre |
Niedersachsen | 6 Jahre |
Nordrhein-Westfalen | 6 Jahre |
Rheinland-Pfalz | 6 Jahre |
Saarland | 6 Jahre |
Sachsen | 6 Jahre |
Sachsen-Anhalt | 2 Jahre |
Schleswig-Holstein | 6 Jahre |
Thüringen | 6 Jahre |
Masken: Wie lange sie bei Mundschutzpflicht tragbar sind
Bei einer bestehenden Maskenpflicht ist das „Wie lange“ nicht bei der Dauer der Maßnahme interessant. Auch das Tragen einer Maske an sich sollte unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren erfolgen. Zu diesen zählt auch die Tragezeit. Denn Masken schützen nicht unbegrenzt lange, sodass ein regelmäßiger Tausch notwendig ist. Bei der Maskenpflicht ist also wie lange sie zu tragen ist, eine durchaus wichtige Frage.
Neben dem privaten Bereich spielt hier auch der Arbeitsschutz eine Rolle. Für das Tragen von medizinischen FFP2/3-Masken im Beruf werden 30-minütige Pausen nach zwei Stunden empfohlen. Ist die Maske durchfeuchtet, sollte sie bereits früher ausgetauscht werden. Generell gilt bei den FFP-Masken, dass diese maximal 48 Stunden genutzt werden sollten.
Einweg- und Alltagsmasken, die waschbar sind, sollten Sie bei ständigem Tragen nach drei bis vier Stunden austauschen. Die Wirkung wird mit zunehmender Feuchtigkeit eingeschränkt. Bei kompletter Durchfeuchtung sollten Sie die Maske immer wechseln, egal wie lange Sie diese getragen haben. Waschen sollten Sie die Masken bei mindestens 60 Grad und das am besten nach jedem längeren Tragen.
Die Corona-Bußgeldkataloge der einzelnen Bundesländer:
- Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bayern
- Corona-Bußgeldkatalog für Berlin
- Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
- Corona-Bußgeldkatalog für Hamburg
- Corona-Bußgeldkatalog für Hessen
- Corona-Bußgeldkatalog für Niedersachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern
- Corona-Bußgeldkatalog für NRW
- Corona-Bußgeldkatalog für Rheinland-Pfalz
- Corona-Bußgeldkatalog für das Saarland
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen
- Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt
- Corona-Bußgeldkatalog für Schleswig-Holstein
- Corona-Bußgeldkatalog für Thüringen