Mindestabstand auf Deutschlands Straßen: Was gilt?
Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Beim Mindestabstand heißt es: Mehr ist mehr
Wer im deutschen Straßenverkehr gegen die Regelungen zum Mindestabstand verstößt, muss mit teils hohen Bußgeldern oder noch härteren Sanktionen rechnen. Hier finden Sie Informationen, wie Sie dem entgehen und einen angemessenen Mindestabstand berechnen können.
Ein Mindestabstand sollte bestenfalls von allen Straßenverkehrsteilnehmern stets eingehalten werden. Jeder Fahrer kann einem Unfall durch eine bedacht gewählte Distanz vorbeugen. Wer auf die ganz sichere Seite gehen will, der wählt seinen Abstand zu Vorausfahrenden nicht an Hand der Bußgelder aus, die bei Abstandsverstößen auf Sie zukommen können, sondern setzt diesen eher großzügig an.
Doch hier stellen sich bereits die Fragen: Wie groß muss der Mindestabstand per Gesetz sein? An welchen Stellen im öffentlichen Straßenverkehr muss noch eine bestimmte Entfernung eingehalten werden? Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich den Sicherheitsabstand einmal unterschreite? Diesen und weiteren Fragen widmen wir uns in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mindestabstand
Nein, ein konkreter Mindestabstand ist in der StVO nicht definiert. Fahrer müssen jedoch so viel Abstand halten, dass sie ohne Probleme hinter dem Vorausfahrenden zum Stehen kommen können.
Ja, hier ist ein Mindestabstand gesetzlich bestimmt. Diese Regelungen zum Abstand sind in § 4 Abs. 3 StVO zu finden. Demnach soll der Mindestabstand 50 Meter betragen.
Ja, auch wenn ein Mindestabstand nicht definiert ist, müssen Fahrer mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen, wenn sie einen Abstandsverstoß begehen. Alle Bußgelder können Sie hier in den Tabellen nachlesen.
Bußgeldkatalog: Mindestabstand unterschritten
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Abstandsverstoß bei weniger als 80 km/h | 25 € | eher nicht | ||
... mit Gefährdung | 30 € | eher nicht | ||
... mit Sachbeschädigung | 35 € | Hier prüfen ** | ||
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h | ||||
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Bußgeldkatalog: Mindestabstand mit dem Lkw unterschritten
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|
Sie unterschreiten bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 50 km/h mit dem Lkw, der mehr als 3,5 t zGM aufweist, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
Sie fahren schneller als 50 km/h und unterschreiten dabei den Mindestabstand von 50 Metern mit einem Kraftomnibus mit Fahrgästen oder einem Fahrzeug, das der Kennzeichnungspflicht unterliegt und mehr als 3,5 t zGM wiegt | 120 € | 1 | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Mindestabstand missachtet
Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt
Was sagt die StVO zum Mindestabstand?
Obwohl die deutsche Gesetzgebung die allermeisten Dinge bis ins kleinste Detail bestimmt, sieht sie in puncto Mindestabstand keine genaue Regelung vor. In § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Bei LKW ist der Mindestabstand hingegen vorgeschrieben:
Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten. (§ 4 Abs. 3)
Diesen Mindestabstand sollten Sie bei der Fahrt zu anderen Fahrzeugen einhalten
Die meisten Fahranfänger lernen, den Mindestabstand von einem Auto zum Vorausfahrenden anhand des halben Tachowertes festzulegen. Fahren Sie also 70 km/h sollte der Abstand nach dieser Regel nicht weniger als 35 Meter betragen. Innerorts im dichten Stadtverkehr ist das aber nicht immer umsetzbar. Dann können Sie etwa drei Fahrzeuglängen oder 15 m als Mindestabstand innerorts wählen.
Außerorts können Leitpfosten am Fahrbahnrand zur Orientierung dienen, die immer in einer Entfernung von 50 Metern installiert sind. Mit dieser Distanz zum Vordermann entgehen Sie in der Regel Sanktionen. Selbst bei einer Gefahrenbremsung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Sie in Berührung mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kommen. Hier gilt also getrost: Mehr ist mehr!
Auf der Autobahn sollte der Mindestabstand entsprechend größer sein. Denn: Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto größer der Anhalteweg. Und weil Sie per Verkehrsrecht dazu verpflichtet sind, selbst hinter einem plötzlich bremsenden Fahrzeug halten können zu müssen, muss der Mindestabstand mit steigendem Tempo wachsen.
Zum Beispiel beträgt der Anhalteweg (also die Summe aus Reaktions- und Bremsweg) bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h und einer einfachen Bremsung etwa 130 Meter. Das ist eine ziemlich weite Strecke, die Ihr Fahrzeug noch zurücklegt, obwohl Sie auf die Bremse treten. Und selbst bei einer Gefahrenbremsung wären es noch ganze 80 Meter. Dies soll veranschaulichen, wie wichtig es ist, wenigstens den Mindestabstand einzuhalten.
Eine andere Möglichkeit, eine passende Distanz zwischen sich und andere Verkehrsteilnehmer zu bringen, ist die Ein-Sekunden-Formel innerhalb geschlossener Ortschaften. Dabei müssen Sie eine Sekunde benötigen, um an denselben Punkt zu gelangen wie Ihr Vordermann. Kommt Ihr Vorausfahrender an einem Punkt vorbei, sagen Sie die Zahl (laut oder im Kopf) 21. Erst, wenn Sie diese Zahl ausgesprochen haben, dürfen Sie denselben Standort erreichen. Sonst ist Ihr Abstand zu gering.
Mindestabstand sollte auch beim Parken gewahrt werden
Ein Strafzettel droht Ihnen nicht nur, wenn Sie etwa in einem Halteverbot oder vor einem abgesenkten Bordstein parken. Nein, an bestimmten Stellen müssen Sie selbst beim Parken einen Mindestabstand einhalten. Das gilt beispielsweise, wenn eine Einmündung in eine andere Straße in der Nähe ist. Der Mindestabstand zu dieser sollte laut § 12 Abs. 3 StVO nicht weniger als 5 Meter betragen. Seit der StVO-Novelle (28. April 2020) gilt hier allerdings auch, dass Sie einen Abstand von 8 Metern zu Einmündungen einhalten müssen, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Auch beim Parken gegenüber einer Grundstückseinfahrt sollten Sie entsprechend desselbigen Paragraphen darauf achten, die Entfernung zur Auffahrt nicht zu klein zu wählen. Schließlich benötigen die Autofahrer, die die Einfahrt verlassen möchten, ausreichend Platz dafür. Einen genauen Wert finden Sie weder in der StVO noch im aktuellen Bußgeldkatalog, jedoch sollte ein Abstand von 3 Metern zwischen Ihrem Fahrzeug und der Einfahrt genügen, sodass die Grundstückseinfahrt ohne Probleme verlassen werden kann.
Ein Mindestabstand gilt auch beim Parken vor Fußgängerüberwegen: 5 Meter davor dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht abstellen. Sonst droht ein Knöllchen. Vor einigen Verkehrszeichen ist immer dann eine Entfernung von mindestens 10 Metern zu wahren, wenn diese durch das Parken verdeckt würden. Das gilt für die Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und Zeichen 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) sowie für das Andreaskreuz (Zeichen 201). Die entsprechenden Bestimmungen sind in Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) der StVO zu finden.
Übrigens: Wenn Sie Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen wollen, weil Sie zum Beispiel den Mindestabstand zu einer Einmündung nicht eingehalten haben, müssen Sie den Bußgeldbescheid abwarten, weil Sie gegen das Knöllchen selbst nicht widersprechen können. Dazu lassen Sie die Frist, in der Sie dieses eigentlich bezahlen müssten, einfach verstreichen.
Welchen Mindestabstand muss ich von einer Ampel einhalten?
Ähnlich wie bei den genannten Verkehrszeichen ist es besonders wichtig, dass Sie auch Lichtzeichen durch ein parkendes Kfz nicht verdecken, weil Sie die kleinstmögliche Entfernung zu diesen unterschritten haben. Denn Lichtzeichen regeln in den allermeisten Fällen den Verkehrsfluss und müssen daher immer gut sichtbar sein. Nur, wenn ein Polizeibeamter den Straßenverkehr regelt, sind die Ampeln außer Kraft gesetzt.
Doch selbst dann dürfen Sie nicht unmittelbar vor diesen parken, wenn die Sicht nicht frei wäre. Der Mindestabstand zur Ampel soll hierzulande 10 Meter betragen, wenn Sie durch das Parken diese verdecken würden. Ist das nicht der Fall, ist das Parken auch innerhalb dieser 10 Meter gestattet.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Mindestabstand an der Ampel.
Mindestabstand nicht eingehalten: Welche Strafe erwartet mich?
Je nachdem, ob Sie den Verstoß gegen den Mindestabstand im fließenden Verkehr (bei der Fahrt oder beim Parken) begangen haben, werden verschiedene Bußgelder angesetzt. Tatsächlich kann es dafür auch Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot geben. Diese Sanktionen haben Sie aber nur zu befürchten, sollten Sie den Mindestabstand während der Fahrt sehr viel kleiner wählen als vorgegeben.
Beim Bußgeld zum Mindestabstand spielt der Ort eine weniger entscheidende Rolle als das Tempo. Unterschreiten Sie den Mindestabstand etwa auf der Autobahn, ist das Bußgeld meist sehr viel höher, weil sich die Geldbußen immer nach der gefahrenen Geschwindigkeit richten. Sie können Ihre zu erwartende Geldbuße, wenn Sie den Mindestabstand auf der Autobahn unterschreiten, so berechnen: Halber Tachowert multipliziert mit 0,1/0,2/0,3/0,4 oder 0,5 (je nach Geschwindigkeit).
Beispielsweise drohen bei einem Tempo von 120 km/h auf der Autobahn Geldbußen bei weniger als 5/10 des halben Tachowerts. Dieser beträgt 60 km/h. 5/10 davon sind 30 Meter. Halten sie also weniger als 30 Meter Mindestabstand zum Vordermann, werden bei einer Abstandsmessung 75 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.
Drängler haben noch härtere Sanktionen zu erwarten als die, die sie in der Bußgeldtabelle zu Abstandsverstößen finden. Dabei liegt in aller Regel nicht nur ein Verstoß gegen den Mindestabstand vor, sondern meist auch eine Nötigung. Für diesen Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Auch ein Fahrerlaubnisentzug ist möglich.