Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?

Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu
Oft steht Geschädigten ein Mietwagen nach dem Unfall zu

„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.

Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.

Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.

Informationen zum Thema “Unfall mit Leihfahrzeug” erhalten Sie in unserem Ratgeber: Was ist nach einem Unfall mit einem Mietwagen zu beachten?.

FAQ: Mietwagen nach einem Unfall

Kann ich auf Kosten der Versicherung einen Mietwagen nach einem Unfall in Anspruch nehmen?

Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.

Wer bezahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.

Gibt es Einschränkungen bei der Kostenübernahme für den Unfallersatzwagen?

Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.

Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen

Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!

Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.

Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!

Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?

Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.

Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.

Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!

Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall

Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann
Der Anspruch auf einen Mietwagen besteht so lange, wie der Geschädigte sein eigenes Fahrzeug nicht nutzen kann

Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!

Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.

Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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112 Kommentare

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  1. Rado
    Am 22. Mai 2017 um 18:11

    Hallo,

    ich hatte vor ca. 5 Monaten einen Unfall. Mir wurde die Vorfahrt weggenommen und Ich hatte einen Totalschaden. Habe mir bei Sixt einen Wagen geholt. Jetzt nach 5 Monaten bekomme ich eine Rechnung, dass die gegnerische Versicherung nicht den Vollkasko Schutz zahlen will. Meine Frage: wie ist das geregelt muss ich als Geschädigter das zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 10:15

      Hallo Rado,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. P.
    Am 23. April 2017 um 21:39

    Wir hatten vor einiger Zeit einen Verkehrsunfall, bei dem uns die Vorfahrt genommen wurde. Keine schuld, aber einen Totalschaden.
    Wir leben auf dem Land, mein Mann ist tagsüber mit dem 2. Auto zur Arbeit unterwegs. Ich brauche das Auto, um die Kinder zur Kita zu fahren, das ist ohne Auto nicht möglich.
    Wir haben auch problemlos einen Leihwagen für 10 Tage bekommen (ohne Hinweis auf die Bedingungen), der Sachverständige hat den Schaden bewertet, Geld kam… Alles ok.
    Jetzt kommt das Schreiben von Sixt, dass wir die Kosten übernehmen müssen, da die gegnerische Versicherung keine Nachweise über Reperaturzeit/Anmeldung eines Ersatzfahrzeuges erhalten hat.

    Jetzt ist unser Problem folgendes: unser Wagen wurde privat wieder flott gemacht, es gibt entsprechend keine offiziellen Nachweise einer Werkstatt. Auch auf originale Handyfotos können wir nicht mehr zugreifen, da das Aufnahmehandy einen Wasserschaden erlitten hat. So hätte zumindest gezeigt werden können, wie lange der Wagen nicht fahrbereit war.

    Was machen wir denn jetzt? Einfach mit der Versicherung reden und auf ein Einlenken hoffen?! Es sollte doch noch denkbar sein, dass Autos auch privat repariert werden können?!
    Na ja, ich hoffe mal das Beste, finde aber diese Versicherungspraxis unter aller Sau..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. April 2017 um 8:25

      Hallo,

      eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. S.
    Am 4. März 2017 um 18:38

    Hallo mir ist jemand ins Auto gefahren.

    Ich habe ein Schleudertrauma, meine Nichte im elbocken ein Haarriss.

    Steht mir ein Leihwagen zu?
    Bin alleinerziehende Mutter mit 2 Jungs
    Und die müssen zu schule.
    Also ich muss sie jeden Tag zum Bus fahren.

    Ich arbeite eigentlich auch aber bin krankgeschrieben.
    Steht mir da ein Leihwagen zu? Oder was muss ich beachten. LG s.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:51

      Hallo,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt kann Sie beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Stefan W.
    Am 2. März 2017 um 14:00

    Hallo
    Hatte am 22.02.2017 einen Verkehrsunfall, bei dem ich absolut nicht Schuld war, mir wurde die Vorfahrt genommen.
    Mein Fahrzeug hat sich jetzt als wirtschaftlicher Totalschaden erwiesen. Fahrzeug steht beim BMW-Händler und ist über die BMW-Bank finanziert.
    Ich habe seit Donnerstag einen Leihwagen über den BMW-Händler von der Firma AVIS
    Meine Frage muss die gegnerische Versicherung den Leihwagen ab dem 23.02.2017 bezahlen oder erst ab dem Tag an dem die BMW-Bank das Auto als Totalschaden frei gibt oder zur Reparatur frei gibt

    mit freundlichen Grüßen

    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:07

      Hallo Stefan,

      in der Regel gilt, dass Unfallgeschädigte während der gesamten Dauer der Wiederbeschaffung Anspruch auf einen Mietwagen haben. Voraussetzung ist natürlich, dass das Fahrzeug fahruntüchtig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Anita
    Am 18. Februar 2017 um 0:34

    Mir ist ein Taxifahrer nach einem blitzstau hinten drauf gefahren. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden und ist 14 Jahre Alt (Mercedes c Coupé mit 143 ps)
    Da ich auf dem Weg zur Arbeit war und meine kranken 15 Monate alten Sohn bei meinen Eltern abgegeben habe um dann 50 km auf die Arbeit zu fahren, habe ich nach dem Unfall mein Auto stehen lassen, da es nicht mehr verkehrssicher ist. Ich musste mir ein Mietwagen holen um meinen Sohn abzuholen und einen Arzt aufzusuchen.
    Ich habe der Mietwagen Vermietung den Unfall geschildert und ihnen auch meinen Fahrzeugschein vorgelegt und gebeten mir ein Wagen zu geben der in der selben Klasse ist oder sogar eins drunter. Er hat gesagt er gibt mit einen Upgrade und rechnet mit der Versicherung nur das ab, was meiner Klasse entspricht. Nun hat er mir einen Mercedes E Klasse gegeben.
    Weil ich mich wirklich gewundert habe, was er denn mit der Versicherung abrechnen will, habe ich heute noch einmal nachgefragt und darauf verwiesen, dass ich ihm ja mein Auto und Schein gezeigt habe und ob das denn wirklich ein Auto ist, was mit zusteht. Er hat gesagt er hat alles richtig gemacht und ich habe nun Angst dass die gegnerische Versicherung nun sagt dass sie die Kosten nicht übernehmen wird. Ich bin alleine mit Kind und brauche ein Auto um meine Einkäufe zu erledigen und mein krankes Kind zu meinen Eltern zu bringen damit ich wieder arbeiten gehen kann.
    Aber wenn ich das Auto nun zurück bringe habe ich es nur 5 Tage gehabt und brauche es auch bis ich mir ein neues gekauft habe.
    Ich weiß nicht was ich machen soll ?

    LG
    Anitta

  6. Timo
    Am 3. Februar 2017 um 12:06

    Hallo,

    wenn ich mir für die dauer des Ausfalles einen Wagen leihe von einem freund, wie hoch wäre der Tagessatz, der mir für die 10 Tage zustehen würde in der ich mir ein Auto leihen muss?

    Mit freundlichen Grüßen

    Timo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 13:08

      Hallo Timo,

      leihen Sie sich ein Auto von einem Freund, erhalten Sie maximal 50 % der Kosten, die Sie bei einer Mietwagenfirma bezahlt hätten. Wie hoch der Betrag ist, hängt davon ab, welche Art von Auto bei dem Unfall beschädigt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sigi
    Am 29. Januar 2017 um 16:51

    Hallo
    auf einem Parkplatz ist uns vor 2 Tagen Jemand seitlich aufs Auto gefahren. Anstatt zu bremsen hat der Fahrer aus Schreck
    zusätzlich das Gaspedal bedient und uns auf ein drittes Auto aufgeschoben.
    Fazit der Werkstatt: Wirtschaftlicher Totalschaden

    Das Auto war ein Garagenwagen, 18 Jahre alt und kam ohne Probleme durch den TüV. Es wäre also mindestens noch 2 Jahre gelaufen.

    Nun habe ich in der kommenden Woche einen Facharzttermin auf den ich viele Wochen gewartet habe.
    Oeffentliche Verkehrsmittel dorthin gibt es nicht.

    Einen passenden Gebrauchtwagen zu finden geht ja auch nicht so schnell, zumal wir hier recht provinziell wohnen.

    Schon die Fahrt zur Werkstatt war eine Herausforderung mit defektem Auto hin und 40 Minuten Fahrt mit dem Fahrrad wieder nachhause (bei Minusgrafden)

    Der Werkstattleiter sagte uns stünde KEIN Leihfahrzeug zu bei einen witrsch. Totalschaden – richtig?
    Das kann doch nicht angehen dass man derart hängen gelassen wird wenn man ein älteres Auto hat und nicht in einem Ballungsraum mit Verkehrsanbindungen wohnt oder?

    –Gibt es eine Möglichkeit ein Leihfahrzeug zu bekommen? (auch in Bezug auf Arzttermin)
    –Falls ja – wie lange? (Die Suche nach Gebrauchtwagen bei uns gestaltet sich schwierig und auch DAFüR müssen weitere
    Fahrten in Kauf genommen werden. Nur WIE ohne Auto???)

    Ich bitte um eine schnelle Antwort, in 4 Tagen steht der Termin an
    Dankeschön
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2017 um 13:23

      Hallo Sigi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten. Sie können sich rechtliche Beratung bei einem Anwalt holen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Sigi
    Am 28. Januar 2017 um 22:35

    Hallo
    uns ist gestern auf einem Parkplatz eine Parkplatzsuchende gegen unser Auto gefahren.
    In der Schrecksituation hat sie wohl zusätzlich auf das Gaspedal gedrückt und unser Auto gegen ein weiteres parkendes Fahrzeug gedrückt.
    Bei uns ist leider ein wirtschaftlicher Totalschaden entstanden! Das Auto hätte noch gut und gerne 2 Jahre Tüv bekommen.

    Der Werkstattleiter sagte es stünde uns in diesem Fall kein Leihfahrzeug zu, ist das richtig?
    Wir benötigen das Auto zwar nicht täglich aber trotzdem zu Fahrten zu Aerzten oder für Besorgungen.
    Gerade nächste Woche habe ich einen Termin bei einem Arzt der 80 km entfernt ist, öffentliche Verkehrsmittel dorthin gibt es nicht.
    Einen passenden Gebrauchtwagen so schnell zu finden ist auch nicht einfach.
    –Haben wir nun tatsächlich keinen Anspruch auf einen Leihwagen?
    –Falls doch – wie lange?

    Bitte um schnelle Antwort, schon alleine wegen dem anstehenden Fachrzttermin auf den ich viele Wochen warten musste.

    Danke
    LG

  9. Rebecca
    Am 31. Dezember 2016 um 16:57

    Hallo.

    Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall mit einem Lkw an dem ich keine Schuld habe.
    Ich habe dann einen Leihwagen bekommen und mich auch umgehend um ein neues Auto bemüht als klar war,dass mein Unfallwagen wirtschaftlicher Totalschaden ist.
    Ich habe dann wenige Tage darauf ein Auto von Privat gekauft,welches allerdings noch nicht fahrbereit war, da die Batterie und der Airbag erneuert werden mussten.
    Allerdings musste ich auf Wunsch des Verkäufers das neue Auto noch dieses Jahr auf mich versichern lassen,sodass der Verkäufer die Versicherung und Steuer im neuen Jahr nicht noch einmal zahlen muss.
    Nun habe ich mit der Autovermietung telefoniert und dabei wurde mir mitgeteilt,dass die Kosten für den Leihwagen nur bis zum Versicherungsdatum des neuen Wagens von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
    Gilt dies auch wenn mein neues Auto noch nicht fahrbereit ist und es mir aufgrund der Weihnachtsfeiertage und aufgrund dessen dass ich über die Feiertage bei meiner Familie (600 km entfernt vom Unfallort) nicht möglich war das neue Auto reparieren zu lassen und den Leihwagen zurück zu geben?

    Vielen Dank und Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2017 um 15:00

      Hallo Rebecca,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen an dieser Stelle an einen Anwalt oder Versicherungsfachmann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Lena
    Am 26. Dezember 2016 um 8:48

    Hallo!
    Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall an dem ich unschuldig war. Habe das Auto in die Werkstatt gebracht und in der Zwischenzeit bekam ich einen Vorführwagen von dem Autohaus zur Verfügung gestellt, da ich auf mein Auto angewiesen bin. Es stellte sich am nächsten Tag heraus, dass mein Auto ein Totalschaden ist. Sie wollten mir natürlich auch gleich einen Neuwagen verkaufen. Auf meinen Entschluss hin, dass ich keinen Neuwagen möchte und erstmal etwas nachdenkzeit benötige, wurde mir sofort angedroht, dass mir der Vorführwagen wie noch andere Kosten die für sie entstanden sind (unter anderem Gutachter, Zeitaufwand…), mir verrechnet werden, wenn es zu keinem Kauf-Abschluss bei Ihnen kommen wird. Auch wurde mir vorgeworfen, dass ich undankbar sei und ich ihren Einsatz nicht honoriere.

    Können Sie mir da weiterhelfen?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 10:18

      Hallo Lena,

      wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten, daher empfehlen wir Ihnen hier sich zunächst an Ihre Versicherung zu wenden und sich rechtliche Beratung, z. B. bei einem Anwalt, zu holen. Diese können Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Üblicherweise sind Sie nicht gezwungen irgendeinen Kauf abzuschließen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sabine F.
    Am 15. Dezember 2016 um 21:00

    Hallo ich habe seit drei wochen einen leihwagen.jetzt kommt doch raus das die schuldfrage ungeklärt ist.schock für mich.muss ich komplett die kosten übernehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 14:41

      Hallo Sabine,
      sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, wird diese entweder noch geklärt oder beiden Fahrern wird eine Teilschuld zugesprochen. Die gesamten Kosten müssten Sie in einem solchen Fall beispielsweise nicht tragen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Katy
    Am 12. Dezember 2016 um 21:51

    Hallo,
    mir ist jemand hinten drauf gefahren. Habe nun einen Leihwagen bekommen, mit dem
    Ich aber absolut nicht zufrieden bin. Ich fahre einen 1er BMW und habe einen kleinen KIA bekommen der nicht mal halb so viel Leistung hat wie mein Auto. Komme mit dem Auto nicht zurecht, kann ich bei der mietwagenfirma an rufen und nach einem anderen Auto fragen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2016 um 11:24

      Hallo Katy,

      grundsätzlich ist es zulässig, einen Mietwagen zu nutzen, der dem beschädigen Fahrzeug in der Ausstattung ähnelt. Er darf aber nicht über diesem Standard liegen, da Sie rechtlich zur Kostenvermeidung aufgerufen sind. Möglicherweise sprechen Sie auch die gegnerische Versicherung auf den Wunsch nach einem Fahrzeugtausch an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Jakobo
    Am 18. November 2016 um 11:16

    Hallo,
    ich bin Unfallgeschädigter, mein Auto (Golf) war ein Totalschaden. Mein Autohaus hat mir einen Mietwagen (Audi A1) gegeben und wickelt den Unfall über einen Anwalt “für mich” mit der gegnerischen Versicherung ab. Nun hat mein Autohaus aber wohl einen zu hohen Preis für den Mietwagen verlangt und die gegnerische Versicherung will davon nur 50% tragen (Schreiben vom Anwalt, welcher es abwickelt). Jetzt werde ich von dem Anwalt benachrichtigt, dass ich mit Hilfe meiner Rechtsschutzversicherung noch dagegen klagen soll und wir somit vielleicht bis zu 75% des Mietwagenpreises ersetzt bekommen.
    Bleibe ich jetzt tatsächlich auf dem Differenzbetrag und meiner Selbstbeteiligung der Rechtsschutz sitzen?
    Der Unfall hat sich vor ca. genau einem Jahr ereignet. Die Abgabefrist für den Mietwagen und alle anderen Vorgaben haben wir erfüllt.

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2016 um 12:16

      Hallo Jakobo,
      wir würden Ihnen empfehlen, sich mit dieser Frage selbst an einen Anwalt zu wenden. Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Chri
    Am 4. November 2016 um 11:10

    Hallo,

    bei einem Unfall wurde mein Auto so stark gerammt, dass es nun ein wirtsch. Totalschaden ist. Die Schuld trägt allein der Unfallgegner. Laut Gutachten steht mir der Mietwagen ab Gutachten 14 Tage zu. 10 Tage sind bereits verstrichen und ich habe immer noch kein Geld zur Wiederbeschaffung von der Versicherung bekommen. Sofern das Geld bis zum verstreichen der Frist bzw. erst einen Tag vorher eintrifft (nun ist ja erst mal Wochenende) kann ich die Kanzlei des Autohauses dazu auffordern die Frist verlängern zu lassen?

    Vielen Dank & Beste Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. November 2016 um 11:20

      Hallo Chri,
      in der Regel haben Sie bei einem Totalschaden so lange Anspruch auf einen Ersatzwagen, bis Sie über ein neues Fahrzeug verfügen. Daher sollte diese Möglichkeit gegeben sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nancy
    Am 10. August 2016 um 19:00

    hallo muß ich den Mietwagen, selbst vorstrecken auch wenn ich das wirtschaftlich gar nicht kann? Wir hatten ein Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden an unserem Auto auf dem Weg in den Urlaub. Die Schuldfrage ist geklärt, der Unfallgegner trägt die volle Schuld. Nun haben wir ein Leihwagen vom ADAC mit dem sind wir in den Urlaub in den Norden gefahren. Wir dürfen diesen Wagen nur bis zum 20. behalten und müssen ihn dann abgeben. Wir erhalten keinen weiteren Leihwagen (für die 3.Woche unseres Urlaubs) es sei denn wir strecken die Kosten von 500 Euro vor. Das kann doch so nicht sein. Wir haben keine 500 Euro zum Vorstrecken.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 10:07

      Hallo Nancy,

      im Normalfall müssen Sie als Geschädigter des Unfalls nicht die Kosten übernehmen. Daher sollten Sie dies mit Ihrer Versicherung besprechen, damit diese sich mit der Gegenseite zusammensetzt. Diese können Ihnen auch sagen, wie lang genau der Anspruch gewährt wird. Eine Selbstbeteiligung ist meist nur dann der Fall, wenn ihre Versicherung einspringt, was aber laut ihrer Darstellung hier nicht der Fall ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Daniela
    Am 4. August 2016 um 16:06

    Hallo,

    ein LKW hat mich von der Spur gedrängt und somit einen Schaden verursacht. Mein Auto steht seit dem in der Werkstatt (nicht fahrbereit), da der VN den Unfall bisher nicht gemeldet hat (8 Wochen). Meine Anrufe und Mails bei der gegnerischen Versicherung laufen ins Leere, ich bekomme lediglich die Aussage , dass dies noch nicht gemeldet wurde. Ich fahre einen Leihwagen, der von der Versicherung beauftragt wurde . Mittlerweile liegt dies allem einem Anwalt vor.
    Nun ist meine Frage , wer trägt die Kosten für den Mietwagen? Ich konnte hierzu keine eindeutigen Aussagen finden, mir wurde von meiner Verischerung (Vollkasko) gesagt, dass ich als Geschädigter den Schaden so gering wie möglich halten muss und mein Auto schon längst hätte reparieren lassen sollen. Da ich dies nicht wusste, mache ich das jetzt erst.

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. August 2016 um 9:25

      Hallo Daniela,
      normalerweise übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen Mietwagen. Da Sie bereits einen Anwalt eingeschaltet haben, wird dieser Sie mit Sicherheit über die weitere Vorgehensweise informieren und Sie unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sabine
    Am 14. Juni 2016 um 17:45

    Mir ist einer in die rechte Seite meines Toyota Verso gefahren. Mein Auto ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.Wir haben uns entschlossen den Toyota nicht reparieren zu lassen. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde haben wir einen Skoda Kleinwagen als Mietwagen 12 Tage genutzt, weitere 8 Tage haben wir keinen Mietwagen genutzt sondern sind mit Bus und Bahn gefahren.
    Wie sieht es mit der Differenz zwischen Mittelklasse -und Kleinwagen aus? Wie mit der Zeit wo kein Fahrzeug genutzt wurde?
    Weitere Frage von uns ist die, wir haben 2 Hunde die wir in unserem Toyota bequem transportieren konnten, weil wir ein Hundeschutzgitter benutzt haben. Dieses alte Hundeschutzgitter kann im neuen Fahrzeug nicht genutzt werden, weil es nicht paßt. Wir haben uns ein neues Hundeschutzgitter in das neue Fahrzeug einbauen lassen, weil es für dieses Fahrzeug kein Hundeschutzgitter im Zoofachhandel gibt. Diese kosten hätten wir gerne erstattet bekommen von der gegnerischen Versicherung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:20

      Hallo Sabine,

      ob die Kosten tatsächlich übernommen werden ist mit der Versicherung abzusprechen. Die Rechnungen können der eigenen Versicherung übergeben werden bzw. und von deren Seite der gegenteiligen Versicherung eingereicht werden.
      Gemäß dem Gutachten liegt die Entscheidung auf der Seite und laut Absprache der Versicherungsgesellschaften. Dies muss eingehend geprüft werden. Daher können wir Ihnen leider nicht sagen, wie viel der Kosten übernommen werden, da dies immer von dem jeweiligen Fall abhängig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Dieter
    Am 10. Juni 2016 um 19:04

    Ich hatte am 30.5 um 23 Uhr einen Wildunfall in Schweden.Ich bin Mitglid beim ADAC ( plus Mitglied ),der Wagen wurde in eine Werkstatt geschlebt.Wir haben dan bis 1.6 im Hotel verbracht um15 Uhr hatteuns dan einer vom ADAC gesagt wir haben 500 Euro für die Heimreise dann haben wier uns mit hilfe einer Hotelangestellten (Sie konnte Deutsch) selber einen Leiwagen besorgt (ADAC war dazu nicht in der Lage) Wir hatten die ganze Zeit im Hotel versucht eine Lösung mit dem ADAC zu finden, ca.7-8 mal angerufen.Zuhause angekommen fragte ich nach einen Leiwagen ADAC sagte für uns ist der Fall abgeschlossen ,meine Versicherung sagte wen das Fahrzeug in der Werkstatt ist steht mir ein Leiwagen zu. ADAC Hollt den Q5 erst mit ein Sammeltransport in Schweden ab. Ich bin ca. 2 Wochen ohne Auto.ist das OK……..Ich habe keinen Rechtschutz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 11:57

      Hallo Dieter,

      das müssen Sie mit dem ADAC klären. Wenn dieser Ablauf vertraglich so festgehalten ist, kann es durchaus rechtens sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Meiki
    Am 4. Juni 2016 um 22:31

    Heute in der Früh eine Bus ist in meine auto reingefahren.am parkplatz… .der Gegner ist gänzlich Schuld. ..bekomme ichs leihwagen während der Reparaturzeiten…trägt der gegner versicherung oder zu wem solte ich erklären…was wurden sie empfahlen…danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:24

      Hallo Meiki,

      zu allererst sollten Sie den Unfallschaden Ihrer Versicherung melden und diesen auch schriftlich anzeigen. Ist Ihnen das KFZ-Kennzeichen des anderen Fahrzeugs bekannt, können Sie den Unfall auch an die gegnerische Versicherung melden. Dies kann unter der Telefonnummer 0800-2502600, einen Zentralruf der Autoversicherer, geschehen.

      Bezüglich eines Leihwagens sollten Sie sich bei der zuständigen Werkstatt und der Versicherung erkundigen, ob Ihnen ein Wagen gestellt werden kann. Hier gelten Grenzen bezüglich der Fahrstrecke und der Kosten. In der Regel muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernehmen, diese wird jedoch meist auch Nachweise über die Kosten und die Standzeit verlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Harry
    Am 30. Mai 2016 um 14:17

    Hallo ich hatte einen Unfall mit einen anderen bei der Bavaria versicherten Auto . Es war eindeutig das der andere Fahrer Schuld war , hat er auch so bei der Polizei angegeben .
    Das Auto musste in die Werkstatt , der Gutachter kam und hat auch alle Sachen schnell zur Bavaria geschickt .
    Wir haben ein Leihwagen über die Versicherung von Sixt erhalten , nun brauchte die Bavaria ca 5 Wochen um der Werkstatt die Kostenübernahme zu schicken . Für den gesamten Zeitraum hatten wir das Auto , wir haben uns aUCH MEHRMALS BEI Bavaria gemeldet um Ihnen Druck zu machen das wir die Übernahme zur Reparatur brauchen .

    Nun haben wir unser Auto wieder und bekommen jetzt eine Rechnung von Sixt für die Nutzung des Leihwagen . ca 1000 EURO .
    DAs kann ja nicht rechtsens sein oder ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Juni 2016 um 9:56

      Hallo Harry,

      wir können leider keine Rechstberatung durchführen. Sind genauere Eläuterungen zu Ihrem Fall gewünscht, sollten Sie den Weg zu einem Anwalt nicht scheuen. Entscheidend bei der Frage ist allerdings, ob der verunfallte Wagen in der Zeit auch unbenutzbar und somit die Standzeiten in der Werkstatt gerechtfertigt war. Ist dies gegeben, sollte sich der Anspruch auf den Mietwagen auch begründen lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Stefan
        Am 30. April 2018 um 9:21

        Hallo Harry,
        hast du es schon klären können ob du die restlichen Kosten noch bezahlt bekommst?
        Ich habe so einen ähnlichen Fall!

  21. Sebastian
    Am 11. Mai 2016 um 14:04

    Hallo bussgelgkatalog.org-Redaktion,

    vorab herzlichen Dank für Ihren informativen Bericht.

    Ich habe einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der den Gesamtwert des fremdverschuldeten Schadens übersteigt das
    10-Fache des Fahrzeugwertes. Nach Gutachten beläuft sich der Wiederbeschaffungswert auf 450€. Für den Zeitraum der Wiederbeschaffung (14 Tage) habe ich ein gleichwertiges Fahrzeug der Versicherung erhalten. Nun werde ich es kaum schaffen für 450€ ein Fahrzeug zu kaufen und auf mich zu zulassen um der Versicherung gerecht zu werden.

    Meine Frage:

    Besteht eine Nachweißpflicht/-Recht zu einem Kauf gegenüber der Versicherung?

    Oder wie verhält man sich am sinnvollsten in dieser Situation?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Mai 2016 um 9:07

      Hallo Sebastian,

      der Versicherung gegenüber haben Sie eine Nachweispflicht. Sie können allerdings nochmal nachfragen, ob nicht ein weiteres gutachten von einem anderen sachverständigen erstellt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. TOM
    Am 26. April 2016 um 12:30

    Hallo.

    Ich fahre einen Leasingwagen a5. Nun ist mir am Wochenende jemand reingefallen. D.h. einem unverschuldeten Unfall. Jetzt wollen die mir einen VW turan als leihwagen geben. Muss ich diesen annehmen? Der a5 ist 3 Monate alt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 8:57

      Hallo Tom,

      wenn dieser Wagen Ihnen angeboten wurde und Sie einen Ersatzwagen dringend benötigen, ist es von Vorteil diesen auch anzunehmen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie keinen Leihwagen bekommen, wenn Sie die Annahme verweigern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ray
    Am 26. April 2016 um 10:12

    Nachdem ein LKW-Fahrer aufgefahren war, ist unser Auto nach dem Gutachten leider ein Totalschaden. Der Auffahrunfall war fremdverschuldet. Bestätigung seitens Unfallverursacher und Polizei liegt alles vor. So weit konnte auch alles geklärt werden, die gegnerische Versicherung muss alle Kosten tragen und hat auch einen Leihwagen gestellt. Inzwischen haben wir über das Autohaus, von dem wir unser Auto hatten, auch über den Restwert ein anderes Auto gekauft.

    Unser Problem ist jetzt:
    Unsere Versicherung hat uns kürzlich postalisch mitgeteilt, dass wir zurückgestuft werden in Schadensklasse 0! Bisher zahlten wir 34% des Beitragssatzes. Ist das zulässig? Konnte im Internet nichts dazu finden.

    Die Rückstufung berechnet sich ja normalerweise nach der Anzahl der Unfälle pro Jahr. Das wäre somit der 1., allerdings 100% fremdverschuldet. Unsere Versicherung muss somit ja gar keinen Schaden regulieren, da das alles der gegnerischen Versicherung zufällt. Wieso werden wir dann zurückgestuft? Und wieso gleich auf 0?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:50

      Hallo Ray,

      diesbezüglich sollten Sie sich über den Sachverhalt bei ihrer Versicherung erkundigen, wie es zu der Rückstufung kam. wenn eine Teilschuld angerechnet wurde oder in Ihrem Vertrag bestimmte Klauseln zur Schadenfreiheitsklasse bei jeglicher Art von Unfall erwähnt sind, könnte dies durchaus möglich sein. allerdings kann auch ein Missverständnis vorliegen. Daher sollten sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Daniel
    Am 5. April 2016 um 12:08

    Hallo,
    Nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden, verlangt die Versicherung des Unfallgegners den Nachweis der Ersatzbeschaffung bevor die Kosten für den Mietwagen übernommen werden.
    Da ich die Möglichkeit bekommen habe, ein Firmenfahrzeug zu nutzen (mit KFZ-Überlassungsvertrag), habe ich dies angenommen.
    Die gegnerische Versicherung behauptet, das dies nicht ausreicht sondern ich unbedingt ein Fahrzeug auf meinen Namen zulassen muss.
    Ist dies korrekt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2016 um 9:35

      Hallo Daniel,

      auch, wenn Sie sich nach einem Unfall ein Auto von einem Bekannten leihen, haben Sie einen Anspruch auf Mietkosten. Allerdings zahlt die gegnerische Versicherung in dieser Situation nur ca. 50 % dessen, was ein Mietwagen bei einer Firma kosten würde. Dies sollte auch für Ihren Fall gelten. Insofern ist es nicht notwendig, den Wagen auf Ihren Namen zuzulassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Patrick
    Am 8. März 2016 um 16:52

    Guten Tag,

    mir ist jemand in mein Auto gefahren und abgehauen. Nun wurde derjenige doch noch gefunden. Natürlich streitet der es ab aber Lack Spuren und die fremdteile die an meinem wagen lagen passen genau zu seinem. Das ganze liegt nun bei der Polizei und muss noch weiter zur Staatsanwaltschaft. Mein Wagen steht jetzt seit fast einer Woche in der Werkstatt und ich fahre einen Leihwagen (eine klasse tiefer) als meiner. Mein Problem ist folgendes: Die gegnerische Versicherung äußert sich nicht bzgl. einer evtl. Begutachtung falls die Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Ich bekomme lediglich die Auskunft mich so zu Verhalten als hätte ich den Schaden selbst verursacht. Also würde ich den Schaden sofort reparieren lassen, sodass im Nachhinein keine Begutachtung erfolgen kann wodurch es ja passieren kann das die Versicherung den Schaden nicht anerkennt und ich auf Kosten sitzen bleibe. Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen bis die Schuldfrage geklärt ist? Sollte der jenige nicht schuldig sein ist klar das ich die Kosten tragen muss jedoch meinte die Kripo schon das es eindeutig ist, ist er schuldig trägt die Versicherung dann solange die kosten des Leihwagen bis mein Wagen vollständig repariert ist. Bei der Versicherung bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen. Ich hoffe mein Problem ist verständlich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2016 um 12:13

      Hallo Patrick,

      an dieser Stelle verweisen wir auf einen Versicherungsberater – sofern Sie Teil- oder Vollkasko versichert sind, kann Ihnen Ihre Versicherung ebenfalls zu den nötigen Schritten weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Brigitta
    Am 2. März 2016 um 6:48

    Guten Morgen.
    ich hatte einen Unfallschaden – Beim ausparken ist mir ein anderes Auto reingefahren. Nun meine Frage: Gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich auch bei mir. Ich fahre weniger, bin aber auf Grund meiner schweren Erkrankung auf mein Auto angewiesen . Danke für ihre Antwort
    Lächelgruß Brigitta

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2016 um 12:38

      Hallo Brigitta,

      es könnte sein, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung ein Anrecht haben. Sie sollten das aber mit der gegnerischen Versicherung klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Harun C.
    Am 16. Februar 2016 um 20:42

    Habe ich auch Anspruch auf Geld wenn ich nach dem Unfall keinen Mietwagen gebrauchen kann da ich 2 Wochen nach dem Unfall AU geschrieben bin.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:42

      Hallo Harun,
      in diesem Fall geht es nicht um den Anspruch auf einen Ersatzwagen nach einem Unfall, sondern um Schmerzensgeld. Wir würden Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Julian
    Am 1. Februar 2016 um 21:20

    Wie viel Geld bekommt man pro tag bei der wiedererschafungsdauer wenn man ein vw passat hat dafür gibt es doch auch eine Tabelle oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2016 um 11:10

      Hallo Julian,

      die Dauer der Wiederbeschaffungszeit wird vom Unfallgutachter festgelegt und ist nicht abhängig vom Autotyp.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Iv
        Am 11. Dezember 2017 um 21:51

        Wann beginnt diese vom Gutachter fest gelegte Zeit?
        An dem Tag der Erstellung oder ab dem Tag des Geld Eingangs ? Bei mir liegen da 2 Wochen zwischen?!!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 21. Dezember 2017 um 11:56

          Hallo Iv,

          dies sollte Ihnen der Unfallgutachter mitteilen können.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Norbert
    Am 26. Januar 2016 um 20:25

    Wie sieht es bei der Spritkostenübernahme aus, wenn die Kosten beim Mietwagen höher ausfallen, als bei dem eigenen Fahrzeug, welches gerade repariert wird? Hoffen auf Kulanz der Versicherung oder muss ich die Mehrkosten selbst tragen?

    Der Unterschied in meinem Fall: Benziner Leihwagen gegen Benziner mit LPG Umrüstung und getankt wird in Belgien für derzeit 30 Cent, da man direkt an der Grenze wohnt. Fahrt zur Arbeit und zurück liegt bei ca. 90km pro Tag. Zusätzlich dauert die Reparatur leider noch ein bis zwei Tage länger, da ein zuvor bestelltes Ersatzteil leider defekt war und nachbestellt werden musste.

    E10 liegt hier in der Gegend gerade bei 1,12€, LPG bei 0,50€ und in Belgien bei den schon genannten 0,30€.
    Das macht dann mind. 20-30€ Differenz – ja nach Dauer der Reparatur.

    Klar ist das jetzt nicht die Welt, aber für einen unverschuldeten Schaden, den ganzen Aufwand mit der Werkstatt, die verlorene Zeit, um alles abzuwickeln, den Eingriff in meine Arbeits- und Freizeitzeiten, da man nunmal zur Werkstatt nicht 24/7 fahren kann … dann noch die Mehrkosten für den Sprit übernehmen (müssen)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2016 um 11:34

      Hallo Norbert,

      wenden Sie sich in diesem Fall an die Versicherung oder einen Anwalt, diese können Ihnen sagen, wie Sie weiter vorgehen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. thamm
    Am 18. Januar 2016 um 16:43

    warum muss ich nach einem von mir unverschuldeten Unfall für einen von der gegen Versicherung für einen mir zu gestellten Mietwagen ( ENTERPRISE) eine Insassenversicherung selbst bezahlen? ist mir unverständlich.

    • Andrea
      Am 2. August 2018 um 13:50

      Hallo,
      habe ein neues Auto gekauft. Bei der Auslieferung waren bereits ein Steinschlag/Scheibe und eine schief montierte Motorhaube vorhanden. Auto ist jetzt 2 Monate nach der Auslieferung bei der Reparatur im ausliefernden Autohaus. Musste für das Leihauto unterschreiben, dass ich im Falle eines Schadens EUR 1500 SB zu leisten hätte. Bin ja nicht Schuld an dieser Situation u. meine eigene SB ist niedriger. Ist das rechtens?

      Vielen Dank und viele Grüße

      • bussgeldkatalog.org
        Am 21. September 2018 um 9:48

        Hallo Andrea,

        wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 11:10

      Hallo thamm,

      diesbezüglich sollten sie sich mit der Firma des Mietwagenunternehmens auseinandersetzen. Das kann unterschiedliche Gründe haben, die für die Versicherung der Firmen geplant ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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