Mercedes-Bank: Wann ein Widerruf des Kreditvertrags möglich ist

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Widerrufsjoker: Auch die Mercedes-Bank ist an Vorschriften gebunden

Für Kreditverträge bei der Mercedes-Bank ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich.
Für Kreditverträge bei der Mercedes-Bank ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich.

Im Zuge des Abgasskandals hegten viele Käufer den Wunsch, betroffene Fahrzeuge trotz Kreditvertrags zurückgeben zu können, weshalb zahlreiche dieser Verträge überprüft wurden. Dabei stellte sich heraus, dass bei einer Vielzahl die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Auch Autokredite der Mercedes-Bank sind betroffen. Ein Widerruf und die damit verbundene Rückgabe des Fahrzeugs sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Was Käufer beachten müssen, wenn sie bei der Mercedes-Benz-Bank einen Widerruf des Kreditvertrages einreichen wollen und welche Urteile in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Des Weiteren wird erläutert, wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein und somit die Rückabwicklung begründen kann.

FAQ: Widerrufsjoker bei der Mercedes-Bank

Haben Käufer die Möglichkeit bei Mercedes für den Kredit einen Widerruf geltend zu machen?

Ein Widerruf bei der Mercedes-Bank ist gemäß BGB innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen möglich. Soll dieser außerhalb dieser Frist erfolgen, weil ein fehlerhafter Autokredit vorliegt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie z. B. ein Fehler in der Widerrufsbelehrung.

Was macht eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aus?

Was bei Kreditverträgen der Mercedes-Bank als fehlerhafte Widerrufsbelehrung gelten kann, erfahren Sie hier.

Wo ist der Widerruf des Kreditvertrags einzubringen?

Ein Widerruf ist immer bei der Bank bzw. Autobank einzulegen, mit welcher der Kreditvertrag geschlossen wurde. Im Zweifelsfall sollten sich Verbraucher an einen Anwalt wenden und den Vertrag prüfen lassen.

Wann ist ein Widerruf bei der Mercedes-Benz-Bank eine Option?

Gemäß den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht bei Verbraucherverträgen die Möglichkeit, diese innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. In § 355 BGB findet sich die Definition des Widerrufsrechts und auf dieser Grundlage müssen Verbraucherverträge eine Widerrufsbelehrung enthalten. Tun sie dies nicht oder ist diese fehlerhaft, kann das bedeuten, dass Verbraucher auch nach Ablauf der Frist das Recht habe, den Vertrag zu widerrufen.

Beim Autokauf ist es üblich, dass der Händler bzw. das Autohaus einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufpreises mitvermittelt. Hierbei handelt es sich dann um ein sogenanntes verbundenes Geschäft. Der Kreditvertrag kann je nach Angebot mit der Autobank des Herstellers oder mit einer Verbraucherbank geschlossen werden. So bieten Mercedes-Vertragshändler oftmals einen solchen Vertrag bei der Mercedes-Bank an. Ein Widerruf muss auch hier innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss immer möglich sein.

Eine fehlerhafte Belehrung kann einen Widerruf bei der Mercedes-Bank begründen.
Eine fehlerhafte Belehrung kann einen Widerruf bei der Mercedes-Bank begründen.

Werden Käufer auf dieses Widerrufsrecht nicht hingewiesen oder beinhaltet die Widerrufsbelehrung falsche bzw. unvollständige Informationen, ist eine Rückabwicklung unter Umständen auch nach der Frist möglich. Der Widerruf des Vertrags muss bei der zuständigen Bank eingereicht werden.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Urteile zur Mercedes-Benz-Bank

Wichtig ist, dass nicht grundsätzlich alle Fehler in einer Widerrufsbelehrung der Mercedes-Bank einen Widerruf begründen. Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) weisen darauf hin (BGH, 05.11.2019, Az. XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Um den Sachverhalt abschließend zu entschieden, wurde dieser zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht. Dieser entschied am 09.09.2021 (Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20), dass Verbraucher bei unzureichenden Pflichtangaben im Kreditvertrag auch über die gesetzliche Widerrufsfrist hinaus ein Widerrufsrecht haben können. Mehr dazu erfahren Sie an dieser Stelle in unserem Ratgeber zum Widerruf von Autokrediten.

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass beispielsweise irreführende Informationen zum Zinssatz bei einem Widerruf einen Fehler in der Widerrufsbelehrung darstellen können, und befunden, dass die Mercedes-Bank den Widerruf akzeptieren muss (LG Stuttgart, 21.08.2018, Az.: 25 O 73/18). In diesem Fall konnte der Käufer sowohl den Kreditvertrag als auch den Kaufvertrag rückabwickeln.

Eine Rückabwicklung hat dann selbstverständlich auch die Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung der gezahlten Beträge zur Folge. Die Bank kann jedoch einen Wertersatz für die Zeit der Nutzung einbehalten.

Folgende Gründe können dazu führen, dass die Mercedes-Bank einen Widerruf akzeptiert:

  • Die Widerrufsbelehrung enthält keine oder ungenügende Angaben zu den Folgen eines Widerrufs.
  • Verpflichtende Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung und deren Berechnung fehlen.
  • Der Kreditvermittler ist nicht benannt bzw. dessen Provision nicht aufgeführt.
  • Es gibt keine oder unzureichende Informationen zur Restschuldversicherung.
  • Es fehlen notwendige Vertragsunterlagen bei Vertragsabschluss.

Im Zweifelsfall sollten Käufer ihren Kreditvertrag von einem Anwalt prüfen lassen. Dieser kann bestimmen, ob bei der Mercedes-Bank ein Widerruf eingereicht werden kann, und bei diesem Vorgehen zudem auch unterstützen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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