Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Straßen: Schleichen verboten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wie schnell muss ich mindestens auf der Autobahn fahren?

Mindestgeschwindigkeit: Die deutsche Autobahn ist davon betroffen.
Mindestgeschwindigkeit: Die deutsche Autobahn ist davon betroffen.

Deutsche Autofahrer werden vor allem für zu hohe Geschwindigkeiten bestraft. Blitzer gehören mittlerweile zum Verkehrsalltag. Stationär und mobil wird jeden Tag die Geschwindigkeit von unzähligen Fahrzeugen überwacht und bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung Bußgeldverfahren eröffnet.

Das Ziel dabei ist es vor allem, die Fahrer aller Fahrzeuge dazu zu bewegen, sich an die Verkehrsregeln zu halten und so auch die Geschwindigkeitsvorgaben zu beachten. Denn es ist erwiesen: Werden Tempolimits eingehalten, sinkt das Unfalls- und Schadensrisiko drastisch.

Doch auf deutschen Straßen gelten nicht nur die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten. Viele Autofahrer haben auch immer eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit vor Augen, wenn Sie auf einer Kraftfahrstraße, Autobahn oder Landstraße unterwegs sind.

Dieser Ratgeber beschäftigt sich intensiv mit dem Thema der Mindestgeschwindigkeit in Deutschland: Handelt es sich dabei um eine reale Vorgabe für jedes Fahrzeug? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus? Gibt es sowas wie ein Mindesttempo auf Kraftfahrstraßen, Autobahnen & Co. auch im Ausland?

Neben den Antworten auf diese Fragen finden Sie hier außerdem Informationen zur Beschilderung dieser besonderen Geschwindigkeitsvorgabe und eine genaue Differenzierung zur Richt- und Höchstgeschwindigkeit. Nicht zuletzt wird ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung in diesem Themenbereich geworfen.

FAQ: Mindestgeschwindigkeit

Gibt es Vorgaben zur Mindestgeschwindigkeit?

Allgemeine Vorschriften sieht der Gesetzgeber dazu nicht vor, allerdings kann das Verkehrszeichen 275 auf bestimmten Streckenabschnitten eine Mindestgeschwindigkeit vorschreiben.

Ist auf der Autobahn eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben?

Nein, allerdings ist die Nutzung der Autobahn grundsätzlich nur Fahrzeugen gestattet, die mindestens 60 km/h fahren können. Allerdings ist es zulässig, dort mit einem geringeren Tempo unterwegs zu sein.

Kann ein Bußgeld für zu langsames Fahren drohen?

Sind Sie ohne konkreten Grund zu langsam unterwegs, sodass Sie eine Behinderung für die restlichen Verkehrsteilnehmer darstellen, kann dies ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro nach sich ziehen.

Weiterführunde Informationen zur Mindestgeschwindigkeit in Deutschland

  • Gibt es ein Mindestgeschwindigkeit für die Autobahn in Deutschland?

    Es gibt Abschnitte auf der Autobahn, die dürfen ohne jedes Tempolimit nach oben von PKW befahren werden. Doch wie sieht das mit einer Mindestgeschwindigkeit aus? Gibt es ein solche auf der Autobahn und wenn, wie sieht sie aus. Unser Ratgeber erklärt näher, was Autofahrer diesbezüglich beachten müssen. » Weiterlesen...

Definition und Gesetzesgrundlage

Um verstehen zu können, worin der Zusammenhang zwischen der Autobahn und der Mindestgeschwindigkeit besteht, sollte die betreffende Gesetzesgrundlage bekannt sein. Diese befindet sich in § 18 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und lautet wie folgt:

Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.

Diese Gesetzespassage wirkt eindeutig, löst jedoch unter Verkehrsteilnehmern häufig Verwirrungen und Trugschlüsse aus. So schließen viele daraus, dass auf Fernverkehrsstraßen zu jeder Zeit mindestens eine Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden muss. Dem ist jedoch nicht so.

In der Tat ist das Fahren einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine Fehlinterpretation der Regelung in der StVO. Denn der Gesetzgeber betont hier explizit, dass die Bauart der Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 60 km/h oder mehr erlauben, nicht jedoch, dass dieses Tempo dauerhaft gehalten werden muss. Das bedeutet wiederum aber auch nicht, dass Autobahnbenutzer beliebig langsamer fahren dürfen.

Auch wer aus Beliebigkeit zu langsam fährt, riskiert ein Verwarngeld. Denn er verstößt auch dabei gegen die Straßenverkehrsordnung, genauer gesagt gegen § 3 Absatz 2 StVO. Darin heißt es:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Auf einer Bundesstraße ist eine Mindestgeschwindigkeit selten vorgegeben.
Auf einer Bundesstraße ist eine Mindestgeschwindigkeit selten vorgegeben.

Doch es gibt Ausnahmen, die ein niedriges Tempo rechtfertigen. So können besonders extreme Wetterlagen (wie Starkregen, Nebel oder auch Glatteis) und spezielle Verkehrsbedingungen (beispielswiese Verkehrsstaus) eine Geschwindigkeitsreduzierung legitimieren.

In diesem Fall ist eine geringere Geschwindigkeit vonnöten und wird nicht aus Beliebigkeit gewählt.

Auch beim Überholen auf Autobahnen sind in gewisser Weise Mindestgeschwindigkeiten vorgegeben. Im Gegensatz zu ausländischen Verkehrsregeln bieten die deutschen Vorgaben hier jedoch keine genauen Angaben in km/h.

Es gilt aber die Vorgabe aus § 5 Absatz 2 StVO, dass nur derjenige links überholen darf, der „wesentlich [schneller] als der Überholende fährt“.

Verkehrszeichen zur Mindestgeschwindigkeit

Nicht nur auf der Autobahn kann ein Mindesttempo vorgegeben sein. Jedoch sind solche Vorgaben auf anderen Straßen eher selten. Die Wahrscheinlichkeit einer offiziell vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße, Bundesstraße oder Ähnlichem zu begegnen, ist vergleichsweise gering.

Ist dies jedoch der Fall, wird diese durch das Verkehrszeichen 275 signalisiert. Das Schild zeichnet sich durch einen blauen Kreis aus, das von einem weißen Rand umschlossen ist und das Mindesttempo in weißen Ziffern ohne Einheit (km/h) darstellt.

Begegnen Sie einem solchen Verkehrszeichen, müssen Sie sich nach diesem richten. Das bedeutet:

  • Ihnen wird nicht gestattet langsamer zu fahren, als es das Schild vorgibt (es sei denn Wetterlagen oder andere Bedingungen auf der unmittelbaren Fahrbahn fordern ein niedrigeres Tempo).
  • Trauen Sie sich die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit nicht zu oder ist Ihr Kraftfahrzeug nicht dazu in der Lage, dieses Tempo zu erreichen und zu halten, ist es Ihnen nicht gestattet, die so beschränkte Straße zu benutzen (Fahrzeuge dieser Art nutzen in solchen Fällen eine abweichende Streckenführung, die noch vor dem Zeichen erreichbar ist).
So sieht das Schild zur Mindestgeschwindigkeit aus.
So sieht das Schild zur Mindestgeschwindigkeit aus.

Wird die Mindestgeschwindigkeit auf einem Schild auf diese Art und Weise vorgegeben, passiert das in der Regel zu Beginn eines Streckenabschnitts. Besitzt eine Fahrbahn mehrere Spuren, ist es nicht unüblich, dass jede Spur eine individuelle Mindestgeschwindigkeit besitzt, die dann auch jeweils ausgeschildert ist. Ein Beispiel:

Eine Straße mit einem starken Anstieg besitzt auf der linken Spur eine höhere Mindestgeschwindigkeit als es auf der rechten der Fall ist. Durch diesen Unterschied können langsame Fahrzeuge wie Traktoren und Baufahrzeuge auf der rechten Spur ungehindert fahren, während schnellere Kfz nicht aufgehalten werden. Dadurch sinkt außerdem die Gefahr von Auffahrunfällen.

Ein Schild zur Mindestgeschwindigkeit wird wie auch andere Verkehrsschilder oft aus Hart-Aluminium und retroreflektierenden Folien hergestellt. Letztere Sorgen dafür, dass Licht reflektiert wird. Das sorgt dafür, dass die Zeichen auch Nachts und bei schlechter Sichtlage identifiziert werden können.

Rechtsprechung in Bezug auf vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit

Gerichtliche Urteile zum Mindesttempo gibt es bisher nicht viele. Das liegt auch daran, dass es, wie schon zuvor erwähnt, theoretisch keine Ordnungswidrigkeit ist, auf der Autobahn einmal weniger als 60 km/h zu fahren. Ist die minimale Geschwindigkeit auf anderen Fahrbahnen durch explizite Schilder vorgegeben, halten sich Verkehrsteilnehmer in der Regel daran. Eine Geschwindigkeitsmessung ist in solchen Fällen auch nicht üblich.

Trotzdem interessant ist aber der Fall, den das Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken im Jahr 2009 behandelte. Dabei ging es um einen LKW-Fahrer, der mit einer Geschwindigkeit von etwa 91 km/h einen anderen LKW mit etwa 80km/h auf einer zweispurigen Autobahn überholte. Hinter dem überholenden Lastkraftwagen war außerdem ein PKW unterwegs, der durch den lang andauernden Vorgang behindert wurde. Die Entscheidung des Gerichts war nicht ohne Konsequenzen:

  • Der Betroffene wurde zunächst mit dem Vorwurf eines fahrlässigen Überholvorgangs mit zu niedriger Geschwindigkeit im Vergleich zum Überholten zu einem Verwarngeld von 40 Euro verurteilt.
  • Der Angeklagte legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil ein – das OLG Zweibrücken ließ die Beschwerde zu.
  • In der anschließenden Neubetrachtung befasste sich das Amtsgericht noch einmal genau mit den Umständen des Falls und der Auslegung des § 5 Abs. 2 StVO. Folglich sollte ein Überholvorgang zügig ablaufen, um als zulässig zu gelten – ein generelles Überholverbot zwischen LKW sollte aber nicht das Ziel sein.
  • Schließlich wurde sich darauf geeinigt, dass eine Differenz von 10 Stundenkilometern beim Überholen als regelkonform anzusehen ist. Der Vorgang soll jedoch nach 45 Sekunden abgeschlossen sein, so die mögliche Faustregel. Fahrer, die auf zweispurigen Autobahnen langsamer überholen, seien grundsätzlich mit Bußgeldern zu belegen.
Zur Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn macht die StVO Vorgaben - auch in Österreich.
Zur Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn macht die StVO Vorgaben – auch in Österreich.

Die in Folge der Rechtsbeschwerde gefällten Entscheidungen des OLG Zweibrücken gleichen sich mit dem Beschluss des OLG Hamm aus dem Jahr 2008. Auch dort wurden diese Maßstäbe für einen Überholvorgang als rechtens anerkannt. Nicht zuletzt sind solche Entscheidungen zum Thema Mindestgeschwindigkeit und Überholen auf Autobahnen auch für PKW-Fahrer interessant. Denn auch diese müssen sich nach geltender Rechtsprechung an die anerkannten Zeiten und Geschwindigkeiten halten.

Das minimale Tempo im Ausland: Österreich und Schweiz

Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße ist nicht nur in Deutschland ein Thema. Auch auf österreichischen Autobahnen müssen Kraftfahrzeuge nach der StVO des Landes dazu in der Lage sein, 60 Stundenkilometer zu erreichen. Das Verkehrsrecht verhält sich hier sehr ähnlich.

So dürfen Autofahrer auch weniger Beschleunigung an den Tag zu legen, wenn schlechte Wetterverhältnisse herrschen oder die Verkehrslage unübersichtlich bzw. gefährlich erscheint. Es muss also ein triftiger Grund herrschen, um eine Anpassung unterhalb des vorgegebenen Tempos vorzunehmen.

Österreichische Verkehrszeichen, welche die Mindestgeschwindigkeit angeben, unterscheiden sich nur leicht von den äquivalenten Schildern aus Deutschland. Auch hier wird das vorgegebene Tempo durch einen weißen Schriftzug (ohne Einheit) auf einem runden, blauen Grund dargestellt. Österreichische Schilder besitzen jedoch keinen zusätzlichen, weißen Außenrand.

Auch der österreichische Gesetzgeber sieht keine prinzipielle Sanktion für das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit vor – eine exakte Zahl oder ein Prozentwert existieren dafür nicht. Messungen gestalten sich in solchen Fällen schwierig. Gibt es doch nach dem aktuellen Stand der Technik kein Gerät, das Variablen wie Behinderung des Verkehrsflusses oder schlechtes Wetter miteinbeziehen kann.

Verwarngelder für zu langsames Fahren mit dem Auto oder anderen Fahrzeugen sind eher selten, das gilt für Österreich wie für die Nachbarländer. Das geltende Recht macht es aber möglich, dass sogenannte Organstrafverfügungen oder Anonymverfügungen ab 20 Euro möglich sind. Sind Fahrer auf Österreichs Straßen extrem langsam unterwegs und behindern andere Verkehrsteilnehmer auf eine gefährliche Art und Weise, sind auch Geldstrafen von über 700 Euro denkbar.

Das Mindesttempo auf der Autobahn ist u. a. in der Schweiz auch beim Überholen wichtig.
Das Mindesttempo auf der Autobahn ist u. a. in der Schweiz auch beim Überholen wichtig.

Und wie sieht es in der Schweiz aus? Dort ist zum 1. Januar 2016 erst eine Neuregelung aktiv geworden.

Bisher galt: Die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 80 km/h für alle Fahrzeuge, wenn sich diese auf der linken Seite einer dreispurigen Fahrbahn im Überholvorgang befinden.

Auch hier gilt es, den Trugschluss aus dieser Aussage zu vermeiden und den wahren Gehalt zu erkennen: Die Bauart des Fahrzeugs musste bisher ein Tempo von 80 Stundenkilometern zulassen – Wetter- und Verkehrslage können aber eine niedrigere Geschwindigkeit legitimieren.

Folgende Änderung ist seit Januar 2016 in Kraft getreten:

  • Fahrzeuge auf Überholspur müssen in der Lage sein, eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h zu fahren oder zu überschreiten (Dieser Schritt soll den Verkehrsfluss auf Autobahnen deutlich erhöhen).
Als die Planung dieser Änderung publik gemacht wurde, erlagen viele Medien dem Irrtum, dass die neue Mindestgeschwindigkeit in jedem Fall gefahren werden müsse. Das Schweizer Bundesamt für Straßen bemühte sich, die Sachlage zügig zu klären.

Der Unterschied zu anderen Geschwindigkeitsvorgaben

Da neben der Mindestgeschwindigkeit im deutschen Verkehrsrecht noch ähnlich klingende Begriffe existieren, werden im Folgenden einmal die beiden wichtigsten im Detail geklärt. Auf diese Weise kann jeder den Unterschied verstehen und sich im Straßenverkehr angemessen verhalten:

  • Höchstgeschwindigkeit: Kfz-Fahrer sind in der Regel mit diesem Begriff sehr vertraut. Zu hohe Geschwindigkeiten ziehen Bußgelder, Punkte in Flensburg und teilweise auch Fahrverbote nach sich, wenn sie gemessen werden. Alle Straßen im öffentlichen Straßenverkehr sind davon betroffen. Verkehrsteilnehmer haben hier wenig Bewegungsspielraum. Es gilt sich in jedem Fall an die Vorgaben zur maximalen Geschwindigkeit zu halten. Sonst kann es sehr teuer und auch gefährlich werden.
  • Richtgeschwindigkeit: Anders als bei der Höchst- und Mindestgeschwindigkeit handelt es sich bei der Richtgeschwindigkeit um eine Empfehlung des Gesetzgebers. Auf deutschen Autobahnen werden beispielsweise 130 km/h als Richtlinie empfohlen. Auch wer sich nicht daran hält, muss keine Sanktionen befürchten. Kommt es jedoch zu einem Unfall, sieht es anders aus. Selbst Geschädigte können zur Mithaftung gezwungen werden, wenn ihr Tempo weit über der Richtgeschwindigkeit gelegen hat. Das gilt vor allem dann, wenn sie durch Einhaltung dieser den Unfall oder einen entstandenen Schaden hätten vermeiden können.
Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit wohl die wichtigste Rolle für die meisten Verkehrsteilnehmer spielt, sollten auch Richtgeschwindigkeit und Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beachtet werden. Nur dann ist das höchste Maß an Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet.

Video: Zu langsam fahren – eine Gefahr?

Warum ist langsam Fahren ein Verkehrsverstoß?

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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10 Kommentare

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  1. Marcel
    Am 23. Januar 2020 um 8:53

    Ich hätte gerne gewusst, um wieviel Stundenkilomter man eine Höchstgeschwindigkeit unterschreiten darf? Also dürfte ich 50 fahren, wenn 60 angeschlagen sind? Gibt es da auch eine Regel oder Gesetz, die das bestimmt?

  2. t.
    Am 13. Januar 2020 um 15:47

    Ich möchte klage wegen mein Führerschein Praktische Prüfung, das ich habe heute durchgefallen, weil am Autobahn muss ich nur 130 fahren, ich war100, stimmt das oder nicht?wenn nicht bitte sagen mir, wie kann ich anklagen, wann und wie viel wird das kosten?vielen dank

  3. Hans-Dieter
    Am 16. März 2019 um 10:55

    Der Planet Erde ist nicht Unendlich mit seinen Ressourcen, wer sich an die Mindestgeschwindigkeiten hält oder wo es möglich
    ist auch darunter schont Material und den Klimawandel. Und wer der Meinung ist dass, das alles Bedeutungslos ist der kann
    sich sofern er sich das leisten kann einen Buggati Ciron kaufen. Der Chiron Sport startet bei einem
    Netto-Preis von 2,65 Millionen … Damit ist man immer schnell am Ziel!

  4. Lukas
    Am 15. Oktober 2018 um 16:54

    Ich finde alles gut so wie es ist, jedoch sollte man aufhören immer mehr Tempo 120 auf ehemaligen unbegrenzten Streckenabschnitten zu errichten…

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

  5. BenjaminB.
    Am 27. Januar 2018 um 12:01

    Ich ärgere mich ständig über Schleicher…. mit 70-80km/h auf der Schnellstraße unterwegs OHNE triftigen Grund… Der Verkehr staut sich und man wird zu waghalsigen Überholmaneuvern verleitet…

    Aber man hört immer nur davon, dass “Raser” das Problem sind… Komisch nur, dass ich NIE geblitzt werde… halt 1* wurde ich geblitzt direkt nach dem Ortsschild als ich mein Auto noch “ausrollen” lassen habe…

    Komisch, dass ich auf der Fahrt zur Arbeit trotzdem OHNE Stau dank Schleichern bis zu 50 % länger brauche..

    Warum heißt die Richtgeschwindigkeit denn Richtgeschwindigkeit wenn sich Leute unbestraft nicht danach richten???

  6. Takeso
    Am 11. November 2017 um 16:49

    Was ist wenn man bei erlaubten 130 km/h oder auch bei unbegrenzten streckenabschnitten konstant 80 km/h fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 12:38

      Hallo Takeso,

      sofern dies nicht den Verkehrsfluss behindert, dürfte sich kein Problem ergeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Graf
    Am 17. September 2017 um 0:06

    Ich habe ein altes Auto, und finde es zu gefährlich füe mich und meine Frau plus kind dieses auf der Linken Seite zu fahren.

    Bei unserem Autobahn Abschnitt herrscht ein Überholverbot für LKW von zweiachsern.

    Ich fahre mit 90 km/h
    Auf der Rechtenseite….

    Und die LKWs hupen mich aus
    Oder Blitzen auf….

    Was soll ich bloß machen?
    Ich will meine Familie nicht gefährden.

    • BenjaminB.
      Am 27. Januar 2018 um 11:53

      wenn du angst hast schneller als 90 zu fahren solltest du entweder ein neu(er)es Auto kaufen oder deinen Führerschein abgeben…

      • JörgF.
        Am 28. Februar 2018 um 11:08

        Und Dir scheint die charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zu fehlen, daher solltest Du dringend Deinen Führerschein abgeben:

        “…man wird zu waghalsigen Überholmanövern verleitet”
        “…komisch dass ich nie geblitzt werde…”

        Klar, mangels Kontrolle und Strafe werden die Höchstgeschwindigkeiten optional – ich würde sagen, es wird nicht genug geblitzt, die Strafen sind viel zu niedrig und sollten dem europäischen Durchschnitt angepasst werden…

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