Vorwurf gegenüber Mercedes: Diesel-Skandal erreicht Daimler AG
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024
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Abgasmanipulation: Mercedes vom Kraftfahrtbundesamt überprüft
Nach Volkswagen und Ford, erreicht das Dieselgate auch den Autohersteller Mercedes Benz. Im Rahmen vom Abgas-Skandal sind von Mercedes deutschlandweit etwa 238.000 Dieselfahrzeuge zurückgerufen worden. Diese sollen einem Software-Update unterzogen werden.
Laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) sind unzulässige Abschalteeinrichtungen bei der Abgasreinigung betreffender Fahrzeuge vorliegend. Die Rückrufanordnung im Mercedes-Diesel-Skandal hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erlassen. Doch welche Diesel sind betroffen bei Mercedes und was bedeute dies für Verbraucher? Im nachfolgenden Ratgeber erläutern wir die Auswirkungen des Abgasskandals auf Fahrer von Mercedes Modellen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mercedes-Abgas-Skandal
In erster Linie sind Motoren mit der Kennung OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 betroffen. Näheres erfahren Sie hier.
Anders als für Kunden in den USA soll es für deutsche Kunden keinen Schadensersatz geben. Die zurückgerufenen Dieselfahrzeuge werden von Mercedes allerdings mit einem Software-Update ausgestattet.
Haben Sie tatsächlich höhere Abgaswerte, können Sie Ihre Umweltplakette verlieren und von Diesel-Fahrverboten betroffen sein.
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Mercedes-Abgasskandal: Welche Modelle sind betroffen?
Die am häufigsten gestellte Frage von betroffenen Fahrzeugbesitzern lautet: “Ist mein Mercedes vom Abgasskandal betroffen?” Die Fragestellung ist deshalb berechtigt, da bisher nicht bei allen Modellen klar ist, ob Mercedes Diesel-Abgaswerte manipuliert hat. Nach Abschluss der Ermittlungen diesbezüglich betrifft der Abgasskandal bei Mercedes viele Euro 6b-Modelle. Aber auch Fahrzeuge der Euro 5-Norm können unter den manipulierten sein.
Laut Angaben des Verkehrsministeriums wurden bei folgenden Baureihen illegale Abschalteeinrichtungen ausgemacht:
- Vito
- C-Klasse
- E-Klasse
- GLC
- S-Klasse
- ML-Klasse
- G-Klasse
Die Liste zeigt, dass nicht nur Vierzylinder, sondern auch sechszylindrige Dieselmotoren von Mercedes, dem Diesel-Skandal zum Opfer gefallen sind. Der Rückruf betrifft Modellvarianten mit der Schadstoffnorm Euro 6b. Es sind jedoch bei den jeweiligen Fahrzeugmodellen nicht alle Jahrgänge betroffen. Die Liste wird unter Umständen zukünftig noch durch weitere Kfz von Mercedes ergänzt, die ebenfalls über einen manipulierten Vierzylinder-Dieselmotor verfügen. Hauptsächlich handelt es sich um Automobile, bei denen Motoren mit der Kennung OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 verbaut wurden.
Ob Sie vom Abgasskandal bei Mercedes betroffen sind, welche Modelle zurückgerufen wurden und für welche Jahrgänge dies besonders gilt, müssen Sie unter Umständen direkt bei Mercedes in Erfahrung bringen.
Verbraucherrechte im Diesel-Skandal: Was ist Mercedes Käufern schuldig?
Durch manipulierte Abgas-Software, besteht ein Mangel am Fahrzeug. Wer also Besitzer eines Mercedes ist, der kann laut geltenden Gesetzen Ansprüche auf Gewährleistung anmelden. Liegen Beweise vor, dass die Daimler AG wissentlich bzw. in betrügerischer Absicht gehandelt hat, haben Geschädigte ferner Anspruch auf Schadenersatz. Mercedes ist im Diesel-Skandal somit in der Pflicht, die entstandenen Schäden auszugleichen. Aber welche Umstände begründen überhaupt einen Schadenersatzanspruch? Die folgende Liste zeigt einige Beispiele:
- Drohender Verlust der Umweltplakette aufgrund erhöhter Abgaswerte
- Fahrverbote für betroffene Diesel-Fahrzeuge
- Der Kaufpreis selbst kann ebenfalls den Anspruch auf Schadenersatz begründen. Grund hierfür ist, dass beim Abschluss des Kaufvertrags eine Täuschung vorgelegen hat, über die der Käufer nicht informiert wurde.
Weiterhin haben Käufer eines Mercedes durch den Diesel-Skandal Anspruch auf Nachbesserung. Dieser kann gegenüber dem zuständigen Autohaus oder Vertragshändler geltend gemacht werden. Sie können aber auch gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer Ihrem Anspruch auf Nachbesserung nicht nachkommt oder die von Ihnen gesetzte Nachbesserungsfrist nicht einhält. Allerdings sollten Sie vorab immer klären, ob die Ansprüche nicht bereits verjährt sind.
Urteile im VW-Abgas-Skandal haben gezeigt, dass Gerichte mittlerweile häufiger zugunsten der Verbraucher entscheiden. So gab es beispielsweise bereits Fälle, in denen Geschädigten das Recht auf ein einwandfreies Neufahrzeug zugesprochen wurde. Von Mängeln betroffene Fahrzeuge sollen hingegen beim Verkäufer zurückgegeben werden können. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings das neueste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08. März 2021.
Der BGH legte fest, dass Käufer von manipulierten Fahrzeugen erst dann Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Autohersteller bzw. dessen Management von der Manipulation wusste (Az.: BGH VI ZR 505/19). Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Audi, inwieweit das Urteil auch bei Mercedes-Modellen Anwendung finden kann, bleibt abzuwarten.
Urteile im Mercedes-Diesel-Skandal
Im Zusammenhang mit dem Mercedes-Diesel-Skandal wurden bisher bereits einige Urteile gefällt. Wie bei einem großen Teil der Entscheidungen zum Abgasskandal, können Geschädigte oftmals mit einem positiven Ausgang rechnen. Davon grundsätzlich ausgehen sollten sie jedoch nicht, da der Verlauf der Verfahren immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.
So gestand das Landgericht Saarbrücken im Urteil vom 09.04.2021 dem Käufer eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic von 2013 mit Euro 5 Schadensersatzansprüche in Höhe von 17.263,37 Euro inklusive Zinsen von 5 Prozent zu (Az. 12 O 320/19). Sein Modell war vom Rückruf des KBA betroffen Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Auch das Landgericht Stuttgart hat Mercedes im Diesel-Skandal dazu verurteilt, den Inhaber eines gebrauchten Mercedes C220 CDI zu entschädigen (25.03.2021, Az. : 7 O 224/20). Das Fahrzeug mit Euro 6 stammte aus dem Jahre 2017.
Des Weiteren sieht das Oberlandesgericht Köln eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Mercedes bzw. Daimler Benz bei verbauten Motoren des Typs OM 641 (Euro 6), wenn die Einspritzung von AdBlue nach dem Start reduziert wird und erst nach einem Neustart wieder regelgerecht funktioniert (OLG Köln, 22.02.2021, Az.: I 14 U 56/20). Das betroffene Fahrzeug ist ein Mercedes-Benz ML 350 Bluetec 4matic.
Darüber hinaus sind stehen noch einige Grundsatzentscheidungen des BGH aus.
Leider halte ich dies mittlerweile für Bauernfängerei, ich habe einen Mercedes Citan mir wurde ebenfalls vieles erzählt in der Kanzlei, aber außer Spesen nichts gewesen, mir wurde ein Fahrzeug verkauft, welches einen Renaultmotor verbaut hat, welches weder irgendwo aufgeführt noch durch den Verkäufer Erwähnung fand, aber als es zur Klage kam, hiess es auf einmal es ist ja kein MercedesMotor verbaut, also keine Grundlage für eine Klage gegen Mercedes.
Viel Wirbel im Netz und den Medien für nichts, man beißt sich nicht gegenseitig.