Maut in Liechtenstein: Müssen Sie eine Gebühr auf den Straßen zahlen?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

FAQ: Maut in Liechtenstein

Gibt es in Liechtenstein eine Pkw-Maut?

Nein. Hier gibt es keine mautpflichtigen Straßen. Sie müssen also in Liechtenstein weder eine Vignette kaufen noch in irgendeiner anderen Form Autobahngebühren zahlen. In Liechtenstein gibt es zudem auch keine Autobahnen, die entsprechend mit einer Maut werden könnten.

Müssen Sie für Lkw eine Autobahngebühr in Liechtenstein bezahlen?

Nein. Auch Lkw müssen keine Mautgebühren in Liechtenstein bezahlen. Allerdings müssen Sie in Liechtenstein eine sogenannte Schwerlastabgabe für die Nutzung von Straßen zahlen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann wird eine Maut fällig, wenn Sie Liechtenstein verlassen?

Ja, das kann durchaus möglich sein. Denn sowohl die Schweiz als auch Österreich haben eine Mautpflicht. Nutzen Sie nach dem Grenzübertritt dort die Autobahnen bzw. Auto- und Schnellstraßen, müssen Sie eine Vignette kaufen.

Liechtenstein: Fallen Autobahngebühren an?

Müssen Sie in Liechtenstein eine Maut bezahlen?
Müssen Sie in Liechtenstein eine Maut bezahlen?

Diese Frage lässt sich recht einfach beantworten. Nein. Denn es gibt im Fürstentum keine Autobahnen. Daher fällt keine Maut an. In Liechtenstein gibt es zudem auch keine weiteren mautpflichtigen Straßen, sodass Sie für die Nutzung mit Pkw oder Motorrad nicht bezahlen müssen.

Muss ich von der Schweiz nach Liechtenstein Maut zahlen? Bis zur Landesgrenze kann das durchaus möglich sein. Befahren Sie in der Schweiz mautpflichtige Straßen, ist die entsprechende Gebühr bis zur Grenze zu bezahlen. Eine neue Vignette ist in Liechtenstein jedoch nicht notwendig. Das heißt, auch wenn es keine Maut in Liechtenstein gibt, können Kosten bei Fahrten entstehen, wenn Sie das Fürstentum in Richtung Schweiz oder Österreich verlassen.

Lkw-Maut in Liechtenstein: Was gilt?

Auch für Lkw gibt es in Liechtenstein keine direkte Maut. Allerdings müssen Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t eine sogenannte Schwerverkehrsabgabe leisten. Diese wird durch das schweizerische Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit eingezogen. Sie ist einer Maut ähnlich. In Liechtenstein und in der Schweiz wird diese Abgabe abhängig von der Emissionsstufe und den gefahrenen Kilometern abgerechnet. 

Für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger, die mehr als 3,5 t wiegen und die für den Gütertransport eingesetzt werden, muss die Abgabe geleistet werden. Ausgenommen von dieser Art der Maut in Liechtenstein sind z. B. Militär-, Polizei und Rettungsfahrzeuge, Fahrzeug für den Personentransport oder Fahrschulfahrzeuge. Aber auch elektrisch betriebene Fahrzeuge müssen keine Gebühr bezahlen.

Nachfolgend finden Sie die derzeitigen Gebühren (in Schweizer Rappen): 

  • Abgabekategorie  I Euro 0 bis 5 3.10 Rp. pro km 
  • Abgabekategorie  II – 2.69 Rp. pro km 
  • Abgabekategorie  III Euro 6 2.28 Rp. pro km

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Verfassen Sie einen neuen Kommentar