Mitverschulden beim Autounfall: Wer muss haften?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann erhalten Sie eine Teilschuld am Kfz-Unfall?
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit – vielleicht das Übersehen eines Verkehrsschilds oder das Überfahren einer roten Ampel – und schon ist er passiert: der Verkehrsunfall.
Egal, ob dabei Personen verletzt wurden oder lediglich ein Blechschaden an einem oder beiden beteiligten Fahrzeugen vorliegt, die Frage nach der Schuld ist immer ein wichtiges Thema.
Denn besonders für die Versicherung bzw. die Zahlung des Schadens durch den Verursacher kann das Mitverschulden der Unfallbeteiligten wichtig sein.
Aber wie verhält es sich, wenn beide Verkehrsteilnehmer den verursachten Unfall zu verschulden haben? Wann ist beim Autounfall von einer Teilschuld die Rede?
Der folgende Ratgeber soll Sie darüber aufklären, wann ein Mitverschulden eines Geschädigten beim Autounfall vorliegt und wie die Versicherung den Schadensersatz regelt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mitverschulden
Dass auch der Geschädigte eines Unfalls teilweise dazu beigetragen hat, dass es überhaupt erst zum Unfall kam.
Indem die Polizei den Unfallhergang untersucht und die Ursache klärt.
Die Haftpflichtversicherungen beider Unfallparteien zahlen den Anteil der Schadenssumme entsprechend dem Anteil an der jeweiligen Schuld des Versicherten.
Video zur Teilschuld beim Autounfall
Wann liegt ein Mitverschulden vor?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird das Mitverschulden definiert. Demnach besagt § 254:
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“
Aus diesem Grund muss zunächst die Schuldfrage beim Autounfall geklärt werden. Die Thematik des Mitverschuldens kann am besten mit einem Beispiel erklärt werden. Ein Autofahrer parkt in zweiter Reihe auf einer Fahrbahn, die aufgrund des parkenden Wagens stark verengt wird. Ein zweites Auto möchte am parkenden vorbeifahren, fährt aber wegen der engen Straßenverhältnisse so nah vorbei, dass der Außenspiegel des stehenden Fahrzeugs abbricht.
Da in diesem Fall der Fahrer des vorbeifahrenden Autos zwar Beschädigungen an einem anderen Wagen veranlasst hat, dieser andere Wagen jedoch nicht nur verbotenerweise in zweiter Reihe parkte, sondern zudem auch eine Verkehrsbehinderung darstellte, wird beiden eine Teilschuld am Unfall zugesprochen. Obwohl dem Auto, das geparkt hat, ein Blechschaden zugefügt wurde, hat der Fahrer dieses Wagens ein Mitverschulden zu verantworten.
Weiterführende Ratgeber zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall
Was ist unter dem Begriff "Haftungsquote" zu verstehen? Wie werden Haftungsquoten nach einem Unfall im Straßenverkehr gebildet? Welche Faktoren fließen in die Berechnungen des Richters mit ein? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...
Was ist ein Einigungsprotokoll? In welchen Unfallsituationen ist es sinnvoll, sich privat zu einigen? Wann sollte davon abgesehen werden? Welchen Inhalt sollte ein Einigungsprotokoll nach einem Unfall haben und nach welchem Muster wird es erstellt? Die Antworten erhalten Sie in diesem Ratgeber. » Weiterlesen...
Bei einem Auffahrunfall ist immer der Auffahrende schuld - nach diesem Grundsatz verfahren viele Verkehrsteilnehmer und stützen sich dabei auf den sogenannten Anscheinsbeweis. Doch stimmt das? Was besagt der Anscheinsbeweis und wann findet er Anwendung? Erfahren Sie es hier. » Weiterlesen...
"Es gehören immer zwei dazu": Bei einem Autounfall stimmt der Spruch nicht immer - zumindest nicht aus rechtlicher Sicht. Ein unverschuldeter Unfall trifft arglose Autofahrer besonders hart. Welche Ansprüche und Rechte Ihnen in diesem Fall zustehen, erfahren Sie hier! » Weiterlesen...
Wer auffährt, hat immer Schuld - stimmt's? Ganz so einfach lässt sich die Schuldfrage beim Auffahrunfall leider nicht beantworten. Nicht immer wird der Auffahrende zur Kasse gebeten. Hier erfahren Sie, in welchen Situationen der berühmte Satz Lügen gestraft wird. » Weiterlesen...
Wie funktioniert die Schadensregulierung bei einem Unfall mit beidseitiger Schuld? Welche Versicherung zahlt wie viel? Wenn beide Fahrer sich fehlerhaft verhalten haben, ist die Schadensabwicklung oftmals verzwickt. Infos und Tipps bietet dieser Artikel. » Weiterlesen...
Sie haben einen Unfall gebaut und sind sich sicher, Schuld zu haben? Hüten Sie sich dennoch vor einem schriftlichen Schuldanerkenntnis! Dadurch kann Ihr Versicherungsschutz erlöschen. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Folgen eines solchen Eingeständnisses. » Weiterlesen...
Einen kurzen Moment lang nicht aufgepasst, und schon hat es gekracht? Wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben, muss Ihre Versicherung informiert werden. Die Haftpflicht kümmert sich hierbei um die Schäden des Opfers. Doch welche Leistungen übernehmen Teil- und Vollkaskoversicherungen? Infos dazu in diesem Ratgeber! » Weiterlesen...
Beim Unfall eine Teilschuld zugesprochen: Wer zahlt was?
Bei der Begutachtung des Unfallschadens – besonders wenn es auf eine Schadensbegleichung durch die Versicherung hinausläuft, ist eine objektive Einschätzung der Lage wichtig.
Aus diesem Grund sollte zu einem Unfall immer die Polizei hinzugerufen werden, auch wenn es sich lediglich um einen Blechschaden handelt. So kann die Haftung bzw. die Mithaftung oder das Mitverschulden des Geschädigten objektiv geklärt werden.
Einigen sich die Haftpflichtversicherungen der beiden Unfallfahrzeuge auf eine Teilschuld laut Versicherung zu je 50 % beider Unfallbeteiligten, so müssen beide lediglich zur Hälfte die Schäden zahlen. Ähnliches gilt auch, wenn einer der beiden Beteiligten eine größere Schuld am Unfall trägt. Die Teilschuld am Autounfall kann auch durch andere Quoten, z.B. 70 und 30 % oder 60 und 40 % geregelt werden.
Welches Mitverschulden vorliegt, entscheiden das Polizeiprotokoll, die Zeugenaussagen sowie die Versicherungen der Involvierten. Anders sieht das bei einer Vollkaskoversicherung aus. Hier lässt sich ein Unfallschaden auch bei Mitverschulden zu fast 100 % übernehmen. Das geschieht durch die Kombination von Vollkasko- und Haftpflichtversicherung.
Durch das sogenannte Quotenvorrecht kann dadurch weitaus mehr von der Versicherung auch bei Teilschuld am Unfall übernommen werden, als dies lediglich mit einer Haftpflichtversicherung der Fall wäre.
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Hallo,
wie sieht denn die Zahlung bzw. die Rechnung der Versicherung aus, wenn es zu einem Totalschaden mit einer Schuldteilung von 50% kommt?
(Wiederbeschaffungskosten-Restwert):2 oder Wiederbeschaffungskosten:2-Restwert? Oder noch ganz anders?
Mit freundlichen Grüßen
Fuhr auf vorfahrtsberechtigten Strasse und hatte den Blinker(rechts) noch an. Beim Tucson hört man das Blinkgeräusch ( leider ) nicht.
Aus einer rechten Nebenstrasse ist mir die Fahrerin in die rechte Flanke gerammt. ( Nur Blechschaden)
Habe ich Mitschuld ?
Danke !
Hallo Artur G.,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Ob sie Mitschuld tragen oder nicht können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
“Einigen sich die Haftpflichtversicherungen der beiden Unfallfahrzeuge auf eine Teilschuld laut Versicherung zu je 50 % beider Unfallbeteiligten, so müssen beide lediglich zur Hälfte die Schäden zahlen. Ähnliches gilt auch, wenn einer der beiden Beteiligten eine größere Schuld am Unfall trägt. Die Teilschuld am Autounfall kann auch durch andere Quoten, z.B. 70 und 30 % oder 60 und 40 % geregelt warden”.
Haben Sie Tabellen, um die Verantwortung für den Unfall mit% zu teilen?
Herzliche Grüße.