Mietwagen nach Unfall: Wie lange besteht Anspruch auf ein Ersatzauto?
Letzte Aktualisierung am: 15. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Wer hat nach einem Verkehrsunfall Anspruch auf einen Leihwagen?
„Wer den Schaden hat, braucht für den Schrott nicht zu sorgen!“, sagt jedenfalls eine alte, zynische Autofahrerweisheit. Nichts ist ärgerlicher, als plötzlich Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu sein. Trotz eventuell aufkommendem Ärger, ist es klug, mit kühlem Kopf an die Regulierung des Schadens zu gehen.
Liegt die Unfallschuld gänzlich beim Unfallgegner, hat der Geschädigte vollen Anspruch auf Behebung des Schadens an seinem Auto. Dieser Anspruch besteht im Wesentlichen aus der Übernahme der Kosten für die Reparatur, welche die gegnerische Versicherung bis an die Grenze des Fahrzeugrestwertes leisten darf. Handelt es sich um einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden ist eine Reparatur allerdings sinnlos oder schier unmöglich.
Die meisten Kaskoschäden lassen sich aber reparieren. Dies übernimmt die in Frage kommende Fachwerkstatt. Eine Unfallschadeninstandsetzung benötigt allerdins Zeit. In der Regel mehrere Tage. Da viele Berufstätige, aber auch Rentner auf ihr Auto angewiesen sind, wird ein Mietwagen nach dem Unfall für die Dauer der Werkstattzeit zum rettenden Strohhalm. Doch wann besteht Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall, wie lange dürfen die Geschädigten mit dem Ersatzauto dann fahren und wer trägt die Kosten? Im Folgenden sollen diese Fragen geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mietwagen nach einem Unfall
Steht der Wagen länger in der Werkstatt und sind Sie auf das Kfz angewiesen, besteht diese Option in der Regel schon.
In der Regel muss die gegnerische Versicherung den Mietwagen zahlen.
Sie müssen ein angemessenes Modell wählen. Orientieren Sie sich am besten an der Fahrzeugklasse des beschädigten Kfz. Außerdem werden die Kosten nur übernommen, wenn Sie einen hohen Fahrbedarf haben.
Der BGH setzt für Leihwagen nach einem Unfall klare Grenzen
Eigentlich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers für den Ersatzwagen nach dem Unfall aufkommen muss, wenn Sie beim Unfall keine Schuld tragen. Aber Vorsicht, hier lauern einige Fallstricke!
Geschädigte und Versicherer haben wegen Streitigkeiten bezüglich der Mietwagen bei Unfall die Geduld von Gerichten, sogar von dem Bundesgerichtshof regelrecht überstrapaziert. Damit Sie letztlich nicht auf einem Teil der Kosten für Ihren Leihwagen sitzenbleiben, sollten Sie genaue Belege über die Nutzung des Ersatzwagens sowie Belege über die Zeit, die Ihr eigenes Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall in der Werkstatt verbracht hat, haben.
Wichtig: Die genaue Standzeit in der Werkstatt muss präzise nachgewiesen sein – am besten anhand der Reparaturrechnung. Rein auf Gutachterbasis – was bei Bagatellen gerne getan wird – abzurechnen, kommt hier nicht zum Tragen! Der geschädigte Wagen sollte nachweisbar für den genannten Zeitraum unbenutzbar gewesen sein. Außerdem gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 30 Kilometern täglich. Wer weniger fährt, ist demnach nicht auf seinen Wagen angewiesen. Aufgrund dieser fehlenden nötigen Fahrzeugnutzung entfällt die Kostenerstattung für den Ersatzwagen nach dem Unfall. Das Gleiche gilt für Kostenersatzforderungen, wenn in Wirklichkeit kein Mietwagen nach einem Unfall beansprucht wurde. Nur wirklich entstandene Kosten sind auch erstattungsfähig!
Anspruch auf Mietwagen nach Unfall: Wie lange ist die Fahrt mit dem Ersatzwagen erlaubt?
Es gelten Höchstgrenzen bezüglich Kosten und Dauer für die Fahrt mit einem Mietwagen nach dem Unfall. Wurde nur ein Fahrzeug der Kompaktklasse beschädigt, kann natürlich nicht eine Luxusklasse als Ersatzauto nach dem Unfall angemietet werden. Das öffnet dem Versicherer bei Nichtbeachtung die Möglichkeit, gleich mal 15 Prozent der Ersatzforderung einzubehalten. Wer sich einen Mietwagen nach dem Unfall „von privat“ organisiert, muss mit mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kostenübernahme rechnen.
Muss sich der Unfallgeschädigte aufgrund eines Totalschadens ein neues Fahrzeug beschaffen, hat er für die gesamte Zeit, die es dauert, bis das neue Fahrzeug bei ihm ist, Anspruch auf einen Mietwagen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die gesamten Kosten aufkommen, so hat es das Amtsgericht Haßfurt entschieden.
Aufgepasst: Die gegnerische Versicherung verlangt selbstredend glasklare Kostennachweise.
Private Urlaubsreisen oder andere persönliche, nicht wirklich wichtige Unternehmungen sollten somit ebenso ehrlich aufgeführt werden, wie die Fahrten mit einem Mietwagen nach dem Unfall zu Büro oder Arzt!
Weitere Details und hilfreiche Tipps zum Thema: Mietwagenkosten nach Unfall
Gerade im Themenkreis „Unfallschaden – Reparatur, wenn ja, dann wie und wann – Verschrottung – Ersatz- oder Neubeschaffung“ darf der Geschädigte um eine kurze Bedenkzeit bitten. Diese wird ihm auch meistens gestattet. Von einer Überschreitung der dafür angesetzten Tage (etwa 10), raten Verbraucherschützer aber aus gutem Grund ab: Der gewährleistete Anspruch auf einen Mietwagen bei unverschuldetem Unfall, könnte nach provoziertem Hinauszögern verloren gehen!
Eine gesetzliche Schadenminderungspflicht steht bei Unfallfallschäden immer an. Einen nächstbesten Auto-Vermieter mit vielleicht überhöhten Tarifen zu wählen, wäre etwas kurz gedacht und ohnehin nicht zulässig. Preisvergleiche bestimmen das Geschehen! Dies gilt besonders dann, wenn ein Mietwagen nach einem Unfall länger als drei Tage in Anspruch genommen werden soll. Das heißt, bevor Sie sich für einen Mietwagen entscheiden, müssen Sie die Preise dafür vergleichen.
Folgt der Geschädigte den Vorgaben der gegnerischen Versicherung bezüglich Werkstattwahl und Mietwagen nach stattgefundenem Unfall, führt dies zur Senkung des Folgekostenrisikos – und dies ist auf jeden Fall eine Überlegung wert!
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warum muss ich nach einem von mir unverschuldeten Unfall für einen von der gegen Versicherung für einen mir zu gestellten Mietwagen ( ENTERPRISE) eine Insassenversicherung selbst bezahlen? ist mir unverständlich.
Hallo,
habe ein neues Auto gekauft. Bei der Auslieferung waren bereits ein Steinschlag/Scheibe und eine schief montierte Motorhaube vorhanden. Auto ist jetzt 2 Monate nach der Auslieferung bei der Reparatur im ausliefernden Autohaus. Musste für das Leihauto unterschreiben, dass ich im Falle eines Schadens EUR 1500 SB zu leisten hätte. Bin ja nicht Schuld an dieser Situation u. meine eigene SB ist niedriger. Ist das rechtens?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo Andrea,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Fall prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo thamm,
diesbezüglich sollten sie sich mit der Firma des Mietwagenunternehmens auseinandersetzen. Das kann unterschiedliche Gründe haben, die für die Versicherung der Firmen geplant ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org