Mit Blaulicht fahren: Dürfen Sie das als Privatperson?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Blaulicht missbräuchlich zu verwenden, kann teuer werden

Ist es illegal, mit Blaulicht zu fahren, wenn Sie in einem Zivilfahrzeug sitzen?
Ist es illegal, mit Blaulicht zu fahren, wenn Sie in einem Zivilfahrzeug sitzen?

Sie haben es eilig, aber stecken mal wieder in einem dicken Stau fest. Dann sehen Sie, wie ein Polizeiwagen sich mit Blaulicht und Martinshorn eine Rettungsgasse verschafft, durch die er zügig durch den stockenden Verkehr fahren kann. Und Sie würden gerne selbst schneller vorankommen, indem Sie mit einem Blaulicht fahren.

Es gibt verschiedene Anbieter, welche Blaulichter für jedermann legal zum Kauf anbieten. Auch mit ihrem normalen Auto könnten Sie sich als Zivilstreife ausgeben und sich im Stau den nötigen Platz verschaffen.

Deshalb fragen Sie sich: Darf ich – speziell in Deutschland – mit Blaulicht fahren, wenn ich eine Privatperson bin? Und welche Strafen kann mich bei Missbrauch von einem Blaulicht erwarten? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Mit Blaulicht fahren

Dürfen Sie mit Blaulicht an einem Privatfahrzeug fahren?

Nein. Als Privatperson ist es Ihnen nicht erlaubt, mit einem Blaulicht am Kfz unterwegs zu sein.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn Sie sich über dieses Verbot hinwegsetzen?

Welche Konsequenzen auf Sie zukommen können, wenn Sie als Privatperson mit Blaulicht unterwegs sind, erfahren Sie hier.

Wer darf mit Blaulicht fahren?

Ausschließlich die Polizei, die Militärpolizei, die Bundespolizei, der Zolldienst, der Katastrophenschutz, Rettungsdienste, die Feuerwehr sowie Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe ist es erlaubt, mit Blaulicht unterwegs zu sein.

Wer darf mit Blaulicht fahren?

Zur Verwendung von Blaulicht an einem Fahrzeug schreibt § 38 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes vor:

Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Damit ist es schon einmal ausgeschlossen, dass ein Blaulicht an einem Privatfahrzeug verwendet werden darf, da diese nicht von vornherein mit so einer Anlage ausgestattet sind und auch nicht an Einsätzen teilnehmen dürfen, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden müssen.

Mit Blaulicht fahren dürfen nur bestimmte Fahrzeuge, wie beispielsweise von der Polizei.
Mit Blaulicht fahren dürfen nur bestimmte Fahrzeuge, wie beispielsweise die der Polizei.

Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genauer:

  • Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.
  • Feuerwehr, Katastrophenschutz
  • Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
  • Rettungsdienste

Wenn Sie nicht zu einer dieser Institutionen gehören, begehen Sie mit einem Blaulicht also einen Missbrauch.

§ 38 Absatz 1 der StVO definiert, in welchen Fällen ein Blaulicht zusammen mit einem Martinshorn genutzt werden darf. Dies ist nur der Fall, wenn Menschenleben, schwere Gesundheitsschäden oder große Sachschäden drohen beziehungsweise wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch flüchtige Personen dürfen mit Blaulicht und Einsatzhorn verfolgt werden.

Welche Strafe kann unbefugt mit Blaulicht fahren bringen?

Fahren Sie mit Blaulicht am Auto, kann eine Strafe in Höhe von 20 Euro drohen.
Fahren Sie mit Blaulicht am Auto, kann eine Strafe in Höhe von 20 Euro drohen.

Bei illegalem Fahren mit einem Blaulicht auf Ihrem Auto droht als Strafe in jedem Fall ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro (Tatbestandskatalog-Nummer 138100), weil Sie gegen § 38 der StVO verstoßen haben. Dies gilt jedoch nur dann, wenn Sie grundsätzlich aufgrund Ihrer beruflichen Stellung zum Einsatz eines Blaulichts befugt sind (also nicht für Privatpersonen).

Wenn Sie ein Blaulicht privat am Zivilfahrzeug nutzen, können Sie je nach Situation wegen einer Straftat belangt werden. Eine sogenannte Amtsanmaßung nach § 132 des Strafgesetzbuches (StGB) liegt etwa dann vor, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt wären.

Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.

Im schwersten Fall kann dann eine hohe Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren folgen. Dies hängt jedoch von den weiteren Folgen ihrer Amtsanmaßung ab. Zusätzlich wird in der Regel das Blaulicht selbst eingezogen, damit Sie es nicht mehr verwenden können.

Nicht nur öffentliche Amtsträger wie die Polizei, sondern auch privat organisierte Rettungsdienste dürfen mit Blaulicht fahren. Von daher muss bei Einsatz eines Blaulichts also nicht zwangsläufig eine Amtsanmaßung vorliegen.Wenn Ihr Auto auf den ersten Blick wie der Krankenwagen eines Rettungsdienstes aussieht und nicht wie eine Zivilstreife der Polizei, haben Sie zwar einen Verstoß gegen den Blaulichtnutzungsparagraph begangen, aber keine Amtsanmaßung.

Wenn es bei Ihrer Blaulichtfahrt zur Nötigung, Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer beziehungsweise zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung kam, werden Sie ebenfalls für diese Verstöße belangt. Was nur Polizei oder Feuerwehr gestattet ist, bleibt für Sie auch dann verboten, wenn Sie sich illegal ein Blaulicht aufs Dach gesetzt haben.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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172 Kommentare

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  1. Joshua-R.
    Am 23. Dezember 2017 um 23:21

    Hallo ich bin Mitglied in einer freiwilligen Feuerwehr. Darf ich im Alarmierungsfall mit Freigabe der Leitstelle auf dem Anfahrtsweg zum Gerätehaus Blaulicht nutzen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 9:49

      Hallo Joshua,

      nein, Blaulicht ist nur an Einsatzfahrzeugen zugelassen, nicht bei Privatautos.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Michi
    Am 31. Oktober 2017 um 18:09

    Hallo,

    wie verhält es sich eigentlich, wenn beispielsweise Privatpersonen ohne Genehmigung ein Blaulicht im Fahrzeug liegen haben, beispielsweise auf der Rücksitzbank und dies von Polizeibeamten im Zuge einer Verkehrskontrolle gesehen, oder im parkenden Zustand des Fahrzeuges von außen durch Dritte wahrgenommen wird? SoSi-Anlage aber nicht eingeschaltet. Vielen Dank. Mfg Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 13:28

      Hallo Michael,

      in solch einem Fall würde sicherlich trotzdem eine Sanktion erfolgen und das entsprechende Gerät eingezogen werden. Wie die Strafe genau aussieht, ist Sache der zuständigen Behörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  3. Jens
    Am 15. Oktober 2017 um 1:39

    Wie sieht es mit Bernsteinfarben aus?

    • Sven
      Am 3. Januar 2018 um 9:07

      Die StVO und die StVzO regeln, welches Licht, wo am Fahrzeug vorhanden sein darf. Jede andere Beleuchtung muss genehmigt werden. Ist es eine Beleuchtung, welche Blinkt und kein Richtungsanzeiger ist, s ist eine Warnleuchte, für die eine Behördliche Genehmigung eingeholt werden muss.
      LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:11

      Hallo Jens,

      wir nehmen an, Sie meinen das gelbe Blinklicht. Dies ist ebenfalls ein Sondersignal; liegt hierfür weder Genehmigung noch Gutachten vor, fällt ein Verwarngeld von 20 Euro an.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Rolf K.
    Am 14. Oktober 2017 um 21:11

    Darf die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn fahren ohne das ein Einsatz gegeben ist. Ist hier passiert die Feuerwehr hat ein neues Fahrzeug erhalten und fuhren mit 6 Wagen durchs Dorf mit Sonderrechten. Bin gespannt auf die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 10:05

      Hallo Rolf K.,

      der Missbrauch von Sondersignalen ist laut StVO eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Verwarngeld von etwa 20-30 Euro belegt ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Sascha
    Am 3. Oktober 2017 um 23:09

    Hallo,
    wie schaut es aus mit Parken (nicht Halten) mit Blaulicht auf dem Dach ( nicht eingeschaltet) auf einem eingezeichneten Parkplatz im öffentlichem Raum?
    Danke und Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:23

      Hallo Sascha,

      als Privatperson dürfen Sie das Blaulicht nicht verwenden. Hiervon sollte auch das Parken betroffen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Tom
    Am 30. September 2017 um 13:51

    Wie sieht es aus mit Rot/Blauchlicht als Frontblitzer (Wenn ich dieses im Fahrzeug habe nicht funktioniert )

    Darf ich dies dann angebracht haben weil es nicht funktioniert und auf den ersten Blick ausieht wie ein LED Licht?(im ausgeschalteten Zustand )

    Weil es besteht ja keine Verwechslungsgefahr mit Fahrzeugen der Polizei oder anderen Hilfsdiensten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:52

      Hallo Tom,

      grundsätzlich gilt, dass eine Amtsanmaßung dann vorliegt, wenn Sie eine Handlung vornehmen, zu der Sie nur als Träger eines öffentlichen Amtes befugt sind. Inwiefern das in Ihrem Fall verwirklicht wäre, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hermann W.
    Am 20. September 2017 um 13:16

    Wie ist es eigentlich begründet, dass Hausärzte und Tierärzte kein Blaulicht verwenden dürfen?
    Auch da kann es ja manchmal sehr dringende Einsätze geben…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:05

      Hallo Hermann,

      § 52 StVZO ist zu entnehmen, welche Gruppen das Blaulicht nutzen dürfen. Bezüglich der Begründung ist der Gesetzgeber der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Pascal
    Am 10. September 2017 um 15:24

    Aus dem Betreig erschließt sich mir das wenn ich zB ein getuntes KFZ fahre wo offensichtlich ist das es sich nicht um ein Zivilespolizeiauto handelt ich quasi Straffrei davon komme bis auf die 20€ und den Einzug der Leuchte?

    • Sven
      Am 3. Januar 2018 um 9:03

      Bei Wiederholung ist es dann nicht mehr straffrei, da spätestens mit den ersten 20 Euro eine Belehrunng erfolgt. Danach KANN es als versuchte Amtsanmaßung oder versuchte Nötigung ausgelegt werden.
      LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:43

      Hallo Pascal,

      dies ist grundsätzlich korrekt. Allerdings ist die Einschätzung eines Fahrzeugs als “Zivilfahrzeug” nicht genau definiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Nico
    Am 1. September 2017 um 11:14

    Ich hätte mal eine Frage und zwar ob ein Blaulicht welches im ersten Moment nicht als Blaulicht zu erkennen ist weil die hauben durchsichtig sind ist dies dann auch Verboten wenn das auf oder im Pkw verbaut ist aber nicht betriebsbereit ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 14:21

      Hallo Nico,

      andere Beleuchtungseinrichtungen als vorgeschrieben können im Einzelfall zulässig sein. Allerdings kann der Missbrauch von Warneinrichtungen auch dann zu Problemen führen, wenn diese nicht auf Anhieb als solche zu erkennen sind. Bitte wenden Sie sich an eine seriöse Werkstatt in Ihrer Nähe, um in Erfahrung zu bringen, ob eine entsprechende Einrichtung mit der StVZO vereinbar wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Ralph
    Am 21. August 2017 um 17:22

    Wie wird entschieden ob es eine Amtsanmaßung ist?

    • Sven
      Am 3. Januar 2018 um 9:00

      Sobald sie versuchen mit einen Lichtsignal, welches sie in der Regel nicht privat benutzen dürfen, eine Vorteil zu erlangen, erwecken sie auf andere den Eindruck, sie wären Träger öffentlich rechtlicher Gemehmigungen.
      Das IST Amtsanmaßung.
      Setzen sie dabei eines der widerrechtlich zueeigneten Rechte durch (jemand hält an um ihnen Platz zu machen), dann machen sie sich auch noch der Nötigung schuldig.
      LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:56

      Hallo Ralph,

      ein Beispiel aus dem obigen Text: “Das Kammergericht Berlin entschied mit einem Urteil vom 9.1.2013 (121 Ss 247/12 (304/12)), dass eine Amtsanmaßung bei einem Blaulicht auf dem Dach dann vorliegen kann, wenn das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges auf den ersten Blick an ein Zivilfahrzeug der Polizei erinnert.” In der Regel muss vor Gericht geklärt werden, ob eine Amtsanmaßung vorlag.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Felix
    Am 12. August 2017 um 8:24

    Es werden ja oft gebrauchte Mannschaftsbusse der Feuerwehr verkauft, bei denen Blaulich montiert ist. Müsste man das dann abmontieren um privat mit so einem Fahrzeug zu fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2017 um 16:43

      Hallo Felix,

      ohne Ausnahmegenehmigung dürfen Sie als Privatperson nicht mit Blaulicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Marie
    Am 11. August 2017 um 18:35

    Hallo,
    1. Darf ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ein Mobiles Blaulicht auf dem Privat PKW montieren um nach Alarmierung zum Gerätehaus zu gelangen? Sie können ja nicht auf sich aufmerksam machen ohne entsprechende Signale.
    2. Wenn das mobile Blaulicht nicht erlaubt ist, kann man dann ein anderes Signallicht verwenden oder ist das ebenfalls verboten?

    Liebe Grüße aus NRW

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. August 2017 um 16:42

      Hallo Marie,

      Feuerwehrangehörige können bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Erteilt die Behörde eine Genehmigung können Sie gemäß der getroffenen Regelungen mit Blaulicht fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tina
        Am 14. Februar 2018 um 11:36

        Ist die Beantragung an bestimmt Voraussetzungen gebunden?
        Ich bin auch Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr da ist es manchmal schon schwierig rechtzeitig am Feuerwehrhaus zu sein wenn viel Verkehr ist.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 12. März 2018 um 16:49

          Hallo Tina,

          erfragen Sie dies am besten direkt bei der Behörde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sonja
    Am 19. Juli 2017 um 8:17

    Mal eine andere Frage dazu…. dürfen Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei auch in verkehrsberuhigten Zonen (30iger Zone) um 4h morgens mit Blaulicht und Horn die schlafende Bevölkerung aus dem Bett werfen? Es scheint mir recht unwahrscheinlich, dass um die Uhrzeit weder Verkehr noch Fußvolk die Straße blockieren könnte. Darf denn das Sondersignal eingesetzt werden, wenn der Einsatzzweck gar nicht gegeben ist? Bin gespannt auf Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:28

      Hallo Sonja,

      grundsätzlich gilt laut § 38 StVO Folgendes: “Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.” Erachten die Einsatzkräfte dies also als nötig, ist die Verwendung erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Max
    Am 14. Juli 2017 um 3:11

    Hallo,
    Wie seiht die Rechtslage aus wenn:

    1. Ich mit meinem Privatfahrzeug, aufdem ein Blaulicht montiert ist jedoch nicht eingeschaltet, auf öffentlichen Sraßen fahre ohne eine Ordnungswiedrigkeit zu begehen (so wie erhöhte Geschwindigkeit). Es geht hierbei also nur um das Tragen des Blaulichtes auf dem Fahrzeugdach.

    2. Sich das Fahrzeug mit Blaulicht auf einem Privatgrundstück befindet. Ist das Blaulicht jedoch angeschaltet strahlt es auch auf eine öffentliche Straße.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:12

      Hallo Max,

      allein das Vorhandensein des Blaulichts stellt eine Ordnungswidrigkeit und ggf. eine Straftat dar. Sie müssen also zumindest mit einem Bußgeld von 20 Euro – eventuell aber auch mit einer Anzeige wegen Amtsanmaßung rechnen. Selbiges gilt in der Regel für Fahrzeuge, welche auf privatem Grund stehen aber vom öffentlichen Straßenland aus sichtbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Patrick P.
    Am 2. Juli 2017 um 23:44

    Hallo,
    Wie schaut es im Stand aus bei ausgeschalteten Motor um ein Foto zu machen bzw wenn wir in der Truppe stehen? Ist es dann erlaubt es an dach eingeschaltet zu verwenden, also wie gesagt bei ausgemachten Motor ?

    • Maxi
      Am 11. Juni 2018 um 21:39

      Hallo Patrick,
      In diesem Fall wäre es erlaubt, solange sichergestellt ist, dass das Blaulicht nicht eingeschalten sein kann während der Motor läuft oder ihr euch auf einem Privatgelände befindet und das Blaulicht vom Auto entfernt, sobald das Foto gemacht ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 10:04

      Hallo Patrick,

      das Blaulicht ist im Grunde nur Einsatzkräften, welche im öffentlichen Interesse agieren, vorbehalten. Wie es sich in Ihrem speziellen Fall verhält, sollten Sie mit der Polizei abklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Matthias
    Am 18. Juni 2017 um 22:06

    Warum dürfen auf den Flughäfen wie Frankfurt/Main und München die Fahrzeuge der flughafeneigene Sicherheit ( also SECURITY ) Blaulicht und Martins- bzw. Boschhorn haben und benutzen ? Und dürfen diese Fahrzeuge auch auf öffentlichen Grund das Blaulicht und Martins- bzw. Boschhorn benutzen ( wenn ja welchen Gründe gibt es dann dafür ) ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:25

      Hallo Mathias,

      wann Fahrzeuge auf Flughafengelände mit Blaulicht fahren dürfen, ist in den jeweiligen Flughafenbestimmungen. Auf öffentlichen Straßen dürfen diese Fahrzeuge die Sonder-Signalzeichen nicht benutzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Georg
    Am 29. Mai 2017 um 19:52

    Wie sieht die Rechtslage aus wenn ich das Blaulicht OHNE BETRIEB (also ohne es einzuschalten) auf dem Armaturenbrett habe?Gibt es einen Unterschied zwischen fahren und Parken?
    Danke für die Antwort!

    • Sven
      Am 3. Januar 2018 um 8:51

      Auch dies ist nicht erlaubt! Man könnte ihnen Vorhalten, dass sie die Leuchte ja jederzeit in Betrieb nehmen könnten, also dass sie die Möglichkeit hätten. Ungeachtet der Tatsache, ob sie das tun oder nicht. Deswegen kommt der Tatbestand des Versuchs oder des Vorsatzes zur Geltung. Zu prüfen wäre, ob der entsprechende Paragraph den Versuch mit einschließt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 14:11

      Hallo Georg,

      dies ist nicht erlaubt. Die StVZO bestimmt in § 52, welche KFZ mit einem solchen licht ausgerüstet sein dürfen – unabhängig von der Benutzung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Uwe
    Am 14. April 2017 um 17:48

    Darf man als Stellv. Gemeindebrandmeister zuständig für 30 Ortswehren in Niedersachsen mit Blaulicht an seinen Privat Auto fahren
    Danke für ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:20

      Hallo Uwe,

      um das Blaulicht an einem Privatfahrzeug nutzen zu können, muss in der Regel eine Sondergenehmigung beantragt werden. Die zuständige Behörde kann Ihnen weitere Informationen liefern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Peter
    Am 5. April 2017 um 0:05

    Liebes Bußgeldkatalog- Team,

    1)ich habe ja grundlegend verstanden, dass wenn das Auto den Anschein einer Zivilstreife macht und mit Blaulicht gefahren wird, eine Amtsanmaßung im Raume steht. Nun die Frage: Ab wann macht das Auto den Anschein einer Zivilstreife? Eigentlich macht doch jedes durchschnittliche Auto, welches mit Blaulicht gefahren wird, den Anschein einer Zivilstreife.

    2) wie sieht es aus, wenn man eine Lichtanlage verwendet, welche abwechselnd rotes und blaues Licht anzeigt, handelt es sich dann immernoch um eine Amtsanmaßung?

    3) Macht das Auto den Anschein einer Zivilstreife, wenn man das Blaulicht (LED Lichtanlage), im Innenraum, vor die Windschutzscheibe legt?

    Ich bedanke mich rechtherzlich im Voraus für die Antworten und bin sehr interessiert und gespannt.

    Viele Grüße
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 10:33

      Hallo Peter,

      es verstößt grundsätzlich gegen das Verkehrsrecht, wenn Sie ein Blaulicht oder eine sonstige Warnbeleuchtung verwenden, für die Sie keine Genehmigung haben. Grundsätzlich müssen Sie sich an die Beleuchtungsvorschriften der StVZO und StVO halten. Blinklicht im Innenraum ist ebensowenig zulässig wie Blaulicht oder blau-rotes Licht auf dem Dach. Bei der Amtsanmaßung geht es dann auch eher um den Anschein. Ob der Tatbestand erfüllt wurde, muss dann im Einzelfall entschieden werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Stefan
    Am 4. April 2017 um 17:11

    Bei uns in München hat ein private Bewachungsdienst Fahrzeuge mit Blaulicht. Siehe auch Homepage dieser Firma.
    Dies widerspricht Ihrer Antwort zur Frage von Karl Heinz vom 9. März, welcher im Bewachungsdienst tätig ist. Oder täusche ich mich?

    • Oli
      Am 3. Oktober 2018 um 14:28

      Welche Firma meinen Sie denn?
      Sollte diese mit E beginnen und 4 Buchstaben haben, muss ich Sie leider enttäuschen… deren Fahrzeuge besitzen keine funktionierenden Blaulichter sondern nur leere Schalen.

      Grüße

    • Fst
      Am 27. September 2017 um 9:48

      Besagte Firma nutzt Attrappen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 11:20

      Hallo Stefan,

      das ist kein Widerspruch. Blaulicht darf generell nur mit Genehmigung bzw. Gewährung von Sonderrechten genutzt werden. Der besagte Dienstleister scheint diese zu haben. In der Regel werden diese nur gewährt, wenn hoheitliche Aufgaben erfüllt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Phantom
        Am 12. Januar 2018 um 21:15

        Ist es Richtig, wenn man z.B. ein ausrangierten Krankenwagen hat und dieser hat noch Blaulicht drauf das dies drauf bleiben darf aber nicht eingeschaltetn werden darf oder sogar abgeklemmt ist aber die Blaulichter noch drauf sind , dass man die dann drauf lassen darf ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Januar 2018 um 14:57

          Hallo Phantom,

          das Blaulicht muss in der Regel komplett demontiert werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Olli
    Am 20. März 2017 um 22:46

    Hallo
    Ich bin in der freiwilligen Feuerwehr tätig und das auf einem Dorf was nur ein Fahrzeug hat aber mit zwei anderen Währen zusammen arbeitet.
    Meine Frage ist wie folgt da wir schnell und zügig am Einsatzort sein müssen und wir nicht alle rechtzeitig da seinen können wegen dem Straßenverkehr dürfte Mann wegen sonstiger einatzkräfte Mangel ein Blaulicht benutzen da es ja um Menschenleben geht?
    Oder muss ich zum zuständigen Amt für eine Sonderregelung.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. März 2017 um 11:18

      Hallo Olli,

      sie müssten hierfür eine Genehmigung beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Niiklas
    Am 15. März 2017 um 0:37

    Ist es denn möglich wenn ein Notfall ist meine Frau dringend ins Krankenhaus muss dass man in diesem Fall ein Blaulicht einbaut ohne Geräusche also : Nur für Notfälle ?

    • Frank S
      Am 12. September 2021 um 11:16

      Nein. Dann ruft man den Rettungsdienst und der transportiert. Schließlich ist dieses fachkompetentes Personal, welches während der ganzen Fahrtzeit auch eine Schwangere betreuen kann und bei Komplikationen einen Notarzt nachfordern kann.

    • RDler DRK
      Am 23. März 2017 um 16:12

      In Notsituationen sollten Sie an das Wohl ihrer Frau denken und den Rettungsdienst (112) kommen lassen. Fahren sie auf keinen Fall selber

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 11:34

      Hallo Niiklas,

      nein das ist nicht möglich. Das Blaulicht ist im Grunde nur Einsatzkräften, welche im öffentlichen Interesse agieren, vorbehalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Karl Heinz
    Am 9. März 2017 um 2:10

    Hallo Ich bin im Wachdienst tätig. Haben pro Nacht Einbruchsalarme. Die Entfernung zum Einsatzort ist manchmal groß. Häufig stehen wir vor roten Ampeln oder werden anders behindert. Gibt es eine Möglichkeit blaues Blinklicht einzusetzen ?

    • Sven
      Am 3. Januar 2018 um 8:44

      Als Wachmann müsste man eigendlich wissen, dass der Einsatz von Lichtsignalen auch dem Wahdienst verboten ist. Auch bei Interventionsfahrten ist dies nur im geschlossenen Werksverkehr in Ausnahmefällen ausschließlich mit Genehmigung des Dienstherren erlaubt. Selbst das auch nur dem Einsatzleiter oder auf dessen Anweisung. Im öffentlichen Verkehr ist dies dem Wachschutz nicht erlaubt. In Einzelfällen können Ausnahmen nach Antrag erteilt werden. Für reine Intervention oder Andere Dienstfahrten, auch wenn sie noch so dringend sind, gillt die StVo. Wenn ein sehr dringender Verdacht vorliegt muss selbst vom Wachdienst die Unterstützung bei derPolizei angefordert werden. Dies alles regelt auch jeweils die aktuell gültige Dienstanweisung. Steht es da nicht drin, ist es auch ein Verstoß gegen diese, was vom Arbeitgeber mit Arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden kann.
      Liebe Wachleute, ihr seid weder die Polizei, noch der Rettungsdienst und habt darum. Auch keine besonderen Rechte. Lediglich die sogenannten Jedermannsrechte, oder von Behörden übertragene Rechte (Beleihung) dürft ihr bei eurer Arbeit in Anspruch mehmen.
      In jeder Ausbildung oder Weiterbildung und in Schulungen wird euch dieses, von uns Ausbildern für Sicherheitskräfte, immer wieder vor Augen gehalten. Darum ist es für mich eigendlich unverständlich, dass diese Frage überhaupt erst im Raum steht.
      LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:26

      Hallo Karl Heinz,

      das blaue Blinklicht ist gemäß § 52 StVO nicht für private Zwecke zugelassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Frederik
    Am 22. Februar 2017 um 17:04

    Hallo,
    Meine Frage bezüglich der Nutzung vom Blaulicht bezieht sich auf Dreharbeiten. Ich muss mit 4 weiteren Personen einen Film drehen (Krimi)wofür wir in ein paar Szenen Autos mit Blaulicht bräuchten. Diese würden dann aussehen wie zivilstreifen stehen ja aber nur in einer Seitenstraße. Ist das dann erlaubt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 11:00

      Hallo Frederik,

      wenn die Fahrzeuge nur “Deko” sind und nicht mit Blaulicht fahren, sollte es da eine Möglichkeit geben. Es spielt allerdings auch eine Rolle, in welcher Form die Dreharbeiten gestaltet werden. Wird dazu eine Straße abgesperrt oder drehen Sie unter “Realbedingungen”. Um sicher zu gehen sollten Sie bei der örtlichen Polizei nachfragen, inwieweit Ihr Vorhaben realisierbar ist. Grundsätzlich können aber für Aufnahmen für Film und Fernsehen Ausnahmen genehmigt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Moritz
        Am 6. Januar 2019 um 17:24

        Aber wenn man ein ausgeschaltetes Blaulicht auf dem Dach hat, ist das strafbar?
        Natürlich ist ein blau blinkendes/rotierendes illegal, aber wenn ich mir nur eines aufs Dach montiere und es nicht einschalte?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 8. Februar 2019 um 16:32

          Hallo Moritz,

          in der Regel sind auch Attrappen nicht zulässig.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Stefan
            Am 25. Februar 2019 um 15:14

            Woraus ergibt sich hier die rechtliche Begründung?
            Denn es ist ja das eine, eine irgendwie geartete blaue Leuchte im ÖVR zu nutzen. (Amtsanmaßung, Vowi, …) Und an sich klar geregelt, wer das darf und wer nicht.
            Aber der andere Punkt ist doch gerade für die Fraktion der Oldtimerfahrer von alten Rettungsfahrzeugen, das Atrappen am Fahrzeug sind. Insofern diese nicht funktionstüchtig sind, also z.b. kein Leuchtmittel, elektrisch nicht angeschlossen, …, so vermag ich nicht zu erkenne, warum dies in der Regel verboten sein soll.

  25. Mark
    Am 1. Februar 2017 um 20:31

    Hallo, ich bin im Bereich Umweltschutz tätig und habe es mind. 3-5 mal im Monat, dass ich zu Kunden muss um eine Umweltkatastrophe abzuwägen. Manchmal liegt der Einsatz Ort am anderen Ende von NRW umd es kommt auf Minuten an. Iftmal wird von mir die Feuerwhr informiert um am Standort tätig zu werden bis ich vor Ort bin. Oftmals habe ich falsches verhalten der Feuerwhr vir Ort gesehen, wo auch eine Umweltverschmutzung verursacht wurde. Das RWE hat z. B. Auch LKW’s mit Blaulicht und Martinshorn. Darf ich mit einem Blauen Blinklich fahren um zügiger an den Havarieort zu kommen und ggf. Hier mit eine Strafe von 20€ rechnen? Blitbilder ist weitaus teurer…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 10:53

      Hallo Mark,

      grundsätzlich sollte es möglich sein, ein Blaulicht zu verwenden, wenn die Fahrt in einem dringlichen öffentlichen Interesse liegt. Allerdings dürfen Sie dies nicht ohne entsprechende Sondergenehmigung tun.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Chris
        Am 18. Februar 2017 um 15:05

        Hallo, ich bin neben Beruf auch Privat im Rettungsdienst unterwegs, in dem Fall als First Responder.
        Wie ist es da mit der Nutzung eines Blaulichtes?
        Und wie/wo kann man sich eine Genehmigung holen?
        Liebe Grüße Chris

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. Februar 2017 um 11:24

          Hallo Chris,

          in § 52 StVZO ist festgelegt, wer seine Fahrzeuge mit Blaulicht ausstatten darf. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat außerdem angegeben, dass mit Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes nur Fahrzeuge des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes sowie Fahrzeuge von Dritten, die mit den Aufgaben des Rettungsdienstes betraut sind, gemeint sind. Eine Sondergenehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Je nach Wohnort kann hierfür die Straßenverkehrsbehörde oder das Landratsamt zuständig sein.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jürgen
    Am 19. Januar 2017 um 20:41

    Als mirglied der freiwilligen Feuerwehr hat man ja bei alarmierung ja zunächst Sonderrechte gem Paragraph 35 stvo. Nur im privaten Pkw kann man diese auf dem weg zum Gerätehaus nicht wirklich optisch anzeigen. Wenn man nun dafür widerrechtlich ein Blaulicht nutzen würde kostet das nur 20 Euro? Erlischt nicht auch die BetriebsErlaubnis vom Kfz? Und damit auch der Versicherungsschutz?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 15:16

      Hallo Jürgen,
      dem Bußgeldkatalog zufolge wird für das unbefugte Nutzen eines Blaulichts ein Verwarngeld von 20 Euro fällig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tony
        Am 15. April 2018 um 22:28

        Tony hier:ich hab mir ein altes Feuerwehr Auto gekauft 1980 also mit h Kennzeichen und wollte fragen ob ich das Blaulicht abdecken oder sogar abbauen muss.
        Oder garnix machen muss

        • bussgeldkatalog.org
          Am 14. Mai 2018 um 12:12

          Hallo Tony,

          solche spezifischen Details sollten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem TÜv erfragen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Andreas
        Am 7. März 2018 um 17:31

        Hallo zusammen,
        Wenn man in der Feuerwehr ist und wegen eines Einsatzes auf dem weg zum FWGH ist dann ist man doch eigentlich befugt blaulicht zu nutzen da man im Feuerwehrfahrzeug auch das blaulicht einschaltet. Wenn man dann zum Beispiel auf dem weg zum VU mit p klemmt ist dann dürfte einem feuerwehrangehörigen im privaten PKW eigentlich nichts passieren oder? Das sind ja einsätze wo es auf Sekunden ankommen kann

        • bussgeldkatalog.org
          Am 10. April 2018 um 14:17

          Hallo Andreas,

          wenn Sie als Feuerwehrmann alarmiert werden, genießen Sie in der Regel Sonderrechte (§ 35 Abs.1 StVO). Dadurch können Sie nicht wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf dem Weg zum Einsatz belangt werden. Allerdings haben Sie damit noch kein Wegerecht. Die anderen Fahrzeuge müssen Ihnen also keinen Platz machen. Ein Blaulicht dürfen Privatpersonen grundsätzlich nicht verwenden, sondern sein Einsatz bleibt jenen Fahrzeugen vorbehalten, die damit von vornherein ausgestattet werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • olli
            Am 11. Dezember 2018 um 0:47

            DIe 20€ Bußgeld gelten bei Missbräuchlicher Verwendung von DAMIT AUSGERÜSSTETEN Fahrzeugen. Also Polizei, Rettungsdienst Feuerwehr die unzulässig das Blaulicht benutzen.

            Fur alle anderen gibt es empfindliche Gelds

  27. Frankie
    Am 16. Januar 2017 um 19:12

    Habe einen Kollegen der sich ein Blaulicht Blitzer ohne Martinshorn für die frontscheibe gekauft hat. Er will es nur für neutorische Linksdahrer anwenden ohne drängeln oder andere Verstöße. Aus der ganzen Diskussion im Internet verstehe ich das es nur 20€ Strafe und Abnahme des mobilen Blitzer gibt, da es ja sonst keine ändern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gibt?????
    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 11:43

      Hallo Frankie,

      das Bußgeld von 20 Euro scheint zwar gering, die Gefahr wegen Amtsanmaßung eine Strafanzeige zu erhalten, steht aber dennoch im Raum. Hier drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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