Mittelfinger im Straßenverkehr: Welche Strafe droht dafür?
Letzte Aktualisierung am: 17. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Aggressivität auf deutschen Straßen
Im Straßenverkehr kann es mitunter hitzig zugehen. Staus und Baustellen kosten oft Zeit und verderben die morgendliche Laune. Kommt es dann noch zu Situationen, in denen ein Verkehrsteilnehmer dem anderen die Parklücke wegschnappt, ist der Ärger groß.
Einige Betroffene machen diesem dann mit abwertenden Gesten oder verbalen Beleidigungen Luft. Was als Überreaktion im Eifer des Gefechts passiert, kann aber schnell eine Anzeige nach sich ziehen. Das gilt auch, wenn Sie den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen.
Doch welche konkrete Strafe droht für eine solche Beleidigung? Wie können Sie das Zeigen von einem Stinkefinger im Straßenverkehr vor Gericht beweisen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mittelfinger im Straßenverkehr
Zeigen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger im Straßenverkehr, handelt es sich gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) um eine Beleidigung. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Erstatten Sie eine Anzeige wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr, hat diese meist nur eine Aussicht auf Erfolg, wenn Zeugen belegen können, dass Sie tatsächlich beleidigt wurden. Andernfalls steht Aussage gegen Aussage und der Beschuldigte muss in aller Regel nicht mit einer Geldstrafe rechnen.
Neben dem Mittelfinger kann es auch eine Beleidigung darstellen, wenn Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den „Vogel“ zeigen oder diesen verbal beleidigen.
Mehr im Video: Beleidigung im Straßenverkehr
Was gilt alles als Beleidigung?
Beleidigungen können auf vielen Ebenen erfolgen. Das Zeigen vom Mittelfinger im Straßenverkehr ist eine davon. Auch beim Zeigen von einem „Vogel“ handelt es sich um eine Beleidigung. Die „Scheibenwischergeste“ reiht sich dort ebenfalls ein.
Eine Beleidigung kann allerdings auch verbal erfolgen. Wer Schimpfwörter gegenüber anderen benutzt, muss unter Umständen mit einer Anzeige rechnen.
Gut zu wissen: Es kann sich sogar um eine Beleidigung handeln, wenn Sie den Mittelfinger gegen eine Videoüberwachungskamera richten. Das Bayerische Oberste Landesgericht (Bay ObLG, Az.: 5 St RR30/00) verhängte in einem solchen Fall eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen, da die Richter davon ausgingen, dass der Autofahrer den diensthabenden Beamten, der hinter dem Monitor saß, beleidigt hatte.
Welche Strafe droht für das Zeigen vom Mittelfinger im Straßenverkehr?
Das Zeigen von einem Mittelfinger im Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es handelt sich dabei nämlich um eine Beleidigung. In § 185 StGB wird definiert, wie diese bestraft wird:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer einen Stinkefinger im Straßenverkehr zeigt, muss in aller Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Deren Höhe wird in Tagessätzen bemessen. Diese sind wiederum abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Täters. Zeigen Sie jemandem einen Mittelfinger im Straßenverkehr, kann das also durchaus teuer werden.
Übrigens: Es spielt keine Rolle, ob Sie den Mittelfinger im Straßenverkehr gegen Polizeibeamte oder eine andere Person einsetzen. Den Tatbestand der „Beamtenbeleidigung“ gibt es nämlich nicht. Es handelt sich dabei um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB.
Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen
Bei einer Beleidigung handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Polizei nur die Ermittlungen aufnimmt, wenn der Fall zur Anzeige gebracht wird. Das Problem ist, dass bei einer Beleidigung häufig das Verfahren eingestellt wird.
Das liegt daran, dass nicht selten Aussage gegen Aussage steht und der Fall somit nicht eindeutig aufgeklärt werden kann. Daher ist es wichtig, wenn Sie das Zeigen von einem Mittelfinger im Straßenverkehr anzeigen wollen, dass Sie Zeugen benennen können.
Handelt es sich um eine wechselseitig begangene Beleidigung, kann der Richter übrigens gemäß § 199 StGB beide Beleidiger freisprechen.
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Hallo,
ein Autofahrer, der die Ausfahrt der Tiefgarage zugeparkt hatte, zeigte mir beim Wegfahren nach Aufforderung den Mittelfinger. Das konnte ich mit der Videoaufnahme per Dashcam nachweisen und würde auch nicht beanstandet. Aber die Oberstaatsanwältin meinte in ihrem Schreiben an mich, sie Stelle das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein, weil das nicht im Interesse der Öffentlichkeit sei. Wenn es mir wichtig sei, müsste ich eine Zivilklage in die Wege leiten. Das finde ich extrem irritierend, wie kann das Zeigen vom Mittelfinger beim Autofahren eine Privatangelegenheit sein?
Eine Dashcamaufnahme wird als Beweis anerkannt, aber was bringt eine Anzeige, auch mit Dashcam, wenn die Oberstaatsanwältin in Bielefeld das Ermittlungsverfahren einstellt, weil die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liege?
Wieso sind plötzlich Beleidigungen im Straßenverkehr rein private Streitigkeiten?