Mofa mit Anhänger fahren: Was ist dabei alles erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 24. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie Sie auch mit kleinen Fahrzeugen Lasten transportieren können

Für ein Gespann, das aus Mofa und Anhänger besteht, gelten besondere Regeln.
Für ein Gespann, das aus Mofa und Anhänger besteht, gelten besondere Regeln.

Manchen Leuten steht als einziges Kraftfahrzeug ein Mofa zur Verfügung. Dies kann entweder der Fall sein, wenn sie für gelegentliche Fahrten in der Stadt ein Mofa als vollkommen ausreichend ansehen, wenn sie unter 18 Jahre alt sind oder wenn die finanziellen Mittel für ein Auto fehlen.

Rechtlich gesehen gehören Mofas zu den Fahrzeugen, die in § 4 Absatz 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wie folgt definiert sind:

1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).”

Nun kann es sein, dass auch Personen, die nur ein Mofa besitzen, schwerere Lasten transportieren müssen. In dem Fall wäre es praktisch, wenn diese einfach einen Anhänger an ihr Mofa hängen und auf diesem die Fracht bequem durch die Stadt fahren könnten.

Doch ist ein Mofa mit Anhänger überhaupt erlaubt? Schließlich hat so ein leichtes Fahrzeug eine deutlich schwächere Zugkraft als Motorräder oder gar Autos. Und welche Lasten sind beim Transport von Gütern zugelassen? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Mofafahren mit Anhänger

Benötige ich einen Führerschein, um einen Anhänger mit dem Mofa ziehen zu dürfen?

Nein, die Prüfbescheinigung ist ausreichend. Ein Führerschein wird nicht benötigt.

Worauf muss ich achten, wenn ich einen Anhänger mit dem Mofa ziehen möchte?

Wichtig sind vor allem die Anhängelast Ihres Mofas und die Mindeststützlast.

Wie kann ich einen Anhänger an meinem Mofa befestigen?

Dafür sollten Sie sich eine stabile Anhängerkupplung zulegen. Achten Sie hierbei auf die Stützlast.

Gestattet der Gesetzgeber Anhänger bei Mofas?

Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen gemäß § 61a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) tatsächlich Anhänger ziehen. Dabei müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt werden, die im folgenden Abschnitt einzeln aufgeführt werden.

Um ein Mofa mit Anhänger fahren zu dürfen, ist kein eigener Führerschein erforderlich, wie auch bei einem Mofa ohne Anhänger. Mofafahrer müssen allerdings eine Prüfbescheinigung von einer Fahrschule fürs Mofa vorweisen können. Diese ist beim Fahren des Mofas stets mitzuführen.

Welche Bedingungen gelten für ein Mofa mit Anhänger?

Wie auch bei anderen Arten von Kraftfahrzeugen müssen Sie auch bei einem Gespann aus Mofa und Anhänger bestimmte Aspekte beachten, wenn Sie damit ohne Regelverstoß am Straßenverkehr teilnehmen wollen:

Ein Mofa darf nur Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren.
Ein Mofa darf nur Anhänger bis zu einem bestimmten Gewicht transportieren.
  • Wie schwer die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers – und damit die Anhängelast für Ihr Mofa – maximal sein darf, entnehmen Sie dessen Betriebsanleitung. Dort finden sich normalerweise unterschiedliche Angaben für ungebremste und gebremste Anhänger.
  • Da bei einem Mofa für Anhänger dieselben Bestimmungen gelten wie für Fahrräder, sollte die zulässige Gesamtmasse eines ungebremsten Hängers nicht mehr als 40 kg betragen und die eines gebremsten nicht über 80 kg liegen.
  • Die Mindeststützlast muss nach § 44 Abs. 3 der StVZO generell 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, damit das ganze Gespann sicher gesteuert werden kann.
  • Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein, wie auch für Fahrräder. Ausnahmen sind Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, welche bis zu 4 Meter lang sein können.
  • Der Anhänger muss außerdem ausreichend beleuchtet sein. Nach § 66a StVZO bedeutet dies, dass der Anhänger hinten mindestens eine rote Schlussleuchte (auf der linken Seite) und zwei rote Rückstrahler aufweisen muss. An der linken Vorderseite muss mindestens ein weißes Licht angebracht sein, wenn der Anhänger mehr als 0,8 Meter breit ist (bei 0,6 bis 0,8 m sind zwei weiße Rückstrahler erforderlich). Ferner ist an jeder Seite mindestens ein gelber Rückstrahler notwendig.
  • § 32a StVZO verbietet es außerdem, mehr als einen Anhänger an einem Kraftfahrzeug anzubringen, wenn dieses keine Zugmaschine ist. Zwei oder gar mehr Anhänger an einem Mofa sind also nicht zulässig.
  • Wie § 3 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vorgibt, sind einachsige Anhänger hinter Kleinkrafträdern ausgenommen von Vorschriften des Zulassungsverfahrens. Daher benötigt ein Mofaanhänger weder ein eigenes Nummernschild noch regelmäßige Hauptuntersuchungen beim TÜV, er muss allerdings den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO entsprechen.

Für Anhänger am Mofa gelten laut § 61a der StVZO dieselben Bau- und Betriebsvorschriften wie für Anhänger hinter Fahrrädern, wenn sie vor dem 1. April 1961 zum ersten Mal in den Verkehr gekommen sind.Allerdings finden sich in der StVZO keine expliziten Bestimmungen für Fahrräder, weshalb für diese – wie auch für Mofas – gemäß § 63 StVZO prinzipiell dieselben Regeln gelten wie für Kraftfahrzeuge. Ein Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (S 33/36.25.93.10) gibt Fahrradfahrern jedoch spezielle Orientierungshilfen.

Wie können Sie am Mofa einen Anhänger befestigen?

An einem Mofa befestigen Sie Anhänger genauso wie an einem Fahrrad.
An einem Mofa befestigen Sie Anhänger genauso wie an einem Fahrrad.

Wenn Sie einen geeigneten Anhänger für Ihr Mofa gekauft oder gar selbst gebaut haben, müssen Sie ihn nun sicher an Ihrem Mofa mit einer Anhängerkupplung befestigen. Entsprechende Modelle können Sie in diversen Läden und Online-Shops finden. Sie sollten sich eine ausreichend stabile Kupplung kaufen, die entsprechend geprüft wurde. Bei einer Anhängerkupplung für ein Mofa ist darauf zu achten, dass die zulässige Stützlast dieser Kupplung nicht unter der tatsächlichen Stützlast des Anhängers liegen darf, den Sie verwenden möchten.

Die Stützlast auf der Kupplung muss außerdem mindestens 4 % der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers betragen, da ansonsten die Fahrsicherheit gefährdet ist. Während Kraftfahrzeuge generell so gebaut werden müssen, dass sie eine Stützlast von mindestens 25 kg verkraften, darf die technisch zulässige Stützlast bei Krafträdern auch darunter liegen. Aufgrund einer maximalen Anhängelast von 80 Kilogramm ist eine Stützlast von 25 Kilogramm sowieso nicht notwendig.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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95 Kommentare

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  1. Roger
    Am 19. Juli 2019 um 23:17

    Danke für den Katalog

  2. Sascha
    Am 19. Mai 2019 um 12:54

    endlich mal klare aussagen und hinweise! Super gemacht und verständlich erklärt. Danke für die PDF

  3. Manuel
    Am 6. Mai 2019 um 20:13

    Jetzt weiß ich Bescheid

  4. Ralph
    Am 27. April 2019 um 14:29

    Hallo
    darf ich einen “Mofa-Anhänger”, also einen zulassungsfreien Anhänger ohne Kennzeichen etc. auf der öffentlichen Straße abstellen? Ohne Zugfahrzeug ist es ja genau genommen nur noch ein “Handwagen”, den man mangels Kennzeichen nicht einmal mehr einem Eigentümer zuordnen kann.

    Und dann gleich noch eine ergänzende Frage: Es gibt Motorräder mit Seitenwagen, bei denen der Seitenwagen “wahlweise” in die Fahrzeugpapire eingetragen ist. Wenn nun dieser Seitenwagen vom Motorrad getrennt ist, darf er in öffentlichem Verkehrsraum abgestellt werden. Verhällt sich dann ja ähnlich wie mit dem Mofa-Anhänger.

    Danke im Voraus.

  5. Markus
    Am 14. März 2019 um 21:21

    Ich besitze ein Mofa das Baujahr 1955 ist und dessen Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit 37km/h beträgt.
    ist es bei diesem Kleinkraftrad auch erlaubt ein Anhänger anzuhängen?

  6. Lukas A.
    Am 7. März 2019 um 12:12

    Guten Tag, ich habe eine Garelli Bonanza aus 1974 und einen MKH/M1 Simson Anhänger aus 1970. Auf dem Typenschild des Anhängers steht die Maximale Zuglast, welche auf 60kg eingetragen ist. Zu dem Anhänger habe ich die Passende Anhängerkupplung an mein Mofa geschraubt. Darf ich diesen Anhänger nun, wenn ich ihn ausreichend beleuchte im Verkehr ziehen?

  7. James
    Am 15. Februar 2019 um 12:03

    Hallo..
    gibt es irgendeine möglichkeit mit dem mofa ein motocrossmaschine (sportgerät) zu transportieren ?
    Dachte zum beispiel daran eine halterung ans heck des mofas zu schweißen in dieser man dann die gabel der mx maschine (vorderrad demontiert) befestigen kann und somit nur noch das hinterrad der mx auf dem boden ist. Andere möglichkeiten sind gerne willkomen.
    Liebe grüße

  8. Marvin
    Am 28. Januar 2019 um 17:50

    Hallo, wie sieht es mit Anhängern für 50ccm Roller aus? oder spezieller bei Simson´s aus der ddr?
    und ist es ein unterschied ob ich einen Einrad/Einspurigen Anhänger benutze?
    LG Marvin

  9. Noel
    Am 11. Dezember 2018 um 22:13

    Ich möchte für mein Ebike einen Anhänger bauen. Ist mit der Länge, die Länge über alles gemeint oder nur der Aufbau des Anhängers.
    Muss der Anhänger unter 40kg spezielle Anforderungen erfüllen?
    Freundliche Grüsse Noel

  10. Robert
    Am 7. Oktober 2018 um 19:51

    Hallo

    Es geht um ein sog. L6e. 4 Räder, 4 KW, Einetragene AHK und Zuglast 175kg
    Gezogen werden soll ein PKW Hänger, Kfz Brief existiert, ein 45 kmh Schild ist auf Hänger geklebt.
    Muss dieser wie ein PKW Hänger zugelassen sein oder reicht ein Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs?

  11. Simeon
    Am 30. September 2018 um 13:09

    Hallo,
    Ich möchte ein Anhänger hinter meinem Mofa hängen. Frage : Es sind oben die Maximalgrößen der Hänger aufgelistet. Aber zählt die Länge der Deichsel auch mit oder sind die Größen nur auch die Nutzfläche gedacht ?. Ich freue mich auf eine Antwort

  12. Fabian
    Am 10. September 2018 um 13:27

    Muss ich meinen Anhänger anmelden

  13. Uwe K.
    Am 26. August 2018 um 23:41

    Ich habe da ein Problem!!! Hier steht immer wenden sie sich an die Zulassungstelle oder Prüfstelle! Ich habe das gleiche Problem – wie jeder hier, nur das ist nicht sehr hilfreich. Was bringt das? -Das deutet auf Unzulänglichkeit hin. Wenn die Zulassungsstelle bei Versicherungpflichtigen Fahrzeuge sich nicht wirklich zuständig fühlt. Der TüV schon abwinkt bei einer persönlichen Anfrage. Wie soll das gehen bei einen 50er Roller bis 50km/h? Man wird in eine Grauen illigalen Zone gebracht! Keine Stelle gibt eine Lösung oder sonst was.

    So kommen die Anfragen zurück
    Guten Tag,

    da 50er Roller nicht Zulassungs sondern nur Versicherungspflichtig sind, können wir Ihnen leider keine Auskunft geben.

    Erst ab 125ccm ist die Zulassungsstelle zuständig!

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    XXXXXXXX

    Das ist die Antwort über Anhänger für 50er Roller

  14. Michael
    Am 23. Juli 2018 um 0:22

    Hallo,
    ich habe von einem Landwirt einen sehr alten (Bj. 1955) Mopedanhänger gekauft,
    dieser hat zwar ein Typenschild (Baujahr, Eigengewicht, Nutzlast und Fg-Nr.) aber keine Betriebserlaubnis.
    Die Lichttechnischen Einrichtungen sind korrekt angebaut.
    Ich möchte ihn hinter einem Kleinkraftrad SIMSON S50 mit 40km/h betreiben.
    Ist eine Betriebserlaubnis zwingend erforderlich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:35

      Hallo Michael,

      die zuständige Zulassungsstelle kann Ihnen dazu Auskunft erteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Thomas W.
    Am 9. Juli 2018 um 8:27

    Hallo was ist wen mein 50Cc Roller 2200 Kg Achslast ein Anhänger zieht der 30 cm Länger ist es gibt keine 2 Meter Langen Anhänger mehr die fangen ab 2 Meter erst an ist das mit meinem Zulassungen vereinbar.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:46

      Hallo Thomas W.,

      im Regelfall nicht – erkundigen Sie sich diesbezüglich jedoch noch einmal bei der Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Olaf
    Am 2. Juli 2018 um 14:02

    Ich bitte um Zusendung des Bußgeldkatalaoges als PDF.
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:50

      Hallo Olaf,
      auf diese Seite können Sie sich den Bußgeldkatalog herunterladen: PDF Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Peter
    Am 13. Juni 2018 um 14:06

    Hallo,
    würde mir gerne eine 45kmh E-roller Niu kaufen und dann dorf mit Anhänger zum Garten fahren.
    Ist dies erlaubt?

    • Elmar
      Am 25. Juli 2018 um 10:14

      Hallo Peter,

      ich plane ebenfalls, mir einen Niu N1S zu kaufen und denke auch an einen Anhänger. Hast du schon bei der Zulassungsstelle nachgefragt oder anderswo eine Antwort bekommen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 13:51

      Hallo Peter,

      bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  18. Markus
    Am 15. Mai 2018 um 19:52

    Hallo zusammen,

    Darf ich mit meinem Roller (50 ccm) eine Anhänger ziehen? Wenn ja, muss ich das vom TÜV prüfen lassen? Wo muss die Anhängerkupplung angebracht sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 15:40

      Hallo Markus,

      unter bestimmten Bedingungen ist dies zulässig. Diese hängen jedoch bspw. vom Roller ab. Informieren Sie sich ggf. beim TÜV über die genauen Voraussetzungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Günter
        Am 14. Dezember 2021 um 18:12

        Bei einen Motorroller bis 50ccm , benötigt man ,um einen Anhänger anhängen zu dürfen , eine in der Betriebserlaubnis eingetragene Anhängerlast /Stützlast. Außerdem MUSS die Anhängerkupplung vom TÜV /DEKRA abgenommen werden ! Die Anhängerkupplung
        muss mit den Fahrgestell(Ramen) verbunden sein . Eine Montage auf den Gepäckträger ist nicht zulässig !
        Auf gut deutsch : Man muss zur DEKRA und eine Einzelabnahme machen lassen !

  19. Tamino L.
    Am 24. April 2018 um 14:50

    Hallo, darf ich mit meiner Honda Bali 50 (50ger) den auch einen Hänger ziehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:07

      Hallo Tamino,

      Sie können bei der Zulassungsstelle in Erfahrung bringen, ob Ihr Fahrzeug die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Milena
    Am 22. April 2018 um 21:00

    Hallo ich habe einen 50ccm Roller und in den papieren steht keine info zu der anhängelast..
    Ich.würde nur einen hunde Anhänger dran machen .
    Vielen dank schon mal.:)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:31

      Hallo Milena,
      in diesem Fall würden wir Ihnen empfehlen, sich beispielsweise beim TÜV darüber zu informieren, ob Sie mit Ihrem Roller überhaupt einen Anhänger ziehen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Joachim G.
    Am 29. März 2018 um 12:16

    Sehr hilfreich euere Infos!!!!!

  22. Roland K.
    Am 28. März 2018 um 10:13

    hallo,ich möchte gerne den Bußgeldkatalog als PDF erhalten vielen Dank im Voraus

  23. Michelsen
    Am 15. März 2018 um 15:32

    Gelten die Vorschriften auch sinngemäß für einen 125er Roller oder darf hier nichts angehängt werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 11:19

      Hallo Michelsen,

      unter gewissen Umständen dürfen auch 125er Roller mit einem Anhänger ausgestattet werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 60 km/h. Der Hänger muss gewissen Anforderungen genügen (Betriebserlaubnis, Eintragung in die Papiere, Kupplung muss abgenommen werden etc). Lassen Sie sich hierzu am besten in einer Fachwerkstatt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. L. Thomas
    Am 5. März 2018 um 23:48

    Wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich für ein Leichtkraftrad 125 ccm einen Surfbrettkatamarantrailer bauen lasse? Es hjandelt sich bei den Rümpfen um 2 Hy – Fly – Bretter, knapp 4 m lang. Das Gewicht des fertigen Katamarans dürfte um 60 -70 Kilo wiegen, einen passenden Anhänger schätze ich grob auf 30 Kilo, müsste auflaufgebremst sein. Ein gängiger Schlauchkatamaran wiegt je nach Modell zwischen 70 und 110 Kilo. Wie sind die Vorschriften für Leichtkrafträder der Führerscheinkategorie A1? Welche Anhängefrlasten sind zulässig, muss ein Leichtkraftradanhänger und die Anhängerkupplung der Zugmaschine vom TÜV abgenommen werden? Und können an Leichtkraftroller (großes Nummernschild, 80 – 125 ccm) Seitenwagen angebaut werden? Bzw. 80 ccm Motocross – Beiwagengespanne verkehrszulässig gemacht werden? Dann wäre der Anhänger fest montiert seitlich an der Maschine.

    • Dieter
      Am 1. Juni 2022 um 9:03

      Hinter Motorrädern (auch Leichtkrafträder) dürfen nur Einspuranhänger gezogen werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:27

      Hallo Thomas,

      fragen Sie am besten direkt bei einer Prüfstelle oder der Zulassungsbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Tobias W.
    Am 29. Dezember 2017 um 14:37

    Wie weit darf mein Anhänger von meinem Mofa entfernt sein?
    Mfg.
    Tobias

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Januar 2018 um 10:01

      Hallo Tobias,

      Ein Anhänger für ein Mofa darf zusammen mit seiner Ladung maximal einen Meter breit, zwei Meter lang und 1,4 Meter hoch sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Ronny R.
    Am 24. November 2017 um 1:00

    Danke

  27. Mark S.
    Am 21. November 2017 um 19:19

    Guten Tag, ich besitze einen cityel den ich jetzt auf 45km/h zulassen werde (kleines Versicherungskenzeichen). Es ist ein dreirädriges Elektro Auto (Mini Car) das leer 280kg wiegt. Ich wollte für dahinter mir jetzt einen Anhänger bauen! Und finde leider keine genauen Angaben über die lange mit Deichsel (das Auto hat ne Länge von 2,7m und breite von 1,08m). Können Sie mir da weiter helfen? Hab auch schon beim TÜV angefragt, aber keine Antwort bekommen die mir weiter hilft! Vielen Dank !
    Gruß Mark

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:34

      Hallo Mark,

      leider verfügen wir hierüber auch keine weiteren Informationen. Prüf- bzw. Zulassungsstellen müssten über die nötigen Informationen verfügen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. florian l.
    Am 23. Oktober 2017 um 20:15

    hallo darf man an einem sogenanten mofaauto also auto auf 25kmh zulassung ein anhänger mit ziehen

    • Wolfgang
      Am 22. März 2024 um 22:14

      Alles, was innerhalb der Mofa-Kategorie nutz- und fahrbar ist, kann auch wie ein Mofa behandelt werden. Da gelten alle diesbezüglichen Vorschriften. Auch ein Ankänger darf genutzt werden. Nur die Kupplung darf nicht an der Karosserie befestigt werden. Weil beim Mofa das Schutzblech hierfür auch nicht zulässig ist. Man muß sich eine geeignete Stelle am Fahrgestell suchen…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 9:50

      Hallo Florian,

      erfüllt das Fahrzeug die jeweils geltenden Voraussetzungen, sollte dies möglich sein. Genaue Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Alexandr
    Am 7. Oktober 2017 um 12:49

    Hallö, mich interesiert ob ich kleine Kinder in den anhänger fahren darf, nicht in der stadt sondern in ein dorf einkaufen spielplatz kindergarten? Wir haben blös ein auto das hat immer der jenige der arbeiten muss.
    Gruß
    Alex

    • Joachim G.
      Am 29. März 2018 um 12:27

      personen dürfen generell definitiv NICHT in einem anhänger transportiert werden. weder mofa, moped oder pkw!!!!
      ausnahme: landwirtschaftliche erntehelfer auf einem trecker-anhänger vom hof bis zum acker und zurück.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 10:16

      Hallo Alexandr,

      solche Anhänger dürfen nur hinter einem Fahrrad verwendet werden. Außerdem würden die Kinder direkt den Abgasen ausgesetzt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Nico
    Am 3. August 2017 um 15:51

    ich habe einen 50 Roller der auf 25 km gedrosselt ist,(Explorer Race)
    Der Roller besitzt eine Anhängerkupplung auf der die Stützlast, zuglast usw eingestanzt ist.
    Vor einer Woche war ich mit dem Roller und Fahrradanhänger unterwegs und promt in eine Polizeikontrolle geraten.
    Die Beamten konnten mir nicht sagen ob dies erlaubt oder verboten ist, oder eine Straftat, da sie sich erstmal erkundigen müssten.Ich durfte mit dem Anhänger nicht mehr weiter fahren, weil die keinen Plan hatten.
    Auf dem Anhänger waren hinten zwei Reflektoren sowie eine Kopie des gültigen Versicherungskennzeichen vom Roller angebracht.
    Mein einreden auf die Beamten das der 25 Roller so wie ein Fahrrad (Fahrrad mit Hilsmotor)nach §63 behandelt werden müßte, erntete ich von den Beamten nur ein Lachen.
    Der Anhänger ist keinen Meter breit, und keine 2 m lang.

    Wer kann mir hierbei helfen ?

    • Joachim G.
      Am 29. März 2018 um 12:22

      da waren die beamten definitiv planlos und hätten dich weiterfahren lassen müssen, oder sich im zweifelsfall über die leitstelle erkundigen müssen!!!! das war willkür!!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 11:33

      Hallo Nico,

      gemäß § 61 a der StVO dürfen Sie einen Hänger ziehen. Es empfiehlt sich ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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