Mit dem Mietwagen geblitzt: Was passiert, wer muss zahlen?
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ob im In- oder Ausland: Um das Bußgeld kommen Sie meist nicht herum
Ein Auto zu mieten, kann in vielen Situationen hilfreich sein: etwa wenn Ihr Fahrzeug wegen einer Reparatur länger ausfällt oder Sie im Urlaub mobil sein möchten. Die Auswahl ist dabei groß. Die vielen verschiedenen Autovermieter erfüllen fast jeden Wunsch, ob Sie nun einen praktischen Kleinwagen benötigen oder doch lieber einen spritzigen Sportwagen bevorzugen.
Aber egal, mit welchem Modell Sie unterwegs sind: An die Verkehrsregeln müssen Sie sich auch mit einem Mietwagen halten. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie mit dem Fahrzeug zu schnell fahren?
Wir erklären im folgenden Ratgeber, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie mit einem Mietwagen geblitzt wurden und wer das anfallende Bußgeld übernehmen muss.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mit dem Mietwagen geblitzt
Die Bußgeldstelle wird sich zunächst an die Autovermietung wenden, auf die das Fahrzeug ja zugelassen ist. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Entweder zahlt der Vermieter das Bußgeld und holt es sich dann von Ihnen zurück oder er gibt Ihre Kontaktdaten weiter und Sie erhalten den Bußgeldbescheid.
Ja, in der Regel ist das so. Wurden Sie im Ausland mit einem Leihwagen geblitzt, können Sie als Mieter nachverfolgt werden. Den Bußgeldbescheid aus dem Ausland müssen Sie in der Regel zahlen. Das Bußgeld kann nämlich auch in Deutschland vollstreckt werden, sofern Sie innerhalb der EU geblitzt wurden.
Auch in diesem Fall werden Sie als Mieter einen Zeugenfragebogen bzw. sofort den Bußgeldbescheid erhalten. Sie können dann aber angeben, wer tatsächlich gefahren ist.
Geblitzt mit dem Mietwagen: Es gibt zwei Optionen, wie der Autovermieter vorgeht
Wurden Sie geblitzt, als Sie mit einem Leihwagen unterwegs waren, kommen Sie in der Regel um das Bußgeld sowie eventuell anfallende Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nicht herum. Es passiert dann nämlich Folgendes: Da das Fahrzeug auf die Autovermietung zugelassen ist, wendet sich die Bußgeldstelle zuerst an diese.
Der Vermieter weiß aufgrund seiner Unterlagen, wer zu welcher Zeit das betreffende Fahrzeug gemietet hatte. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, nachdem Sie mit dem Mietwagen geblitzt wurden:
- Die Autovermietung leitet Ihre Daten an die Bußgeldstelle weiter, welche Ihnen einen Zeugenfragebogen oder sofort einen Bußgeldbescheid zusendet.
- Der Vermieter übernimmt das Bußgeld und wendet sich anschließend an Sie, um dieses zurückzufordern.
Zusätzlich zum Bußgeld fällt eine Bearbeitungsgebühr an
In beiden Fällen wird Ihnen, wenn Sie mit dem Mietwagen geblitzt wurden, eine Bearbeitungsgebühr berechnet. Diese verlangt der Autovermieter, weil er durch das Heraussuchen Ihrer Kontaktdaten oder das Rückfordern des Bußgeldes einen zusätzlichen Arbeitsaufwand hat.
Diese Gebühr können Sie aber unter Umständen umgehen. Haben Sie gemerkt, dass Sie geblitzt wurden, können Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden und dort Ihre Kontaktdaten angeben. Dann wird die Autovermietung unter Umständen nicht eigeschaltet.
Wurde eine andere Person mit Ihrem Mietwagen geblitzt, können Sie dies der zuständigen Bußgeldstelle melden. Erhalten Sie zunächst einen Zeugenfragebogen, können Sie dort den tatsächlichen Fahrer angeben.
Im Ausland mit dem Mietwagen vom Blitzer erwischt: Was ist hier zu beachten?
Wurden Sie im Ausland mit Ihrem Mietwagen geblitzt, geht die Autovermietung genauso vor, wie oben beschrieben.
Entweder sie gibt Ihre Kontaktdaten weiter und Sie erhalten direkt den Bußgeldbescheid oder aber sie zahlt zunächst das Bußgeld und fordert dieses dann von Ihnen zurück.
Auch hier müssen Sie jeweils mit einer Bearbeitungsgebühr rechnen. Aber müssen Sie das Bußgeld aus dem Ausland überhaupt bezahlen? Ja, Bußgelder aus dem EU-Ausland können in Deutschland vollstreckt werden, sofern diese die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten.
Ich wurde außerhalb der EU(Norwegen) mit meinem Mietwagen geblitzt. Die Polizisten vor Ort meinte ich würde direkt Post nach Hause von der Norwegischen Polizei erhalten und hat auch meine Adresse und alles weitere aufgenommen. Online habe ich nun häufiger gelesen man könne solche Bußgelder einfach nicht bezahlen und einfach ein Paar Jahre nicht in das Land reisen, da Bußgelder von außerhalb der EU nicht in Deutschland durchgesetzt werden. (Es geht um ein Bußgeld von 500€ für gerade einmal 11 km/h zu viel, und nein ich habe keine 0 zu viel geschrieben) Könnte die norwegische Polizei das Geld dann also auch über die Kaution vom Mietwagen bekommen? Und was wäre, wenn die Polizei sich erst in ein paar Wochen an die Autovermietung wendet und ich in der Zwischenzeit die Kaution zurückbekomme und Abbuchungen aus Norwegen Sperre? Kann natürlich auch sein dass das nicht funktioniert weil die Autovermietung ja auch einen Sitz in Deutschland hat und dann über diesen abbucht… Vielleicht hat ja jemand hier Erfahrung mit dem Thema würde mir sehr helfen!
Auch bei der Anmietung eines Kfz durch einen Verein gilt die Fahrer-Haftung. Im Nachgang zum Bußgeld schickt die Vermietungsfirma noch eine Rechnung über Servicegebühr, adressiert an den Verein.
Insbesondere wenn es sich um einen gemeinnützigen Verein handelt ist davon auszugehen, dass das Finanzamt die Bezahlung der Servicegebühr ebenfalls vom Fahrer fordert, weil es sich darauf beziehen könnte, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den beiden Rechnungen (Bußgeld und Servicegebühr Bußgeld) besteht.
Muss ich dann davon ausgehen, dass die Bezahlung der Servicegebühr in der Vereinsbuchhaltung vom Finanzamt beanstandet wird, auch wenn die Rechnung an den Verein gerichtet ist? Darüber habe ich im Internet keine präzise Antwort gefunden.
Eigentlich eine Bagatelle, aber hier handelt sich gleich um 4 Rechnungen über Servicegebühr, verursacht von demselben Fahrer.