Autofahren mit Behinderung – Diese Möglichkeiten gibt es
Egal ob es darum geht, den Weg zur Arbeit zurückzulegen, Einkäufe zu erledigen, zu reisen oder Freizeitaktivitäten zu unternehmen – Mobilität im Alltag ist für die meisten Menschen unverzichtbar.
Doch gerade Menschen mit Behinderung werden hier häufig vor große Herausforderungen gestellt. Liegen körperliche Beeinträchtigungen vor, kann das Fahren eines herkömmlichen Autos unmöglich werden.
Gerade Rollstuhlfahrer sind auch als Mitfahrer gehandicapt, da ein Rollstuhl nur selten in einem normalen Wagen transportiert werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mobil mit Behinderung
Ist eine Fahrerlaubnis trotz Behinderung möglich?
Ja, auch mit einer Behinderung kann eine Fahrerlaubnis erworben werden. Entscheidend ist, dass die betreffenden Verkehrsteilnehmer fähig sind, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Können Fahrzeuge den Bedürfnissen angepasst werden?
Ja, es gibt die unterschiedlichsten Fahrhilfen und Anpassungen, die es ermöglichen mit einer Behinderung mobile zu sein. Welche das sein können, erfahren Sie hier.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es, mit einem Handicap sicher mobil zu sein?
Ein Fahrsicherheitstraining kann neben den Anpassungen des Fahrzeugs auch zu mehr Sicherheit beitragen.
Spezifische Ratgeber zum Thema “Mobil mit Behinderung”
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Damit auch in diesen Fällen die Mobilität und damit die Freiheit und ein selbstbestimmtes Leben möglich sind, gibt es viele Optionen, damit auch das Autofahren mit Behinderung möglich ist. Doch welche Fahrhilfen für Selbstfahrer gibt es? Welche Umbauten können für behinderte Mitfahrer vorgenommen werden?
Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie mobil bleiben mit Behinderung.
Fahrhilfen für Behinderte – Umbauten für besondere Bedürfnisse
Menschen mit einer körperlichen Behinderung ist es häufig nicht möglich, ein herkömmliches Fahrzeug zu führen.
Doch sowohl viele Autohersteller als auch Firmen, die auf behindertengerechte Umrüstungen spezialisiert sind, können Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine gute Beratung mit wichtigen Informationen bieten, damit Sie trotz Handicap mobil bleiben können.
Planen Sie, einen Neuwagen zu kaufen, können Sie direkt beim Hersteller bzw. Händler anfragen, ob Sondervorrichtungen angeboten werden. So bieten beispielsweise VW, Audi, Porsche und Opel Umrüstungen ab Werk an.
Möchten Sie Ihr eigenes Auto umbauen lassen, können Sie sich an Firmen wenden, die darauf spezialisiert sind, Umrüstungen an Fahrzeugen vorzunehmen und Fahrhilfen für Behinderte einzubauen.
Hier werden Sie kompetent dazu beraten, was bei Ihrem Kfz möglich ist, welche Lösung die beste für Sie ist und was laut StVZO überhaupt zulässig ist. Wie auch beim Tuning müssen die Umbauten außerdem auch abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Welche Umbauten und Fahrhilfen in Ihrem Fall zur Unterstützung nötig und hilfreich sind, ist je nach Art und Grad der Behinderung unterschiedlich. Nehmen Sie also in jedem Fall eine umfassende Beratung in Anspruch und sammeln Sie ausreichend Informationen, damit Sie mobil bleiben mit Behinderung.
Mobil mit Handicap – Lösungen für viele Problembereiche
Kleinwüchsige Menschen haben häufig nicht nur Probleme dabei, alle Bedienelemente und Pedale zu erreichen, sondern es fällt ihnen außerdem schwer, ins Fahrzeug ein- und wieder auszusteigen sowie den Sitz zu erreichen. Umbauten und Fahrhilfen machen hier das selbstständige Fahren meist erst möglich.
Und auch bei Einschränkungen der Arme bzw. Hände sowie Beine bzw. Füße sind Umbauten nötig, um das Ein- und Aussteigen sowie das Bedienen des Fahrzeugs überhaupt erst möglich zu machen oder es zu erleichtern. Gerade bei Einschränkungen der Beine ist es eine gute Möglichkeit, auf ein Automatikgetriebeauszuweichen.
Trittstufen können das Ein- und Aussteigen erleichtern. Diese können entweder von Hand ausgeklappt werden oder elektrisch bedient werden. Des Weiteren gibt es spezielle Aufstehhilfen, die dabei helfen, den Höhenunterschied zwischen Einstieg und Sitzposition zu überwinden.
Damit das Einsteigen bequem möglich ist, muss in vielen Fällen außerdem eine verlängerte Sitzschiene eingebaut werden, die es erlaubt, den Sitz weit vor- und zurückzuschieben. Hiermit wird meist eine Sitzhöhenverstellung verbunden. So können Bedienelemente besser erreicht werden und eine gute Übersicht ist gegeben.
Damit das Lenkrad und alle wichtigen Bedienelemente erreicht werden und Betroffene mobil bleiben mit Behinderung, kann die Lenksäule verlängert und Hebel – zum Beispiel für den Blinker – verlegt werden. Für eine bessere Erreichbarkeit des Schalthebels sowie der Handbremse können auch diese beim Behindertenfahrzeug verlängert werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Pedale zu verlängern. Reicht dies nicht aus, können diese auch verlegt werden oder durch ein Handbediengerät ersetzt werden. Diese Fahrhilfe ermöglicht es, mit der Hand Gas zu geben und zu bremsen.
Menschen mit Behinderung können natürlich auch den Führerschein machen. Wenden Sie sich hierbei am besten an eine Fahrschule, die auf Ihre besonderen Bedürfnisse eingestellt ist. Diese kann Sie auch dabei beraten, welche Gutachten für den Erwerb der Fahrerlaubnis nötig sind.
Lösungen für Einschränkungen des Oberkörpers bzw. der Arme und Hände
Liegen Einschränkungen des Rumpfes und Oberkörpers vor, ist es häufig auch notwendig, dass Veränderungen am Sitz vorgenommen werden bzw. dass ein komplett neuer Sitz eingebaut wird. Mit Hilfe eines gut gepolsterten und ergonomisch geformten Sitzes kann ein verstärkter Seitenhalt sowie eine Stabilisierung der Sitzposition erreicht werden.
Haben behinderte Personen Beeinträchtigungen des Oberkörpers oder der Arme und Hände, ist es außerdem oft nötig, dass Umbauten vorgenommen werden, die das Öffnen der Fahrzeugtüren erleichtern und zur Unterstützung dienen. Elektrische Fernbedienungen und Griffadaptionen stellen hier die besten Lösungen dar.
Verfügen die Arme nicht mehr über eine ausreichende Beweglichkeit oder ist nur noch ein Arm bzw. eine Hand dazu fähig, Bewegungen auszuführen, können verschiedene Fahrhilfen Abhilfe verschaffen:
Elektronische Lenkhilfen: Sind Hände und Finger stark beeinträchtigt, kann ein Miniatur-Lenkrad oder ein Joystick benutzt werden.
Fußlenksysteme: Diese ermöglichen das Fahren eines Autos auch dann, wenn die Arme gar nicht mehr benutzt werden können.
Linear-Hebel-Lenkung: Mit Hilfe von Hebeln, die gedrückt oder gezogen werden, kann das Fahrzeug gelenkt werden.
Drehknopf/Dreizack/Lenkgabel: Mit diesen Fahrhilfen kann das Fahrzeug mit nur einer Hand gelenkt werden.
Damit Sie auch im Urlaub mobil mit Behinderung sein können, bieten viele Hersteller – zum Beispiel Hymer und Grimm – behindertengerechte Reisemobile und Wohnwagen an. So können Sie bequem reisen. Vor der ersten Fahrt empfiehlt sich ein Fahrsicherheitstraining mit dem Wohnwagen.
Mobil mit Behinderung – Lösungen für Rollstuhlfahrer
Auch für Rollstuhlfahrer entstehen viele Probleme, wenn Sie Autofahren möchten – sei es nun aktiv als Fahrer oder passiv als Mitfahrer. In beiden Fällen stellt schon immer das Hineinfahren ins Behindertenfahrzeug eine große Hürde dar.
Hierfür kann entweder eine Rampe oder ein Hubsystem eingebaut werden, welche sich beide elektrisch bedienen lassen können. Sie können entweder an einer Seiten- oder der Hecktür angebracht werden. Beim Seiteneinstieg wird eine Schiebetür benötigt, die Hecktür kann hingegen eine Klappe oder Flügeltür sein.
Ist ein Aussteigen aus dem Rollstuhl und das Wechseln auf einen Sitz möglich, sind spezielle Schwenksitze hilfreich. Diese lassen sich frei bewegen und je nach Art und Form absenken, damit das Einsteigen möglichst bequem verläuft.
Möchten Sie als Rollstuhlfahrer selbst das Auto lenken und so mobil bleiben mit Behinderung, müssen Sie nach dem Einstieg bis zum Fahrerplatz fahren können, wofür natürlich Platz benötigt wird. Dementsprechend müssen Sitze ausgebaut werden.
Damit die behinderte Person vom Rollstuhl in den Fahrersitz wechseln kann, muss der Fahrersitz in eine geeignete Position gebracht werde. Ist das Aussteigen aus dem Rollstuhl nicht möglich, kann dieser als Fahrersitz genutzt werden und muss dafür dementsprechend fixiert werden.
Auch wenn der Rollstuhlfahrer als Beifahrer im Auto sitzt, muss er entsprechend gesichert werden. Hierzu sind spezielle Rückhaltesysteme und Gurte verfügbar.
Menschen mit Behinderung können außerdem von Rabatten beim Autokauf profitieren, die von vielen Herstellern angeboten werden. Des Weiteren können Zuschüsse für den Kauf eines Fahrzeugs und für nötige Umbauten beantragt werden.
Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.
Habe einen Wagen mit Automatik.Werde in Kürze an der linken Hand operiert.Habe mir für etwas 6 Wochen einen Drehknopf am Lenkrad montiert sodass ich mit einer Hand fahren kann.Ist das erlaubt?
Hallo,darf man selber Autofahren,wenn man Merkzeichen B hat?Auto mit Automatik geht und Rolli rausholen selber tagesformabhängig..Manchmal kurz mit Gehstützen möglich.Das B ist,weil längere Strecken mit Rolli selber kraftmässig nicht bewegt werden kann,da Kraft nachlässt.Auto ist okay.
Danke für Info
Hallo!
Habe wegen eines Unfall 2018 eine Schwerbehinderung . Ich habe meinen pkw Führerschein Ende 2022 neu gemacht. Um jetzt meine Pkw Tür ganz zu öffnen benötige ich eine Verlängerung für den Arm und um die Tür einfacher zu schliessen. Gibt es sowas und wenn ja wo ?Danke für die Mühen. MfG Manfred
Habe ab26.6.20 meinen PKW als
Olteimer umgeschrieben.Habe bis jetzt Steuerbefreiung durch 100% Schwerbehinderung ag.g. Warum muss ich jetzt Steuern bezahlen??? Danke
Man sieht (leider mal wieder) das Deutschland ein “Strafenparadies für alle Sünder ist. In anderen Ländern gibt es Bußgelder die “richtig ins Geld” gehen, hier braucht man lediglich auf einen Restaurantbesuch verzichten. Wo sind wir hier eigentlich? Deutschland will überall an erster Stelle stehen. Warum hier nicht?
Egal ob “nur Sensationsgeilheit” oder sogar” Rettungswege und Hilfe behindert” wird.
Solche Menschen haben auf öffentlichen Wegen nichts verloren. Jede Behinderung ist eine Zuviel.
Man sollte wirklich jeden dieser Menschen Freiheitsstrafe “ohne Bewährung” verurteilen.
So hätte jeder “genug Zeit” über sein Verhalten nachzudenken. Freiheitsstrafe trifft auch Millionäre. Bußgelder nur den “kleinen”.
1. Es gäbe wesentlich weniger Staus.
2. Die Straßen würden sicherer weil all diese Menschen “hinter Schloss und Riegel keinen weiteren Stau mehr verursachen können.
3. Jeder dieser “Idioten” sollte vor Ihrer nächsten Fahrt zum “Idiotentest gezwungen” werden
Jeder Führerscheinbesitzer sollte gezwungen werden alle “Fünf Jahre” beweisen zu müssen ob sie wissen wie eine “Rettungsgasse” zu bilden ist.
Ich schätze das 80 Prozent aller Führerscheinbesitzer (heutiger Stand) nicht mehr weiß wie er sich verhalten muss. Jeder der dies falsch macht würde durchfallen.
ich habe einen Schwerbehindertenausweis (100%). Die Behinderung betrifft Zustand nach 4 OPs, Karzinom-Entfernung Zungengrund, Karzinom-Entfernung Pancoast.
Nun meine Fragen: 1. kann ich ich eine Fahrzeug-Steuerermäßig beantragen? 2. Darf ich auf einen Behindertenparkplatz parken, wenn ja, welchen Ausweis muss ich dafür in meinen PKW legen?
Habe einen Wagen mit Automatik.Werde in Kürze an der linken Hand operiert.Habe mir für etwas 6 Wochen einen Drehknopf am Lenkrad montiert sodass ich mit einer Hand fahren kann.Ist das erlaubt?
Hallo,darf man selber Autofahren,wenn man Merkzeichen B hat?Auto mit Automatik geht und Rolli rausholen selber tagesformabhängig..Manchmal kurz mit Gehstützen möglich.Das B ist,weil längere Strecken mit Rolli selber kraftmässig nicht bewegt werden kann,da Kraft nachlässt.Auto ist okay.
Danke für Info
Hallo!
Habe wegen eines Unfall 2018 eine Schwerbehinderung . Ich habe meinen pkw Führerschein Ende 2022 neu gemacht. Um jetzt meine Pkw Tür ganz zu öffnen benötige ich eine Verlängerung für den Arm und um die Tür einfacher zu schliessen. Gibt es sowas und wenn ja wo ?Danke für die Mühen. MfG Manfred
Parkerleichterung orangener Parkausweis mit Behindertenausweis beantragen Merkzeichen G und B oder G oder B was ist richtig Danke
Ich habe in meinen Führerschein unter nur 12. den Zusatz 40 stehen wegen meines Drehknopf als Lenkhilfe.
Bin ich gezwungen nur Autos mit dieser Lenkhilfe zu fahren oder ist das als ich darf aber muss nicht damit fahren?
Habe ab26.6.20 meinen PKW als
Olteimer umgeschrieben.Habe bis jetzt Steuerbefreiung durch 100% Schwerbehinderung ag.g. Warum muss ich jetzt Steuern bezahlen??? Danke
Man sieht (leider mal wieder) das Deutschland ein “Strafenparadies für alle Sünder ist. In anderen Ländern gibt es Bußgelder die “richtig ins Geld” gehen, hier braucht man lediglich auf einen Restaurantbesuch verzichten. Wo sind wir hier eigentlich? Deutschland will überall an erster Stelle stehen. Warum hier nicht?
Egal ob “nur Sensationsgeilheit” oder sogar” Rettungswege und Hilfe behindert” wird.
Solche Menschen haben auf öffentlichen Wegen nichts verloren. Jede Behinderung ist eine Zuviel.
Man sollte wirklich jeden dieser Menschen Freiheitsstrafe “ohne Bewährung” verurteilen.
So hätte jeder “genug Zeit” über sein Verhalten nachzudenken. Freiheitsstrafe trifft auch Millionäre. Bußgelder nur den “kleinen”.
1. Es gäbe wesentlich weniger Staus.
2. Die Straßen würden sicherer weil all diese Menschen “hinter Schloss und Riegel keinen weiteren Stau mehr verursachen können.
3. Jeder dieser “Idioten” sollte vor Ihrer nächsten Fahrt zum “Idiotentest gezwungen” werden
Jeder Führerscheinbesitzer sollte gezwungen werden alle “Fünf Jahre” beweisen zu müssen ob sie wissen wie eine “Rettungsgasse” zu bilden ist.
Ich schätze das 80 Prozent aller Führerscheinbesitzer (heutiger Stand) nicht mehr weiß wie er sich verhalten muss. Jeder der dies falsch macht würde durchfallen.
Markus
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Schwerbehindertenausweis (100%). Die Behinderung betrifft Zustand nach 4 OPs, Karzinom-Entfernung Zungengrund, Karzinom-Entfernung Pancoast.
Nun meine Fragen: 1. kann ich ich eine Fahrzeug-Steuerermäßig beantragen? 2. Darf ich auf einen Behindertenparkplatz parken, wenn ja, welchen Ausweis muss ich dafür in meinen PKW legen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit den besten Grüßen
Dolores
Hallo Dolores,
1. Wann eine Steuerbefreiung wegen Schwerbehinderung möglich ist, erfahren Sie unter: https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-steuer-schwerbehinderung/.
2. Sie benötigen in diesem Falle einen Behindertenparkausweis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org